FACH 10 GRUPPE 2 SEITe 1928 DOKUMENTATION VON VERRECHNUNGSPREISEN durch dieses Revisionsgericht zukunftig zu einer einheitlichen Auslegung des Rechts im sur-Raum und einer Abnahme politischer Einflussnahme kommt, bleibt abzuwarten Auch dieser Weg des rechtlichen Zusammenwachsens scheint an Brasiliens Politik zu scheitern, denn grundsatzlich schlieit die brasilianische Verfassung jegliche Souveranitat einschrankungen durch eine supranational Gerichtsbarkeit aus. FAZIT Der EU-Verhaltenskodex zur Verrechnungspreisdokumentation fur verbundene Unter- nehmen in der EU bietet dem Stpfl. die Moglichkeit einer standardisierten europaweiten Dokumentation Unter den gegebenen okonomischen und rechtlichen Bedingungen lasst sich dieses Konzept allerdings nicht auf den Mercosur-Raum ubertragen, das Konzept einer Mercosur-Verrechnungspreisdokumentation"ist zurzeit nicht realisierbar. Die grund legende Voraussetzung fur ein Konzept entsprechend der EU-Verrechnungspreisdokumen tation ware die Integration der Mercosur-Mitglieder zu einem gemeinsamen Markt, der die wirtschaftliche und rechtliche Angleichung der Mitgliedstaaten beinhaltet. Auch wenn der Vertrag von Asuncion anders als der EGv die Harmonisierung der Steuer politik zum Ziel hat, ist der Mercosur vom Erreichen dieser Bestrebungen weit entfernt. Trotz einer rasanten zunahme des handelsvolumens im sudamerikanischen Raum ver- bunden mit dem stetigen Abbau von Handelsbarrieren, hindert der fiskalisch motivierte Sonderweg Brasiliens eine Vereinheitlichung von Verrechnungspreis- und Dokumenta- tionsvorschriften Rechtsgrundlagen: OECD-Richtlinien- Transfer Pricing Guidelines for Multinational Enterprises and Tax Administrations, OECD rs,1995;EU-Recht: Proposal pricing doci 12005: Entschlie Bung des Rates und der im Rat vereinigte einem Verhaltenskodex zur Verrechnungspreisdokumentation fur verbundene UnternehI 10.2.2004 abrufbar unto 15RF)N:38/97,113/0032/01,33/01,188/02,243/02,321/ 3, 382/04 und 602/05, Portaria 25239 .784/03 und 25.792/03, Verordnungen 1037, Nr. 702/99 und Nr. 1122/01: DBA Brasilien- gentinien; Venezuelanische Vorschriften: Art. 116-119 venezuelanisches Ei GroBe, EuZw 2002, 5.329: Da Brazil , Developed"? Termination of the Brazil-Germany Tax Treaty, Intertax 2006, 5.195 asilianischen Verrechnungspreispraxis, IwB 2005, F. 8 Brasilien Gr. 25. 167; Dagnese/Mank, Verrechnungspreisentwicklungen ir Herausforderung, Euzw 2000, 5.77: ders, Das Recht des Mercosurs-wichtig fur Europa?, Euzw 1998, 5.65; Schaumburg/schulz, institutionelle reformen dko nsequenzen nach nationale deutscher .WB2006F.11Gr25.7 in: Tipke/Kruse, AO-Kommentar, Koln, Lief. 103, Mai 2004; Weggenmann, Auswirkung der Kundigung des DBA-Brasilien und Handlungsempfehlungen, RIW 2005, 5.519. 920 wBNr.19vom11.10.2006Ob es durch dieses Revisionsgericht zukünftig zu einer einheitlichen Auslegung des Rechts im Mercosur-Raum und einer Abnahme politischer Einflussnahme kommt, bleibt abzuwarten. Auch dieser Weg des rechtlichen Zusammenwachsens scheint an Brasiliens Politik zu scheitern, denn grundsätzlich schließt die brasilianische Verfassung jegliche Souveränitätseinschränkungen durch eine supranationale Gerichtsbarkeit aus. Fazit Der EU-Verhaltenskodex zur Verrechnungspreisdokumentation für verbundene Unternehmen in der EU bietet dem Stpfl. die Möglichkeit einer standardisierten europaweiten Dokumentation. Unter den gegebenen ökonomischen und rechtlichen Bedingungen lässt sich dieses Konzept allerdings nicht auf den Mercosur-Raum übertragen, das Konzept einer „Mercosur-Verrechnungspreisdokumentation“ ist zurzeit nicht realisierbar. Die grundlegende