Doppelbesteuerung Angemessene Verrechnungspreise 10a Die Bestimmung angemessener Verrechnungspreise Erhohung der Vergleichbarkeit von Profitabilitatskennzahlen von Dipl.-Volkswirt Dr Klaus Dorner und Dipl.-Volkswirt Dr Roman Dawid loitte Touche Dusseldorf eltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland. Batmen gad ste zerieowalturngen RL); US Regulations 1.482(US-Reg Literatur: Arnolds/heege/Tussing, Materialwirtschaft und Einkauf ange rate pass-Through in Japanese exports, Economic Journal, March 1994 J/B nd F Excal 0482012(9aD212:cPA ger/Reisch le/schacht 97, No. 19, 61 Beck nflation on Cross-Country Profit Comparisons, Transfer Pricing Report, Vol. 77 isk Among Related Parti ansfer Pricing Report, ol. 5(1996), No 6, 152-162: Da wid/Dorner, An paische Zentralbank, Monatsbericht November 2001: Felderer/ Homburg, Makrookonomik und neue Makrookonomik, 7. Aufl, Berlin 1999 Issing, Einfuhrung in die Geldtheorie, 11. Aufl., Munchen 1998: J aco bs ment e n Unit er m a n/ zur Erhohung der Aussagekraft von Fremd- Borstel/Engler/Kotschenreut her, Handbuch der verrechnungs- I. Einleitung Die nationalen Finanzbehorden sowie einschlagige Gesetze und Richtlinien fast aller am Welthandel beteiligten Lander verlangen, dass zwischen verbundenen Unternehmen dem n Arms Length St dem, FremdvergleichsmaBstab"entsprechen(auf eventuelle IWB Nr 6 vom 27.3. 2002 -293
Doppelbesteuerung Angemessene Verrechnungspreise 10International Gruppe 2 · Seite 1563 Die Bestimmung angemessener Verrechnungspreise Erhöhung der Vergleichbarkeit von Profitabilitätskennzahlen durch Anpassungsrechnungen von Dipl.-Volkswirt Dr. Klaus Dorner und Dipl.-Volkswirt Dr. Roman Dawid, Deloitte & Touche, Düsseldorf Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland. Rechtliche Grundlage: Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen, (VerwGrS), Schreiben des BMF v. 23. 2. 1983, BStBl 1983 I S. 218; OECD-Verrechnungspreisrichtlinie für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen 1995 (OECD-RL); US Regulations 1.482 (US-Reg.). Literatur: Arnolds/Heege/Tussing, Materialwirtschaft und Einkauf, 10. Aufl., 1998; Athukorala/Menon, Pricing to Market Behavior and Exchange Rate Pass-Through in Japanese Exports, Economic Journal, March 1994; Bajaj/Becker/Neuberger, Transfer Pricing and Foreign Exchange Risk, Transfer Pricing Report, Vol. 8 (1999), No. 6, 251-256; Becker, Capital Adjustments - A Short Overview, Transfer Pricing Report, Vol. 5 (1997), No. 19, 613-619; Bofinger/Reischle/Schächter, Geldpolitik - Ziele, Institutionen, Strategien und Instrumente, München 1996; B r o o k s / B e c k e r , The Effects of Inflation on Cross-Country Profit Comparisons, Transfer Pricing Report, Vol. 77 (1998a), No. 7; B r o o k s / B e c k e r , The Cost of Carry - To Assure Consistent Profit Margins, Transfer Pricing Report, 1998b, 639-643; C o d y , A Foreign Exchange Option Model For Allocating Foreign Exchange Risk Among Related Parties, Transfer Pricing Report, Vol. 5 (1996), No. 6, 152-162; D a w i d / D o r n e r , Anpassungsrechnungen bei Anwendung der Preisvergleichsmethode im Rahmen der Bestimmung konzerninterner Verrechnungspreise, IWB F. 10 Gr. 2 S. 1549 ff.; E u r o - päische Zentralbank, Monatsbericht November 2001; Felderer/ Homburg, Makroökonomik und neue Makroökonomik, 7. Aufl., Berlin 1999; Issing, Einführung in die Geldtheorie, 11. Aufl., München 1998; Jacobs, Internationale Unternehmensbesteuerung, 4. Aufl., München 1999; Knetter, International Comparisons of Pricing-to-Market Behavior, American Economic Review, Vol. 83(1993), No. 3, 473-486; K r o p p e n / E i g e l s h o v e n , Die Bestimmung angemessener Verrechnungspreise mit Hilfe des externen Betriebsvergleichs, IWB F. 3 Gr. 1, S.1587–1602; M c C l u r e / W i l l i a m s , Differences in Inflation Rates Have No Effects on Arm’s-Length Profitability, Transfer Pricing Report, Vol.7(1998), No. 12; M c Kee/Patton/Kapoor, Quantifying the Effect of Foreign Exchange Rate Fluctuations on the Profits of Distributors, Tax Management International Journal, June 1995, 278-285; Monissen, Makroökonomische Theorie, Band 1, Stuttgart et al 1982; Nakamura, Adjusting for Currency Risk in a Transfer Pricing Analysis, Transfer Pricing Report, Vol. 4 (1996), No. 23; O l - son, Transfer Prices and Exchange Rates For Japanese Companies Operating in the United States, Transfer Pricing Report, 1995, 886-888; Scholz/Ackerman/ Schmitt, Anpassungsrechnungen zur Erhöhung der Aussagekraft von Fremdvergleichen bei Verrechnungspreisen, IWB F. 3 Gr. 1 S. 1779 ff.; Selten, Bounded Rationality, Journal of Institutional and Theoretical Economics, 146 (1990), 649- 658; S i l v a , Foreign Exchange Adjustment Under Section 482, Transfer Pricing Report, Vol. 4 (1995), 416 ff.; Simon, Theories of Decision-Making in Economics and Behavioral Science, American Economic Review, 49, 253-283; Vögele/ Borstell/Engler/Kotschenreuther, Handbuch der Verrechnungspreise, München 1997. I. Einleitung Die nationalen Finanzbehörden sowie einschlägige Gesetze und Richtlinien fast aller am Welthandel beteiligten Länder verlangen, dass Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen dem „Arm’s Length Standard“ bzw. dem „Fremdvergleichsmaßstab“ entsprechen (auf eventuelle AuslegungsunIWB Nr. 6 vom 27. 3. 2002 - 293 -
