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Steuerrecht Preisvergleichsmethode Gruppe2· Seite1557 gen handelt es sich um zusatzliche Leistungen, die den Preis des Produkts erhohen, wobei zunachst angenommen wird, dass die Transp Lieferkosten vollstandig von der Abnehmerseite ubernommen werden Unter dieser Annahme sind die Bruttopreise zwischen unverbundenen Dritten um die enthaltenen Transport-, Zoll- und sonstigen Lieferkosten, die das Niveau derentsprechenden Kosten in konzerninternen Transaktionen ubersteigen reduzieren bzw. wenn die Kosten in konzerninternen Transaktionen unter schritten werden, auf das entsprechend hohere Niveau anzupassen Die Anpassung der Preise zwischen unverbundenen Unternehmen, Pu, kann in der folgenden Weise durchgefuhrt werden: Pa=Pu/[l+(tu-ty)+(zu-zyl Bei t und z handelt es sich um die prozentualen Aufschlage auf die Nettopreise fur Transportleistungen bw Zollgebuhren, die in den beobachteten Preisen in Transaktionen zwischen unverbundenen bzw zwischen verbundenen Un- ternehmen enthaltenen sind eobachteten Preise in den Lieferungen der I an unverbundene Distributoren hinge gen verstehen sich inklusive 2, 5 Frachtkosten. Die Preise in Hohe von E100, die den Frachtkosten zu reduzieren und auf ein Niveau von E97, 56 anzupassen: P =Pa/n.o verbundenen Distributoren in Rechnung gestellt wurden, sind daher um die (2,5%-0)=100E·0,9756=97,56 Analog konnen Anpassungen fur Unterschiede hinsichtlich Versicherungen und Gewahrleistungen vorgenommen werden, die sich ggf unter Ruckgriff auf entsprechende Daten aus Transaktionen zwischen unverbundenen Unter nehmen quantifizieren lassen Nicht so einfach sind hingegen Anpassungen fur unterschiedliche Risiken (z B. Gefahrtragung entspr:. Tz 3.1.2.1 Verw GrS)durchzufuhren, solange diese nicht durch Drittdaten-etwa durch Preise aus Versicherungsvertragen-sicher quantifiziert werden konnen Die Durchfuhrung der entsprechenden Anpassungen ist um so schwieriger, fur zusatzliche Leistungen vollstandig auf den abnehmer uberwalzen kann Dann ist im Prinzip eine Bestimmung des Nettopreises erforderlich, den die untersuchte partei bei den in ihren Transaktionen anfallenden Kosten fu zusatzlich zu den eigentlichen Produkten erforderliche Leistungen(Trans port, versicherung etc. )erzielen konnte Praktisch kann dieser Preis bestimmt werden, indem der Einfiuss der Nebenkosten auf die Nettopreise zwischen n Unternehmen mittels okonometrischer verfahren bestimmt wird Mit den festgestellten GroBen kann eine Anpassung der Transaktions preise deruntersuchten Partei entsprechend den relevanten Nebenkosten vor en werden eispiel: Die beobachteten Preise in den Lieferungen der I an unverbundene Distri toren verstehen sich inklusive Fracht- und sonstiger Nebenkosten ionsanalyse der Nettopreise, die I mit den unverbundenen kontinentaleuropaische Abnehmern erzielen kann, ergibt, dass diese bei einem geschatzten Ba hne Nebenkosten in Hohe von P. 98 E signifikant um 50 Cent sinken, wenn die Nebenkosten um einen Euro steigen, d.h. der Anbieter ubernimmt etwa 50 %de racht-und Nebenkosten Fur den Bezug der Waren von I fallen fur V Fracht-und onstige Nebenkosten in Hohe von 2, 5%des Nettopreises an Die Preise, die der Rechnung zu stellen sind, berechnen sich demnach folgendermaBen: P=P(1+2,5% 0%)=98·1,0125=99,23E IWB Nr 5 vom 13. 3. 