Voraussetzung für ein Konzept entsprechend der EU-Verrechnungspreisdokumentation wäre die Integration der Mercosur-Mitglieder zu einem gemeinsamen Markt, der die wirtschaftliche und rechtliche Angleichung der Mitgliedstaaten beinhaltet. Auch wenn der Vertrag von Asunción anders als der EGV die Harmonisierung der Steuerpolitik zum Ziel hat, ist der Mercosur vom Erreichen dieser Bestrebungen weit entfernt. Trotz einer rasanten Zunahme des Handelsvolumens im südamerikanischen Raum, verbunden mit dem stetigen Abbau von Handelsbarrieren, hindert der fiskalisch motivierte Sonderweg Brasiliens eine Vereinheitlichung von Verrechnungspreis- und Dokumentationsvorschriften. Rechtsgrundlagen: OECD-Richtlinien – Transfer Pricing Guidelines for Multinational Enterprises and Tax Administrations, OECD Paris, 1995; EU-Recht: Proposal for a Code of Conduct on transfer pricing documentation for associated enterprises in the EU, COM(2005) 543 final v. 7.11.2005; Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten v. 27.6.2006 zu einem Verhaltenskodex zur Verrechnungspreisdokumentation für verbundene Unternehmen in der Europäischen Union, 2006/C 176/01; Mercosur-Recht: Tratado de Asunción v. 23.3.1991; Protocolo de Olivos, von allen Mitgliedstaaten ratifiziert am 10.2.2004, abrufbar unter www.mercosur.org.uy; Brasilianische Verrechnungspreisvorschriften: Gesetze Nr.: 9.430/96, 9.959/00, 10.451/02, 10.637/02, 10.684/03 und 10.833/03; Erlass Nr. 3.000/99; Finanzverwaltungsanweisungen (Instruções Normativas da Secretaria da Receita Federal – IN SRF) Nr.: 38/97, 113/00, 32/01, 33/01, 188/02, 243/02, 321/ 03, 382/04 und 602/05, Portaria Nr. 436/05 und SRF-Direktive Nr. 95/97; Argentinische Vorschriften: Gesetze Nr.: 25.063, 25.239, 25.784/03 und 25.792/03, Verordnungen 1037/00 und 916/04; Resolución General Nr. 702/99 und Nr. 1122/01; DBA BrasilienArgentinien; Venezuelanische Vorschriften: Art. 116-119 venezuelanisches Einkommensteuergesetz. Literatur: Aujean, Steuerkoordination in Wirtschaftsunionen und gemeinsamen Märkten, IStR 2005, S. 560; Baars/Bischiff-Everding, Antidumping und Ursprungsregime – das Schiedsverfahren im Mercosur wird zu einer festen Größe, EuZW 2002, S. 329; Dagnese, Is Brazil „Developed“? Termination of the Brazil-Germany Tax Treaty, Intertax 2006, S. 195; Dagnese/Ayub, Besonderheiten der brasilianischen Verrechnungspreispraxis, IWB 2005, F. 8 Brasilien Gr. 2 S. 167; Dagnese/Mank, Verrechnungspreisentwicklungen im lateinamerikanischen Subkontinent, IStR 2006, erscheint demnächst; Kroppen/Rasch, Die Reformierung der Unternehmensbesteuerung in der Europäischen Union, IWB 2002, F. 11 Gr. 2 S. 495; Pfeiffer/Dagnese, Verschärfung der Verrechnungspreisgesetze in Argentinien, IWB 2004, F. 8 Argentinien Gr. 2 S. 33; Samtleben, Erster Schiedsspruch im Mercosur – wirtschaftliche Krise als rechtliche Herausforderung?, EuZW 2000, S. 77; ders., „Das Recht des Mercosurs“ – wichtig für Europa?, EuZW 1998, S. 65; Schaumburg/Schulz, Die Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland-Brasilien und ihre Konsequenzen nach nationalem deutschen Steuerrecht, IStR 2005, S. 794; Schmidt, Neue Impulse durch institutionelle Reformen – der Mercosur ist wieder auf Kurs, EuZW 2005, S. 139; Seer, „Unfairer“ und „fairer“ Steuerwettbewerb in der EU, IWB 2006, F. 11 Gr. 2 S. 725; ders., Erläuterung zu §§ 90 und 162 AO, in: Tipke/Kruse, AO-Kommentar, Köln, Lief. 103, Mai 2004; Weggenmann, Auswirkung der Kündigung des DBA-Brasilien und Handlungsempfehlungen, RIW 2005, S. 519. Ô Fach 10 | Gruppe 2 | Seite 1928 Dokumentation von Verrechnungspreisen 920 IWB Nr. 19 vom 11.10.2006