terschiede dieser beiden Standards kann an dieser Stelle nicht weiter eing gangen werden). Das bedeutet, dass der Transfer von materiellen Gutern, erbei definiert als die gebuhren und Preise die im Z menhang mit ver- gleichbaren Transaktionen zwischen unverbundenen Unternehmen unter gleichen Bedingungen bezahlt werden bzw. wurden Zur Bestimmung dieser Marktpreise werden verschiedene Methoden angewandt. Den deutschen ver- ltungsgrundsatzen gemaS sind die Preisvergleichsmethode, die Kostenauf- lagsmethode und die Wiederverkaufspreismethode die sog. Standardme- thoden(vgl. Verw GrS Tz. 2.2. ) Zusatzlich ist eventuell die Anwendung wei- terer Methoden moglich, wenn die Standardmethoden nicht zu verlasslichen Ergebnissen fuhren. I d.R. beruht die verrechnungspreisbestimmung auf dem Vergleich mit Referenzdaten aus Transaktionen zwischen unverbunde- en Dritten. Zentrale Bedeutung hat hierbei das Problem der vergleichbar keit. Allen Methoden ist deshalb gemein, dass Vergleichstransaktionen bzw Vergleichsunternehmen erst dann zum Ausgangspunkt fur die bestimmung von Verrechnungspreisen gemacht werden kor wenn deren vergleichbar keit sichergestellt wurde Hierzu sind auf der basis einer Vergleichbarkeits analyse ggf. Berichtigungen fur preisrelevante Unterschie ede zwischen S 1594 ff, Verw GrS Tz. 2.1.7., OECD-RL TZ 1. 16. sowie auch US-Reg Sec 1482-1(d)(2) Anpassungsrechnungen im Rahmen der Preisvergleichsmethode wurden in dieser Zeitschrift kurzlich vorgestellt (vgl. DawidDorner, a a. O ) Haufig yird man jedoch feststellen, dass Vergleichspreise nicht verfugbar sind Die Kostenaufschlagsmethode und die wiederverkaufspreismethode bauen auf dem Vergleich von Kostenaufschlagssatzen bzw Bruttomargen auf, die in vie- len Fallen ebenfalls nicht direkt ermittelt werden konnen. Dies gilt insbes dann, wenn ein interner Vergleich, d h der Vergleich von Transaktionen des Intersuchten Unternehmens sowohl mit verbundenen als auch unverbunde- en Unternehmen nicht moglich ist. In vielen Fallen liefern namlich bspw. Auftragsfertiger nur an verbundene Unternehmen, und Vertriebsgesellschaf- ten vertreiben haufig nur Produkte ihrer Muttergesellschaft. Kostenauf schlagssatze und Bruttomargen unverbundener Unternehmen jedoch konnen nur in den seltensten Fallen aus offentlich zuganglichen Datenbanken ermit- telt werden, weil entsprechende Daten entweder nicht oder nicht hinreichend detailliert veroffentlicht werden Stehen also vergleichspreise nicht zur Ver- Kaeng, baut die Bestimmung angemessener Verrechnt Kostenaufschlagssatzen oder Bruttomargen auf, die selbst wiederum haufig aus Nettomargen, wie z B der Umsatzrendite, retrograd ermittelt werden mussen Die Bestimmung angemessener Verrechnungspreise beruht in vielen Fallen also nicht auf einem Preisvergleich, sondern auf einem Margenver Wie im Rahmen der Preisvergleichsmethode ist auch im Rahmen von Margen analysen die Vergleichbarkeit der analysierten Transaktionen bzw Unterneh nen sicherzustellen. Auch hier konnen deshalb Anpassungsrechnungen not ngen und Leistungen sowie des Lagerbestandes(vgl. Z B Becker, a a O, Scholz/Ackermann/Schmitt, aa O.). Spezielle verrech 10 International Gruppe 2. Seite 1564
terschiede dieser beiden Standards kann an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden). Das bedeutet, dass der Transfer von materiellen Gütern, Dienstleistungen und immateriellen Vermögensgegenständen zwischen verbundenen Unternehmen zu Marktpreisen abzuwickeln ist. Marktpreise sind hierbei definiert als die Gebühren und Preise, die im Zusammenhang mit vergleichbaren Transaktionen zwischen unverbundenen Unternehmen unter gleichen Bedingungen bezahlt werden bzw. würden. Zur Bestimmung dieser Marktpreise werden verschiedene Methoden angewandt. Den deutschen Verwaltungsgrundsätzen gemäß sind die Preisvergleichsmethode, die Kostenaufschlagsmethode und die Wiederverkaufspreismethode die sog. Standardmethoden (vgl. VerwGrS Tz. 2.2.). Zusätzlich ist eventuell die Anwendung weiterer Methoden möglich, wenn die Standardmethoden nicht zu verlässlichen Ergebnissen führen. I. d. R. beruht die Verrechnungspreisbestimmung auf dem Vergleich mit Referenzdaten aus Transaktionen zwischen unverbundenen Dritten. Zentrale Bedeutung hat hierbei das Problem der Vergleichbarkeit. Allen Methoden ist deshalb gemein, dass Vergleichstransaktionen bzw. Vergleichsunternehmen erst dann zum Ausgangspunkt für die Bestimmung von Verrechnungspreisen gemacht werden können, wenn deren Vergleichbarkeit sichergestellt wurde. Hierzu sind auf der Basis einer Vergleichbarkeitsanalyse ggf. Berichtigungen für preisrelevante Unterschiede zwischen den verglichenen Geschäften vorzunehmen (vgl. Kroppen/Eigelshoven, a. a. O., S. 1594 ff., VerwGrS Tz. 2.1.7., OECD-RL Tz. 1.16. sowie auch US-Reg. Sec. 1.482-1(d)(2)). Anpassungsrechnungen im Rahmen der Preisvergleichsmethode wurden in dieser Zeitschrift kürzlich vorgestellt (vgl. Dawid/Dorner, a. a. O.). Häufig wird man jedoch feststellen, dass Vergleichspreise nicht verfügbar sind. Die Kostenaufschlagsmethode und die Wiederverkaufspreismethode bauen auf dem Vergleich von Kostenaufschlagssätzen bzw. Bruttomargen auf, die in vielen Fällen ebenfalls nicht direkt ermittelt werden können. Dies gilt insbes. dann, wenn ein interner Vergleich, d. h. der Vergleich von Transaktionen des untersuchten Unternehmens sowohl mit verbundenen als auch unverbundenen Unternehmen nicht möglich ist. In vielen Fällen liefern nämlich bspw. Auftragsfertiger nur an verbundene Unternehmen, und Vertriebsgesellschaften vertreiben häufig nur Produkte ihrer Muttergesellschaft. Kostenaufschlagssätze und Bruttomargen unverbundener Unternehmen jedoch können nur in den seltensten Fällen aus öffentlich zugänglichen Datenbanken ermittelt werden, weil entsprechende Daten entweder nicht oder nicht hinreichend detailliert veröffentlicht werden. Stehen also Vergleichspreise nicht zur Verfügung, baut die Bestimmung angemessener Verrechnungspreise meist auf Kostenaufschlagssätzen oder Bruttomargen auf, die selbst wiederum häufig aus Nettomargen, wie z. B. der Umsatzrendite, retrograd ermittelt werden müssen. Die Bestimmung angemessener Verrechnungspreise beruht in vielen Fällen also nicht auf einem Preisvergleich, sondern auf einem Margenvergleich. Wie im Rahmen der Preisvergleichsmethode ist auch im Rahmen von Margenanalysen die Vergleichbarkeit der analysierten Transaktionen bzw. Unternehmen sicherzustellen. Auch hier können deshalb Anpassungsrechnungen notwendig sein. Standardmäßig werden in diesem Zusammenhang Kapitalanpassungen vorgenommen, wie Anpassungen der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie des Lagerbestandes (vgl. z. B. Becker, a. a. O., Scholz/Ackermann/Schmitt, a. a. O.). Spezielle Verrech- 10 International Gruppe 2 · Seite 1564 - 294 -
