正在加载图片...
Betriebs-Berater(BB) 62/8. I Heft7 12 Februar 2007 STEUERRECHT 357 Aktuelle Fragen der Verrechnungspreisdokumentation I Rasch I Ettinger greifen, die je nach Anbieter und Version mehrere Millionen Un- Beabsichtigt der Steuerpflichtige zudem, dem Geist der Vwg.-Ver ternehmensdatensatze enthalt fahren zu folgen, wird er versuchen, bei Mittelunternehmen ge- nau zwischen der anwendung der TNMM und der Anwendung b) Planrechnungen von Planrechnungen zu trennen. Dies fuhrt dazu, dass in Da die deutsche Finanzverwaltung als Mittelunternehmen qualifi. Deutschland ein von internationalen Standards abweichendes zieten Unternehmen die anwendung der TNMM-wie schon dargestellt-nicht erlaubt, hat der Steuerpflichtige seine Verrech- Beispiel lungspreise aufgrund von Planrechnungen zu ermitteln. Zur Wie oben. Fur deutsche Dokumentationszwecke I Durchfuhrung und Dokumentation von Planrechnungen macht handler( Mittelunternehmen"im Sinne der Vwg -Verfahren) Planrech die deutsche Finanzverwaltung umfangreiche Vorgaben se nungen zur Anwendung kommen. Fur die anderen europaischen Eigen handler wird die TNMM angewendet, in deren Rahmen interquartile Herauszuheben sind vor allem folgende Punkte: Obwohl die Fi- Bandbreiten von fremdublichen Nettomargen ermittelt werden. Die An anzverwaltung die anwendung der TNMM ausschlielt, ist der wendung von Planrechnungen entspricht jedoch nicht den internationa- Steuerpflichtige angewiesen, seine auf internen Planzahlen basie- len Standards. Der Steuerpflichtige in den Niederlanden wird somit fur rende angemessenheitsdokumentation mit Fremdvergleichsdaten niederlandische Dokumentationszwecke die TNMM fur die Transaktionen stutzen Es werden explizit Gewinnaufschlage oder eine markt- mit dem deutschen Eigenhandler anwenden Neben dem zusatzlichen Do- bliche Kapitalverzinsung genannt. Weiterhin verweist di kumentationsaufwand fur Deutschland konnen sich uU. auch Friktionen nanzverwaltung als, Anhaltspunkt fur eine vorsichtige, kaufman- dadurch ergeben, dass die Ergebnisse der planrechnungen fur deutsche niche Gewinnerwartung" auf Renditekennziffern funktional (zumindest eingeschrankt) vergleichbarer Unternehmen. Zwar Die Vorgaben der Vwg -Verfahren konnen somit zu einem erheb muss"das Ergebnis der Planrechnungen nicht mit den ermittel- lichen Dokumentationsmehraufwand fur auslandische Konzerne ten Renditekennziffern ubereinstimmen, jedoch ist der Unter- und ihre deutschen Tochtergesellschaften fuhren Ein konsisten- chied zur Anwendung einer geschaftsvorfallbezogenen Netto- ter pan-europaischer Dokumentationsansatz, der den Aufwand argenmethode inklusive Ermittlung einer interquartilen Band- fur die Dokumentation der konzerninternen Transaktionen redu- breite unserer Einschatzung nach eher eine Frage der Bezeich. zieren wurde, kann somit nur eingeschrankt verfolgt werden lung. Auch Planrechnungen durfen auf der Zusammenfassung Beispiel on Geschaftsvorfallen basieren (sofern zulassig). Fur die Ermitt lung der geforderten Renditekennziffern wird der Steuerpflichtige Die deutsche Konzernmutter halt alle wesentlichen immateriellen wirt. ahnlich der Anwendung der TNMM-typischerweise eine der schattsguter und ist somit Strategietrager Mehrere Vertriebstochtergesell pan-europaischen Datenbank nutzen Bei der dort derzeit verfug. lien und den Niederlanden) die Produkte an Endkunden. Das Funktions- baren Datenbasis moglicher Vergleichsunternehmen wird er hau- und Risikoprofil der Tochterunternehmen entspricht dem eines Eigen ig auf Nettomargen oder die verzinsung des eingesetzten Kapi- handlers bzw. einesmitte ehmens"im Sinne der Vwg -Verfahren Ebenso wie