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《税法——转移定价》英文参考文献:07 Countries_08 Bestimmung angemessener Verrechnungspreise in Italien

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st22/2002 WIRTSCHAFTSRECHT 783 AUFSATZ Dipl.-Kfn. Axel Eigelshoven, StB, Dusseldor Bestimmung angemessener Verrechnungspreise in Italien lich beginstigt sind. Zunachst hat die italienische Finanzverwal- versucht, den Fremdvergleichsgrundsatz des Art. 76 EStG Transaktionen anzuwenden. Das Mi- hdem die Finanzverwaltung vor rstaatliche Transaktionen r verwaltungsanweisung reist die Vor- auf, da 981 zwei Pruf grundsat muht hat, Bufgeld. 1g Steuerver nungspr gleich auf: die Transo ren, sich zu besch In gen fur den Frem zweiten Te in Italien nahe Bedeutung d erlautert. Im rechnungsprei scharfen. 1.Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlage die Bestimmung angemessener Ver- y.57f rechnungspr lienischen Einko sui Redditi). Hie gleichspreis dings soll ibereinstim Preis"als d in eine che Guite delsstufe italienischen Transaktio men durchge fur Transakt wollten steuerlic men uber unang 99(Vol.7)947.Auch 1983. No. 7895 hat die transerieren, die ver preises herangezogen. ransferieren, die Verluste erwirtschatt ing Journal 2001, 20

784 WIRTSCHAFTSRECHT IStR22/2002 AUFSATZ Fremdvergleichsgrundsatz auseinandergesetzt haben und die zu Ahnlich wie bei der Preisvergleichsmethode soll im Rahmen einer Konkretisierung beitragen konnt der Kostenaufschlagsmethode der interne dem externen Mar- genvergleich vorgehen, d h. dass Transaktionen des Steuer 2. Fremdvergleichsgrundsatz im italienischen Recht pflichtigen mit unverb beve en Unternehmen fuir die bestim orzugt werden. Die italienischen Richtlinien befassen sich hier vertiefend mit den Faktoren, die 2. 1 Grundlage fur die Verrechnungspreisuberprufung entscheidend fur einen Vergleich der Kostenaufschlage sind Bei ngspunkt fuir die er gspreise gleichbarkeit der Produkte, Funktionen, der Qualitat de sind die tatsachlich von den Parteien abgeschlossenen Vertrage. ubten Funktion und auf geographische Markte abgestellt werden Die Schriftform ist in Italien ahnlich wie in Deutschland empfeh- Insgesamt fallt auf, dass die Richtlinien Beispiele fur die Anwen sen werden, soweit diese dadurch zivilrechtlich wirksam werden. Kostenaufschlagsmethode auf Seiten des herstellers angewendet wird In den meisten Fallen wird es allerdings nicht sachgerecht soweit keine schriftlichen Vertrage vorhanden sind -die Verte- sein, hier die Kostenaufschlagsmethode fir die Preisbestimmung ung der risiken nicht einfach von den Finanzverwaltung nach heranzuziehen23. vertreibt beispielsweise ein Hersteller Produkte freiem Belieben festgesetzt werden kann, Vielmehr hat sich die uber eine Vertriebsgesellschaft, wird es in der regel angemessen Finanzverwaltung dann an der tatsachlichen Ubung der Parteien sein, die Wiederverkaufspreis-oder Nettomargenmethode auf auszurichten. In dem Urteilsfall hatte ein Steuerpflichtiger gel- Ebene der Vertriebsgesellschaft anzuwenden. Dies begrundet tend gemacht, dass er die Garantierisiken an seinen Vertreiber sich darin, dass bei der Preissetzunig auf Markten haufig beobach- ubertragen hat. Das Gericht hat dagegen die Konzernrichtlinie tet werden kann, dass ein Hersteller einer Vertriebsgesellschaft als Nachweis gelten lassen, dass die Risiken von dem Vertreiber (die nicht uber die maBgeblichen immateriellen Wirtschaftsguter der Wertschopfungskette verfugt bzw. eine nur eingeschrankte Verhandlungsmacht gegenuber dem Liefernden hat)nur eine 2.2 Verrechnungspreismethoden