Preisvergleichsmethode 10a Anpassungsrechnungen bei Anwendung der Preisvergleichsmethode im Rahmen der bestimmung konzerninterner Verrechnungspreise von Dipl-Volksw. Dr. Roman Dawid und Dipl.-Volksw. Dr. Klaus Dorner, Deloitte Touche Dusseldorf Geltungsbereich: International m门取取m erE Literatur: Becker/Kroppen eise. Erhohung der vergleichbarkeit chst in IwB F 10 Gr 2S. 1563 ff. Frantzk artman/weigth/ opdyke 6: ork 1990; Kroppen/Eigelshoven, Die Pr.s:187 hen 1997: L Stions i Transf sen, IWB F 3 Gr. 3, S 1779; Sciaca/So ba/wrappe, Adjusting Transfer I. Einleitung Entsprechend den OECD-RL und den deutschen Verw GrS haben konzernin terne Verrechnungspreise in grenzuberschreitenden Transaktionen dem Fremdvergleichsgrundsatz zu entsprechen (vgl. Tz. 2.1.1. Verw Grs und TZ. 1.6 OECD-RL). Eine Methode zur Bestimmung ange terner Verrechnungspreise ist die Preisvergleichsmethode. Bei Anwendun dieser Methode wird der zwischen verbundenen Unternehmen vereinbart onen zwischen unverbundenen Unternehmen im Markt vereinbart worden sind (vgl 2.2.2. Verw GrS: Tz 2.6 ff. OECD-RL). Dabei sollten die Transaktionen moglichst vergleichbar sein. Sind die Bedingungen einer Transaktion nicht vergleichbar, ist es auch moglich, nicht ubereinstimmende Transaktionen ge uss de niert und der vereinbarte Preis auf einen Preis fur ein vergleichbares Geschaft angepasst werden kann(vgl. Tz. 2.2.2.i. V. mit Tz. 2.1.7. Verw GrS).Entsp mit nachvollziehbarer genauigkeit durchgefuhrt werden konnen und wenn nicht grundlegende materielle Unterschiede zwischen den Transaktionen be- stehen(vgl. Tz. 2.8 und 2.9 OECD-RL) Die Preisvergleichsmethode ist in der IWB Nr 5 vom 13.3. 2002
Steuerrecht Preisvergleichsmethode 10International Gruppe 2 · Seite 1549 Anpassungsrechnungen bei Anwendung der Preisvergleichsmethode im Rahmen der Bestimmung konzerninterner Verrechnungspreise von Dipl.-Volksw. Dr. Roman Dawid und Dipl.-Volksw. Dr. Klaus Dorner, Deloitte & Touche, Düsseldorf Geltungsbereich: International. Rechtsgrundlage: BMF-Schr. v. 23. 2. 1983, Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen („VerwGrS“), BStBl 1983 I S. 218; OECD-Verrechnungspreisrichtlinie für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen 1995 („OECD-RL“); US Regulations Sec. 1.482 („US-RL“). Literatur: Becker/Kroppen, Handbuch internationale Verrechnungspreise, Köln 2001; D o r n e r / D a w i d , Die Bestimmung angemessener Verrechnungspreise. Erhöhung der Vergleichbarkeit von Profitabilitätskennzahlen durch Anpassungsrechnungen, demnächst in IWB F. 10 Gr. 2 S. 1563 ff.; Frantzke, Grundlagen der Volkswirtschaftslehre, Stuttgart 1999; H a r tman/Wrigth/ O p d y k e , The Use of Regression Techniques in Transfer Pricing Analysis, Tax Management Transfer Pricing, 1996, S. 33; K r eps, Microeconomic Theory, New York 1990; K r o p p e n / E i g e l s h o v e n , Die Bestimmung angemessener Verrechnungspreise mit Hilfe des externen Betriebsvergleichs, IWB F. 3 Gr. 1, S. 1587; K u c k h o f f / S c h r e i b e r , Verrechnungspreise in der Betriebsprüfung, München 1997; Levy et al., Economics and the New Transfer Pricing Regulations, Tax Management Transfer Pricing, Special Report, Vol. 4, No. 2, S. 1 ff.; Olson, Misconceptions Regarding Volume and Size, Tax Management Transfer Pricing, Vol. 5 No. 3, S. 73; S c h o l z / A c k e r m a n n / S c h m i t t , Anpassungsrechnungen zur Erhöhung der Aussagekraft von Fremdvergleichen bei Verrechnungspreisen, IWB F. 3 Gr. 3, S. 1779; Sciaca/Soba/Wrappe, Adjusting Transfer Pricing Analysis for Economic Downturns, Tax Management Transfer Pricing, Vol. 10, No. 16, S. 685; Silva, Applying a Regression Analysis to the CUP Method, Tax Management Transfer Pricing, Vol. 10, No. 15, S. 631. I. Einleitung Entsprechend den OECD-RL und den deutschen VerwGrS haben konzerninterne Verrechnungspreise in grenzüberschreitenden Transaktionen dem Fremdvergleichsgrundsatz zu entsprechen (vgl. Tz. 2.1.1. VerwGrS und Tz. 1.6 OECD-RL). Eine Methode zur Bestimmung angemessener konzerninterner Verrechnungspreise ist die Preisvergleichsmethode. Bei Anwendung dieser Methode wird der zwischen verbundenen Unternehmen vereinbarte Preis mit Preisen verglichen, die bei entsprechenden Transaktionen zwischen unverbundenen Unternehmen im Markt vereinbart worden sind (vgl. Tz. 2.2.2. VerwGrS; Tz. 2.6 ff. OECD-RL). Dabei sollten die Transaktionen möglichst vergleichbar sein. Sind die Bedingungen einer Transaktion nicht vergleichbar, ist es auch möglich, nicht übereinstimmende Transaktionen gegenüberzustellen, wenn der Einfluss der abweichenden Bedingungen eliminiert und der vereinbarte Preis auf einen Preis für ein vergleichbares Geschäft angepasst werden kann (vgl. Tz. 2.2.2. i. V. mit Tz. 2.1.7. VerwGrS). Entsprechend den OECD-RL sind Anpassungsrechnungen angemessen, wenn diese mit nachvollziehbarer Genauigkeit durchgeführt werden können und wenn nicht grundlegende materielle Unterschiede zwischen den Transaktionen bestehen (vgl. Tz. 2.8 und 2.9 OECD-RL). Die Preisvergleichsmethode ist in der IWB Nr. 5 vom 13. 3. 2002 - 241 -
Praxis vergleichsweise selten anwendbar In der Regel ist eine anwendung diglich in Form eines inneren Preisvergleichs moglich, bei dem die Trans ktionen zwischen Konzernunternehmen mit Transaktionen zwischen einem der Konzernunternehmen und unverbundenen Dritten verglichen werden(s as in Abschnitt III angegebene Beispiel). Daher beziehen sich die vorlieger len Ausfuhrungen im Wesentlichen auf die durchfuhrung eines inneren Preisvergleichs In diesem Artikel wird dargestellt, welche Anpassungsrechnungen bei An- endung der Preisvergleichsmethode erforderlich und durchfuhrbar sein tannen, um als voraussetzung fuir eine sinnvolle anwendung der Methode die ergleichbarkeit beobachteter Preise zwischen fremden Dritten und zwischen verbundenen Unternehmen herzustellen. Der Fokus liegt dabei auf den spe- ziellen Fragen der Anwendung der Preisvergleichsmethode Fur Anpassungen im Zusammenhang mit anderen verrechnungspreismethod twa im rah. men eines Gewinnvergleichs-sei auf die entsprechende Literatur verwiesen ( Kroppen/Eigelshoven; Dorner/Dawid sowie Scholz et al). In einem ersten Schritt wird erortert, wie sich die in den OECD-RL allgemein formulierten Vergleichbarkeitsfaktoren im Kontext der Preisvergleichsmethode konkreti- sieren lassen, und welche Aspekte die vergleichbarkeit von Transaktionen en(Abschnitt II). Vergleichbarkeitsfaktoren entsprechend den OECD-RL sind die Merkmale der gehandelten Guter, die vertragsbedi en,die okonomischen Bedingungen sowie die Funktionen, Risiken und Ge- schaftsstrategien der an den Transaktionen beteiligten Parteien Tz 1.15 ff. OECD-RL) In einem weiteren Schritt wird fur die identifizierten Preisdeterminanten, fur die potenziell Preisanpassungen moglich sind, die II. Wann sind Anpassungsrechnungen erforderlich? Die Preisvergleichsmethode erfordert einen hohen Grad an Vergleichbarkeit der Transaktionen hinsichtlich der fur die Preisbildung relevanten Faktoren Transaktionen sind als vergleichbar anzusehen, wer uter, als auch die geschaftsbedingungen und die anderen fur die preisbil lung entscheidenden Faktoren ein hohes MaB an Ubereinstimmung aufwei n. Eine vollstandige Ubereinstimmung aller Bedingungen ist jedoch nicht erforderlich, sondern die Transaktionen mussen lediglich materiell vergleich ar sein, d h sie durfen sich hinsichtlich der preiswirksamen Eigenschaften der gehandelten Guter und der Umstande der Transaktionen nicht wesentlich unterscheiden (vgl. insbesondere Tz. 2.2.2. Verw Grs und Tz. 1. 15 und 2.7 OECD-RL) Da letztendlich Marktpreise verglichen werden, sind im Prinzip alle Faktoren auf Vergleichbarkeit zu untersuchen, die einen potenziellen Einfiuss auf die Preisbildung haben. Deshalb werden im Folgenden auge- end von okonomischen Uberlegungen die wesentlichen Preisdeterminanten estimmt, und es werden fur die durchfuhrung der Preisvergleichsmethode die o a. vergleichbarkeitsfaktoren auf der Basis okonomischer grundlagen konkretisiert Marktpreise bilden sich durch das Zusammenspiel von Angebot und Nach frage auf dem jeweiligen Markt. Sieht man von Wechselwirkungen mit an ren Markten ab, wird das Marktangebot im Wesentlichen durch die Produl tions- und Kostenstruktur und die Anzahl der anbieter determiniert. Die achfrage wird hingegen bestimmt durch die anzahl und die Praferenzen der Nachfrager sowie deren verfugbares Einkommen bw -im Fall von Produkt 10 International Gruppe 2. Seite 1550
