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II. Gesetzliche grundlage Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen mussen gem. $2 Lig ningsloven(Steuerbemessungsgesetz) dem Fremdvergleichsgrundsatz ent sprechen. Um dies sicherzustellen, mussen sie entsprechend den Vorgaben des s 3b Skattekontrollovens dokumentiert werden ie gesetzlichen Dokumentationsvorschriften betreffen gem. $3b Abs. 1 Skattekontrollovens solche Steuerpfichtige, die von einer auslandischen naturlichen oder juristischen Person kontrolliert werden: oder auslandische juristische Personen kontrollieren; oder Teil einer Gruppe von Unternehmen mit einer auslandischen juristischen Person sind: oder eine betriebsstatte in einem auslandischen staat unterhalten oder als eine auslandische naturliche oder juristische Person eine Betriebsstatte n Danemark unterhalter Weiterhin besagt$ 3b Abs. 1 Skattekontrollovens, dass diese Steuerpflichti gen in ihrer Steuererklarung Angaben uber den Charakter und den Umfang von Handels- und Finanztransaktionen mit den genannten naturlichen oder uristischen Pers bzw. Betriebsstatten(kontrollierte Transaktionen)ma chen mussen Um diesen Anforderungen zu entsprechen, sind die betreffenden Steuerpfichtigen gem. 3b Abs. 4 Skattekontrollovens verpflichtet, eine schriftliche Dokumentation zu erstellen, die aufzeigt, wie sich die preise und nstigen Bedingungen der kontrollierten Transaktion bestimmen Eine zu sammenfassende Darstellung ist mit der jahrlichen Steuererklarung einzu- reichen(s. IV. 2. ). Auf Verlangen der Steuerbehorden muss die gesamte Do- umentation an diese ubermittelt werden Sie muss ihrem Inhalt nach geeig net sein, als Grundlage fur eine Untersuchung daruber zu dienen, ob die Preise und sonstigen Bedingungen mit dem ubereinstimmen, was vereinbart worden ware, wenn die Transaktion zwischen unabhangigen Parteien abgeschlossen worden ware Die betreffenden Steuerpflichtigen sind gehalten, ein System einzurichten das die laufende Erfullung der Dokumentationspflicht gewahrleistet. Zudem ist die zu erstellende dokumentation regelmaBig an interne und externe ver- anderungen anzupassen. Eine Uberprufung sollte mindestens jahrlich erfol- en. Die Aufbewahrungsfrist fur die Dokumentation betragt wie auch fur andere Steuerunterlagen 5 Jahre mit$ 5 Abs. 3 Skattekontrollovens eine Schatzung und eine entsprechende Anpassung des steuerpflichtigen Einkommens vor. Eine Festsetzung von Strafzuschlagen kennt das danische Steuerrecht derzeit nicht Ill. Bisherige Auslegung der Dokumentationspflicht Mangels detaillierter Bestimmungen uber den erforderlichen Umfang der Dokumentation wurden bisher die in Kapitel V der OECD-Verrechnungs oreisgrundsatze fur multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen OECD-Grundsatze) beschriebenen Dokumentationserfordernisse herange 5 Danemark Gruppe 2. Seite 158II. Gesetzliche Grundlage Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen müssen gem. § 2 Lig￾ningsloven (Steuerbemessungsgesetz) dem Fremdvergleichsgrundsatz ent￾sprechen. Um dies sicherzustellen, müssen sie entsprechend den Vorgaben des § 3b Skattekontrollovens dokumentiert werden. Die gesetzlichen Dokumentationsvorschriften betreffen gem. § 3b Abs. 1 Skattekontrollovens solche Steuerpflichtige, die — von einer ausländischen natürlichen oder juristischen Person kontrolliert werden; oder — ausländische juristische Personen kontrollieren; oder — Teil einer Gruppe von Unternehmen mit einer ausländischen juristischen Person sind; oder — eine Betriebsstätte in einem ausländischen Staat unterhalten; oder — als eine ausländische natürliche oder juristische Person eine Betriebsstätte in Dänemark unterhalten. Weiterhin besagt § 3b Abs. 1 Skattekontrollovens, dass diese Steuerpflichti￾gen in ihrer Steuererklärung Angaben über den Charakter und den Umfang von Handels- und Finanztransaktionen mit den genannten natürlichen oder juristischen Personen bzw. Betriebsstätten (kontrollierte Transaktionen) ma￾chen müssen. Um diesen Anforderungen zu entsprechen, sind die betreffenden Steuerpflichtigen gem. § 3b Abs. 4 Skattekontrollovens verpflichtet, eine schriftliche Dokumentation zu erstellen, die aufzeigt, wie sich die Preise und sonstigen Bedingungen der kontrollierten Transaktion bestimmen. Eine zu￾sammenfassende Darstellung ist mit der jährlichen Steuererklärung einzu￾reichen (s. IV. 2.). Auf Verlangen der Steuerbehörden muss die gesamte Do￾kumentation an diese übermittelt werden. Sie muss ihrem Inhalt nach geeig￾net sein, als Grundlage für eine Untersuchung darüber zu dienen, ob die Preise und sonstigen Bedingungen mit dem übereinstimmen, was vereinbart worden wäre, wenn die Transaktion zwischen unabhängigen Parteien abgeschlossen worden wäre. Die betreffenden Steuerpflichtigen sind gehalten, ein System einzurichten, das die laufende Erfüllung der Dokumentationspflicht gewährleistet. Zudem ist die zu erstellende Dokumentation regelmäßig an interne und externe Ver- änderungen anzupassen. Eine Überprüfung sollte mindestens jährlich erfol￾gen. Die Aufbewahrungsfrist für die Dokumentation beträgt wie auch für andere Steuerunterlagen 5 Jahre. Falls ein Steuerpflichtiger keine den Erfordernissen des § 3b Abs. 4 Skatte￾kontrollovens entsprechende Dokumentation erstellt, sieht § 3b Abs. 5 i. V. mit § 5 Abs. 3 Skattekontrollovens eine Schätzung und eine entsprechende Anpassung des steuerpflichtigen Einkommens vor. Eine Festsetzung von Strafzuschlägen kennt das dänische Steuerrecht derzeit nicht. III. Bisherige Auslegung der Dokumentationspflicht Mangels detaillierter Bestimmungen über den erforderlichen Umfang der Dokumentation wurden bisher die in Kapitel V der OECD-Verrechnungs￾preisgrundsätze für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen (OECD-Grundsätze) beschriebenen Dokumentationserfordernisse herange￾zogen. 5 Dänemark Gruppe 2 · Seite 158 - 300 -
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