Rohgewinnmarge belasst, die es der vertrie naft err Im Allgemeinen bevorzugt die italienische Finanzverwaltung kehrt wird eine vertriebsgesellschaft nicht auf Dauer in der lage lienischen Bestimmungen schlagen vor, dass der Steuerpflichtige vollkosten liefern muss de legt. di ch gegenuiber free Die Finanzverwaltung befasst sich in ihren Richtlinien auch den Dritten verwendet. Daher wird der interne Vergleich gegen- mit dem Problem, dass Kosteninformationen fur die italienische uber dem externen Preisvergleich bevorzugt. Auf jeden Fall kon nen fur den Preisvergleich nur Preise zwischen unverbundenen Finanzverwaltung nicht vorhanden sein konnten, wenn der Lei- Unternehmen herangezogen werden. In Art. 76 Abs. 5 EStG stungserbringer(der die Kostenaufschlagsmethode anwendet)im usland ansassig ist Hier soll von der anwendung der Kostenauf wird explizit darauf verwiesen, dass die konzerninternen Preise schlagsmethode abgesehen werden Im bilateralen verhaltnis er- oder zu berufsublichen Preisen festgesetzt werden konnen In der kann zu entsprechenden doppelbesteuerungen fuhren, wenn die tergeordnete Rolle, da die Umstande der Transaktionen oft reflektiert(z. B. falls ein deutscher Lohnfertiger Dienstleistunger nicht direkt vergleichbar sind. Walt der Steuerpflichtige eine an eine italie andere Methode, sollte sorgfaltig analysiert werden, aus welchen gesellschaft erbringt) Die gewinnorientierten Methoden werden in dem Erlass ebenfalls Grunden vergleichbare Preise nicht herangezogen werden kon- angesprochen. Grundsatzlich wird herausgestellt, dass die Stan nen Die Wiederverkaufspreismethode sollte nach den italienischen Richtlinien vor allem bei Vertriebsgesellschaften Anwendung 13)Vgl. zu den bisherigen Entscheidungen: Rossi/Perin,inFeinschreiber Die Richtlinien beschreiben die Anwendung der Kostenanf- xXXIV. Sent. N342/34/98).Vgl. auch Manganelli, International Transfe hode zunachst nur im Z usammenhang mit Produktliefe- rnal 1998, 26: Rossi/Perin, in: Feinschreiber, Transfer Pricing I Ingen. Die Grundsatze sollen aber entsprechend auch bei national, 25-19 Dienstleistungen anwendbar sein" Die Kostenaufschlagsmetho- 15)Vgl. Iz. Ill. 1 Circolare Ministeriale No. 32.9.2267 v. 22. 9. 1980 de wird in Italien nach dem Wordlaut der richtlinien grundsatz- Sent N.577/1/97). Hier hat das Gericht anhand einer preisvergleichsmetho- lich als Bruttomethode verstanden. Demnach sollten grund- de die angemessenheit der Verrechnungspreise festgeste satzlich nur die Produktionskosten als Kostenbasis verwendet 16)Vgl. Commissione Tributaria di I@grado Genova v10.2.1992(Sezio- werden. Insofern wuirde Ubereinstimmung mit den OECD-RL ne VIll, Sent N 547/92) bestehen, die in der Regel nur die direkten und indirekten Ferti 17) Am haufigsten durfte die Preisvergleichsmethode nicht zur Anwendung kommen, weil Guter nicht an unverbundene Unternehmen geliefer gungskosten als Kostenbasis verwenden wollen". Allerdings oder weil die Markte, in denen Guiter zu unverbundenen Unternehmen gelie- fuhrt die Finanzverwaltung in ihren Richtlinien aus, dass der fert werden, stark unterschiedlich sind Vgl. im Einzelnen Daid/Dorner, IWB Steuerpflichtige die Methode im Regelfall auf den Voll-Istkosten Fach 10, International, Gruppe 2, 1549. basieren sollte. Explizit werden Standardkosten oder Grenzkosten 8)Vgl. Tz. Ill. 2 Circolare Ministeriale No, 32,9.2267 v. 22.9.1980 als Berechnungsgrundlage ausgeschlossen. Aus dem Volkosten- Handbuch ntervasocircolerr ministeriale no32..2267 V22.9.1980: Si 19)Vgl. Tz 2.14 OECD-RL; vgl. auch Becker, in: Becker/Kroppen methode als Nettomethode zu verstehen ist; aus dem Kostenauf- schlag mussen also nur noch die Finanzierungskosten bzw. die kalkulatorischen Eigenkapitalkosten einschlieBlich 22Vgl. TZ, 2.41 OECD-RL -RL 24)Vgl. z B. Tz 2.36 OECD