Praxis vergleichsweise selten anwendbar. In der Regel ist eine Anwendung lediglich in Form eines inneren Preisvergleichs möglich, bei dem die Transaktionen zwischen Konzernunternehmen mit Transaktionen zwischen einem der Konzernunternehmen und unverbundenen Dritten verglichen werden (s. das in Abschnitt III angegebene Beispiel). Daher beziehen sich die vorliegenden Ausführungen im Wesentlichen auf die Durchführung eines inneren Preisvergleichs. In diesem Artikel wird dargestellt, welche Anpassungsrechnungen bei Anwendung der Preisvergleichsmethode erforderlich und durchführbar sein können, um als Voraussetzung für eine sinnvolle Anwendung der Methode die Vergleichbarkeit beobachteter Preise zwischen fremden Dritten und zwischen verbundenen Unternehmen herzustellen. Der Fokus liegt dabei auf den speziellen Fragen der Anwendung der Preisvergleichsmethode. Für Anpassungen im Zusammenhang mit anderen Verrechnungspreismethoden — etwa im Rahmen eines Gewinnvergleichs — sei auf die entsprechende Literatur verwiesen (Kroppen/Eigelshoven; Dorner/Dawid sowie Scholz et al.). In einem ersten Schritt wird erörtert, wie sich die in den OECD-RL allgemein formulierten Vergleichbarkeitsfaktoren im Kontext der Preisvergleichsmethode konkretisieren lassen, und welche Aspekte die Vergleichbarkeit von Transaktionen bestimmen (Abschnitt II). Vergleichbarkeitsfaktoren entsprechend den OECD-RL sind die Merkmale der gehandelten Güter, die Vertragsbedingungen, die ökonomischen Bedingungen sowie die Funktionen, Risiken und Geschäftsstrategien der an den Transaktionen beteiligten Parteien (vgl. Tz. 1.15 ff. OECD-RL). In einem weiteren Schritt wird für die identifizierten Preisdeterminanten, für die potenziell Preisanpassungen möglich sind, die Durchführung von Anpassungsrechnungen erörtert (Abschnitt III). II. Wann sind Anpassungsrechnungen erforderlich? Die Preisvergleichsmethode erfordert einen hohen Grad an Vergleichbarkeit der Transaktionen hinsichtlich der für die Preisbildung relevanten Faktoren. Transaktionen sind als vergleichbar anzusehen, wenn sowohl die gehandelten Güter, als auch die Geschäftsbedingungen und die anderen für die Preisbildung entscheidenden Faktoren ein hohes Maß an Übereinstimmung aufweisen. Eine vollständige Übereinstimmung aller Bedingungen ist jedoch nicht erforderlich, sondern die Transaktionen müssen lediglich materiell vergleichbar sein, d. h. sie dürfen sich hinsichtlich der preiswirksamen Eigenschaften der gehandelten Güter und der Umstände der Transaktionen nicht wesentlich unterscheiden (vgl. insbesondere Tz. 2.2.2. VerwGrS und Tz. 1.15 und 2.7 OECD-RL). Da letztendlich Marktpreise verglichen werden, sind im Prinzip alle Faktoren auf Vergleichbarkeit zu untersuchen, die einen potenziellen Einfluss auf die Preisbildung haben. Deshalb werden im Folgenden ausgehend von ökonomischen Überlegungen die wesentlichen Preisdeterminanten bestimmt, und es werden für die Durchführung der Preisvergleichsmethode die o. a. Vergleichbarkeitsfaktoren auf der Basis ökonomischer Grundlagen konkretisiert. Marktpreise bilden sich durch das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage auf dem jeweiligen Markt. Sieht man von Wechselwirkungen mit anderen Märkten ab, wird das Marktangebot im Wesentlichen durch die Produktions- und Kostenstruktur und die Anzahl der Anbieter determiniert. Die Nachfrage wird hingegen bestimmt durch die Anzahl und die Präferenzen der Nachfrager sowie deren verfügbares Einkommen bzw. — im Fall von Produkt- 10 International Gruppe 2 · Seite 1550 - 242 -
Steuerrecht Preisvergleichsmethode Gruppe2· Seite1551 markten zwischen Unternehmen- durch die absatzmoglichkeiten der ab- nehmer SchlieBlich ist die Preisbildung abhangig von der Form der Interak oundenheit zwischen den Marktseiten. d. h. der Marktform: Handelt es sich um einen Wettbewerbsmarkt, um ein Monopol oderumoligopolistischen Wettbewerb? (Vgl. fureine Ubersicht uber verschie- dene Marktformen z B. Frantzke, Kap. 7.) Entsprechend der mikrookonomischen Theorie resultiert auf vollke Wettbewerbsmarkten ein einheitlicher Preis, wenn die folgenden Annahmen reset sad kel n r B. Reps e betachtab weichende Markttormen werden in 1. Nachfrager und Anbieter haben keine personlichen Praferenzen hinsicht lich der Transaktionspartner Der Marktzutritt ist unbeschrankt moglich Daher spielen immaterielle Wirtschaftsguter wie bspw. Markennamen oder andere Formen von Reputation keine Rolle bei den Entscheidungen der Marktteilnehmer 2. Nachfrager und Anbieter versuchen jeweils die Transaktion zu dem fur si gunstigsten Preis abzuschlieBen, d h der Preis ist ausschlieBliches Wett bewerbskriterium. Die anbieter konkurrieren nicht mittels variation der 3. Nachfrager und Anbieter sind uber alle Transaktionspreise vollstandig in formiert, und Geschafte konnen ohne Transaktionskosten abgeschlossen erden. Es gibt daher u a keine regionalen Preisunterschiede. Zudem be stehen keine langfristigen Liefervertrage, weil diese aufgrund der voll standigen Markttransparenz und Transaktionskosten von null den Markt- teilnehmern keine vorteile bieter 4. Es gibt keine Rabatte, Sonderkonditionen oder andere Formen von diffe- renzierten Preisen, weil der Wiederverkauf der Guter jederzeit und ohne Kosten moglich ist. D. h. Rabatte oder andere Sonderkonditionen fur ein elne marktteilnehmer fuhren nicht zu Preisunterschieden. da diese sofort durch die am meisten begunstigten Abnehmer an alle anderen abnehmer weitergegeben werden konnen. Unterschiedliche Preise fur identische oder vergleichbare Guter sind dadurch begrundet, dass eine oder mehrere der genannten Annahmen nicht erfullt sind. Dies ist in der Realitat regelmaBig der Fall, weshalb Transaktionspreise oft nicht als direkt vergleichbar angesehen werden konnen. Unterschiedliche Preise fur identische oder vergleichbare Produkte sind demnach insbesonde zu erwarten. wenn. Markennamen und vergleichbare immaterielle wirtschaftsguter sowie die Reputation der Marktteilnehmer fur die preisbildung eine Rolle spielen sich ahnliche Produkte hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihrer Qualitat Informationsbarrieren(z B chgrenzen), Transaktionskosten(z. B Transport- und Versandkosten) und Unterschiede der okonomischen Be- dingungen(z B. nationale Unterschiede hinsichtlich der Besteuerung der IWB Nr 5 vom 13. 3. 2002
märkten zwischen Unternehmen — durch die Absatzmöglichkeiten der Abnehmer. Schließlich ist die Preisbildung abhängig von der Form der Interaktion bzw. der Reaktionsverbundenheit zwischen den Marktseiten, d. h. von der Marktform: Handelt es sich um einen Wettbewerbsmarkt, um ein Monopol oder um oligopolistischen Wettbewerb? (Vgl. für eine Übersicht über verschiedene Marktformen z. B. Frantzke, Kap. 7.) Entsprechend der mikroökonomischen Theorie resultiert auf vollkommenen Wettbewerbsmärkten ein einheitlicher Preis, wenn die folgenden Annahmen erfüllt sind (vgl. z. B. Kreps, S. 264 f.; abweichende Marktformen werden in diesem Artikel nur am Rande betrachtet): 1. Nachfrager und Anbieter haben keine persönlichen Präferenzen hinsichtlich der Transaktionspartner. Der Marktzutritt ist unbeschränkt möglich. Daher spielen immaterielle Wirtschaftsgüter wie bspw. Markennamen oder andere Formen von Reputation keine Rolle bei den Entscheidungen der Marktteilnehmer. 2. Nachfrager und Anbieter versuchen jeweils die Transaktion zu dem für sie günstigsten Preis abzuschließen, d. h. der Preis ist ausschließliches Wettbewerbskriterium. Die Anbieter konkurrieren nicht mittels Variation der Produkteigenschaften. 