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8 Verscharfung der Betriebsprufungspraxis fur Verrechnungspreise in Kanada von RA Dr. Stephan Rasch, Deloitte Touche, Dusseldorf Geltungsbereich: Kanada. Rechtsgrundlage: 247 Canada Income Tax Act(CITA) I. Handlungsanweisung, Dokumentation und Strafzuschlage Die kanadischen Zoll- und Steuerbehorden( Canada Customs and ebenso wie der US-IRs(vgl.K 4/2003 v 26. 2. 2003, S. 143)eine Handlungsanweisung fur die Betriel veroffentlicht die insbesondere darauf abzielt die zeitnahe dokumentation von Verrechnungspreisen zu gewahrleisten 1. Dokumentation dass die Betriebspr Kanada zu Beginn einer AuBenprufung eine formiche Anfrage an die Unter nehmen stellen und diese zur Vorlage der verrechnungspreisdokumentation auffordern Des Weiteren sollen die Betriebsprufer die Steuerpflichtigen zur Wahrung der Fristen fur die Vorlage der Dokumentation anhalten. Nach $247 Abs. 4(Canada Income Tax Act-CITA) hat der Steuerpfichtige Aufzeichnungen zu erstellen, die vollstandig und korrekt sind(complete and accurate in all material aspects). Diese Liste umfasst-ohne vollstandig e Beschreibung der betreffenden Lieferung oder Leistung der in Frage ste- henden Transation Angabe der geschaftsbedingungen der Transaktion e Benennung der an der Transaktion beteiligten Unternehmen und des ge- sellschaftsrechtlichen Verhaltnisses dieser Parteien zum Zeitpunkt der Transation: e Beschreibung der ausgeubten Funktionen, des eingesetzten Kapitals und der eingesetzten Wirtschaitsguter sowie der ubernommenen Risiken; Vergleichsdaten und Beschreibung der Methoden, die herangezogen wur- den, um den Fremdvergleichspreis bzw. die Allokation von Kosten zu be- e ggf. Geschaftsstrategien, die einen Einfiuss auf die Transaktion und damit den Verrechnungspreis haben 2. Fristen und Strafzuschlage Sowohl der US-IRS als auch die kanadische CCra bezwecken mit der jewe ligen Handlungsanweisung, die gesetzlichen Vorlagefristen fur Verrech nungspreisaufzeichnungen durchzusetzen 247 Abs. 3 CITA bestimmt, dass ein 10%-iger Strafzuschlag zu verhangen ist, wenn die Finanzbehorde eine Einkuinftekorrektur aufgrund von Verrechnungspreisanpassungen vornimmt deren wert 5 Mio cad oder 10 des bruttoeinkommens uberschreitet der Steuerpflichtige kann den Zuschlag jede och verhindern, wenn er darlegen IWB Nr 11 vom 11.6. 2003Steuerrecht Verschärfung der Betriebsprüfung für Verrechnungspreise 8 Kanada Gruppe 2 · Seite 215 Verschärfung der Betriebsprüfungspraxis für Verrechnungspreise in Kanada von RA Dr. Stephan Rasch, Deloitte & Touche, Düsseldorf Geltungsbereich: Kanada. Rechtsgrundlage: § 247 Canada Income Tax Act (CITA). I. Handlungsanweisung „Dokumentation und Strafzuschläge“ Die kanadischen Zoll- und Steuerbehörden (Canada Customs and Revenue Agency - CCRA) haben nun ebenso wie der US-IRS (vgl. Kroppen/Rasch, IWB 4/2003 v. 26. 2. 2003, S. 143) eine Handlungsanweisung für die Betriebsprüfer veröffentlicht, die insbesondere darauf abzielt, die zeitnahe Dokumentation von Verrechnungspreisen zu gewährleisten. 1. Dokumentation Mit sofortiger Wirkung verlangt die Anweisung, dass die Betriebsprüfer in Kanada zu Beginn einer Außenprüfung eine förmliche Anfrage an die Unter￾nehmen stellen und diese zur Vorlage der Verrechnungspreisdokumentation auffordern. Des Weiteren sollen die Betriebsprüfer die Steuerpflichtigen zur Wahrung der Fristen für die Vorlage der Dokumentation anhalten. Nach § 247 Abs. 4 (Canada Income Tax Act - CITA) hat der Steuerpflichtige Aufzeichnungen zu erstellen, die vollständig und korrekt sind (complete and accurate in all material aspects). Diese Liste umfasst - ohne vollständig zu sein - u. a.: v Beschreibung der betreffenden Lieferung oder Leistung der in Frage ste￾henden Transaktion; v Angabe der Geschäftsbedingungen der Transaktion; v Benennung der an der Transaktion beteiligten Unternehmen und des ge￾sellschaftsrechtlichen Verhältnisses dieser Parteien zum Zeitpunkt der Transaktion; v Beschreibung der ausgeübten Funktionen, des eingesetzten Kapitals und der eingesetzten Wirtschaftsgüter sowie der übernommenen Risiken; v Vergleichsdaten und Beschreibung der Methoden, die herangezogen wur￾den, um den Fremdvergleichspreis bzw. die Allokation von Kosten zu be￾stimmen; v ggf. Geschäftsstrategien, die einen Einfluss auf die Transaktion und damit auf den Verrechnungspreis haben. 2. Fristen und Strafzuschläge Sowohl der US-IRS als auch die kanadische CCRA bezwecken mit der jewei￾ligen Handlungsanweisung, die gesetzlichen Vorlagefristen für Verrech￾nungspreisaufzeichnungen durchzusetzen. § 247 Abs. 3 CITA bestimmt, dass ein 10 %-iger Strafzuschlag zu verhängen ist, wenn die Finanzbehörde eine Einkünftekorrektur aufgrund von Verrechnungspreisanpassungen vornimmt, deren Wert 5 Mio CAD oder 10 % des Bruttoeinkommens überschreitet. Der Steuerpflichtige kann den Zuschlag jedoch verhindern, wenn er darlegen IWB Nr. 11 vom 11. 6. 2003 - 515 -
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