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《税法——转移定价》英文参考文献:07 Countries_05 Verschärfung der Betriebsprüfung für Verrechnungspreise 8 Kanada

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8 Verscharfung der Betriebsprufungspraxis fur Verrechnungspreise in Kanada von RA Dr. Stephan Rasch, Deloitte Touche, Dusseldorf Geltungsbereich: Kanada. Rechtsgrundlage: 247 Canada Income Tax Act(CITA) I. Handlungsanweisung, Dokumentation und Strafzuschlage Die kanadischen Zoll- und Steuerbehorden( Canada Customs and ebenso wie der US-IRs(vgl.K 4/2003 v 26. 2. 2003, S. 143)eine Handlungsanweisung fur die Betriel veroffentlicht die insbesondere darauf abzielt die zeitnahe dokumentation von Verrechnungspreisen zu gewahrleisten 1. Dokumentation dass die Betriebspr Kanada zu Beginn einer AuBenprufung eine formiche Anfrage an die Unter nehmen stellen und diese zur Vorlage der verrechnungspreisdokumentation auffordern Des Weiteren sollen die Betriebsprufer die Steuerpflichtigen zur Wahrung der Fristen fur die Vorlage der Dokumentation anhalten. Nach $247 Abs. 4(Canada Income Tax Act-CITA) hat der Steuerpfichtige Aufzeichnungen zu erstellen, die vollstandig und korrekt sind(complete and accurate in all material aspects). Diese Liste umfasst-ohne vollstandig e Beschreibung der betreffenden Lieferung oder Leistung der in Frage ste- henden Transation Angabe der geschaftsbedingungen der Transaktion e Benennung der an der Transaktion beteiligten Unternehmen und des ge- sellschaftsrechtlichen Verhaltnisses dieser Parteien zum Zeitpunkt der Transation: e Beschreibung der ausgeubten Funktionen, des eingesetzten Kapitals und der eingesetzten Wirtschaitsguter sowie der ubernommenen Risiken; Vergleichsdaten und Beschreibung der Methoden, die herangezogen wur- den, um den Fremdvergleichspreis bzw. die Allokation von Kosten zu be- e ggf. Geschaftsstrategien, die einen Einfiuss auf die Transaktion und damit den Verrechnungspreis haben 2. Fristen und Strafzuschlage Sowohl der US-IRS als auch die kanadische CCra bezwecken mit der jewe ligen Handlungsanweisung, die gesetzlichen Vorlagefristen fur Verrech nungspreisaufzeichnungen durchzusetzen 247 Abs. 3 CITA bestimmt, dass ein 10%-iger Strafzuschlag zu verhangen ist, wenn die Finanzbehorde eine Einkuinftekorrektur aufgrund von Verrechnungspreisanpassungen vornimmt deren wert 5 Mio cad oder 10 des bruttoeinkommens uberschreitet der Steuerpflichtige kann den Zuschlag jede och verhindern, wenn er darlegen IWB Nr 11 vom 11.6. 2003