3. Nachfrager und Anbieter sind über alle Transaktionspreise vollständig informiert, und Geschäfte können ohne Transaktionskosten abgeschlossen werden. Es gibt daher u. a. keine regionalen Preisunterschiede. Zudem bestehen keine langfristigen Lieferverträge, weil diese aufgrund der vollständigen Markttransparenz und Transaktionskosten von null den Marktteilnehmern keine Vorteile bieten. 4. Es gibt keine Rabatte, Sonderkonditionen oder andere Formen von differenzierten Preisen, weil der Wiederverkauf der Güter jederzeit und ohne Kosten möglich ist. D. h. Rabatte oder andere Sonderkonditionen für einzelne Marktteilnehmer führen nicht zu Preisunterschieden, da diese sofort durch die am meisten begünstigten Abnehmer an alle anderen Abnehmer weitergegeben werden können. Unterschiedliche Preise für identische oder vergleichbare Güter sind dadurch begründet, dass eine oder mehrere der genannten Annahmen nicht erfüllt sind. Dies ist in der Realität regelmäßig der Fall, weshalb Transaktionspreise oft nicht als direkt vergleichbar angesehen werden können. Unterschiedliche Preise für identische oder vergleichbare Produkte sind demnach insbesondere zu erwarten, wenn: — Markennamen und vergleichbare immaterielle Wirtschaftsgüter sowie die Reputation der Marktteilnehmer für die Preisbildung eine Rolle spielen, — sich ähnliche Produkte hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihrer Qualität unterscheiden, — Informationsbarrieren (z. B. Sprachgrenzen), Transaktionskosten (z. B. Transport- und Versandkosten) und Unterschiede der ökonomischen Bedingungen (z. B. nationale Unterschiede hinsichtlich der Besteuerung der Steuerrecht Preisvergleichsmethode 10International Gruppe 2 · Seite 1551 IWB Nr. 5 vom 13. 3. 2002 - 243 -
Transaktionen und/oder der Einkommen der Unternehmen) regional un- terschiedliche Preise begrunden, signifikant divergierende Transaktionsvolumina mit den verschiedenen arktpartnern Preisdifferenzen (insbesondere durch Rabatte)bewirken, B. weil aufgrund transaktionsfixer Kosten die Transaktionskosten pro Stuck mit zunehmendem Transaktionsvolumen sinken unterschiedliche Vertragskonditionen(z B. Zahlungsziele, Lieferbedin- ungen, langfristige Vertragsbindung)den vereinbarten Preis beeinflus- es sich nicht um Wettbewerbsmarkte handelt und bspw. eine regionale Dif- ferenzierung der Preise moglich ist Als Spezifikation der oben genannten Vergleichbarkeitsfaktoren folgt aus die- sen Uberlegungen, dass vor Anwendung der Preisvergleichsmethode insbe onder die folgenden Gutereigenschaften und Bedingungen der Transaktio- nen auf Ubereinstimmung und ggf auf die Moglichkeit von Anpassungsrech nungen zu untersuchen sind Produkteigenschaften- insbesondere Qualitat Transaktionsyolumina Vertragskonditionen jenseits von Preisen und Mengen(Zahlungsbedin dsungen, Lieferkonditionen, Versicherungen, Risikoubernahme, Gewah istungen und langfristige Liefervereinbarungen) regionale Preisunterschiede, die durch divergierende okonomische bedin ungen(z B. durch Besteuerungsunterschiede, unterschiedliche Markt formen oder Wettbewerbsintensitat) bewirkt werden involvierte immaterielle Wirtschaftsguter (z B. Markennamen oder an- dere Formen von Schutzrechten, Patente). Zudem konnen intertemporal Anderungen wie Preisschwankungen(z B naler Art), Wechselkursanderungen und Inflation(d h der langfristige nstiegstrend)die vergleichbarkeit von Preisen einschranken, die zu un- edlichen Zeitpunkten beobachtet wurden Existieren Unterschiede bezuglich der Gutereigenschaften oder der Bedin- gungen und Umstande der Transaktionen, die wahrscheinlich einen Einfilus luf den Marktpreis haben, und die daher einer unmittelbaren vergleichbar eit im Wege stehen, so ist im Einzelnen zu uberprufen, ob sich die vergleich arkeitsdifferenzen durch Anpassungsrechnungen mit nachvollziehbarer G auigkeit beseitigen lassen, ohne den materiellen gehalt der Transaktionen zu verandern. Ist dies der Fall, sind die beobachteten Preise ggf durch ent. chende rechnungen anzupassen und der Preisvergleich ist mit den ange asten Daten durchzufuhren. Anpassungsrechnungen sind im Prinzip fur die genannten Preisdeterminanten durchfuhrbar, wenngleich sichergestellt sein muss, dass die Unterschiede sicher identifiziert und ihre wirkungen auf die Hohe der Preise in verlasslicher Weise quantifiziert werden konnen(vgl. z. B Tz. 3.1.2. Verw GrS). In jedem Fall sollten die tatsachlich relevanten preis- estimmenden Faktoren durch eine grundliche fallspezifische Untersuchung der Gutereigenschaiten, der ubernommenen Funktionen und Risiken, der Vertragsbedingungen, der okonomischen Umstande und der Geschaftsstrate- en im Zusammenhang mit den untersuchten Transaktionen festgestellt wer- 10 International Gruppe 2. Seite 1552 24
Transaktionen und/oder der Einkommen der Unternehmen) regional unterschiedliche Preise begründen, — signifikant divergierende Transaktionsvolumina mit den verschiedenen Marktpartnern Preisdifferenzen (insbesondere durch Rabatte) bewirken, z. B. weil aufgrund transaktionsfixer Kosten die Transaktionskosten pro Stück mit zunehmendem Transaktionsvolumen sinken, — unterschiedliche Vertragskonditionen (z. B. Zahlungsziele, Lieferbedingungen, langfristige Vertragsbindung) den vereinbarten Preis beeinflussen, — es sich nicht um Wettbewerbsmärkte handelt und bspw. eine regionale Differenzierung der Preise möglich ist. Als Spezifikation der oben genannten Vergleichbarkeitsfaktoren folgt aus diesen Überlegungen, dass vor Anwendung der Preisvergleichsmethode insbesondere die folgenden Gütereigenschaften und Bedingungen der Transaktionen auf Übereinstimmung und ggf. auf die Möglichkeit von Anpassungsrechnungen zu untersuchen sind: — Produkteigenschaften — insbesondere Qualität, — Transaktionsvolumina, — Vertragskonditionen jenseits von Preisen und Mengen (Zahlungsbedingungen, Lieferkonditionen, Versicherungen, Risikoübernahme, Gewährleistungen und langfristige Liefervereinbarungen), — regionale Preisunterschiede, die durch divergierende ökonomische Bedingungen (z. B. durch Besteuerungsunterschiede, unterschiedliche Marktformen oder Wettbewerbsintensität) bewirkt werden, — involvierte immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Markennamen oder andere Formen von Schutzrechten, Patente). Zudem können intertemporale Änderungen wie Preisschwankungen (z. B. saisonaler Art), Wechselkursänderungen und Inflation (d. h. der langfristige Preisanstiegstrend) die Vergleichbarkeit von Preisen einschränken, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten beobachtet wurden. Existieren Unterschiede bezüglich der Gütereigenschaften oder der Bedingungen und Umstände der Transaktionen, die wahrscheinlich einen Einfluss auf den Marktpreis haben, und die daher einer unmittelbaren Vergleichbarkeit im Wege stehen, so ist im Einzelnen zu überprüfen, ob sich die Vergleichbarkeitsdifferenzen durch Anpassungsrechnungen mit nachvollziehbarer Genauigkeit beseitigen lassen, ohne den materiellen Gehalt der Transaktionen zu verändern. Ist dies der Fall, sind die beobachteten Preise ggf. durch entsprechende Rechnungen anzupassen und der Preisvergleich ist mit den angepassten Daten durchzuführen. Anpassungsrechnungen sind im Prinzip für die genannten Preisdeterminanten durchführbar, wenngleich sichergestellt sein muss, dass die Unterschiede sicher identifiziert und ihre Wirkungen auf die Höhe der Preise in verlässlicher Weise quantifiziert werden können (vgl. z. B. Tz. 3.1.2. VerwGrS). In jedem Fall sollten die tatsächlich relevanten preisbestimmenden Faktoren durch eine gründliche fallspezifische Untersuchung der Gütereigenschaften, der übernommenen Funktionen und Risiken, der Vertragsbedingungen, der ökonomischen Umstände und der Geschäftsstrategien im Zusammenhang mit den untersuchten Transaktionen festgestellt werden. 10 International Gruppe 2 · Seite 1552 - 244 -