oppelbesteuerung Angemessene Verrechnungspreise Gruppe2· Seite1565 nungspreis-Software ist in der Lage, die genannten Anpassungsrechnunger automatisch auszufuhren Die Ratio hinter diesen Anpassungen liegt darin dass signifikante Unterschiede der Verbindlichkeiten, Forderungen und im Lagerbestand auf Funktions-und Risikounterschiede hinweisen, die sich Preisen und Gewinnkennzahlen widerspiegeln und somit eine rechnerische Kompensation erforderlich machen Hier sollen nun sowohl Fragen der konkreten Umsetzung solcher Anpas- sungsrechnungen als auch weitergehende Anpassungen diskutiert werden Zunachst wird angesprochen, wann und wie konkret Kapitalanpassungen vorgenommen werden sollten. Im zweiten abschnitt werden dann weiterge- hende Anpassungen vorgestellt, die nicht routinemaBig vorgenommen wer- den, sondern vielmehr in besonderen Fallen die Vergleichbarkeit zwischen den Unternehmen wesentlich verbessern konnen Der hiermit jeweils verbun- dene Aufwand ist allerdings vor dem Hintergrund des jeweiligen Verrech nungspreisrisikos kritisch zu wurdigen. Im Falle eines eher begrenzten Ver- rechnungspreisrisikos konnen jedoch moglicherweise pragmatische verfah ren angewandt werden, deren Logik auf den im Folgenden geschilderten ver- fahren aufbaut Il. Kapitalanpassungen Kapitalanpassungen zahlen zwar zu den Routinebestandteilen einer Verrech- nungspreisstudie, dennoch gilt es im Einzelfall zu profen, ob die jeweiligen Anpassungen notwendig sind und wie sie konkret durchzufuhren sind Von besonderer Bedeutung sind die genannten Kapitalanpassungen insbes fur Vertriebsunternehmen, fur die den OECD-Richtlinien(Tz. 2. 14 ff. )gemaB regelmabig die wiederverkaufspreismethode anzuwenden ist. Vertriebsge- ellschaften decken uber die Bruttomarge ihre operativen Kosten. Ein Ver- gleich der Bruttomargen von Vertriebsgesellschaften ist deshalb nur dann oglich, wenn Funktionen und Risiken vergleichbar sind Diese konnen hau. fig nicht mit hinreichender Genauigkeit durch eine nur qualitative Analyse von Vertriebsaktivitaten, Produkten und Markten beurteilt werden vielmehr kann eine quantitative Analyse des Vermogens und der Finanzierungsstruk- tur erforderlich sein, um die vergleichbarkeit von Unternehmen mit hinrei chender Genauigkeit zu uberprufen Forderungen aus Lieferungen und Leis- en bspw. weisen auf zusatzliche Finanzierungsfunktionen des vertreiber Dienstleistung fur seine Abnehmer hin, die zusatzliche Kosten und Risiken enerieren und sichi d R in entsprechend hoheren Verkaufserlosen manifes tieren. auf der anderen seite tritt ein vertreiber auch als abnehmer seiner Lieferanten auf bei denen er selbst in Form von Lieferverbindlichkeiten ahn- liche Finanzierungsdienstleistungen in Anspruch nimmt, dieerdurcherhohte Beschaffungspreise bezahlt Lagerhaltung kann eine doppelte Funktion er allen Einerseits ermoglicht diese eine flexible und kurzfristige Lieferfahig- keit im Interesse der Kunden und sollte sich ceteris paribus in zusatzlichen Umsatzerlosen amortisieren. Gleichzeitig reduziert Lagerhaltung die Kosten des Wareneinsatzes insbes. durch Einsparungen bei den bestellfixen Kosten (vgl. die Literatur zur Ermittlung der optimalen Bestellmenge wie z B Arnolds/Heege/Tussing, a a O, S58 und Kapitel 3). Es stellt sich deshalb die Frage, ob eventuelle Anpassungsrechnungen bei den Umsatzerlosen oder IWB Nr 6 vom 27.3. 2002
nungspreis-Software ist in der Lage, die genannten Anpassungsrechnungen automatisch auszuführen. Die Ratio hinter diesen Anpassungen liegt darin, dass signifikante Unterschiede der Verbindlichkeiten, Forderungen und im Lagerbestand auf Funktions- und Risikounterschiede hinweisen, die sich in Preisen und Gewinnkennzahlen widerspiegeln und somit eine rechnerische Kompensation erforderlich machen. Hier sollen nun sowohl Fragen der konkreten Umsetzung solcher Anpassungsrechnungen als auch weitergehende Anpassungen diskutiert werden. Zunächst wird angesprochen, wann und wie konkret Kapitalanpassungen vorgenommen werden sollten. Im zweiten Abschnitt werden dann weitergehende Anpassungen vorgestellt, die nicht routinemäßig vorgenommen werden, sondern vielmehr in besonderen Fällen die Vergleichbarkeit zwischen den Unternehmen wesentlich verbessern können. Der hiermit jeweils verbundene Aufwand ist allerdings vor dem Hintergrund des jeweiligen Verrechnungspreisrisikos kritisch zu würdigen. Im Falle eines eher begrenzten Verrechnungspreisrisikos können jedoch möglicherweise pragmatische Verfahren angewandt werden, deren Logik auf den im Folgenden geschilderten Verfahren aufbaut. II. Kapitalanpassungen Kapitalanpassungen zählen zwar zu den Routinebestandteilen einer Verrechnungspreisstudie, dennoch gilt es im Einzelfall zu prüfen, ob die jeweiligen Anpassungen notwendig sind und wie sie konkret durchzuführen sind. Von besonderer Bedeutung sind die genannten Kapitalanpassungen insbes. für Vertriebsunternehmen, für die den OECD-Richtlinien (Tz. 2.14 ff.) gemäß regelmäßig die Wiederverkaufspreismethode anzuwenden ist. Vertriebsgesellschaften decken über die Bruttomarge ihre operativen Kosten. Ein Vergleich der Bruttomargen von Vertriebsgesellschaften ist deshalb nur dann möglich, wenn Funktionen und Risiken vergleichbar sind. Diese können häu- fig nicht mit hinreichender Genauigkeit durch eine nur qualitative Analyse