IStR22/2002 WIRTSCHAFTSRECHT 785 AUFSATZ dardmethoden den gewinnorientierten Methoden vorgehen". mit konnte das Unternehmen anhand von Drittdaten die ange Bevor die gewinnorientierten Methoden angewendet werden messenheit seiner Preise belegen duren,muss untersucht werden, ob Transaktionen uber einen indirekten Vergleich angepasst werden konnen Die Gewinnauf- 2.3 Bestimmung angemessener Lizenzgebuhren teilungsmethode bzw. der Profit Split wird im Allgemeinen von der Finanzverwaltung als zu willkurlich abgelehnt Die Richtli- Eine Besonderheit in den italienischen Richtlinien ist die Be ien deuten allerdings an, dass zur Losung von Verrechnungs- stimmung von safe harbour-Lizenzsatzen. Damit eine Lizenz iskonflikten auch die Gewinnaufteilungsmethode der Preis- gebuhr akzeptiert wird, mussen die folg bestimmungzu Grunde gelegt werden kann. In ihren Richtlinien erfuillt werden von 1981 weist die Finanzverwaltung beispielsweise darauf hin,-Fur Lizenzgebuhren bis 2% vom Umsatz muss ein schriftlicher dass die Preise dem Fremdvergleich entsprechen, wenn der Ge- Vertrag vor der Zahlung der Lizenzgebuhr vorhanden sein und winn zwischen Hersteller und Vertreiber 2/3 zu 1/3 aufgeteilt die Nutzung des immateriellen wirtschaftsguts muss beim Li- worden ist" Diese Aufteilung duirfte allerdings im Regelfall dem enze hmer angemessen dokumentiert werden Der Lizenz Fremdvergleich widersprechen, da auf Markten eine Gewinnauf- geber muss nachweisen, dass Kosten bei der Entwicklung des teilung in solchen Situationen selten anzutreffen sein wird.Die immateriellen Wirtschaftsguts entstanden sind ECD-RL 1995/96 sehen die Anwendung der gewinnauftei Fur eine Lizenzgebuhr von 2% bis 5% soll daruiber hinaus auch lungsmethode nur dann vor, wenn beide an der Transaktion be- eine technische(verprobung der F&E-Kosten, technische Le teiligten Parteien uber wesentliche immaterielle Wirtschaftsguter bensdauer, Komplexitat der immateriellen Wirtschaftsguter verfugen27. Eine Vertriebsgesellschaft hat aber oft keine beson- etc. ) rechtliche(Exklusivitat, Recht zur Unterlizenzierung, ders wertvollen immateriellen Wirtschaftsgiiter Gebietsschutz, Patentierungsfahigkeit der immateriellen Die Gewinnvergleichsmethode sollte nach den Richtlinien ei- Wirtschaftsguiter, gesetzliche Einschrankungen zur Nutzung nen groBtmoglichen Transaktionsbezug aufweisen, so dass inso- von immateriellen Wirtschaftsguitern, Vertragslaufzeit) ern eine gewisse Nahe zu der erst 1995 von der OECD vorge- ne okonomische Rechtfertigung vorgelegt werden Es kor stellten transaktionsbezogenen Nettomargenmethode besteht hier also nicht nur auf den Nutzen des Lizenznehmers an Bemerkenswert erscheint, dass die italienischen Richtlinien be- dern es soll daruber hinaus auch die Angemessenheit aus der reits 1980 einen Mehrjahresvergleich befuirworten bzw die An- Sicht des Lizenzgebers stattfinden wendung der Gewinnvergleichsmethode fur nur ein Jahr ableh--Lizenzgebuhren von uber 5%sollen nur in ausnahmefallen nen. Falls Gewinnkennziffern von unabhangigen Unterneh- akzeptiert werden, insbesondere im Hochtechnologiebereich men herangezogen werden, konnen italienische Vergleichsunter lerdings werden in der Praxis oft auch diese hoheren Lizenz nehmen verhaltmisma Big einfach identifiziert werden, da in Ita gebuhren akzeptiert. Insbesondere