st22/2002 WIRTSCHAFTSRECHT 783 AUFSATZ Dipl.-Kfn. Axel Eigelshoven, StB, Dusseldor Bestimmung angemessener Verrechnungspreise in Italien lich beginstigt sind. Zunachst hat die italienische Finanzverwal- versucht, den Fremdvergleichsgrundsatz des Art. 76 EStG Transaktionen anzuwenden. Das Mi- hdem die Finanzverwaltung vor rstaatliche Transaktionen r verwaltungsanweisung reist die Vor- auf, da 981 zwei Pruf grundsat muht hat, Bufgeld. 1g Steuerver nungspr gleich auf: die Transo ren, sich zu besch In gen fur den Frem zweiten Te in Italien nahe Bedeutung d erlautert. Im rechnungsprei scharfen. 1.Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlage die Bestimmung angemessener Ver- y.57f rechnungspr lienischen Einko sui Redditi). Hie gleichspreis dings soll ibereinstim Preis"als d in eine che Guite delsstufe italienischen Transaktio men durchge fur Transakt wollten steuerlic men uber unang 99(Vol.7)947.Auch 1983. No. 7895 hat die transerieren, die ver preises herangezogen. ransferieren, die Verluste erwirtschatt ing Journal 2001, 20