von Vertriebsaktivitäten, Produkten und Märkten beurteilt werden. Vielmehr kann eine quantitative Analyse des Vermögens und der Finanzierungsstruktur erforderlich sein, um die Vergleichbarkeit von Unternehmen mit hinreichender Genauigkeit zu überprüfen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bspw. weisen auf zusätzliche Finanzierungsfunktionen des Vertreibers als Dienstleistung für seine Abnehmer hin, die zusätzliche Kosten und Risiken generieren und sich i. d. R. in entsprechend höheren Verkaufserlösen manifestieren. Auf der anderen Seite tritt ein Vertreiber auch als Abnehmer seiner Lieferanten auf, bei denen er selbst in Form von Lieferverbindlichkeiten ähnliche Finanzierungsdienstleistungen in Anspruch nimmt, die er durch erhöhte Beschaffungspreise bezahlt. Lagerhaltung kann eine doppelte Funktion erfüllen. Einerseits ermöglicht diese eine flexible und kurzfristige Lieferfähigkeit im Interesse der Kunden und sollte sich ceteris paribus in zusätzlichen Umsatzerlösen amortisieren. Gleichzeitig reduziert Lagerhaltung die Kosten des Wareneinsatzes insbes. durch Einsparungen bei den bestellfixen Kosten (vgl. die Literatur zur Ermittlung der optimalen Bestellmenge wie z. B. Arnolds/Heege/Tussing, a. a. O., S. 58 und Kapitel 3). Es stellt sich deshalb die Frage, ob eventuelle Anpassungsrechnungen bei den Umsatzerlösen oder Doppelbesteuerung Angemessene Verrechnungspreise 10International Gruppe 2 · Seite 1565 IWB Nr. 6 vom 27. 3. 2002 - 295 -
bei den Materialkosten anzusetzen haben. Es ist nicht so klar, wie bspw. von Scholz et al. unterstellt, dass Lagerhaltung als ausschlieBlich kos ensenkender Faktor zu behandeln ist Ebenso kann ein umsatzerhohender Effekt angenommen werden In der Realitat durfte Lagerhaltung beides be- wirken. Zudem stellt sich die frage, ob mit hoheren Preisen wegen bessere eferfahigkeit wirklich nur die entsprechenden Zinskosten verdient werden konnen. Vielmehrist es durchaus denkbar undentspricht auch den sog. Trans formationsfunktionen des Handels, dass die zeitnahe Bereitstellung der Wa ren eine vom Markt entgoltene betriebliche Funktion darstellt, die einen ei tenstandigen Gewinnbeitrag generiert Vergleichbarkeit zwischen untersuchtem Unternehmen(der, Tested Party und Vergleichsunternehmen im Hinblick auf deren operative Ertrage wird lso nur dann in hinreichendem AusmaB gegeben sein, wenn Funktionen und isiken vergleichbar sind Hierzu sind ggf. Anpassungsrechnungen vorzuneh achst Teil der Produktpreise sind, isolieren und fur alle Unternehmen auf einem vergleichbaren Niveau standardisieren Scholz et al. haben in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, jeweils die Vergleichsunternehmen auf die Tested Party hin anzupassen. Dies ist eine haufig genutzte Vorgehensweise, die im Hinblick auf bestmogliche Vergleichbarkeit und Aussagekraft allerdings nicht immer optimal ist. Bei der Entscheidung fur eine bestimmte Anpas- sungsmethode sollten vielmehr verschiedene Aspekte berucksichtigt werden von denen im Folgenden einige kurz angesprochen werden. Ein wichtiger Faktor fur die Bestimmung der optimalen Anpassungsmethode st die im Rahmen der Margenanalyse verwendete Profitabilitatskennzah ie bereits ausgefuhrt, ist es nur in den seltensten Fallen moglich, direkt auf Bruttomargen aus internen oder externen vergleichstransaktionen zuruckzu greifen. In aller Regel wird aufgrund der verfugbaren Daten zunachst ein ergleich von Profitabilitatskennzahlen durchgefuhrt werden muissen, aus essen Ergebnissen eine Bruttomarge fur das untersuchte Unternehme en er- echnet werden kann Baut die Vergleichsanalyse auf einem vergleich von Umsatzrenditen auf, ist isiken zwar einerseits zu hoheren Umsatzerlosen bzw niedrigeren Material kosten fuhren, die Kapitalkosten der Lagerhaltung aber im operativen Er enis nicht berucksichtigt sind. Die Umsatzrendite ermoglicht bei unter- chiedlichen Funktionen und Risiken deshalb keinen zuverlassigen vergleich der tatsachlichen Profitabilitat verschiedener Unternehmen Wird furdie ver- gleichsstudie allerdings bspw. die Rendite auf das Betriebsvermogen(Return on Operating Assets, ROA)verwendet, ist eine Lagerbestandsanpassung nicht erforderlich, weil der Lagerbestand selbst ein Teil der Operating Assets ist. Hoheren operativen Gewinnen einerseits steht damit gleichzeitig ein groBeres Betriebsvermogen gegenuber Der ROA ist also eine Renditekennzahl, die sich im Hinblick auf Unterschiede der Lagerhaltung quasi selbst anpasst. Da die mit Lagerhaltung verbundenen Risiken schwierig zu bewerten sind und kein direkt von den Finanzmarkten ubertragbarer Referenzzinssatz zur Verfugung steht, ist es schwierig den fur Anpassungsrechnungen zur Lager- haltung jeweils angemessenen Zinssatz zuverlassig zu bestimmen. Aus diesem Grund ist es grundsatzlich sinnvoll, den Betrag der Anpassung moglichst klein zu halten. Andernfalls konnte es durch die Anpassungsrechnungen selbst zu sekundaren Ergebnisverzerrungen kommen, wenn ein angemessener 10 International