im Bereich der Software- lien die Unternehmen(anders als derzeit in Deutschland )umfas lizenzierung sind in der Praxis Lizenzgebuhren von weit uber send ihre Jahresabschlusse beim Gericht hinterlegen. Kommer- 5%fremduiblich zelle Datenbanken beinhalten Unternehmensinformationen fur Die Staffelung der Lizenzgebuihren sollte als Safe Haven-Re ca 160000 Unternehmen In der Praxis werden aber auch Ver- gelung aufgefasst werden". Die Regelungen sind in einer Ver- gleichsunternehmen von europaischen Unternehmen herange- waltungsanweisung enthalten, die, wie in Deutschland, nur die zogen. Empirisch sind hier in vielen Markten ahnliche Renditen Finanzverwaltung und nicht den Steuerpflichtigen und die Ge festzustellen, da die Kapitalkosten fur Unternehmen sich im eu- richte bindet. Allerdings haben sich die Gerichte in zwei Ver paischen Markt weitgehend angeglichen haben fahren ebenfalls an die Verwaltungsanweisung angelehnt".In Die Grundsatze in den Richtlinien sollten aber nicht daruber beiden Fallen wurden Lizenzgebuhren von 7% an auslandisd wegtauschen, dass die Anwendung der Gewinnvergleichsme- verbundene Unternehmen entrichtet In beiden Fallen his node in Italien in der praktischen Umsetzung Probleme be sich die Gerichte nur unzureichend mit dem remdvergleichs- da die Methode oft als nicht anwendbar angesehen wird Insofern grundsatz beschaftigt und sich in Anlehnung an die Verwaltungs. sind methodische Ansatze empfehlenswert, die auf den transak- anweisung damit auseinandergesetzt, ob der Steuerptlichtige be- tionsbezogenen Methoden oder auf ausgehandelten Preisen ba- sonders wertvolle immaterielle Wirtschaftsguter erhalt, die eine sieren.Am Jahresende bzw. uber einen gewissen Zeitraum sollte Lizenzgebuhr von uber 5% rechtfertigen. In einem Fall hat das sich der Gewinn aber innerhalb einer angemessenen Bandbreite Gericht die 7%-ige Lizenzgebuhr nicht akzeptiert. Das Gericht bewegen, so, dass in den beiden an der Transaktion beteiligten sah die ablehnung dadurch gerechtfertigt, dass der italienische Landern eine ausreichende Rechtssicherheit erlangt werden Steuerpflichtige selbst auch Forschung und Entwicklung betrie- kann Liegt der Gewinn-z. B von einer italienischen Vertriebs- gesellschaft eines deutschen Produzenten-auBerhalb einer ange nessenen Gewinnbandbreite, so fuhr dies in Deutschland bei sehr hohen Gewinnen oft zu Diskussionen in Betriebspruifungen 5)Vgl. Rossi/Perin, Tax Management Transfer Pricing 1999(Vol 7),947 mgekehrt fuhren in Italien Verluste oder niedrige Gewinne zu Vgl. 3. 19 OECD-R 28) Die Vertriebsgesellschaft verfuigt lediglich uber einen Kundenstamm Im Rahmen einer nicht veroffentlichten verbindlichen Zusage len Wirtschafisguitern wie Tradename, Produkt-oder Produktions-Know hat die italienische Finanzverwaltung allerdings eine modifizierte how in der regel von untergeordneter Bedeutung winnvergleichsmethode gleichkommt, Der Steuerpflichtige hat 30) Vgl. Tz. V Circolare Ministeriale No. 32.9.2267 v.22.9. 1980; vgl im Rahmen eines weltweiten Verrechnungspreissystems zu- austihrlich: Rotondaro, International Tr. Pricing Journal 1999. 213 nachst Umsatzrenditen von Unternehmen mit vergleichbaren Funktionen und Risiken ermittelt. Die Rohgewinnmarge wurde rin, Tax Management Transfer Pricing Journal 1999, 213: Rossi/ erst am Jahresende auf Basis der tatsachlichen Aufwendungen der 33)Vgl. Simontacchi, International Transfer Pricing Journal 1999,8 italienischen Vertriebsgesellschaft ermittelt. Durch das System 34)Commision Tritbt, ye g agra Provinciale rave ovav10.2.1992 der Bandbreite von angemessenen Umsatzrenditen befindet. Da-(Sezione nav.11.6.1998