Eigelshoven/Nientimp kommen auch Baumhoff/Ditz die Anwendung der TNMM. Nach den Vwg -Verfahren ware es jedoch un- Reinert zu Recht zu dem Schluss, dass die Anwendung von Plan zulassig, fur deutsche Dokumentationszwecke die TNMM anzuwenden Somit ist eine Durchfuhrung von Planrechnungen erforderlich. rechnungen somit n de facto auf eine anwendung der TNMM hinauslauft.Aufgrund der Nahe der Methoden in der Praxis ge- Dies bedeutet, dass sich ein Mehraufwand auch bei der Erstellung hen sie sogar soweit, anzunehmen, dass die anwendung der der Dokumentation fur auslandische Tochtergesellschaften deut- TNMM bei Mittelunternehmen offen"sei Ihrer Einschatzung scher Konzerne ergeben kann, die fur deutsche Zwecke erfolgt nach gelte dies vor allem, weil n die Ermittlung von Gewinnmar- gen mittels der TNMM bei Mittelgesellschaften-insbesondere in lichkeiten der TNMM weicht die deutsche Finanzverwaltung von der Form von Vertriebsgesellschaften- gangige Verrechnungs. im Ausland gangigen Standards ab. Wie im obigen Beispiel be- schrieben kann dies bei den betroffenen unternehmen zu erheb Zudem wird angezweifelt, dass die anwendung von TNMM-Ana- lichen zusatzlichen dokumentationsaufwand fuhren,bb zudem ysen(bzw. datenbankgestutzter Renditevergleiche) im Falle von nungspreisdokumentation und -richtlinie ein. 7 Eine internatio. mentation fuhrt bo wie Schreiber ausfuhrt sind die zweifel unter nal abgestimmte Verrechnungspreisdokumentation bietet hinge- weil der Steuerpflichtige durch die Erstellung sein ernsthaftes ternen Aufwand im Konzern und geringere Beratung.geren in. anderem deshalb angebracht gen mehrere Vorteile: einen schnelleren Abschluss der Angemes- senheitsprufung durch die Finanzverwalt Bemuhen zum Ausdruck gebracht habe, 55Tz.3.4.10.2c),3.4.10.3b),3.4.19 c)Vwg-Verfahren weil Renditevergleiche zur Plausibilisierung und Verprobung 56 Tz. 3.4.12.6 a) und b)vwg dienen konnten°2und 57 T2. 3.4.12. b), erster Spiegelstrich, Vwg-Verfahren. 58 Eigelshoven/Nientimp, DB 2005, 1184(1185f) weil der Steuerpflichtige verpflichtet sei, zu verwendende und 59 Baumhoff/ Ditz/Reinert, DStR37/2005, 1549(1553) zu beschaffende Daten aufzuzeichnen (u a. explizit aufgezahlt 60 Vgl. Schreiber, Erlauterungen zu den Verwaltungsgrundsatze-Verfahren, in werden hierbei Nettospannen und Gewinnaufteilungen) Kroppen(Hrsg. ), Handbuch Internationale Verrechnungspreise, Verw Gr verf. 1z3.4.19.Anm.269 Abgesehen von der Beschaffung von Drittdaten hat der Steuer 61 Hier eine Zusammenfassung der Einschatzung von Schreiber. Vgl. dazu ausfuhr- flichtige weitere Elemente der Verrechnungspreisbestimmung ich: Schreiber, in: Kroppen(Hrsg. ) Handbuch Internationale Verrechnungsprei VerwGr. Verf. Tz. 3. 4. 19. Anm. 269 mittels Planrechnungen zu beachten Folgt er vollumfanglich den 62 Tz.3.4.10. b)Vwg.-Verfahren Vorgaben der Vwg -Verfahren, sind Teile der Dokumentation ein 63 1 Abs. 3 Satz3 GAuf2v. regelmaBiger Soll-Ist-Abgleich sowie ggf. erforderliche unterneh- 64 Vgl. Eigelshoven/Nientimp, DB2005, 1184(1187) merische MaBnahmen zur Gegensteuerung bei Abweichungen. 65 Tz. 3.4.12.6 c)Vwg -Verfahren. Dies alles gehort zu den Aufzeichnungen und ist den Finanzbe- 66 Vgl. Kroppen/Rasch, New German Draft Ordinance on Transfer Pricing Docu- 67 Vgl. Kroppen/Rasch, IWB 2005, Fach 3 Gruppe 1, 2091 (2099Betriebs-Berater (BB) | 62. Jg. | Heft 7 | 12. Februar 2007 STEUERRECHT 357 Aktuelle Fragen der Verrechnungspreisdokumentation | Rasch | Rettinger greifen, die je nach Anbieter und Version mehrere Millionen Un￾ternehmensdatenstze enthlt. b) Planrechnungen Da die deutsche Finanzverwaltung als Mittelunternehmen qualifi￾zierten Unternehmen