bei den Materialkosten anzusetzen haben. Es ist nicht so klar, wie bspw. von Scholz et al. unterstellt, dass Lagerhaltung als ausschließlich kostensenkender Faktor zu behandeln ist. Ebenso kann ein umsatzerhöhender Effekt angenommen werden. In der Realität dürfte Lagerhaltung beides bewirken. Zudem stellt sich die Frage, ob mit höheren Preisen wegen besserer Lieferfähigkeit wirklich nur die entsprechenden Zinskosten verdient werden können. Vielmehr ist es durchaus denkbar und entspricht auch den sog. Transformationsfunktionen des Handels, dass die zeitnahe Bereitstellung der Waren eine vom Markt entgoltene betriebliche Funktion darstellt, die einen eigenständigen Gewinnbeitrag generiert. Vergleichbarkeit zwischen untersuchtem Unternehmen (der „Tested Party“) und Vergleichsunternehmen im Hinblick auf deren operative Erträge wird also nur dann in hinreichendem Ausmaß gegeben sein, wenn Funktionen und Risiken vergleichbar sind. Hierzu sind ggf. Anpassungsrechnungen vorzunehmen, die die entsprechenden Dienstleistungen und deren Entgelte, die zunächst Teil der Produktpreise sind, isolieren und für alle Unternehmen auf einem vergleichbaren Niveau standardisieren. Scholz et al. haben in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, jeweils die Vergleichsunternehmen auf die Tested Party hin anzupassen. Dies ist eine häufig genutzte Vorgehensweise, die im Hinblick auf bestmögliche Vergleichbarkeit und Aussagekraft allerdings nicht immer optimal ist. Bei der Entscheidung für eine bestimmte Anpassungsmethode sollten vielmehr verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, von denen im Folgenden einige kurz angesprochen werden. Ein wichtiger Faktor für die Bestimmung der optimalen Anpassungsmethode ist die im Rahmen der Margenanalyse verwendete Profitabilitätskennzahl. Wie bereits ausgeführt, ist es nur in den seltensten Fällen möglich, direkt auf Bruttomargen aus internen oder externen Vergleichstransaktionen zurückzugreifen. In aller Regel wird aufgrund der verfügbaren Daten zunächst ein Vergleich von Profitabilitätskennzahlen durchgeführt werden müssen, aus dessen Ergebnissen eine Bruttomarge für das untersuchte Unternehmen errechnet werden kann. Baut die Vergleichsanalyse auf einem Vergleich von Umsatzrenditen auf, ist eine Lagerbestandsanpassung unerlässlich, da zusätzliche Funktionen und Risiken zwar einerseits zu höheren Umsatzerlösen bzw. niedrigeren Materialkosten führen, die Kapitalkosten der Lagerhaltung aber im operativen Ergebnis nicht berücksichtigt sind. Die Umsatzrendite ermöglicht bei unterschiedlichen Funktionen und Risiken deshalb keinen zuverlässigen Vergleich der tatsächlichen Profitabilität verschiedener Unternehmen. Wird für die Vergleichsstudie allerdings bspw. die Rendite auf das Betriebsvermögen (Return on Operating Assets, ROA) verwendet, ist eine Lagerbestandsanpassung nicht erforderlich, weil der Lagerbestand selbst ein Teil der Operating Assets ist. Höheren operativen Gewinnen einerseits steht damit gleichzeitig ein größeres Betriebsvermögen gegenüber. Der ROA ist also eine Renditekennzahl, die sich im Hinblick auf Unterschiede der Lagerhaltung quasi selbst anpasst. Da die mit Lagerhaltung verbundenen Risiken schwierig zu bewerten sind und kein direkt von den Finanzmärkten übertragbarer Referenzzinssatz zur Verfügung steht, ist es schwierig den für Anpassungsrechnungen zur Lagerhaltung jeweils angemessenen Zinssatz zuverlässig zu bestimmen. Aus diesem Grund ist es grundsätzlich sinnvoll, den Betrag der Anpassung möglichst klein zu halten. Andernfalls könnte es durch die Anpassungsrechnungen selbst zu sekundären Ergebnisverzerrungen kommen, wenn ein angemessener 10 International Gruppe 2 · Seite 1566 - 296 -
oppelbesteuerung Angemessene Verrechnungspreise Gruppe2· Seite1567 Zinssatz und damit das Anpassungsvolumen nicht mit hoher Sicherheit be stimmt werden kann Im Interesse einer betragsmabig moglichst kleinen Koy rektur sollte deshalb im Falle einer Margenanalyse auf das Niveau der Tested Party angepasst werden, weil dies i d R einen geringeren Anpassungsum fang impliziert als bspw. eine Anpassung aller Unternehmen auf null. Im Hinblick auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aller- dings gehen bspw. die US-amerikanischen Verrechnungspreis-Vorschriften (Sec. 1.482-5(c)(2)(iv)davon aus, dass i d.R. das operative Ergebnis alleram Vergleich beteiligten Unternehmen so errechnet wird, dass dieses den Zins auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhaltet, was eine an- passung der Verbindlichkeiten auf null impliziert Der so errechnete Gewin die jewell gen Kapitalgeber (unabhangig von der Form des Kapitals) zur Verfugung steht. Diese Vorgehensweise steigert die aussagefahigkeit des rOa als ge. wichtete durchschnittliche Kapitalkosten. Dies kann auch unabhangig von der Erfullung rechtlicher Anforderungen(wie bspw. der US-Regulierungen) in vielen Fallen sinnvoll sein Bei einem Margenvergleich hingegen ist es im Prinzip lediglich erforderlich, Verbindlichkeiten in Relation zum Umsatz bzw. Wareneinsatz auf ein einheitliches Niveau zu bringen. Im Rahmen eines Margenvergleichs fuhren eine Anpassung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf das Niveau der Tested Party und auf null dann zuidentischen Ergebnissen, wenn der zugrunde liegende Zinssatz siche estimmt werden kann Dies durfte zwar leichter sein, als beim Lagerbestand da fur die verzinsung von Forderungen im Prinzip kurzfristige Referenzzins atze an den Finanzmarkten verfugbar sind. Die von den Unternehmen an gebotene Finanzierungsdienstleistung ist namlich ein enges Substitut fur von Banken angebotene Finanzierungsdienstleistungen, womit entsprechend Vergleichszinssatze ermittelt werden konnen. Die mit Lagerhaltung verbun- denen Risiken durften demgegenuber wesentlich schwieriger zu bewerten sein, und ein direkt von Finanzmarkten ubertragbarer Zinssatz existiert nicht Dennoch empfiehlt sich aufgrund der Unsicherheit bei der Bestimmung des relevanten Zinssatzes auch im Zusammenhang mit Anpassungen der For- derungen aus Lieferungen und Leistungen eine moglichst kleine Korrektur luf das Niveau der Tested Party. Bei verwendung des ROA ist eine Anpassung nicht erforderlich, da die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ebenso wie der Lagerbestand zu den Operating Assets zahlen Diese kurzen Bemerkungen zu Kapitalar en sollen zeigen, dass Kap alanpassungen zwar Routinebestandteil qualifizierter Verrechnungspreis bestimmung sind, dass aber selbst diese relativ einfachen Kapitalanpassur gen auf voraussetzungen und Annahmen beruhen, die im Einzelfall kritisch zu bewerten sind. Grundsatzlich sollte deshalb beachtet werden. dass eine Anpassungsmethode gewahlt wird, die die Dimension der Anpassungen m licht klein halt, um durch die Anpassungen selbst verursachte sekundare Verzerrungen weitgehend zu vermeiden. Zeigt sich dagegen, dass zur Siche- rung der Vergleichbarkeit umfangreiche Anpassungen unumganglich sind sollte die verwendung einer Kennzahl fur die Rentabilitat des eingesetzten Kapitals(z B der ROA)in Erwagung gezogen werden, da hier, im Gegensata IWB Nr 6 vom 27.3. 2002
