358STEUERRECHT Betriebs-Berater(BB) 62. 8. Heft7 12 Februar 2007 Eicker I Seiffert I EUGH: Haftung des vergutungsschuldners gemaS 5 50 a Abs. 5 Satz 5 EStG trotz Beitreibungsrichtlinie? Hinzu kommt, dass die ablehnung der TNMM fur Mittelunterneh- fen werden, fur die die vorgaben der gaufzv (inklusive der An- en aus Sicht der Beratungspraxis wenig uberzeugend ist Unserer drohung von Strafzuschlagen) Anwendung finden. Erfahrung nach lassen sich in pan-europaischen Datenbanken Ei- Einerseits haben Steuerpflichtige und Steuerberater durch die Ver- genhandler und Eigenproduzenten haufig leichter und in groener offentlichung der Vwg -Verfahren im April 2005 ein klareres Bild davon erhalten, welche Erwartungen die deutsche Finanzverwal- c)Gewinnaufteilungsmethode ung hinsichtlich der verrechnungspreisdokumentationen hat Andererseits bleiben dennoch zahlreiche punkte, die zu unklar. Der Strategietrager halt die wesentlichen immateriellen wirt- heiten, Abgrenzungsproblemen und zusatzlichem Dokumentati- schaftsguter im Konzernverbund. Thm verbleibt der Residualge. onsaufwand fuhren konnen winn/-verlust nach Vergutung der Routinefunktionen. Ob das vom Strategietrager erzielte Ergebnis fremdublich ist, lasst sich mangels vergleichbarer Unternehmen regelmaBig nicht unter DR. STEPHAN RASCH hrgang 1972 Studium der Rechtswissenschaft und des Fur Konzerne mit einer Zentrale(zentralisierte Allokation von im Maschinenbaus in bochum. Dissertation 1999 im Bereich materiellen Wirtschaftsgutern) ist die Zuweisung dieses restge- Verrechnungspreise und Europaisches Steuerrecht. Seit winns eine vergleichsweise einfache Ubung. Im ersten Schritt 2001 als Rechtsanwalt im Bereich Verrechnungspreise bei Deloitte zunachst in Dusseldorf, seit Anfang 2005 als Lel- werden die routinefunktion bzw. die funktionen anderer nahe ter Verrechnungspreise fur den Standort Munchen tatig stehender Unternehmen Mittelunternehmen") vergutet. Im Diverse Veroffentlichungen im Bereich Verrechnungsprei- zweiten Schritt verbleibt dann der Restgewinn oder- verlust beim se und internationales steuerrecht Strategietrager Bei einer dezentralen Allokation der immateriellen Wirtschaftsgu- FREDERIK RETTINGER ter ist eine weitere aufteilung des residualgewinns/-verlusts nach Jahrgang 1977. Studium der Volkswirtschaftslehre, Be- Vergutung der Routinefunktionen erforderlich. Diese erfolgt nach iebswirtschaftslehre und Politikwissenschaft in Main der Bedeutung der immateriellen wirtschaftsguter und ihres Bei- und Toronto(York University) von 1998-2004. Abschlu ags zum Unternehmenserfolg. Es kommt somit zur Anwendung Diplom-Volkswirt. Seit 2004 Mitarbeiter bei Deloitte in der geschaftsvorfallbezogenen Gewinnaufteilungsmethode (pro- analyse, Branchen: Elektronik- und Automobilindus- ⅣV. Fait Die Vwg -Verfahren sind von zentraler Bedeutung fur das Ver- 68 Vgl. Vogele/Brem, Dokumentation von Verrechnungssachverhalten, in: Vogele/ rechnungspreisklima in Deutschland und das Vorgehen in Be Borstel/Engler, Handbuch der Verrechnungspreise, TZ. E 148 69 Vgl. Weinert u a, IStR 2005, 714(718) triebsprufungen in den nachsten Jahren. Dies gilt insbesondere 70 Tz. 3.4.10.2 b)Vwg.-Verfahren dann, wenn die wirtschaftsjahre in Betriebsprufungen aufgegrif- 71 Tz. 3.4.10.3 c)Vwg.