Steuerrecht Verschärfung der Betriebsprüfung für Verrechnungspreise 8 Kanada Gruppe 2 · Seite 215 Verschärfung der Betriebsprüfungspraxis für Verrechnungspreise in Kanada von RA Dr. Stephan Rasch, Deloitte & Touche, Düsseldorf Geltungsbereich: Kanada. Rechtsgrundlage: § 247 Canada Income Tax Act (CITA). I. Handlungsanweisung „Dokumentation und Strafzuschläge“ Die kanadischen Zoll- und Steuerbehörden (Canada Customs and Revenue Agency - CCRA) haben nun ebenso wie der US-IRS (vgl. Kroppen/Rasch, IWB 4/2003 v. 26. 2. 2003, S. 143) eine Handlungsanweisung für die Betriebsprüfer veröffentlicht, die insbesondere darauf abzielt, die zeitnahe Dokumentation von Verrechnungspreisen zu gewährleisten. 1. Dokumentation Mit sofortiger Wirkung verlangt die Anweisung, dass die Betriebsprüfer in Kanada zu Beginn einer Außenprüfung eine förmliche Anfrage an die Unter￾nehmen stellen und diese zur Vorlage der Verrechnungspreisdokumentation auffordern. Des Weiteren sollen die Betriebsprüfer die Steuerpflichtigen zur Wahrung der Fristen für die Vorlage der Dokumentation anhalten. Nach § 247 Abs. 4 (Canada Income Tax Act - CITA) hat der Steuerpflichtige Aufzeichnungen zu erstellen, die vollständig und korrekt sind (complete and accurate in all material aspects). Diese Liste umfasst - ohne vollständig zu sein - u. a.: v Beschreibung der betreffenden Lieferung oder Leistung der in Frage ste￾henden Transaktion; v Angabe der Geschäftsbedingungen der Transaktion; v Benennung der an der Transaktion beteiligten Unternehmen und des ge￾sellschaftsrechtlichen Verhältnisses dieser Parteien zum Zeitpunkt der Transaktion; v Beschreibung der ausgeübten Funktionen, des eingesetzten Kapitals und der eingesetzten Wirtschaftsgüter sowie der übernommenen Risiken; v Vergleichsdaten und Beschreibung der Methoden, die herangezogen wur￾den, um den Fremdvergleichspreis bzw. die Allokation von Kosten zu be￾stimmen; v ggf. Geschäftsstrategien, die einen Einfluss auf die Transaktion und damit auf den Verrechnungspreis haben. 2. Fristen und Strafzuschläge Sowohl der US-IRS als auch die kanadische CCRA bezwecken mit der jewei￾ligen Handlungsanweisung, die gesetzlichen Vorlagefristen für Verrech￾nungspreisaufzeichnungen durchzusetzen. § 247 Abs. 3 CITA bestimmt, dass ein 10 %-iger Strafzuschlag zu verhängen ist, wenn die Finanzbehörde eine Einkünftekorrektur aufgrund von Verrechnungspreisanpassungen vornimmt, deren Wert 5 Mio CAD oder 10 % des Bruttoeinkommens überschreitet. Der Steuerpflichtige kann den Zuschlag jedoch verhindern, wenn er darlegen IWB Nr. 11 vom 11. 6. 2003 - 515 -

kann, dass er angemessene Anstrengungen (reasonab ternommen hat, den arm's length-Preis zu bestimmen. iebspriifung zi lem Ergebnis, dass eine Einkuinftekorrektur genannten Grenzwerte uberschreitet, ist der erlangen. Ein Ermessen der Finanzbehorde ist nicht vorgesehen. II. Handlungsanweisung fur , verrechnungspreisanpassungen nach unten Die CCRA hat am 18.3. 2003 ebenfalls interne verfahrensanweisungen furdie Vorgehensweise bei moglichen Verrechnungspreisanpassungen nach unten dass das, International Tax Directorate"(ITD) noch erganzende Anweisun- gen herausgeben wird, die spezielle Fragestellungen wie die Ruckfuhrung von Betragen nach einer Verrechnungspreisanpassung die behandlung von Strafzuschlagen betreffen. Verrechnungspreisanpassungen nach unten sind Anpassungen konzerninterner Transaktionen, die entweder die Einkunfte des teuerpflichtigen reduzieren oder aber den betriebausgabenabzug des kana schen Steuerpflichtigen erhohen Die Befugnis, eine Verrechnungspreisanpassung nach unten vorzunehmen hat das kanadische Finanzministerium auf den, Director of local Tar Services Ofice"(rSo) bzw. den , ITD-Director General" abertragen Dements chend verlangt die neue Richtlinie, dass die Betriebsprufer alle potenziellen Verrechnungspreisanpassungen entweder dem TSO-Director oder dem ITD Director General zur Bestatigung vorlegen Die Vorlage an die jeweilige Ab- teilung hangt von den in Frage stehenden Betragen der Verrechnungspreisan b An weniger als 500 000 CAD den TSO-Director weiterzuleiten, wahrend diesen Betrag ubersteigende an assungen dem ITD-Director General fur dessen Prufung vorzulegen si Wenn die betriebsprufung zu dem Ergebnis kommt, entweder an den TSO- Director oder an den ITD-Director General die Empfehlung auszusprechen eine Verrechnungspreisanpassung nach unten vorzunehmen, sind die folgen den Informationen vorzulegen e Betrag der Anpassung und die betreffenden Steuerjahre Darstellung des gesellschaftsrechtlichen Verhaltnisses der in die Transak- tionen und die verrechnungspreisanpassung involvierten Unternehmen; e Beschreibung des Sachverhalts bezuglich der zu berichtigenden Transak- tionen: Methode der Ruckfuhrung, die vom Steuerpflichtigen gewahlt worden ist Sofern der Steuerpflichtige die Anfrage stellt, hat der lokale TSo die Anfrage u uberprufen und die erforderlichen Untersuchungen anzustellen, um zu lberprufen, ob eine Verrechnungspreisanpassung sachgerecht und angemes en ist Basierend auf diesem Ergebnis wird der Betriebsprufer entweder dem TSO-Director oder dem ITD-Director General empfehlen, die verrechnungs preisanpassung vorzunehmen oder nicht. obald die Verrechnungspreisanpassung nach unten bestatigt worden ist und der Steuerpfichtige von der CCRA eine entsprechende Nachricht erhalten t, wird der ITD-Director General die beteiligte auslandische Steuerbehorde er die in Frage stehende verrechnt reisberichtigung informieren, so- fern das jeweilige einschlagige DBAdies zulasst, damit die korrespondierende Gewinnberichtigung veranlasst werden kann 8 Kanada Gruppe2· Seite216 516-