Zinssatz und damit das Anpassungsvolumen nicht mit hoher Sicherheit bestimmt werden kann. Im Interesse einer betragsmäßig möglichst kleinen Korrektur sollte deshalb im Falle einer Margenanalyse auf das Niveau der Tested Party angepasst werden, weil dies i. d. R. einen geringeren Anpassungsumfang impliziert als bspw. eine Anpassung aller Unternehmen auf null. Im Hinblick auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen allerdings gehen bspw. die US-amerikanischen Verrechnungspreis-Vorschriften (Sec. 1.482-5(c)(2)(iv)) davon aus, dass i. d. R. das operative Ergebnis aller am Vergleich beteiligten Unternehmen so errechnet wird, dass dieses den Zins auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhaltet, was eine Anpassung der Verbindlichkeiten auf null impliziert. Der so errechnete Gewinn zeigt den gesamten Unternehmensgewinn, der zur Verteilung an die jeweiligen Kapitalgeber (unabhängig von der Form des Kapitals) zur Verfügung steht. Diese Vorgehensweise steigert die Aussagefähigkeit des ROA als gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten. Dies kann auch unabhängig von der Erfüllung rechtlicher Anforderungen (wie bspw. der US-Regulierungen) in vielen Fällen sinnvoll sein. Bei einem Margenvergleich hingegen ist es im Prinzip lediglich erforderlich, Verbindlichkeiten in Relation zum Umsatz bzw. Wareneinsatz auf ein einheitliches Niveau zu bringen. Im Rahmen eines Margenvergleichs führen eine Anpassung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf das Niveau der Tested Party und auf null dann zu identischen Ergebnissen, wenn der zugrunde liegende Zinssatz sicher bestimmt werden kann. Dies dürfte zwar leichter sein, als beim Lagerbestand, da für die Verzinsung von Forderungen im Prinzip kurzfristige Referenzzinssätze an den Finanzmärkten verfügbar sind. Die von den Unternehmen angebotene Finanzierungsdienstleistung ist nämlich ein enges Substitut für von Banken angebotene Finanzierungsdienstleistungen, womit entsprechende Vergleichszinssätze ermittelt werden können. Die mit Lagerhaltung verbundenen Risiken dürften demgegenüber wesentlich schwieriger zu bewerten sein, und ein direkt von Finanzmärkten übertragbarer Zinssatz existiert nicht. Dennoch empfiehlt sich aufgrund der Unsicherheit bei der Bestimmung des relevanten Zinssatzes auch im Zusammenhang mit Anpassungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine möglichst kleine Korrektur auf das Niveau der Tested Party. Bei Verwendung des ROA ist eine Anpassung nicht erforderlich, da die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ebenso wie der Lagerbestand zu den Operating Assets zählen. Diese kurzen Bemerkungen zu Kapitalanpassungen sollen zeigen, dass Kapitalanpassungen zwar Routinebestandteil qualifizierter Verrechnungspreisbestimmung sind, dass aber selbst diese relativ einfachen Kapitalanpassungen auf Voraussetzungen und Annahmen beruhen, die im Einzelfall kritisch zu bewerten sind. Grundsätzlich sollte deshalb beachtet werden, dass eine Anpassungsmethode gewählt wird, die die Dimension der Anpassungen möglichst klein hält, um durch die Anpassungen selbst verursachte sekundäre Verzerrungen weitgehend zu vermeiden. Zeigt sich dagegen, dass zur Sicherung der Vergleichbarkeit umfangreiche Anpassungen unumgänglich sind, sollte die Verwendung einer Kennzahl für die Rentabilität des eingesetzten Kapitals (z. B. der ROA) in Erwägung gezogen werden, da hier, im Gegensatz Doppelbesteuerung Angemessene Verrechnungspreise 10International Gruppe 2 · Seite 1567 IWB Nr. 6 vom 27. 3. 2002 - 297 -
zu umsatzbezogenen Kennzahlen, Anpassungen in vielen Fallen ganzlich ver- mieden werden konnen (vgl. Becker, a a.O., S 619) Die im Folgenden diskutierten AnpassungsmaBnahmen erfordern ebenfalls eine kritische Einzelfallprufung und sind nicht als Routinebestandteile einer Verrechnungspreisstudie geeignet Sie erfordern teilweise sehr weitgehende Recherche-und Analysearbeiten, konnen aber unter Umstanden die Qualitat einer Verrechnungspreisstudie erheblich verbessern III. Inflation. Zinsen und wechselkurse 1. Wechselkursrisiko Wechselkursschwankungen stellen fur die Verrechnungspreisbestimmung ine der groBten Herausforderungen uberhaupt dar. Der Fremdvergleich grundsatz verlangt, dass Verrechnungspreise an schwankende Wechselkurse ch dem zwischen fremden drit ublichen Verfahren entspricht. wahrend die deutsche satze Wechselkursrisiken nur indirekt erwahnen (vgl. Verw GrS Tz. 3.1.2.1.) verden diese von den OECD-RL (Tz. 1.24)und den US-Regulations (Sec 1.482-1()(3)(iii)(A)(3))ausdrucklich als Faktoren genannt, die ggf Gegen stand der Berichtigung sein konnen. Risikoanalysen im Rahmen von Verrech nungspreisstudien liegt allerdings haufig die Annahme zugrunde, dass Wech selkursrisiken nur von der Partei zu tragen sind, aus deren Perspektive die untersuchten Transaktionen in Fremdwahrung fakturiert sind (vgl. bspw. Ja obs, a a.O., S 546/671 und vogele et al., a a.O., s.452). Diese Annahme ist irtschaftlich nicht stichhaltig, da bei Preisverhandlungen zwischen unab- angigen Unternehmen Wechselkursanderungen von beiden Vertragspar nern in den Preisverhandlungen berucksichtigt werden. Angenommen unabhangige deutsche vertriebsgesellschaft bezieht die von ihr vertriebenen Waren von einem US-amerikanischen