10 2· Seite1553 IlL. Durchfuihrung von Anpassungsrechnungen Im Folgenden wird erortert, wie ggf. durch Anpassungsrechnungen die ver- gleichbarkeit der beobachteten Preise erhoht werden kann Dabei dienen die oben genannten preisbestimmenden Faktoren als Leitlinie Daruber hinaus werden die ausfuhrungen jeweils mit Hilfe des folgenden Beispiels verdeut licht, das in Anlehnung an einen Fall aus der Beratungspraxis gewahlt wurde (nI“) importiert :hiedene Arten von Konsumgutern von einem Hersteller aus Japan und vertreil opaischen Landern weiterverkauft, die wiederum GroBhandler in den jeweiligen eliefern(gleiche Handelsstufe) Bei de zum Teil um Tochtergesellschaften der I, so u.a. die deutsche V-Gmbh ( v"). De Vertrieb wird aber auch uber unverbundene Distributoren abgewick elt. Es ist ntersuchen, ob die verrechnungspreise, diedie i der V fur die Guter in Rechnung estellt hat als fremdublich anzusehen sind. Informationen uiber den handel ver gleichbarer Produkte zwischen unverbundenen Unternehmen liegen nicht vor, so Berer Preisvergleich nicht vorgenommen werden kann Allerdings konnen die Transaktionen der i mit unverbundenen Distributoren fur einen inneren preis- vergleich herangezogen werden. 1. Produkteigenschaften-insbesondere Qualitat Bei einer Anwendung der Preisvergleichsmethode sollten bevorzugt Preise von Produkten ubereinstimmender Qualitat verglichen werden In der Praxis ist es meist empfehlenswert, Produkte zu vergleichen, die auBerlich eindeutig als identisch zu identifizieren sind, da sonst die vergleichbarkeit der Trans- ktionen eher in Frage gestellt werden kann Daher kann fast nie ein auBere sondern-wenn uberhaupt nur ein innerer Preisvergleich durchgefuhrt werden, weil bei einem inneren Preisvergleich in der Regel Transaktionen mit identischen Produkten verglichen werden konnen. Ein auBerer Preisver- gleich, bei dem die konzerninternen Preise mit Preisen in Transaktionen zwi- schen nicht zum Konzern gehorenden unverbundenen Unternehmen vergli- chen werden, ist in der Regel nur durchfuhrbar fur homogene Guter mit nor merten Qualitatseigenschaften, fur die Preisdaten offentlich zuganglich sind etwa weil sie an Borsen gehandelt werden(z. B rohstoffe). Dies trifft in de Regel nicht zu fur heterogene Guter, bei denen Eigenschaften divergieren, die einen starken Einfluss auf den Preis haben-wie bspw. technische Spezifi- kationen oder das Produktdesign Wenn dennoch Produkte unterschiedlicher Qualitat verglichen werden spw. weil fur einen statistisch aussagekraftigen Preisvergleich mit absolut dentischen Produkten zu wenige Transaktionen beobachtet erden -so konnen ggf. Anpassungen der beobachteten Preise fur Qualitatsunterschiede den Vergleich der Transaktionen ermoglichen. Anpassungsrechnungen kon nen u.a. mittels quantitativer Analysemethoden, insbesondere mittels Re- gressionsanalyse, durchgefuhrt werden. Dabei kann der Einfluss einer oder ehrerer Qualitatsmerkmale - wie z B. Guteklassen -auf den Preis in Transaktionen zwischen unverbundenen Dritten festgestellt werden (vgl Hartman et al ) Dazu wird der statistische Zusammenhang zwischen den Qualitatsmerkmalen und den beobachteten Preisen in Transaktionen zwi- schen unverbundenen Unternehmen geschatzt IWB Nr 5 vom 13.3. 2002 -245-
III. Durchführung von Anpassungsrechnungen Im Folgenden wird erörtert, wie ggf. durch Anpassungsrechnungen die Vergleichbarkeit der beobachteten Preise erhöht werden kann. Dabei dienen die oben genannten preisbestimmenden Faktoren als Leitlinie. Darüber hinaus werden die Ausführungen jeweils mit Hilfe des folgenden Beispiels verdeutlicht, das in Anlehnung an einen Fall aus der Beratungspraxis gewählt wurde. Beispiel: Die in den Niederlanden ansässige Import Europe B.V. („I“) importiert verschiedene Arten von Konsumgütern von einem Hersteller aus Japan und vertreibt diese in Europa. Die Güter werden an Vertriebsgesellschaften in verschiedenen europäischen Ländern weiterverkauft, die wiederum Großhändler in den jeweiligen Ländern beliefern (gleiche Handelsstufe). Bei den Distributoren handelt es sich zum Teil um Tochtergesellschaften der I, so u. a. um die deutsche V-GmbH („V“). Der Vertrieb wird aber auch über unverbundene Distributoren abgewickelt. Es ist zu untersuchen, ob die Verrechnungspreise, die die I der V für die Güter in Rechnung gestellt hat, als fremdüblich anzusehen sind. Informationen über den Handel vergleichbarer Produkte zwischen unverbundenen Unternehmen liegen nicht vor, so dass ein äußerer Preisvergleich nicht vorgenommen werden kann. Allerdings können die Transaktionen der I mit unverbundenen Distributoren für einen inneren Preisvergleich herangezogen werden. 1. Produkteigenschaften — insbesondere Qualität Bei einer Anwendung der Preisvergleichsmethode sollten bevorzugt Preise von Produkten übereinstimmender Qualität verglichen werden. In der Praxis ist es meist empfehlenswert, Produkte zu vergleichen, die äußerlich eindeutig als identisch zu identifizieren sind, da sonst die Vergleichbarkeit der Transaktionen eher in Frage gestellt werden kann. Daher kann fast nie ein äußerer, sondern — wenn überhaupt — nur ein innerer Preisvergleich durchgeführt werden, weil bei einem inneren Preisvergleich in der Regel Transaktionen mit identischen Produkten verglichen werden können. Ein äußerer Preisvergleich, bei dem die konzerninternen Preise mit Preisen in Transaktionen zwischen nicht zum Konzern gehörenden unverbundenen Unternehmen verglichen werden, ist in der Regel nur durchführbar für homogene Güter mit normierten Qualitätseigenschaften, für die Preisdaten öffentlich zugänglich sind, etwa weil sie an Börsen gehandelt werden (z. B. Rohstoffe). Dies trifft in der Regel nicht zu für heterogene Güter, bei denen Eigenschaften divergieren, die einen starken Einfluss auf den Preis haben — wie bspw. technische Spezifi- kationen oder das Produktdesign. Wenn dennoch Produkte unterschiedlicher Qualität verglichen werden — bspw. weil für einen statistisch aussagekräftigen Preisvergleich mit absolut identischen Produkten zu wenige Transaktionen beobachtet werden — so können ggf. Anpassungen der beobachteten Preise für Qualitätsunterschiede den Vergleich der Transaktionen ermöglichen. Anpassungsrechnungen können u. a. mittels quantitativer Analysemethoden, insbesondere mittels Regressionsanalyse, durchgeführt werden. Dabei kann der Einfluss einer oder mehrerer Qualitätsmerkmale — wie z. B. Güteklassen — auf den Preis in Transaktionen zwischen unverbundenen Dritten festgestellt werden (vgl. Hartman et al.). Dazu wird der statistische Zusammenhang zwischen den Qualitätsmerkmalen und den beobachteten Preisen in Transaktionen zwischen unverbundenen Unternehmen geschätzt. Steuerrecht Preisvergleichsmethode 10International Gruppe 2 · Seite 1553 IWB Nr. 5 vom 13. 3. 2002 - 245 -
Hat ein Qualitatsmerkmal einen statistisch signifikanten Einfluss auf den Preis, so kann der Preiseffekt dieses Merkmals mittels einer Schatzung quan- tifiziert werden. Die in den Transaktionen zwischen fremden Dritten festge ellten Preisunterschiede fur divergierende Qualitatsniveaus konnen dann erwendet werden, um die preise in den Transaktionen zwische nen und unverbundenen Unternehmen auf ein einheitliches Qualitatsniveau nzupassen. Der Vorteil der Regressionsanalyse etwa gegenuber einem Ver- gleich arithmetischer Mittelwert liegt darin, dass fe stellt wird ob preis unterschiede tatsachlich statistisch signifikant sind. Zudem fuhren getrennt durchgefuhrte Anpassungen fur verschiedene Unterschiede der Produktei genschaften zu Verzerrungen, wenn die wirkungen dieser Eigenschaften auf den Preis voneinander abhangig(korreliert)sind, d h die Effekte werden bei getrennter Berechnung uU. uber- oder unterbewertet (vgl. Levy et al. s4 ff. ) In diesem Fall sollten die Preiswirkungen verschiedener Produktei genschaften mittels einer multiplen Regressionsanalyse geschatzt werden. Anpassungsrechnungen sollten dann auf grundlage dieser Schatzung durch- gefuihrt werden e Typen eines Zubehorteils fur ein bestimmtes itsmerkmale Ladekapazitat zwischen 600 und 1 600 mAh verfugbar und das Gewicht variiert zwischen 20 und 70 g Die Produkte werden um so hoher bewertet, je leichter sie sind und je hoher ihre Ladekapazitat ist. Als Variablen fur die Qualitatsmerkmale werden die Ladekapa- zitat, K, und das Gewicht in Gramm, G, verwendet. Eine Schatzung mittels multipler egression mit den Preisdaten der Transaktionen zwischen unverbundenen Dritten variablen und dem Preis in Euro: P=-7,8+0,0576-K-0,89. G, d.h. jede eralitats der Ladekapazitat um ein mAh erhoht den Preis im Durchschnitt um 5, 76 Cent und jede Gewichtseinsparung von einem Gramm erlaubt eine Preiserhohung um 89 Cent. Fur ein Produkt, das durch eine Ladekapazitat von 1 250 mAh und ein Gewicht von 42 g charakterisiert ist, ist demnach ein Preis von P=-7, 8+0,0576. 