WIRTSCHAFTSRECHT IStR22/2002 AUFSATZ ben hat und dass ein anderes Unternehmen( das allerdings nur am der deutschen Finanz tung. Ahnlich wie in Deutschland Rande erwahnt wird) ebenfalls nur mit einer Lizenzgebuhr in besteht hier die Gefahr einer Doppelbesteuerung, da die OECD- Hohe von 5% belastet wurde RL bei der Bestimmung eines Dienstleistungsentgelts auch die Moglichkeit von Kostenaufschlagen vorsehen 2. 4 Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen von Ko vertragen 3. BuBgelder und Strafbestimmungen Kostenumlagevertrage werden im Rahmen der Verwaltung anweisungen bei den konzerninternen Dienstleistungen behan Die Verwaltungsanweisungen zur Bestimmung von Verrech- delt". Allerdings sind Kostenumlagevertrage auch fur For- nungspreisen sind nicht sehr detailliert und mussten an die neu- schung-und Entwicklungsleistungen zulassig. Die Angemes- sten OECD-RL angepasst werden. Den alteren Richtlinien ste- senheit der Konzernumlagen ist in Italien einer der Hauptan- hen sehr weitgehende Busgeld-und Strafbestimmungen gegen griffspunkte im Rahmen von Betriebsprifungen; Steuerpflichti- uber Die Vorschriften sind insofern bedenklich, als dass der Steu- rpflichtige nur sehr unzureichende Moglichkeiten hat, sich vor ge sind daher gut beraten, eine entsprechende Dokumentation den Sanktionen zu schuitzen. Wahrend in Landern wie in den er Kosten und Leistungen bereit zu halten. Die Aufmerksamkei der Betriebspruifer richtet sich auf die Frage, ob Dienstleistungen USA und GroBbritannien BuBgelder bei Verrechnungspreistra Im Nutzen der italienischen Tochtergesellschaft erbracht wur- gen nur dann verhangt werden kOnnen, wenn der Steuerpflichti- den Probleme bereitet hier zum einen die sehr weite Definition ge genau umschriebenen Dokumentationsverpflichtungen nicht (sog. Stewardship-Kosten) erbracht werden und die Frage, ob ein Steuerpflichtige nicht dazu verpflichtet, eine verrechnungspreis- Die italienische Finanzverwaltung folgt einer sehr weiten De dokumentation zu erstellen. Allerdings empfiehlt sich eine Do finition von Stewardship-Kosten. In ihrer Definition hat die Fi- kumentation, um etwaigen Schwierigkeiten bei Betriebsprufun- gen vorzubeugen" Als Trost kann empfunden werden, dass die nanzverwaltung sich sehr stark an die OECD-RL 1979 ange- Beweislast grundsatzlich der Finanzbehorde obliegt" Die Be- lehnt. In den OECD-RL 1995 hat die OECD die Leistungen, deutung der Beweislast bei der Bestimmung der angemessenen die zum nutzen des gesellschafters erbracht werden, wesentlich eingeschrankt". Die neue Definition ist allerdings bisher noch Verrechnungspreise wird auch bei italienischen Gerichtsent- nicht in die italienischen Richtlinien eingearbeitet worden, Ge- der Mehrzahl der Entscheidung gen wur- de die anpassung der Finanzverwaltung abgelehnt, weil die Fi- maB der Verwaltungsanweisung soll die Funktion des Mutterun- nanzverwaltung keine ausreichenden Drittdaten beschaffen ternehmens bei der Erbringung der Dienstleistungen und der Nutzen, den die Tochtergesellschaft aus den Leistungen emp konnte, die eine Unangemessenheit der vereinbarten Preise bele fang, untersucht werden. Eine abzugsfahige Betriebsausgabe soll aus den dienstleistungen empfangt und die Tatigkeit der Mutter- 3. 