-Verfahren358 STEUERRECHT Betriebs-Berater (BB) | 62. Jg. | Heft 7 | 12. Februar 2007 Eicker | Seiffert | EuGH: Haftung des Vergtungsschuldners gemß § 50 a Abs. 5 Satz 5 EStG trotz Beitreibungsrichtlinie? Hinzu kommt, dass die Ablehnung der TNMM fr Mittelunternehmen aus Sicht der Beratungspraxis wenig berzeugend ist. Unserer Erfahrung nach lassen sich in pan-europischen Datenbanken Eigenhndler und Eigenproduzenten hufig leichter und in grßerer Zahl identifizieren als Agenten oder Auftragsfertiger.69 c) Gewinnaufteilungsmethode Der Strategietrger hlt die wesentlichen immateriellen Wirtschaftsgter im Konzernverbund. Ihm verbleibt der Residualgewinn/-verlust nach Vergtung der Routinefunktionen. Ob das vom Strategietrger erzielte Ergebnis fremdblich ist, lsst sich mangels vergleichbarer Unternehmen regelmßig nicht unter Verwendung von Fremdvergleichsdaten ermitteln.70 Fr Konzerne mit einer Zentrale (zentralisierte Allokation von immateriellen Wirtschaftsgtern) ist die Zuweisung dieses Restgewinns eine vergleichsweise einfache bung. Im ersten Schritt werden die Routinefunktion bzw. die Funktionen anderer nahe stehender Unternehmen („Mittelunternehmen“) vergtet. Im zweiten Schritt verbleibt dann der Restgewinn oder -verlust beim Strategietrger. Bei einer dezentralen Allokation der immateriellen Wirtschaftsg- ter ist eine weitere Aufteilung des Residualgewinns/-verlusts nach Vergtung der Routinefunktionen erforderlich. Diese erfolgt nach der Bedeutung der immateriellen Wirtschaftsgter und ihres Beitrags zum Unternehmenserfolg. Es kommt somit zur Anwendung der geschftsvorfallbezogenen Gewinnaufteilungsmethode („profit split method“).71 IV. Fazit Die Vwg.-Verfahren sind von zentraler Bedeutung fr das Verrechnungspreisklima in Deutschland und das Vorgehen in Betriebsprfungen in den nchsten Jahren. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Wirtschaftsjahre in Betriebsprfungen aufgegriffen werden, fr die die Vorgaben der GAufzV (inklusive der Androhung von Strafzuschlgen) Anwendung finden. Einerseits haben Steuerpflichtige und Steuerberater durch die Ver- ffentlichung der Vwg.-Verfahren im April 2005 ein klareres Bild davon erhalten, welche Erwartungen die deutsche Finanzverwaltung hinsichtlich der Verrechnungspreisdokumentationen hat. Andererseits bleiben dennoch zahlreiche Punkte, die zu Unklarheiten, Abgrenzungsproblemen und zustzlichem Dokumentationsaufwand fhren knnen. DR. STEPHAN RASCH Jahrgang 1972. Studium der Rechtswissenschaft und des Maschinenbaus in Bochum. Dissertation 1999 im Bereich Verrechnungspreise und Europisches Steuerrecht. Seit 2001 als Rechtsanwalt im Bereich Verrechnungspreise bei Deloitte zunchst in Dsseldorf, seit Anfang 2005 als Leiter Verrechnungspreise fr den Standort Mnchen ttig. Diverse Verffentlichungen im Bereich Verrechnungspreise und internationales Steuerrecht. FREDERIK RETTINGER Jahrgang 1977. Studium der Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre und Politikwissenschaft in Mainz und Toronto (York University) von 1998–2004. Abschluss: Diplom-Volkswirt. Seit 2004 Mitarbeiter bei Deloitte in der Service Line Transfer Pricing in Mnchen. Arbeitsschwerpunkte: Verrechnungspreisdokumentation und Finanzanalyse, Branchen: Elektronik- und Automobilindustrie, Finanzdienstleistung. 68 Vgl. Vgele/Brem, Dokumentation von Verrechnungssachverhalten, in: Vgele/ Borstell/Engler, Handbuch der Verrechnungspreise, Tz. E 148. 69 Vgl. Wehnert u. a., IStR 2005, 714 (718). 70 Tz. 3.4.10.2 b) Vwg.-Verfahren. 71 Tz. 3.4.10.3 c) Vwg.-Verfahren.