1 250-0,89-42 26,82∈ anzusetzen. 2. Transaktionsyolumina Sowohl die volumina der einzelnen transaktionen als auch die summe der mit einzelnen Transaktionspartnern insgesamt realisierten Umsatze konnen einen Einfluss auf das Niveau der Preise haben (vgl. Tz. 3.1.1. Verw GrS Tz. 1.19, 2.13 OECD-RL, Sec. 1.482-1(d)(3)()(A)und(C) US-RL, Kroppen in ecker/Kroppen, TZ. w 22: Kroppen/Eigelshoven S 1597 und Olson, s 74) Einerseits konnen signifikante Unterschiede der Volumina der einzelnen Transaktionen bewirken, dass beim Umsatz groBerer Mengen aufgrund trans aktionsfixer Kosten(z B administrativer Aufwand) Kosteneinsparungen pro Einheit realisiert werden, die durch Rabatte ganz oder teilweise an die ab ehmer weitergegeben werden Daruber hinaus ist davon auszugehen, dass Abnehmer, mit denen insgesamt relativ hohe Transaktionsvolumina realisiert erden,eine vergleichsweise starke Verhandlungsposition haben, so dass diese in den Preisverhandlungen entsprechende Preisnachlasse erreichen konnen, die sich nicht unbedingt am Volumen jeder einzelnen Transaktion stmachen lassen Dadurch werden die beobachteten Preise gegenuber Prei sen mit geringeren Volumina uU. nach unten verzerrt. Um Volumeneffekte festzustellen und ggf entsprechende Anpassungsrech- nungen vorzunehmen, ist die interne Preispolitik der untersuchten Partei ge- 10 International
Hat ein Qualitätsmerkmal einen statistisch signifikanten Einfluss auf den Preis, so kann der Preiseffekt dieses Merkmals mittels einer Schätzung quantifiziert werden. Die in den Transaktionen zwischen fremden Dritten festgestellten Preisunterschiede für divergierende Qualitätsniveaus können dann verwendet werden, um die Preise in den Transaktionen zwischen verbundenen und unverbundenen Unternehmen auf ein einheitliches Qualitätsniveau anzupassen. Der Vorteil der Regressionsanalyse etwa gegenüber einem Vergleich arithmetischer Mittelwerte liegt darin, dass festgestellt wird, ob Preisunterschiede tatsächlich statistisch signifikant sind. Zudem führen getrennt durchgeführte Anpassungen für verschiedene Unterschiede der Produkteigenschaften zu Verzerrungen, wenn die Wirkungen dieser Eigenschaften auf den Preis voneinander abhängig (korreliert) sind, d. h. die Effekte werden bei getrennter Berechnung u. U. über- oder unterbewertet (vgl. Levy et al., S. 4 ff.). In diesem Fall sollten die Preiswirkungen verschiedener Produkteigenschaften mittels einer multiplen Regressionsanalyse geschätzt werden. Anpassungsrechnungen sollten dann auf Grundlage dieser Schätzung durchgeführt werden. Beispiel: Die I vertreibt verschiedene Typen eines Zubehörteils für ein bestimmtes Konsumprodukt (Akkus für Mobiltelefone), welche sich hinsichtlich der beiden Qualitätsmerkmale „Ladekapazität“ (gemessen in Milliamperestunden, „mAh“) und „Gewicht“ unterscheiden. Auf dem Markt sind Ausführungen mit Ladekapazitäten zwischen 600 und 1 600 mAh verfügbar und das Gewicht variiert zwischen 20 und 70 g. Die Produkte werden um so höher bewertet, je leichter sie sind und je höher ihre Ladekapazität ist. Als Variablen für die Qualitätsmerkmale werden die Ladekapazität, K, und das Gewicht in Gramm, G, verwendet. Eine Schätzung mittels multipler Regression mit den Preisdaten der Transaktionen zwischen unverbundenen Dritten ergibt folgenden statistisch signifikanten Zusammenhang zwischen den Qualitätsvariablen und dem Preis in Euro: P = –7,8 + 0,0576·K– 0,89 · G, d. h. jede Erhöhung der Ladekapazität um ein mAh erhöht den Preis im Durchschnitt um 5,76 Cent und jede Gewichtseinsparung von einem Gramm erlaubt eine Preiserhöhung um 89 Cent. Für ein Produkt, das durch eine Ladekapazität von 1 250 mAh und ein Gewicht von 42 g charakterisiert ist, ist demnach ein Preis von P = – 7,8 + 0,0576 · 1 250 – 0,89 · 42 = 26,82 i anzusetzen. 2. Transaktionsvolumina Sowohl die Volumina der einzelnen Transaktionen als auch die Summe der mit einzelnen Transaktionspartnern insgesamt realisierten Umsätze können einen Einfluss auf das Niveau der Preise haben (vgl. Tz. 3.1.1. VerwGrS, Tz. 1.19, 2.13 OECD-RL, Sec. 1.482-1(d)(3)(ii)(A) und (C) US-RL, Kroppen in Becker/Kroppen, Tz. W 22; Kroppen/Eigelshoven S. 1597 und Olson, S. 74). Einerseits können signifikante Unterschiede der Volumina der einzelnen Transaktionen bewirken, dass beim Umsatz größerer Mengen aufgrund transaktionsfixer Kosten (z. B. administrativer Aufwand) Kosteneinsparungen pro Einheit realisiert werden, die durch Rabatte ganz oder teilweise an die Abnehmer weitergegeben werden. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass Abnehmer, mit denen insgesamt relativ hohe Transaktionsvolumina realisiert werden, eine vergleichsweise starke Verhandlungsposition haben, so dass diese in den Preisverhandlungen entsprechende Preisnachlässe erreichen können, die sich nicht unbedingt am Volumen jeder einzelnen Transaktion festmachen lassen. Dadurch werden die beobachteten Preise gegenüber Preisen mit geringeren Volumina u. U. nach unten verzerrt. Um Volumeneffekte festzustellen und ggf. entsprechende Anpassungsrechnungen vorzunehmen, ist die interne Preispolitik der untersuchten Partei ge- 10 International Gruppe 2 · Seite 1554 - 246 -
Steuerrecht Preisvergleichsmethode Gruppe2· Seite1555 genuber unverbundenen Abnehmern zu analysieren. Soweit es eine interne gel fur Rabatte in einzelnen Transaktionen gibt, die durchgangig angewen det wird und die sich auch anhand der Daten nachvollziehen lasst. sollten Anpassungen auf der grundlage dieser Regel vorgenommen werden. D. hum Vergleichbarkeit der Preise herzustellen, sind diese durch entsprechende auf oder Abschlage auf ein einheitliches Mengenniveau und damit auf die gleiche Rabatthohe-die deruntersuchten Partei oder auf ein rabattniveau von null anzupassen. Beispiel: Durch Befragung der Vertriebsleitung wurde herausgefunden, dass die i die lgende Preispolitik anwendet: In Transaktionen mit unverbundenen Abnehmer he von 10 %gewahrt Diese Umsatzmarke wird mit einem Jahresumsatz in HoE 110 000 auch in den Transaktionen mit V uberschritten. Fur den preisvergle en alle Transaktionspreise, bei denen dieser Rabatt nicht gewahrt wurde, weil die Regel auf das entsprechende unverbundene Unternehmen nicht zutrifft, um 10% Eine Aussage hinsichtlich der Volumeneffekte wird jedoch wenig verlasslich sein, wenn das volumen in den konzerninternen Transaktionen extrem von den volumina mit unverbundenen Unternehmen abweicht. Wenn etwa in dem oben angegebenen Beispiel mit V statt e 110 000 ein Umsatz von E 10 Mic realisiert wird, wahrend mit den Unverbundenen Umsatze getatigt werden, die die groBenordnung von E 100 000 nicht wesentlich uberschreiten, fuhr die anwendung der einfachen internen Rabattregel wie in dem beispie wahrscheinlich nicht zu einer verlasslichen Anpassung (vgl. Sec. 1.482 1(d)( 3(ii)(C), Example2(ii)US-RL. Existiert keine interne Rabattregel, bzw wurde diese nicht konsistent angewendet, oder ist diese nicht auf die konzern- erwarten, bspw. weil die verhandlungsmacht der Abnehmer in Preisverhand lungen mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Einfluss auf den ausgehandelten Preis hat, so sind die preise zwischen unverbundenen Unternehmen mittels quantitativer Verfahren auf Volumeneffekte zu untersuchen. Dazu ist der Ein- fluss der groBen, die mit einem moglichen Volumeneffekt im Zusammenhang stehen auf die preise mit unverbundenen Dritten zu schatzen. Als variablen bieten sich einerseits die in den einzelnen Transaktionen realisierten Mengen an. Andererseits sind Volumeneffekte hinsichtlich einzelner Abnehmer zu identifizieren Dazu kann bspw. der Einfluss der GroBenklasse der Abnehmer hinsichtlich des Umsatzes, der mit den Abnehmern insgesamt realisiert wird auf die Preise bestimmt werden Die Preise sind dann entsprechend der fest. gestellten Effekte auf ein einheitliches Rabattniveau(auf das der untersuch ten Partei oder auf ein Niveau von null)anzupassen L: Fur die Verkaufspreise der I wurden Volumeneffekte fur drei groB ehmern getestet( Klasse 1: unter E100 000, Klasse 2: E100 000-6500 Klasse von Abnehmern festgestellt. Da die V in die zweite Klasse fallt, empfiehlt es sich die preise der unverbundenen unternehmen aus anderen klassen auf das ent- orechende Niveau anzupassen, d h es ist fur die Unter en der ersten groBen. Lasse ein Abschlag der Preise von 9, 5 und fur die Unternehmen der dritten gro- Benklasse ein Aufschlag der Preise von 5, 5 vorzunehmen IWB Nr 5 vom 13.3. 2002