2002gen handelt es sich um zusätzliche Leistungen, die den Preis des Produkts erhöhen, wobei zunächst angenommen wird, dass die Transport- und weiteren Lieferkosten vollständig von der Abnehmerseite übernommen werden. Unter dieser Annahme sind die Bruttopreise zwischen unverbundenen Dritten um die enthaltenen Transport-, Zoll- und sonstigen Lieferkosten, die das Niveau der entsprechenden Kosten in konzerninternen Transaktionen übersteigen, zu reduzieren bzw., wenn die Kosten in konzerninternen Transaktionen unter￾schritten werden, auf das entsprechend höhere Niveau anzupassen. Die Anpassung der Preise zwischen unverbundenen Unternehmen, Pu, kann in der folgenden Weise durchgeführt werden: Pa = Pu / [1 + (tu – tv) + (zu – zv)]. Bei t und z handelt es sich um die prozentualen Aufschläge auf die Nettopreise für Transportleistungen bzw. Zollgebühren, die in den beobachteten Preisen in Transaktionen zwischen unverbundenen bzw. zwischen verbundenen Un￾ternehmen enthaltenen sind. Beispiel: Die V übernimmt die Produkte von der I FOB in den Niederlanden. Die beobachteten Preise in den Lieferungen der I an unverbundene Distributoren hinge￾gen verstehen sich inklusive 2,5 % Frachtkosten. Die Preise in Höhe von i 100, die den unverbundenen Distributoren in Rechnung gestellt wurden, sind daher um die Frachtkosten zu reduzieren und auf ein Niveau von i 97,56 anzupassen: Pa = Pu / [1 + (2,5 % – 0)] = 100 i · 0,9756 = 97,56 i. Analog können Anpassungen für Unterschiede hinsichtlich Versicherungen und Gewährleistungen vorgenommen werden, die sich ggf. unter Rückgriff auf entsprechende Daten aus Transaktionen zwischen unverbundenen Unter￾nehmen quantifizieren lassen. Nicht so einfach sind hingegen Anpassungen für unterschiedliche Risiken (z. B. Gefahrtragung entspr. Tz. 3.1.2.1. VerwGrS) durchzuführen, solange diese nicht durch Drittdaten — etwa durch Preise aus Versicherungsverträgen — sicher quantifiziert werden können. Die Durchführung der entsprechenden Anpassungen ist um so schwieriger, wenn nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Lieferant die Kosten für zusätzliche Leistungen vollständig auf den Abnehmer überwälzen kann. Dann ist im Prinzip eine Bestimmung des Nettopreises erforderlich, den die untersuchte Partei bei den in ihren Transaktionen anfallenden Kosten für zusätzlich zu den eigentlichen Produkten erforderliche Leistungen (Trans￾port, Versicherung etc.) erzielen könnte. Praktisch kann dieser Preis bestimmt werden, indem der Einfluss der Nebenkosten auf die Nettopreise zwischen unverbundenen Unternehmen mittels ökonometrischer Verfahren bestimmt wird. Mit den festgestellten Größen kann eine Anpassung der Transaktions￾preise der untersuchten Partei entsprechend den relevanten Nebenkosten vor￾genommen werden. Beispiel: Die beobachteten Preise in den Lieferungen der I an unverbundene Distri￾butoren verstehen sich inklusive Fracht- und sonstiger Nebenkosten. Eine Regres￾sionsanalyse der Nettopreise, die I mit den unverbundenen kontinentaleuropäischen Abnehmern erzielen kann, ergibt, dass diese bei einem geschätzten Basisnettopreis ohne Nebenkosten in Höhe von Po = 98 i signifikant um 50 Cent sinken, wenn die Nebenkosten um einen Euro steigen, d. h. der Anbieter übernimmt etwa 50 % der Fracht- und Nebenkosten. Für den Bezug der Waren von I fallen für V Fracht- und sonstige Nebenkosten in Höhe von 2,5 % des Nettopreises an. Die Preise, die der V in Rechnung zu stellen sind, berechnen sich demnach folgendermaßen: Pa = Po(1+ 2,5% · 50%) = 98 · 1,0125 = 99,23 i. Steuerrecht Preisvergleichsmethode 10International Gruppe 2 · Seite 1557 IWB Nr. 5 vom 13. 3. 2002 - 249 -
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