Produktionsun- ernehmen. Zum Zeitpunkt der Verhandlungen erwarten beide Unternehmen ne aufwertung des Euro gegenuber dem US-Dollar bis zur Falligkeit der Zahlungen. Bei Fakturierung in Euro wird dann die deutsche Gesellschaft ersuchen, einen niedrigeren Preis zu vereinbaren, als es angesichts des ak. tuellen Wechselkurses angemessen ware Bei Fakturierung in US-Dollar hin egen wird die US-Gesellschaft einen entsprechend hoheren Dollar-Preis zu erzielen versuchen Der resultierende Preis hangt also weniger von der Fak. aktionspartner und bei langerfristigen Vertragen vom vereinbarten Preisan Wechselkursrisiken resultieren allerdings weniger aus Wechselkursverande- ngen an sich, als vielmehr aus unerwarteten wechselkursentwicklungen. Auch wenn die okonomische Theorie rationaler Entscheidungen die Unter- heidung zwischen erwarteten und unerwarteten Ereignissen so nicht kennt ndern nur Wahrscheinlichkeitsverteilungen, erscheint die hier benutzte arstellung fur die anwendung in der Praxis geeigneter:(Fur einen kompri ierten Uberblick uber die Theorie eingeschrankter Rationalitat und die Konsequenzen beschrankter Informationsverarbeitungskapazitaten vglz. die Aufsatze der beiden Nobelpreistrager Simon, aa O, und Selten, a a O Aus Sicht eines Exporteurs ist eine Wechselkursanderung identisch mit einer Verschiebung seiner Nachfragekurve. Aus Sicht des Importeurs ist eine Wech lkursanderung identisch mit einer verschiebung seiner Kostenkurve in die 10 International
zu umsatzbezogenen Kennzahlen, Anpassungen in vielen Fällen gänzlich vermieden werden können (vgl. Becker, a. a. O., S. 619). Die im Folgenden diskutierten Anpassungsmaßnahmen erfordern ebenfalls eine kritische Einzelfallprüfung und sind nicht als Routinebestandteile einer Verrechnungspreisstudie geeignet. Sie erfordern teilweise sehr weitgehende Recherche- und Analysearbeiten, können aber unter Umständen die Qualität einer Verrechnungspreisstudie erheblich verbessern. III. Inflation, Zinsen und Wechselkurse 1. Wechselkursrisiko Wechselkursschwankungen stellen für die Verrechnungspreisbestimmung eine der größten Herausforderungen überhaupt dar. Der Fremdvergleichsgrundsatz verlangt, dass Verrechnungspreise an schwankende Wechselkurse in einer Weise angepasst werden, die auch dem zwischen fremden Dritten üblichen Verfahren entspricht. Während die deutschen Verwaltungsgrundsätze Wechselkursrisiken nur indirekt erwähnen (vgl. VerwGrS Tz. 3.1.2.1.), werden diese von den OECD-RL (Tz. 1.24) und den US-Regulations (Sec. 1.482-1(d)(3)(iii)(A)(3)) ausdrücklich als Faktoren genannt, die ggf. Gegenstand der Berichtigung sein können. Risikoanalysen im Rahmen von Verrechnungspreisstudien liegt allerdings häufig die Annahme zugrunde, dass Wechselkursrisiken nur von der Partei zu tragen sind, aus deren Perspektive die untersuchten Transaktionen in Fremdwährung fakturiert sind (vgl. bspw. Jacobs, a. a. O., S. 546/671 und Vögele et al., a. a. O., S. 452). Diese Annahme ist wirtschaftlich nicht stichhaltig, da bei Preisverhandlungen zwischen unabhängigen Unternehmen Wechselkursänderungen von beiden Vertragspartnern in den Preisverhandlungen berücksichtigt werden. Angenommen, eine unabhängige deutsche Vertriebsgesellschaft bezieht die von ihr vertriebenen Waren von einem US-amerikanischen Produktionsunternehmen. Zum Zeitpunkt der Verhandlungen erwarten beide Unternehmen eine Aufwertung des Euro gegenüber dem US-Dollar bis zur Fälligkeit der Zahlungen. Bei Fakturierung in Euro wird dann die deutsche Gesellschaft versuchen, einen niedrigeren Preis zu vereinbaren, als es angesichts des aktuellen Wechselkurses angemessen wäre. Bei Fakturierung in US-Dollar hingegen wird die US-Gesellschaft einen entsprechend höheren Dollar-Preis zu erzielen versuchen. Der resultierende Preis hängt also weniger von der Fakturawährung ab, als vielmehr von den Wechselkurserwartungen der Transaktionspartner und bei längerfristigen Verträgen vom vereinbarten Preisanpassungsmodus. Wechselkursrisiken resultieren allerdings weniger aus Wechselkursveränderungen an sich, als vielmehr aus unerwarteten Wechselkursentwicklungen. Auch wenn die ökonomische Theorie rationaler Entscheidungen die Unterscheidung zwischen erwarteten und unerwarteten Ereignissen so nicht kennt, sondern nur Wahrscheinlichkeitsverteilungen, erscheint die hier benutzte Darstellung für die Anwendung in der Praxis geeigneter. (Für einen komprimierten Überblick über die Theorie eingeschränkter Rationalität und die Konsequenzen beschränkter Informationsverarbeitungskapazitäten vgl. z. B. die Aufsätze der beiden Nobelpreisträger Simon, a. a. O., und Selten, a. a. O.) Aus Sicht eines Exporteurs ist eine Wechselkursänderung identisch mit einer Verschiebung seiner Nachfragekurve. Aus Sicht des Importeurs ist eine Wechselkursänderung identisch mit einer Verschiebung seiner Kostenkurve in die 10 International Gruppe 2 · Seite 1568 - 298 -
oppelbesteuerung Gruppe2· Seite1569 entgegengesetzte Richtung. I d R. wird deshalb z B. eine Abwertung der Tahrung des Exportlandes sowohl zu einererhohten gesamtabsatzmenge al auch zu einer Preisanhebung in Exportlandwahrung sowie einer Preisredul tion in Importlandwahrung fuhren, die die Wechselkursanderung teilweise kompensieren Die relative Bedeutung des Preis-und des Mengeneffekts wird von der Exportangebotselastizitat und der Elastizitat der Nachfrage im Im- portland abhangen. Erwartete Wechselkursanderungen werden deshalb d R. zu Preisanderungen fuhren. Letztlich kann das AusmaB dieses Pricing to Market", also das AusmaB, in dem Wechselkursveranderungen uber Preisanderungen weitergegeben werden(vgl. Nakamura, aa O. silva a.a.O., nennt dieentsprechende groBe, risk-sharing" -oder, pass-through Koeffizient), aber nur empirisch ermittelt werden. Wie empirische Untersu chungen zeigen, sind