1 BuBgeldbestimmungen Die italienischen Finanzbehe onnen bei einer Verkut zukommen zu lassen. Die Richtlinie verdeutlicht die sehr weite Definition mit zwei Beispielen In dem ersten Beispiel kontrol- zung der Steuern BuBgelder in Hohe von 100% bis 200% der Steuernachzahlung zzgl. Nachzahlungszinsen festsetzen".Die lier die Muttergesellschaft den Produktionsprozess der Tochter- BuBgelder nehmen damit international eine Spitzenposition esellschaft und die Kontrolle fuhrt dazu, dass ein Fehler in der ein 5. Die buBgeldbestimmungen sind allerdings nicht hur auf Produktion fruhzeitig behoben werden konnte. In dem zweiten Grund ihrer Hohe erstaunlich. Andere Lander, die BuBgeldbe- Beispiel erbringt die Muttergesellschaft Werbeleistungen. Die stimmungen fur Verrechnungspreise eingefuhrt haben, formulae Richtlinie kommt zu dem Schluss, dass beide Leistungen nicht ren zunachst relativ klare Dokumentationsvorschriften; werden errechenbar sind, weil die Leistungen nicht ausschlieBlich zum diese eingehalten, so wird von der Erhebung von Bubgeldern ab- orden angepasst werden dass jede Leistung zum Nutzen der Tochtergesellschaft dazu ge- Die Vorschrift in Italien ist dagegen sehr unbestimmt. Der Ge eignet ist, auch dem Gesellschafter zu nutzen, da dieser durch ei- Erhohung der gewinne bei der Tochtergesellschaft letztlich wertung. Grundsatzlich erkennt offensichtlich auch der italieni ne Dividendenzutlusse steigern kann. Entscheidend ist aller- sche Gesetzgeber an, dass bei Bewertungsfragen Unsicherheiten ings, ob die Tochtergesellschaft auch einen unabhangigen immanent sind. So sollen BuBgelder nur erhoben werden, wenn der diese Funktion selbst wahrgenommen hatte, Davon ist be den Beispielen auszugehen. Die Definition von Stewardship-Ko- sten erscheint daher auch umfassender als die deutsche Definition der nicht verrechenbaren Aufwendungen.Andere Lander, wi )Vgl. Tz. Vl. 6 Circolare Ministertale No. 32.9. v. 22. 9, 1980 GroBbritannien und USA, verfolgen eine sehr viel engere Defi-12 36) Vgl. Rossi/Perin, in: Feinschreiber, Transter Pricing International, 25- nition von Aufwendungen zum Nutzen der Gesellschafter, so 37)Vgl. Tz 7.10 f. OECD-RL: Kroppen. in Becker/Kroppen,Handbuch ass insbesondere ein Leistungsfluss zu diesen Landern eine be- Internationale Verr preise O Tz 7.10 Arm achtliche Gefahr von Doppelbesteuerungspotential in sich 38)Vgl. TZ 7,9 OECD-RL 40)Rossi/Perin, Tax Management Transfer Pricing 1999(Vol. 7). 947 In der regel wird ein Gewinnaufschlag fuir Kostenumlagever- 1)vgl. Tz 7.23 OECD-RL. rage nicht gestattet*. Die Verrechnung eines Gewinnaufschlags +2) Manganelt atonal Transfer Pricing Journal 1998, 187 wird nur dann fuir zulassig erachtet, wenn die Dienstleistungen ei- 43)Maisto, in: IBFD. The Tax Treatment of Transfer Pricing -Italy, 56 ne Haupttatigkeit des Leistungserbringers darstellen. Die Auffas-8.1. 1998 44)Decreto Legislativo v. 18. 12, 1997. Nr. 472, Ufticiale n. 5 v sung der italienischen Finanzverwaltung ist daher ahnlich wie die 45)gl. Tz 4.24 OECD-RL

IStR22/2002 WIRTSCHAFTSRECHT 787 AUFSATZ 5% abweicht. Diese Schwelle ist allerdings sehr niedrig, wenn Die dritte Gruppe ist in Art. 2 beschrieben. Diese Regelung man sich alleine Preisschwankungen auf Markten ansieht, die in- greift, wenn Transaktionen zwischen Gruppengesellschaften nicht bzw. teilweise nicht stattfinden oder wenn Transaktionen Die BuBgelder werden im Fall der groben Fahrlassigkeit und im nicht zwischen den in der Rechnung angegebenen Parteien Fall von Vorsatz nicht gegen die Gesellschaft, sondern gegen die durchgefuhrt werden und wenn es dadurch zu einer Verkiirzung Person verhangt, die fur die Steuerverkurzung verantwortlich ist. der italienischen Steuern gekommen ist. Verrechnungspreisfra Im Fall der leichten Fahrlassigkeit schuldet die Person, die fur die