die Anwendung der TNMM – wie schon dargestellt – nicht erlaubt, hat der Steuerpflichtige seine Verrech￾nungspreise aufgrund von Planrechnungen zu ermitteln.55 Zur Durchfhrung und Dokumentation von Planrechnungen macht die deutsche Finanzverwaltung umfangreiche Vorgaben.56 Herauszuheben sind vor allem folgende Punkte: Obwohl die Fi￾nanzverwaltung die Anwendung der TNMM ausschließt, ist der Steuerpflichtige angewiesen, seine auf internen Planzahlen basie￾rende Angemessenheitsdokumentation mit Fremdvergleichsdaten zu sttzen. Es werden explizit Gewinnaufschlge oder eine markt- bliche Kapitalverzinsung genannt. Weiterhin verweist die Fi￾nanzverwaltung als „Anhaltspunkt fr eine vorsichtige, kaufmn￾nische Gewinnerwartung“57 auf Renditekennziffern funktional (zumindest eingeschrnkt) vergleichbarer Unternehmen. Zwar „muss“ das Ergebnis der Planrechnungen nicht mit den ermittel￾ten Renditekennziffern bereinstimmen, jedoch ist der Unter￾schied zur Anwendung einer geschftsvorfallbezogenen Netto￾margenmethode inklusive Ermittlung einer interquartilen Band￾breite unserer Einschtzung nach eher eine Frage der Bezeich￾nung. Auch Planrechnungen drfen auf der Zusammenfassung von Geschftsvorfllen basieren (sofern zulssig). Fr die Ermitt￾lung der geforderten Renditekennziffern wird der Steuerpflichtige – hnlich der Anwendung der TNMM – typischerweise eine der pan-europischen Datenbank nutzen. Bei der dort derzeit verfg￾baren Datenbasis mglicher Vergleichsunternehmen wird er hu￾fig auf Nettomargen oder die Verzinsung des eingesetzten Kapi￾tals zurckgreifen. Ebenso wie Eigelshoven/Nientimp58 kommen auch Baumhoff/Ditz/ Greinert zu Recht zu dem Schluss, dass die Anwendung von Plan￾rechnungen somit „de facto auf eine Anwendung der TNMM“ hinausluft. Aufgrund der Nhe der Methoden in der Praxis ge￾hen sie sogar soweit, anzunehmen, dass die Anwendung der TNMM bei Mittelunternehmen „offen“ sei. Ihrer Einschtzung nach gelte dies vor allem, weil „die Ermittlung von Gewinnmar￾gen mittels der TNMM bei Mittelgesellschaften – insbesondere in der Form von Vertriebsgesellschaften – gngige Verrechnungs￾preispraxis“ sei.59 Zudem wird angezweifelt, dass die Anwendung von TNMM-Ana￾lysen (bzw. datenbankgesttzter Renditevergleiche) im Falle von Mittelunternehmen immer zu einer Unverwertbarkeit der Doku￾mentation fhrt.60 Wie Schreiber ausfhrt, sind die Zweifel unter anderem deshalb angebracht61, – weil der Steuerpflichtige durch die Erstellung sein ernsthaftes Bemhen zum Ausdruck gebracht habe, – weil Renditevergleiche zur Plausibilisierung und Verprobung dienen knnten62 und – weil der Steuerpflichtige verpflichtet sei, zu verwendende und zu beschaffende Daten aufzuzeichnen (u. a. explizit aufgezhlt werden hierbei Nettospannen und Gewinnaufteilungen).63 Abgesehen von der Beschaffung von Drittdaten hat der Steuer￾pflichtige weitere Elemente der Verrechnungspreisbestimmung mittels Planrechnungen zu beachten. Folgt er vollumfnglich den Vorgaben der Vwg.-Verfahren, sind Teile der Dokumentation ein regelmßiger Soll-Ist-Abgleich sowie ggf. erforderliche unterneh￾merische Maßnahmen zur Gegensteuerung bei Abweichungen.64 Dies alles gehrt zu den Aufzeichnungen und ist den Finanzbe￾hrden vorzulegen.65 Beabsichtigt der Steuerpflichtige zudem, dem Geist der Vwg.-Ver￾fahren zu folgen, wird er versuchen, bei Mittelunternehmen ge￾nau zwischen der Anwendung der TNMM und der Anwendung von Planrechnungen zu trennen. Dies fhrt dazu, dass in Deutschland ein von internationalen Standards abweichendes Vorgehen bei der Dokumentation gewhlt werden muss. Beispiel: Wie oben. Fr deutsche Dokumentationszwecke mssen fr den Eigen￾hndler („Mittelunternehmen“ im Sinne der Vwg.