genüber unverbundenen Abnehmern zu analysieren. Soweit es eine interne Regel für Rabatte in einzelnen Transaktionen gibt, die durchgängig angewendet wird und die sich auch anhand der Daten nachvollziehen lässt, sollten Anpassungen auf der Grundlage dieser Regel vorgenommen werden. D. h. um Vergleichbarkeit der Preise herzustellen, sind diese durch entsprechende Aufoder Abschläge auf ein einheitliches Mengenniveau und damit auf die gleiche Rabatthöhe — die der untersuchten Partei oder auf ein Rabattniveau von null — anzupassen. Beispiel: Durch Befragung der Vertriebsleitung wurde herausgefunden, dass die I die folgende Preispolitik anwendet: In Transaktionen mit unverbundenen Abnehmern, mit denen die V einen Jahresumsatz von mindestens i 100 000 erzielt, wird ein Rabatt in Höhe von 10 % gewährt. Diese Umsatzmarke wird mit einem Jahresumsatz in Höhe von i 110 000 auch in den Transaktionen mit V überschritten. Für den Preisvergleich werden alle Transaktionspreise, bei denen dieser Rabatt nicht gewährt wurde, weil die Regel auf das entsprechende unverbundene Unternehmen nicht zutrifft, um 10 % erhöht. Eine Aussage hinsichtlich der Volumeneffekte wird jedoch wenig verlässlich sein, wenn das Volumen in den konzerninternen Transaktionen extrem von den Volumina mit unverbundenen Unternehmen abweicht. Wenn etwa in dem oben angegebenen Beispiel mit V statt i 110 000 ein Umsatz von i 10 Mio realisiert wird, während mit den Unverbundenen Umsätze getätigt werden, die die Größenordnung von i 100 000 nicht wesentlich überschreiten, führt die Anwendung der einfachen internen Rabattregel wie in dem Beispiel wahrscheinlich nicht zu einer verlässlichen Anpassung (vgl. Sec. 1.482- 1(d)(3)(ii)(C), Example 2 (ii) US-RL). Existiert keine interne Rabattregel, bzw. wurde diese nicht konsistent angewendet, oder ist diese nicht auf die konzerninternen Transaktionen übertragbar und sind aber dennoch Mengeneffekte zu erwarten, bspw. weil die Verhandlungsmacht der Abnehmer in Preisverhandlungen mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Einfluss auf den ausgehandelten Preis hat, so sind die Preise zwischen unverbundenen Unternehmen mittels quantitativer Verfahren auf Volumeneffekte zu untersuchen. Dazu ist der Ein- fluss der Größen, die mit einem möglichen Volumeneffekt im Zusammenhang stehen, auf die Preise mit unverbundenen Dritten zu schätzen. Als Variablen bieten sich einerseits die in den einzelnen Transaktionen realisierten Mengen an. Andererseits sind Volumeneffekte hinsichtlich einzelner Abnehmer zu identifizieren. Dazu kann bspw. der Einfluss der Größenklasse der Abnehmer hinsichtlich des Umsatzes, der mit den Abnehmern insgesamt realisiert wird, auf die Preise bestimmt werden. Die Preise sind dann entsprechend der festgestellten Effekte auf ein einheitliches Rabattniveau (auf das der untersuchten Partei oder auf ein Niveau von null) anzupassen. Beispiel: Für die Verkaufspreise der I wurden Volumeneffekte für drei Größenklassen von Abnehmern getestet (Klasse 1: unter i 100 000, Klasse 2: i 100 000 – i 500 000 und Klasse 3: über i 500 000 Jahresumsatz). Dabei wurden statistisch signifikante Preisabschläge von 9,5 % in Transaktionen mit der zweiten und von 15 % mit der dritten Klasse von Abnehmern festgestellt. Da die V in die zweite Klasse fällt, empfiehlt es sich, die Preise der unverbundenen Unternehmen aus anderen Klassen auf das entsprechende Niveau anzupassen, d. h. es ist für die Unternehmen der ersten Größenklasse ein Abschlag der Preise von 9,5 % und für die Unternehmen der dritten Grö- ßenklasse ein Aufschlag der Preise von 5,5 % vorzunehmen. Steuerrecht Preisvergleichsmethode 10International Gruppe 2 · Seite 1555 IWB Nr. 5 vom 13. 3. 2002 - 247 -
3. Vertragskonditionen Bestehen Unterschiede hinsichtlich der Vertragskonditionen jenseits von Preisen und Mengen, die sich sicher identifizieren und quantifizieren lassen o sind entsprechende Anpassungsrechnungen durchzufuhren, um potenzielle Preisunterschiede, die auf divergierenden vertragsbedingungen beruhen, zu beseitigen. D. h es ist davon auszugehen, dass Abnehmer nicht zwischen un- terschiedlichen Vertragsbedingungen indifferent sind und dass daher die Transaktionspreise ceteris paribus bei unterschiedlichen Vertragsbedingun gen variieren. In diesem Zusammenhang sind in erster Linie Anpassungen fur nterschiedliche Zahlungs- und Lieferbedingungen durchzufuhren Anpassungsrechnungen fur unterschiedliche Zahlungsziele sind erforderlich um den in den Transaktionspreisen enthaltenen Zins fur die Einraumung lan Zahlungsziele zu berucksichtigen. Opportunitatskosten fur den Verkaufer verbunden sind, werden diese soweit moglich uber hohere Preise gedeckt Der zusatzliche Zinsanteilentspricht der Differenz der Zahlungsziele multipliziert mit dem Zinssatz fur einen Tag(dem Zinssatz fur ein Jahr, i, dividiert durch 365 Tage): P=P /[1+(i/365)(Tage Tage ) Die angegebene Berechnungsweise stellt nureine von verschiedener Moglichkeiten zur Kalkulation des Zinseffektes dar. Dabei bleiben Zinses- zinseffekte unberucksichtigt, die in dem hier diskutierten Zusammenhang regen des kurzen Zeitraums nur sehr gering sind und die daher zur Verein- ernachlassigt werden konnen. Eine Anpassung der Preise mit un verbundenen auf das Zahlungsziel in den Transaktionen mit verbundenen Unternehmen kann dann folgendermaBen vorgenommen werden: Pa= P [l+(i/365).(Tage- Tage ) Beispiel: Die I raumt der V ein Zahlungsziel von 90 Tagen ein, wohingegen den verbundenen Distributoren nur ein Ziel von 30 Tagen bauodenen in Hohe von E 100 um ein Prozent zu senke Lkulationszinssatz entspricht 6 %. Demnach sind di Pa=P/(1+(0,06/365)·(90-30)=100E/1,01=996 Die Begrundung und die Durchfuhrung von entsprechenden Anpassungs- rechnungen fur unterschiedliche Zahlungsziele sind im Zusammenhang mit Gewinnvergleichsmethoden bereits diskutiert worden und konnen entspre- chend auf die preisvergleichsmethode ubertragen werden, weshalb dieses Thema an dieser Stelle nicht weiter vertieft werden soll (vgl. Z B uckhoff/Schreiber, S. 43 und Scholz et al. ) GleichermaBen wird nicht auf gliche Preisunterschiede eingegangen, die aus Differenzen hinsichtlich der Lagerhaltung resultieren konnen(z. B kann ein Lieferant moglicherweise ho- here Preise erzielen, weil er aufgrund eines relativ umfassenden Lagers schneller und zuverlassiger liefern kann als seine Konkurrenten; vgl. dazu KroppenEigelshoven, S.1597 f ; Scholz et al., S. 1783 ff. und Dorner/ Dawid). Im Folgenden werden daher ausschlieBlich Anpassungsrechnungen fur unterschiedliche Lieferbedingungen erortert. Die Lieferbedingungen konnen auf verschiedene weise differieren Einerseits sind moglicherweise die Transportwege und -modalitaten und damit die Transportkosten unterschiedlich. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die beobachteten Preise Transportkosten enthalten(z B CIF Preise) der nicht(z B. Ex works oder FOB Preise). Daruber hinaus ist es moglich, ass auch Zollkosten durch den beobachteten Preis abgedeckt sein mussen bzw. in den Preisen enthalten sind Bei Transportleistungen und Zollzahlun 10 International
