676 RIW Heft 9/2006 Puls/Nientimp, Das neue Schiedsverfahren nach dem DBA-USA 4. Entscheidung der Schiedsstelle Entscheidung besteht, ist diese von der Schiedsstelle auch inhaltlich nicht (naher)zu begruinden Baseball. Spatestens nach 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Ernen- b) Keine Prazedenz nung des vorsitzenden Schiedsrichters hat die Schiedsstelle Die Entscheidung der Schiedsstelle soll nach dem Willen in schriftlicher Form ihre Entscheidung an die Vertragsstaa- der Vertragsstaaten uberdies keinen Prazedenzcharakter ha- ten bekannt zu geben ben s Treten bei demselben Steuerpflichtigen in der Zt Hierbei folgt das DBA-USA dem von der US-Delegation fa- kunft allerdings dieselben Doppelbesteuerungskonflikte er- vorisierten, baseball-approach". Dies bedeutet, dass die neut auf, dann darf der kiuinftige Schiedsspruch allerdings breiteten Losungsvorschlage als Entscheidung auswahlen Treu und Glauben- nicht grundlos zu einer demn crsc.o, Schiedsstelle einen der ihr von den Vertragsstaaten unter- nach dem auch im Volkerrecht geltenden Grundsatz ve muss. Es besteht kein eigener Spielraum der Schiedsstelle. Schiedsspruch widersprechenden Entscheidung gelange S den Schiedsspruch inhaltlich zu modifizieren oder zu ergan c) Moglichkeit der Ablehnung durch den Der Begriff des., baseball approach" kommt wohl aus dem ares-oder ist es noch-uiblich, dass sowohl der Spieler als Art. 25 Abs. 6e) DBA-USA sieht vor, dass die Entscheidung Profigeschaft US-amerikanischer Baseball-Spieler. Hier der Schiedsstelle als. Beilegung durch Verstandigung auch der Verein einem unabhangigen Schiedsrichter jewels i.s. d. abkommensrechtlichen Regelung zu verstehen ist einen Vorschlag unterbreiten, wie hoch das kuinftige Gchait Der Steuerpflichtige hat jedoch- anders als die Vertrags- scheidet anschlie Bend zwischen beiden Vorschlagen und be. staaten -die Moglichkeit, den Schiedsspruch anzunehmen des Spielers bemessen werden soll. Der Schiedsrichter ent pflichtige binnen 30 Tagen nach Erhalt des Schiedsspruchs Der, baseball-approach"ist grundsatzlich als ein uberaus treffen und der fur ihn zustandigen Finanzverwaltung mitter pragmatischer Ansatz zu qualifizieren, eine zeitnahe Eini- len. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine explizite Mitteilung gung zwischen den streitenden Parteien herbeizufuhren. dass der Schiedsspruch akzeptiert werden soll, so gilt der Aus psychologische Sicht bleibt der Vorteil, dass die Partei- Schiedsspruch als nicht angenommen und entfaltet mithin en stets bemuht sein werden, einen ausgeglichenen und auch auf Ebene der Vertragsstaaten keine rechtliche Bin- sachlich angemessenen LOsungsvorschlag zu unterbreiten, dungswirkung um die Zustimmung der Schiedsstelle gerade fur ihren vor- schlag gewinnen zu konnen. Cbertragen auf die DBA-Situa- d) Folgen einer Ablehnung des Schiedsspruchs tion bedeutet dies, dass uberzogene und unangemessen Vorschlage eines Staates bei einer derartigen Schlichtung Der Steuerpflichtige, der den Schiedsspruch ablehnt, soll al regelmaBig den Vorschlag auswahlen wird, der ihren Vor- frage nicht erneut die Einleitung eines Verstandigungsver kommt der Steuerpflichtige eine ihm unguinstig erscheinende Ent- scheidung der schiedsstelle durch ein erneutes durchlaufen Die Schiedsstelle hat vor Auswahl eines Vorschlags der Ver- ten-so wie in ihren Losungsvorschlagen dargce, o eines Verstandigungsverfahrens beseitige b) Methodik steht der Gedanke, dass sich die Positionen der Vertragsstaa tragsstaaten die streitige Rechtsfrage anhand eines bestimm- hin in einem weiteren Verstandigungsverfahren kaum mehr ren Auslegungskanons zu untersuchen. Das Zusatzprotokoll anden lassen werden, so dass ein erneutes Verstandigung vom 1.6.2006 sieht hierbei vor, dass die Schiedsstelle die verfahren. das wiederum die Moglichkeit eines anschlielen streitige Frage einer Doppelbesteuerung in nachstehender den Schiedsverfahrens vorsehen musste, keinen weiterer Auslegungsreihenfolge zu losen hat, bevor sie fur die Annah- Sinn ergeben wiirde me eines Losungsvorschlags entscheidet: (1)Bestimmun- gen des DBA(d h. grammatikalische Auslegung des Ab- kommens- und Protokollwortlauts),(2)Vereinbarte Kom- IV. Vergleich zur EU-Schiedskonvention mentare oder Erlauterungen der Vertragsstaaten zum DBA, Einen ahnlichen. Rechtsschutz"wie ein obligatorisches edsverfahren nach DBA-Regelungen bietet die Europa Art.3 Abs, 2 OECD-MA)sowie (4)OECD-Kommentare, ische Schiedskonvention 21 Dieser multinationale vertrag terabkommen. Uberdies gilt fur Fragen der Auslegung das zwischen den EU-Mitgliedstaaten soll die Doppelbesteu- allen voran der offizielle Kommentar der OECD zum Mus Wiener Ubereinkommen uber das Recht der Vertrage vom 23.5. 1969 insbesondere die Art. 31 bis 33 oses. U.S.-German Protocol's Arbitration Provision Fol ws'Baseball'Approach Favored by U.s 5. Rechtswirkungen des Schiedsspruchs ocol Likely Thr. Fall: US. Canada About to Issue Arbitratio Tax Management Transfer Pricing, VoL 15 No 6(2006)S. 175f a) Bindende Entscheidung fiirdie ve Fur die Vertragsstaaten ist die Entscheidung der Schiedsstel- Zusatzprotokoll vom 1. 6. 2006. T2.221) le bindend. Es besteht keine Moglichkeit, eine weitere Ins- 19 Vgl. Zu tanz anzurufen, welche die streitigen Rechtsfragen einer 20 Chsret protokoll om 1o 64 2006, T2 22k erneuten Klarung unterziehen konnte. Da fur die vertrag 90/436 EWG uber die Beseitigung der Doppelbe- steuerung im Falle von Giewinnberichtigungen zwischen