-Verfahren) Planrech￾nungen zur Anwendung kommen. Fr die anderen europischen Eigen￾hndler wird die TNMM angewendet, in deren Rahmen interquartile Bandbreiten von fremdblichen Nettomargen ermittelt werden. Die An￾wendung von Planrechnungen entspricht jedoch nicht den internationa￾len Standards. Der Steuerpflichtige in den Niederlanden wird somit fr niederlndische Dokumentationszwecke die TNMM fr die Transaktionen mit dem deutschen Eigenhndler anwenden. Neben dem zustzlichen Do￾kumentationsaufwand fr Deutschland knnen sich u. U. auch Friktionen dadurch ergeben, dass die Ergebnisse der Planrechnungen fr deutsche Zwecke andere Ergebnisse hervorbringen als die Anwendung der TNMM. Die Vorgaben der Vwg.-Verfahren knnen somit zu einem erheb￾lichen Dokumentationsmehraufwand fr auslndische Konzerne und ihre deutschen Tochtergesellschaften fhren. Ein konsisten￾ter pan-europischer Dokumentationsansatz, der den Aufwand fr die Dokumentation der konzerninternen Transaktionen redu￾zieren wrde, kann somit nur eingeschrnkt verfolgt werden. Beispiel: Die deutsche Konzernmutter hlt alle wesentlichen immateriellen Wirt￾schaftsgter und ist somit Strategietrger. Mehrere Vertriebstochtergesell￾schaften verkaufen in verschiedenen europischen Lndern (so z. B. in Ita￾lien und den Niederlanden) die Produkte an Endkunden. Das Funktions￾und Risikoprofil der Tochterunternehmen entspricht dem eines Eigen￾hndlers bzw. eines „Mittelunternehmens“ im Sinne der Vwg.-Verfahren. Fr die lokalen Verrechnungspreisdokumentationen erfolgt typischerweise die Anwendung der TNMM. Nach den Vwg.-Verfahren wre es jedoch un￾zulssig, fr deutsche Dokumentationszwecke die TNMM anzuwenden. Somit ist eine Durchfhrung von Planrechnungen erforderlich. Dies bedeutet, dass sich ein Mehraufwand auch bei der Erstellung der Dokumentation fr auslndische Tochtergesellschaften deut￾scher Konzerne ergeben kann, die fr deutsche Zwecke erfolgt. Mit den auf Routineunternehmen reduzierten Anwendungsmg￾lichkeiten der TNMM weicht die deutsche Finanzverwaltung von im Ausland gngigen Standards ab. Wie im obigen Beispiel be￾schrieben, kann dies bei den betroffenen Unternehmen zu erheb￾lichem zustzlichen Dokumentationsaufwand fhren.66 Zudem schrnkt dies die Konsistenz einer lnderbergreifenden Verrech￾nungspreisdokumentation und -richtlinie ein.67 Eine internatio￾nal abgestimmte Verrechnungspreisdokumentation bietet hinge￾gen mehrere Vorteile: einen schnelleren Abschluss der Angemes￾senheitsprfung durch die Finanzverwaltungen, niedrigeren in￾ternen Aufwand im Konzern und geringere Beratungskosten.68 55 Tz. 3.4.10.2 c), 3.4.10.3 b), 3. 4. 19 c) Vwg.-Verfahren. 56 Tz. 3.4.12.6 a) und b) Vwg.-Verfahren. 57 Tz. 3.4.12.6 b), erster Spiegelstrich, Vwg.-Verfahren. 58 Eigelshoven/Nientimp, DB 2005, 1184 (1185 f.). 59 Baumhoff/Ditz/Greinert, DStR 37/2005, 1549 (1553). 60 Vgl. Schreiber, Erluterungen zu den Verwaltungsgrundstze-Verfahren, in: Kroppen (Hrsg.), Handbuch Internationale Verrechnungspreise, VerwGr. Verf. Tz. 3. 4. 19, Anm. 269. 61 Hier eine Zusammenfassung der Einschtzung von Schreiber. Vgl. dazu ausfhr￾lich: Schreiber, in: Kroppen (Hrsg.), Handbuch Internationale Verrechnungsprei￾se, VerwGr. Verf. Tz. 3. 4. 19, Anm. 269. 62 Tz. 3.4.10.3 b) Vwg.-Verfahren. 63 § 1 Abs. 3 Satz 3 GAufzV. 64 Vgl. Eigelshoven/Nientimp, DB 2005, 1184 (1187). 65 Tz. 3.4.12.6 c) Vwg.-Verfahren. 66 Vgl. Kroppen/Rasch, New German Draft Ordinance on Transfer Pricing Docu￾mentation, Tax Notes International, 10. 1. 2005, S. 197 (201). 67 Vgl. Kroppen/Rasch, IWB 2005, Fach 3 Gruppe 1, 2091 (2099).
<<向上翻页向下翻页>>
©2008-现在 cucdc.com 高等教育资讯网 版权所有