gen beschranken sich haufig nicht nur auf die Hohe einer Vergil- Steuerverkurzung verantwortlich ist, das BuBgeld bis zu einem tung, sondern auch auf eine Verrechnung dem Grunde nach Betrag von 100 Mil Lire(ca 50000 E). Der daruber hinaus ge- z. B. bei Aufwendungen zu Gunsten des Gesellschafters(sog hende Betrag wird von der gesellschaft geschuldet. Die Gesell- Shareholder-Kosten), bei Erwerb von immateriellen Wirtschafts- schaft haftet allerdings stets gesamtschuldnerisch. Tragt die Ge- guitern oder etwa bei der Bestimmung, ob dem Handelsvertreter sellschaft das BuBgeld, so stellt dies einen lohnsteuerpflichtigen oder Eigenhandler ein Ausgleichsanspruch zusteht. Die Vergu en Vorteil dar. Nur im Fall der fahrlassigen Steuerver- tung konnte insofern als eine fiktive Rechnung angesehen wer- kann die Gesellschaft wahlweise das BuBgeld entrichten, den. Die Strafe betragt zwischen 18 Monaten und 6 Jahren Soweit ass dies einen lohnsteuerlichen Vorteil beim Arbeitnehmer die Aufwendungen weniger als ITL 300 M 150000 E), betragt die Freiheitsstrafe 6 Monate bis 2 Jahre. Eine Exkulpation durch Beschreibung der Transaktion im Rahmen 3.2 Strafvorschriften des Jahresabschlusses wird hier nicht vorgesehen Die Bestimmungen lassen leider jegliches AugenmaB vermis- Neben den BuBgeldbestimmungen hat Italien auch seine sen. Die OECD fuhrt zurecht aus, dass die Bestimmung ange Strafbestimmungen erneuert. Im Gegensatz zu den bisherigen messner Verrechnungspreise keine exakte Wissenschaft ist Es Strafbestimmungen konnen jetzt grundsatzlich auch in Fallen erscheint unangemessen, in schwierigen Bewertungsfragen mit von Bewertungsfragen Haftstrafen verhangt werden#6. Die herr- hohen Sanktionen zu drohen. Die Handelspartner Italiens sind schende Meinung in Italien geht davon aus, dass diese Bestim- gut beraten, gegen die italienischen Regelungen vorzugehen,da nungen grundsatzlich auch Fragen der Bemessung angemesse- die Bestimmungen die Unternehmen in der Tendenz dazu bew ner Verrechnungspreise umfasser Bei verrech gen konnten, die Preise von Transaktionen eher zu Gunsten des gen werden drei Gruppen von Transaktionen unterschieden, die italienischen Fiskus anzusetzen, um die Anwendung von Strafbe- unterschiedliche Rechtsfolgen auslosen. Die ersten beiden stimmungen auszuschlieBen Gruppen werden von Art. 7 behandelt. Nach Art. 7 kann bei der Abgabe einer betrugerischen 4 Verbindliche Auskunfte Steuererklarung(dichiarazione frandolenta), die zu einer Steuer verkuirzung gefuihrt hat, eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis Im Mai 2001 haben die italienischen Finanzbehorden einen 6 Jahren verhangt werden Gegenstand sind Bewertungen die im Erlass(Statuto del Contribuente)veroffentlicht, der dem Steuer Gegensatz zu den steuerlichen Bestimmungen vorgenommen pflichtigen die Moglichkeit eroffnet, eine verbindliche Aus- erden. Die Regelung soll nur greifen, wenn bei einer kunft fuir die Bestimmung der Verrechnungspreise zu erlangen Transaktion eine Steuerverkirzung von 150 Mio ITL(ca. Der Steuerpflichtige hat einen Anspruch auf Erteilung einer Zu Aufwendungen 5% aller Einnahmen (in der regel gleich Net- gestellt hat Die Finanzbehorden sind verpflichtet, innerhalb von satz)oder 3 Mrd ITL (ca. 1, 5 Mio. e)ubersteigen". Zu- drei Monaten die Anfrage zu beantworten6. Die ersten Erfah lem kann eine Strafe nur verhangt werden, wenn der Wert der rungen mussen noch abgewartet werden, es bleibt aber zu hoffen, einzelnen Transaktion mehr als 10% von dem fur angemessen dass verbindliche Auskunfte eine gewisse Rechtssicherheit zur