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Steuerrecht 5 Danemark Dokumentation von Verrechnungspreisen Eine besondere Rolle kommt dabei der Nettomargenmethode zu Sollte diese Methode auf ein danishes Unternehmen angewendet werden, verlangen die Behorden die Durchfuhrung einer empirischen Vergleichsstudie Da Finanz daten von unabhangigen danischen Unternehmen aufgrund der geringen GroBe des danischen Marktes oft nicht in ausreichendem Mabe verfugbar sind, werden in der Praxis haufig kontinental-europaische Vergleichsunter- nehmen fur eine Untersuchung von Nettomargen herangezogen Die Richtli- nien stellen also klar. dass eine Datenbankrecherche erforderlich ist. sofer keine internen Vergleichspreise oder Vergleichsmargen vorhanden sind Die diesem Zusammenhang angestellten Uberlegungen, Datenbankrecherchen Berechnungen, Anpassungen etc. sind im Rahmen einer Vergleichbarkeits- Die auswahl der jeweiligen Vergleichsmargen sowie eventuelle Anpassungen sind dabei eingehend zu erlautern und zu begrunden. 6. Auswahl und Anwendung einer Verrechnungspreismethode Die Richtlinien enthalten eine Aufzahlung und Beschreibung danischen Steuerbehorden akzeptierten Verrechnungspreismeth der Preisvergleichsmethode, der Wiederverkaufspreismethode t tenaufschlagsmethode werden dabei auch die gewinnteilungsmethoden und die geschaftsfallbezogene Nettomargenmethode aufgefuhrt ubernehmen den dort vorgesehenen vorrang der transaktionsbezogenen Ver- echnungspreismethoden vor den gewinnorientierten Methoden In der Praxis werden von den danischen Steuerbehorden allerdings haufig die gewinnori entierten Methoden angewendet(risberg/Hansen, TPITP 2002, S 7 ff. ) Die bei der Auswahl der angewendeten Verrechnungspreismethode angestellten Erwagungen sowie die tatsachliche und sachgemaBe anwendung der ausge- wahlten Methode sind zu dokumentieren 7. Schriftliche vertrage SchlieBlich empfehlen die Richtlinien den Abschluss schriftlicher Vertrage zur Dokumentation der Preise und der sonstigen Vertragsbedingungen Die schriftlichen Vertrage sollen insbesondere die verteilung der Funktionen und Risiken zwischen den beteiligten Parteien beschreiben, die Lieferungs-und Zahlungsbedingungen regeln sowie etwaige sonstige Absprachen bezuglich besonderer Marketingleistungen, der Lagerhaltung etc dokumentieren. Das Datum des Abschlusses und des Inkrafttretens des Vertrags sollten eben falls ausdrucklich festgehalten werden. SchlieBlich sind die vertrage auch tatsachlich durchzufuhren V Rechtsfolgen bei Erfullung der Dokumentationspfichten Legt der Steuerpflichtige eine ordnungsgemaBe Dokumentation vor, trifft die Steuerbehorden die Nachweispficht fur die Unangemessenheit der Verrech- nungspreise. Eine Anpassung der Verrechnungspreise erfordert eine umfas IWB Nr 7 vom 9. 4. 2003 303Eine besondere Rolle kommt dabei der Nettomargenmethode zu. Sollte diese Methode auf ein dänisches Unternehmen angewendet werden, verlangen die Behörden die Durchführung einer empirischen Vergleichsstudie. Da Finanz￾daten von unabhängigen dänischen Unternehmen aufgrund der geringen Größe des dänischen Marktes oft nicht in ausreichendem Maße verfügbar sind, werden in der Praxis häufig kontinental-europäische Vergleichsunter￾nehmen für eine Untersuchung von Nettomargen herangezogen. Die Richtli￾nien stellen also klar, dass eine Datenbankrecherche erforderlich ist, sofern keine internen Vergleichspreise oder Vergleichsmargen vorhanden sind. Die in diesem Zusammenhang angestellten Überlegungen, Datenbankrecherchen, Berechnungen, Anpassungen etc. sind im Rahmen einer Vergleichbarkeits￾analyse festzuhalten. Die Auswahl der jeweiligen Vergleichsmargen sowie eventuelle Anpassungen sind dabei eingehend zu erläutern und zu begründen. 6. Auswahl und Anwendung einer Verrechnungspreismethode Die Richtlinien enthalten eine Aufzählung und Beschreibung der von den dänischen Steuerbehörden akzeptierten Verrechnungspreismethoden. Neben der Preisvergleichsmethode, der Wiederverkaufspreismethode und der Kos￾tenaufschlagsmethode werden dabei auch die Gewinnteilungsmethoden und die geschäftsfallbezogene Nettomargenmethode aufgeführt. Die Richtlinien sind auch insoweit an die OECD-Grundsätze angelehnt und übernehmen den dort vorgesehenen Vorrang der transaktionsbezogenen Ver￾rechnungspreismethoden vor den gewinnorientierten Methoden. In der Praxis werden von den dänischen Steuerbehörden allerdings häufig die gewinnori￾entierten Methoden angewendet (Riisberg/Hansen, TPITP 2002, S. 7 ff.). Die bei der Auswahl der angewendeten Verrechnungspreismethode angestellten Erwägungen sowie die tatsächliche und sachgemäße Anwendung der ausge￾wählten Methode sind zu dokumentieren. 7. Schriftliche Verträge Schließlich empfehlen die Richtlinien den Abschluss schriftlicher Verträge zur Dokumentation der Preise und der sonstigen Vertragsbedingungen. Die schriftlichen Verträge sollen insbesondere die Verteilung der Funktionen und Risiken zwischen den beteiligten Parteien beschreiben, die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen regeln sowie etwaige sonstige Absprachen bezüglich besonderer Marketingleistungen, der Lagerhaltung etc. dokumentieren. Das Datum des Abschlusses und des Inkrafttretens des Vertrags sollten eben￾falls ausdrücklich festgehalten werden. Schließlich sind die Verträge auch tatsächlich durchzuführen. V. Rechtsfolgen bei Erfüllung der Dokumentationspflichten Legt der Steuerpflichtige eine ordnungsgemäße Dokumentation vor, trifft die Steuerbehörden die Nachweispflicht für die Unangemessenheit der Verrech￾nungspreise. Eine Anpassung der Verrechnungspreise erfordert eine umfas￾Steuerrecht Dokumentation von Verrechnungspreisen 5 Dänemark Gruppe 2 · Seite 161 IWB Nr. 7 vom 9. 4. 2003 - 303 -
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