kann, dass er angemessene Anstrengungen (reasonable efforts) unternommen hat, den arm‘s length-Preis zu bestimmen. Kommt die Betriebsprüfung zu dem Ergebnis, dass eine Einkünftekorrektur erforderlich ist, die weiterhin die genannten Grenzwerte überschreitet, ist der Strafzuschlag zu verhängen. Ein Ermessen der Finanzbehörde ist nicht vorgesehen. II. Handlungsanweisung für „Verrechnungspreisanpassungen nach unten“ Die CCRA hat am 18. 3. 2003 ebenfalls interne Verfahrensanweisungen für die Vorgehensweise bei möglichen Verrechnungspreisanpassungen nach unten (downward transfer pricing adjustments) veröffentlicht. Es wird erwartet, dass das „International Tax Directorate“ (ITD) noch ergänzende Anweisun￾gen herausgeben wird, die spezielle Fragestellungen wie die Rückführung von Beträgen nach einer Verrechnungspreisanpassung sowie die Behandlung von Strafzuschlägen betreffen. Verrechnungspreisanpassungen nach unten sind Anpassungen konzerninterner Transaktionen, die entweder die Einkünfte des Steuerpflichtigen reduzieren oder aber den Betriebausgabenabzug des kana￾dischen Steuerpflichtigen erhöhen. Die Befugnis, eine Verrechnungspreisanpassung nach unten vorzunehmen, hat das kanadische Finanzministerium auf den „Director of local Tax Services Office“ (TSO) bzw. den „ITD-Director General“ übertragen. Dementspre￾chend verlangt die neue Richtlinie, dass die Betriebsprüfer alle potenziellen Verrechnungspreisanpassungen entweder dem TSO-Director oder dem ITD￾Director General zur Bestätigung vorlegen. Die Vorlage an die jeweilige Ab￾teilung hängt von den in Frage stehenden Beträgen der Verrechnungspreisan￾passungen ab. Anpassungen, die weniger als 500 000 CAD betragen, sind an den TSO-Director weiterzuleiten, während diesen Betrag übersteigende An￾passungen dem ITD-Director General für dessen Prüfung vorzulegen sind. Wenn die Betriebsprüfung zu dem Ergebnis kommt, entweder an den TSO￾Director oder an den ITD-Director General die Empfehlung auszusprechen, eine Verrechnungspreisanpassung nach unten vorzunehmen, sind die folgen￾den Informationen vorzulegen: v Betrag der Anpassung und die betreffenden Steuerjahre; v Darstellung des gesellschaftsrechtlichen Verhältnisses der in die Transak￾tionen und die Verrechnungspreisanpassung involvierten Unternehmen; v Beschreibung des Sachverhalts bezüglich der zu berichtigenden Transak￾tionen; v Methode der Rückführung, die vom Steuerpflichtigen gewählt worden ist. Sofern der Steuerpflichtige die Anfrage stellt, hat der lokale TSO die Anfrage zu überprüfen und die erforderlichen Untersuchungen anzustellen, um zu überprüfen, ob eine Verrechnungspreisanpassung sachgerecht und angemes￾sen ist. Basierend auf diesem Ergebnis wird der Betriebsprüfer entweder dem TSO-Director oder dem ITD-Director General empfehlen, die Verrechnungs￾preisanpassung vorzunehmen oder nicht. Sobald die Verrechnungspreisanpassung nach unten bestätigt worden ist und der Steuerpflichtige von der CCRA eine entsprechende Nachricht erhalten hat, wird der ITD-Director General die beteiligte ausländische Steuerbehörde über die in Frage stehende Verrechnungspreisberichtigung informieren, so￾fern das jeweilige einschlägige DBA dies zulässt, damit die korrespondierende Gewinnberichtigung veranlasst werden kann. e 8 Kanada Gruppe 2 · Seite 216 - 516 -

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