befundenen Verrechnungspreis abweicht Bei verrechnun Absicherung der Verrechnungspreise glichen. Vor dem preistfragen wird diese Vorschrift allerdings in der Regel trbe- eine Anfrage jedoch fur den Steuerpflichtigen als problematisch nicht Hintergrund der BuBgeld-und Strafbestimmungen konnte sich standmerkmal ist bzw. ein Vorsatz zur Steuerverkirzung vorlie- erweisen, wenn diese negativ entschieden wird. Dies gilt umso mehr, als dass die Erfahrung von Finanzbeamten in Italien bei der Fuhrt die bewertung ner Steu- Bestimmung von angemessenen Verrechnungspreisen haufig erverkirzung, liegt aber keine betrigerische Absicht vor, so kann nicht dem internationalen Standard entspricht Sollte die Anfrage ine unehrliche Steuererklarung vorliegen(dichiarazione infedele). abgelehnt werden, durfte die Festsetzung von BuBgeldern oder Dies wird mit einer Freiheitsstrafe von 1 bis 3 Jahren geahndet. Die anderen Strafen umso wahrscheinlicher werden Vorschrift soll nur dann greifen, wenn bei einer Transaktion eine Steuerverkurzung von mindestens 200 Mio. ITL (ca. 100000E eingetreten ist oder wenn die geltend gemachten Aufwendungen 46)Decreto 3. 2000, Nr, 7+ Gazzetta Ufficiale n. 76 10% aller Einnahmen(in der Regel gleich Nettoumsatz) oder 31. 3. 2000 vg in: IBFD. The Tax Treatment of Transfer Pricing-Ita- + Mrd ITL(ca2 Mio. E)ubersteigen. Eine Strafe kann eben- N B Bergami, International Tax Review11/2001,31 cing Journal 2001 tion mehr als 10% von dem fuir angemessen befundenen Verrech 48)Art.3 nungspreis abweicht. Von einer betruigerischen oder unehrli- 9)Art. 7 Abs. 2. chen Steuererklarung ist allerdings nicht auszugehen, wenn der 50) Art. 4 51) Art. 7 Abs. 2 Steuerptlichtige seine Verrechnungspreismethode im Rahmen 52)vgl.Art.7 Abs. seines Jahresabschlusses aufdeckt. Dabei ist unklar, wie deta 3)Vgl. Bergama, International Tax Review 11/2001. 31 liert die Erlauterungen sein sollten". Zudem kann der Steuer pflichtige an einer Aufdeckung gehindert sein, wenn die Infor 55)Art. 1 I des Gesetzes Nr 212 v, 27. 7, 2000 mationen fuir das Unternehmen ein Geschaftsgeheimnis darstel- weiteren Sachverhalesautklarung weitere Informationen anfragt. Nach Erhalt der Informationen lauft wiederum eine dreimonatsfrist

WIRTSCHAFTSRECHT StR22/2002 AUFSATZ 5. Zusammenfa bedarf gibt, diese an die OECD-Richtlinien von 1995/ anzu- passen. Die Unternehmen sind gehalten, unter den gegebene Das Umfeld zur Bestimmung angemessener Verrechnungsprei Vorzeichen die Verrechnungspreise hinsichtlich der Ubereinstim- se ist in Italien fur international tatige Unternehmen hochst unbe- mung mit dem Fremdvergleichsgrundsatz zu uberprufen In Ita- friedigend. Im Kern hat sich der italienische Staat darauf konzen- lien gilt die dringende Empfehlung, bereits bei Abgabe der Steuer- trient, umfassende BuB- und Strafbestimmungen zu erlassen. Es erklarung bzw bei Einreichung des Jahresabschlusses eine offene scheint aber viel mehr angebracht zu sein, sich zunachst inhaldlich Politik in Bezug auf die verwendeten Verrechnungspreise zu be mit der auBert schwierigen Materie der Bestimmung angemesse- treiben, damit das Unternehmen nicht zu Zugestandnissen in ner Verrechnungspreise auseinander zu setzen. Die italienischen Rahmen eines Kompromisses gezwungen wird Italien durfte da Verwaltungsanweisungen lassen eher den Schluss zu, dass es auch mit in Europa eines der schwierigsten Lander sein, eine angemes- auf Seiten der italienischen Finanzverwaltung akuten Handlungs- sene Verrechnungspreispolitik umzusetzen

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