3. Vertragskonditionen Bestehen Unterschiede hinsichtlich der Vertragskonditionen jenseits von Preisen und Mengen, die sich sicher identifizieren und quantifizieren lassen, so sind entsprechende Anpassungsrechnungen durchzuführen, um potenzielle Preisunterschiede, die auf divergierenden Vertragsbedingungen beruhen, zu beseitigen. D. h. es ist davon auszugehen, dass Abnehmer nicht zwischen unterschiedlichen Vertragsbedingungen indifferent sind und dass daher die Transaktionspreise ceteris paribus bei unterschiedlichen Vertragsbedingungen variieren. In diesem Zusammenhang sind in erster Linie Anpassungen für unterschiedliche Zahlungs- und Lieferbedingungen durchzuführen. Anpassungsrechnungen für unterschiedliche Zahlungsziele sind erforderlich, um den in den Transaktionspreisen enthaltenen Zins für die Einräumung längerer Zahlungsziele zu berücksichtigen. Da ausgedehnte Zahlungsziele mit Opportunitätskosten für den Verkäufer verbunden sind, werden diese soweit möglich über höhere Preise gedeckt. Der zusätzliche Zinsanteil entspricht der Differenz der Zahlungsziele multipliziert mit dem Zinssatz für einen Tag (dem Zinssatz für ein Jahr, i, dividiert durch 365 Tage): Pu = Pv / [1 + (i / 365) (Tageu – Tagev)]. Die angegebene Berechnungsweise stellt nur eine von verschiedenen Möglichkeiten zur Kalkulation des Zinseffektes dar. Dabei bleiben Zinseszinseffekte unberücksichtigt, die in dem hier diskutierten Zusammenhang wegen des kurzen Zeitraums nur sehr gering sind und die daher zur Vereinfachung vernachlässigt werden können. Eine Anpassung der Preise mit unverbundenen auf das Zahlungsziel in den Transaktionen mit verbundenen Unternehmen kann dann folgendermaßen vorgenommen werden: Pa = Pu / [1+(i / 365) · (Tageu – Tagev)]. Beispiel: Die I räumt der V ein Zahlungsziel von 90 Tagen ein, wohingegen den unverbundenen Distributoren nur ein Ziel von 30 Tagen gewährt wird. Der jährliche Kalkulationszinssatz entspricht 6 %. Demnach sind die Preise zwischen Unverbundenen in Höhe von i 100 um ein Prozent zu senken und auf i 99 anzupassen: Pa = Pu / (1+ (0,06 / 365) · (90 – 30)) = 100 i / 1,01 = 99 i. Die Begründung und die Durchführung von entsprechenden Anpassungsrechnungen für unterschiedliche Zahlungsziele sind im Zusammenhang mit Gewinnvergleichsmethoden bereits diskutiert worden und können entsprechend auf die Preisvergleichsmethode übertragen werden, weshalb dieses Thema an dieser Stelle nicht weiter vertieft werden soll (vgl. z. B. Kuckhoff/Schreiber, S. 43 und Scholz et al.). Gleichermaßen wird nicht auf mögliche Preisunterschiede eingegangen, die aus Differenzen hinsichtlich der Lagerhaltung resultieren können (z. B. kann ein Lieferant möglicherweise hö- here Preise erzielen, weil er aufgrund eines relativ umfassenden Lagers schneller und zuverlässiger liefern kann als seine Konkurrenten; vgl. dazu Kroppen/Eigelshoven, S. 1597 f.; Scholz et al., S. 1783 ff. und Dorner/ Dawid). Im Folgenden werden daher ausschließlich Anpassungsrechnungen für unterschiedliche Lieferbedingungen erörtert. Die Lieferbedingungen können auf verschiedene Weise differieren. Einerseits sind möglicherweise die Transportwege und -modalitäten und damit die Transportkosten unterschiedlich. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die beobachteten Preise Transportkosten enthalten (z. B. CIF Preise) oder nicht (z. B. Ex works oder FOB Preise). Darüber hinaus ist es möglich, dass auch Zollkosten durch den beobachteten Preis abgedeckt sein müssen bzw. in den Preisen enthalten sind. Bei Transportleistungen und Zollzahlun- 10 International Gruppe 2 · Seite 1556 - 248 -
Steuerrecht Preisvergleichsmethode Gruppe2· Seite1557 gen handelt es sich um zusatzliche Leistungen, die den Preis des Produkts erhohen, wobei zunachst angenommen wird, dass die Transp Lieferkosten vollstandig von der Abnehmerseite ubernommen werden Unter dieser Annahme sind die Bruttopreise zwischen unverbundenen Dritten um die enthaltenen Transport-, Zoll- und sonstigen Lieferkosten, die das Niveau derentsprechenden Kosten in konzerninternen Transaktionen ubersteigen reduzieren bzw. wenn die Kosten in konzerninternen Transaktionen unter schritten werden, auf das entsprechend hohere Niveau anzupassen Die Anpassung der Preise zwischen unverbundenen Unternehmen, Pu, kann in der folgenden Weise durchgefuhrt werden: Pa=Pu/[l+(tu-ty)+(zu-zyl Bei t und z handelt es sich um die prozentualen Aufschlage auf die Nettopreise fur Transportleistungen bw Zollgebuhren, die in den beobachteten Preisen in Transaktionen zwischen unverbundenen bzw zwischen verbundenen Un- ternehmen enthaltenen sind eobachteten Preise in den Lieferungen der I an unverbundene Distributoren hinge gen verstehen sich inklusive 2, 5 Frachtkosten. Die Preise in Hohe von E100, die den Frachtkosten zu reduzieren und auf ein Niveau von E97, 56 anzupassen: P =Pa/n.o verbundenen Distributoren in Rechnung gestellt wurden, sind daher um die (2,5%-0)=100E·0,9756=97,56 Analog konnen Anpassungen fur Unterschiede hinsichtlich Versicherungen und Gewahrleistungen vorgenommen werden, die sich ggf unter Ruckgriff auf entsprechende Daten aus Transaktionen zwischen unverbundenen Unter nehmen quantifizieren lassen Nicht so einfach sind hingegen Anpassungen fur unterschiedliche Risiken (z B. Gefahrtragung entspr:. Tz 3.1.2.1 Verw GrS)durchzufuhren, solange diese nicht durch Drittdaten-etwa durch Preise aus Versicherungsvertragen-sicher quantifiziert werden konnen Die Durchfuhrung der entsprechenden Anpassungen ist um so schwieriger, fur zusatzliche Leistungen vollstandig auf den abnehmer uberwalzen kann Dann ist im Prinzip eine Bestimmung des Nettopreises erforderlich, den die untersuchte partei bei den in ihren Transaktionen anfallenden Kosten fu zusatzlich zu den eigentlichen Produkten erforderliche Leistungen(Trans port, versicherung etc. )erzielen konnte Praktisch kann dieser Preis bestimmt werden, indem der Einfiuss der Nebenkosten auf die Nettopreise zwischen n Unternehmen mittels okonometrischer verfahren bestimmt wird Mit den festgestellten GroBen kann eine Anpassung der Transaktions preise deruntersuchten Partei entsprechend den relevanten Nebenkosten vor en werden eispiel: Die beobachteten Preise in den Lieferungen der I an unverbundene Distri toren verstehen sich inklusive Fracht- und sonstiger Nebenkosten ionsanalyse der Nettopreise, die I mit den unverbundenen kontinentaleuropaische Abnehmern erzielen kann, ergibt, dass diese bei einem geschatzten Ba hne Nebenkosten in Hohe von P. 98 E signifikant um 50 Cent sinken, wenn die Nebenkosten um einen Euro steigen, d.h. der Anbieter ubernimmt etwa 50 %de racht-und Nebenkosten Fur den Bezug der Waren von I fallen fur V Fracht-und onstige Nebenkosten in Hohe von 2, 5%des Nettopreises an Die Preise, die der Rechnung zu stellen sind, berechnen sich demnach folgendermaBen: P=P(1+2,5% 0%)=98·1,0125=99,23E IWB Nr 5 vom 13. 3. 2002
gen handelt es sich um zusätzliche Leistungen, die den Preis des Produkts erhöhen, wobei zunächst angenommen wird, dass die Transport- und weiteren Lieferkosten vollständig von der Abnehmerseite übernommen werden. Unter dieser Annahme sind die Bruttopreise zwischen unverbundenen Dritten um die enthaltenen Transport-, Zoll- und sonstigen Lieferkosten, die das Niveau der entsprechenden Kosten in konzerninternen Transaktionen übersteigen, zu reduzieren bzw., wenn die Kosten in konzerninternen Transaktionen unterschritten werden, auf das entsprechend höhere Niveau anzupassen. Die Anpassung der Preise zwischen unverbundenen Unternehmen, Pu, kann in der folgenden Weise durchgeführt werden: Pa = Pu / [1 + (tu – tv) + (zu – zv)]. Bei t und z handelt es sich um die prozentualen Aufschläge auf die Nettopreise für Transportleistungen bzw. Zollgebühren, die in den beobachteten Preisen in Transaktionen zwischen unverbundenen bzw. zwischen verbundenen Unternehmen enthaltenen sind. Beispiel: Die V übernimmt die Produkte von der I FOB in den Niederlanden. Die beobachteten Preise in den Lieferungen der I an unverbundene Distributoren hingegen verstehen sich inklusive 2,5 % Frachtkosten. Die Preise in Höhe von i 100, die den unverbundenen Distributoren in Rechnung gestellt wurden, sind daher um die Frachtkosten zu reduzieren und auf ein Niveau von i 97,56 anzupassen: Pa = Pu / [1 + (2,5 % – 0)] = 100 i · 0,9756 = 97,56 i. Analog können Anpassungen für Unterschiede hinsichtlich Versicherungen und Gewährleistungen vorgenommen werden, die sich ggf. unter Rückgriff auf entsprechende Daten aus Transaktionen zwischen unverbundenen Unternehmen quantifizieren lassen. Nicht so einfach sind hingegen Anpassungen für unterschiedliche Risiken (z. B. Gefahrtragung entspr. Tz. 3.1.2.1. VerwGrS) durchzuführen, solange diese nicht durch Drittdaten — etwa durch Preise aus Versicherungsverträgen — sicher quantifiziert werden können. Die Durchführung der entsprechenden Anpassungen ist um so schwieriger, wenn nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Lieferant die Kosten für zusätzliche Leistungen vollständig auf den Abnehmer überwälzen kann. Dann ist im Prinzip eine Bestimmung des Nettopreises erforderlich, den die untersuchte Partei bei den in ihren Transaktionen anfallenden Kosten für zusätzlich zu den eigentlichen Produkten erforderliche Leistungen (Transport, Versicherung etc.) erzielen könnte. Praktisch kann dieser Preis bestimmt werden, indem der Einfluss der Nebenkosten auf die Nettopreise zwischen unverbundenen Unternehmen mittels ökonometrischer Verfahren bestimmt wird. Mit den festgestellten Größen kann eine Anpassung der Transaktionspreise der untersuchten Partei entsprechend den relevanten Nebenkosten vorgenommen werden. Beispiel: Die beobachteten Preise in den Lieferungen der I an unverbundene Distributoren verstehen sich inklusive Fracht- und sonstiger Nebenkosten. Eine Regressionsanalyse der Nettopreise, die I mit den unverbundenen kontinentaleuropäischen Abnehmern erzielen kann, ergibt, dass diese bei einem geschätzten Basisnettopreis ohne Nebenkosten in Höhe von Po = 98 i signifikant um 50 Cent sinken, wenn die Nebenkosten um einen Euro steigen, d. h. der Anbieter übernimmt etwa 50 % der Fracht- und Nebenkosten. Für den Bezug der Waren von I fallen für V Fracht- und sonstige Nebenkosten in Höhe von 2,5 % des Nettopreises an. Die Preise, die der V in Rechnung zu stellen sind, berechnen sich demnach folgendermaßen: Pa = Po(1+ 2,5% · 50%) = 98 · 1,0125 = 99,23 i. Steuerrecht Preisvergleichsmethode 10International Gruppe 2 · Seite 1557 IWB Nr. 5 vom 13. 3. 2002 - 249 -
4. Regionale Preisunterschiede durch divergierende okonomische Bedingun- Unter einem regionalen Markt ist ein Bereich zu verstehen, in dem aufgrund einheitlicher okonomischer Bedingungen fur das gleiche Produkt ein einheit her Marktpreis zustande kommt (vgl. Tz 1.30 OECD-RL, Sec. 1. 482 1(d)(4)(ii)(A) US-RL) Soweit dies moglich ist, sollten ausschlieBlich Tran ktionen verglichen werden, die innerhalb eines regionalen Marktes stattfin en Unter bestimmten Bedingungen, die in diesem Abschnitt erlautert wer- den, sind Anpassungsrechnungen fur regionale Preisdifferenzen durchfuhr- bar, die uU. den Vergleich von Transaktionen in unterschiedlichen regiona len Markten ermoglichen Preisunterschiede zwischen regionalen Markten konnen dadurch begrindet sein, dass es mit Kosten verbunden ist, sich uber Preise in anderen Regionen zu informieren und ggf. Transaktionen in einem anderen regionalen Markt durchzufuhren. Aus demselben grund wird in einer solchen Situation auch keine vollstandige Angleichung der Preise durch Arbitragehandel bewirkt Wenn auf der Nachfrageseite auf grund eines uneinheitlichen Informations- stands und wegen der Transaktionskosten eine raumliche Begrenzung des Transaktionsradius der Nachfrager besteht, ist es fur die Anbieteru U.m lich. Guter in verschiedenen Markten zu unterschiedlichen Preisen anzul ten, d h Preise regional zu differenzieren und bspw. unterschiedliche Zah- lungsbereitschaften der Nachfrager in den verschiedenen Territorien auszu- nutzen Dabei ist die abgrenzung von regionalen Markten nicht unbedingt a naturliche raumliche abgrenzungen wie Landergrenzen gebunden, sondern kann diese uber- oder unterschreiten (vgl. Sec. 1.482-1(d)(4)(ii) (A)US-RL Kroppen in Becker/Kroppen, Tz. w 24) Einige der okonomischen Faktoren, die fur die Konstituierung eines einheit. lichen (regionalen) Marktes von Bedeutung sind, werden in den OECD-RL (Tz 1.30) und gleichermaBen in den US-RL (Sec. 1. 482-1(d)(3(iv)und (a)(ii)(A))angefuhrt MarktgroBe(z. B. Anzahl und Kaufkraft der Nachfrager Wettbewerbsintensitat (insbesondere die Form der Preisbildung, d h die Art der Interaktion zwischen Anbietern und Nachfragern, z B. gemessen an der branchenkonzentration) relative Wettbewerbsposition der Anbieter und Nachfrager(z. B. Markt anteile) Handelsstufe(GroBhandel versus Einzelhandel) regionales AusmaB und Art der behordlichen Regulierung lokale Produktionskosten(Kosten fur Arbeit, Boden, Kapital); Entwicklungsstufe des Marktes(bspw. sind in regionalen Markten, in de- nen noch die Einfuhrungsphase durchlaufen wird, ggf. entsprechende Preisabschlage vorzunehmen) weitere geographisch bedingte Unterschiede (z B. Praferenzunterschie- Daruber hinaus konnen regionale Preisunterschiede auch durch die unter- chiedliche Art und die Hohe der Besteuerung von Transaktionen oder Ein- kommen begrundet sein. Bspw. fuhren unterschiedlich hohe Umsatzsteuer- satze u. U nicht nur zu divergierenden Brutto- sondern auch zu divergieren 10 International
4. Regionale Preisunterschiede durch divergierende ökonomische Bedingungen Unter einem regionalen Markt ist ein Bereich zu verstehen, in dem aufgrund einheitlicher ökonomischer Bedingungen für das gleiche Produkt ein einheitlicher Marktpreis zustande kommt (vgl. Tz. 1.30 OECD-RL, Sec. 1.482- 1(d)(4)(ii)(A) US-RL). Soweit dies möglich ist, sollten ausschließlich Transaktionen verglichen werden, die innerhalb eines regionalen Marktes stattfinden. Unter bestimmten Bedingungen, die in diesem Abschnitt erläutert werden, sind Anpassungsrechnungen für regionale Preisdifferenzen durchführbar, die u. U. den Vergleich von Transaktionen in unterschiedlichen regionalen Märkten ermöglichen. Preisunterschiede zwischen regionalen Märkten können dadurch begründet sein, dass es mit Kosten verbunden ist, sich über Preise in anderen Regionen zu informieren und ggf. Transaktionen in einem anderen regionalen Markt durchzuführen. Aus demselben Grund wird in einer solchen Situation auch keine vollständige Angleichung der Preise durch Arbitragehandel bewirkt. Wenn auf der Nachfrageseite auf Grund eines uneinheitlichen Informationsstands und wegen der Transaktionskosten eine räumliche Begrenzung des Transaktionsradius der Nachfrager besteht, ist es für die Anbieter u. U. möglich, Güter in verschiedenen Märkten zu unterschiedlichen Preisen anzubieten, d. h. Preise regional zu differenzieren und bspw. unterschiedliche Zahlungsbereitschaften der Nachfrager in den verschiedenen Territorien auszunutzen. Dabei ist die Abgrenzung von regionalen Märkten nicht unbedingt an natürliche räumliche Abgrenzungen wie Ländergrenzen gebunden, sondern kann diese über- oder unterschreiten (vgl. Sec. 1.482-1(d)(4)(ii)(A) US-RL, Kroppen in Becker/Kroppen, Tz. W 24). Einige der ökonomischen Faktoren, die für die Konstituierung eines einheitlichen (regionalen) Marktes von Bedeutung sind, werden in den OECD-RL (Tz. 1.30) und gleichermaßen in den US-RL (Sec. 1.482-1(d)(3)(iv) und (a)(ii)(A)) angeführt: — Marktgröße (z. B. Anzahl und Kaufkraft der Nachfrager); — Wettbewerbsintensität (insbesondere die Form der Preisbildung, d. h. die Art der Interaktion zwischen Anbietern und Nachfragern, z. B. gemessen an der Branchenkonzentration); — relative Wettbewerbsposition der Anbieter und Nachfrager (z. B. Marktanteile); — Handelsstufe (Großhandel versus Einzelhandel); — regionales Ausmaß und Art der behördlichen Regulierung; — lokale Produktionskosten (Kosten für Arbeit, Boden, Kapital); — Entwicklungsstufe des Marktes (bspw. sind in regionalen Märkten, in denen noch die Einführungsphase durchlaufen wird, ggf. entsprechende Preisabschläge vorzunehmen); — weitere geographisch bedingte Unterschiede (z. B. Präferenzunterschiede). Darüber hinaus können regionale Preisunterschiede auch durch die unterschiedliche Art und die Höhe der Besteuerung von Transaktionen oder Einkommen begründet sein. Bspw. führen unterschiedlich hohe Umsatzsteuersätze u. U. nicht nur zu divergierenden Brutto- sondern auch zu divergieren- 10 International Gruppe 2 · Seite 1558 - 250 -