hierbei weniger das Ursprungsland der Waren als viel mehr die Besonderheiten der Branche entscheidend (vgl. Knetter, a.a. S.474) Wechselkursanderungen setzen sich deshalb aus zwei Komponenten zusam men: der marktublichen Berucksichtigung erwarteter Wechselkursanderun gen(dem Pricing to Market")und der abweichung des tatsachlichen Wech selkurses von seinem erwarteten Gleichgewichtswert Das Wechselkursrisiko kann somit mit der Abweichung des tatsachlichen Wechselkurses von seinem Gleichgewichtswert gemessen werden(die hier vorgestellte Methode zur Be rucksichtigung von Wechselkursrisiken wird in der Literatur im Detail un terschiedlich, aber logisch identisch z B. von Nakamura, Silva und Bajaj/Becker/Neuberger diskutiert) Die praktische Umsetzung dieser Zusammenhange ist nicht leicht, kann sich aber auf vorhandenes empirisches Material stutzen Der langfristige Trend der Wechselkursentwicklung kann aus Wechselkurszeitreihen abgelesen wer den, wie sie z B von den Zentralbanken zur Verfugung gestellt werden. Ve- rifiziert werden kann das Ergebnis zusatzlich, gemaS der Kaufkraftparitaten horie, anhand der Differenzen der Inflationsraten beider Lander(vgl. zu Kaufkraftparitatentheorie z B. Bofinger/Reischle/ Schachter, a.a. O S321 ff. ) Dies ist insbes dann hilfreich, wenn die Wechselkursentwicklung banken von ihrem langfristigen Trend abweicht. Daruber hinaus existieren mpirische Studien zum Preissetzungsverhalten von Produktionsunterneh wurde bspw. ubereinstimmend festgestellt, dass diese Wechselkursanderun gen etwa zur Halfte uber Exportpreisanderungen kompensieren und auf die Importpreise uiberwalzen(zwischen 40 und etwas uber 60 %,, Pricing to Market" fur entsprechende Quellen vgl. Nakamura sowie Athukorala/ Me. non). Deutsche Exporteure von Automobilen uberwalzen Wechselkursande- rungen bei groBen Autos(uber 2 Liter Hubraum) praktisch vollstandig auf d Preise im Importland, wahrend bei kleineren Autos wie auch bspw. bei Pro- dukten der chemischen Industrie eine nur teilweise Preisuberwalzung statt findet (fur entsprechende Zahlen vgl. z B Knetter, a a.O., s.478 ff. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die sorgfaltige Analyse der Lieferver- trage und der darin enthaltenen Bestimmungen zur Berucksichtigung von Wechselkursanderungen. Wertvolle Datenquellen, die im Rahmen einer eher IWB Nr 6 vom 27.3. 2002
entgegengesetzte Richtung. I. d. R. wird deshalb z. B. eine Abwertung der Währung des Exportlandes sowohl zu einer erhöhten Gesamtabsatzmenge als auch zu einer Preisanhebung in Exportlandwährung sowie einer Preisreduktion in Importlandwährung führen, die die Wechselkursänderung teilweise kompensieren. Die relative Bedeutung des Preis- und des Mengeneffekts wird von der Exportangebotselastizität und der Elastizität der Nachfrage im Importland abhängen. Erwartete Wechselkursänderungen werden deshalb i. d. R. zu Preisänderungen führen. Letztlich kann das Ausmaß dieses „Pricing to Market“, also das Ausmaß, in dem Wechselkursveränderungen über Preisänderungen weitergegeben werden (vgl. Nakamura, a. a. O.; Silva, a. a. O., nennt die entsprechende Größe „risk-sharing“- oder „pass-through“- Koeffizient), aber nur empirisch ermittelt werden. Wie empirische Untersuchungen zeigen, sind hierbei weniger das Ursprungsland der Waren als vielmehr die Besonderheiten der Branche entscheidend (vgl. Knetter , a. a. O., S. 474). Wechselkursänderungen setzen sich deshalb aus zwei Komponenten zusammen: der marktüblichen Berücksichtigung erwarteter Wechselkursänderungen (dem „Pricing to Market“) und der Abweichung des tatsächlichen Wechselkurses von seinem erwarteten Gleichgewichtswert. Das Wechselkursrisiko kann somit mit der Abweichung des tatsächlichen Wechselkurses von seinem Gleichgewichtswert gemessen werden (die hier vorgestellte Methode zur Berücksichtigung von Wechselkursrisiken wird in der Literatur im Detail unterschiedlich, aber logisch identisch z. B. von Nakamura, Silva und Bajaj/Becker/Neuberger diskutiert). Die praktische Umsetzung dieser Zusammenhänge ist nicht leicht, kann sich aber auf vorhandenes empirisches Material stützen. Der langfristige Trend der Wechselkursentwicklung kann aus Wechselkurszeitreihen abgelesen werden, wie sie z. B. von den Zentralbanken zur Verfügung gestellt werden. Verifiziert werden kann das Ergebnis zusätzlich, gemäß der Kaufkraftparitätentheorie, anhand der Differenzen der Inflationsraten beider Länder (vgl. zur Kaufkraftparitätentheorie z. B. Bofinger/Reischle/Schächter, a. a. O., S. 321 ff.). Dies ist insbes. dann hilfreich, wenn die Wechselkursentwicklung kurz- bis mittelfristig bspw. durch Devisenmarktinterventionen von Zentralbanken von ihrem langfristigen Trend abweicht. Darüber hinaus existieren empirische Studien zum Preissetzungsverhalten von Produktionsunternehmen. Für japanische Produktionsunternehmen der Elektronikindustrie wurde bspw. übereinstimmend festgestellt, dass diese Wechselkursänderungen etwa zur Hälfte über Exportpreisänderungen kompensieren und auf die Importpreise überwälzen (zwischen 40 % und etwas über 60 % „Pricing to Market“; für entsprechende Quellen vgl. Nakamura sowie Athukorala/ Menon). Deutsche Exporteure von Automobilen überwälzen Wechselkursänderungen bei großen Autos (über 2 Liter Hubraum) praktisch vollständig auf die Preise im Importland, während bei kleineren Autos wie auch bspw. bei Produkten der chemischen Industrie eine nur teilweise Preisüberwälzung statt- findet (für entsprechende Zahlen vgl. z. B. Knetter, a. a. O., S. 478 ff.). Wichtig ist in diesem Zusammenhang die sorgfältige Analyse der Lieferverträge und der darin enthaltenen Bestimmungen zur Berücksichtigung von Wechselkursänderungen. Wertvolle Datenquellen, die im Rahmen einer eher Doppelbesteuerung Angemessene Verrechnungspreise 10International Gruppe 2 · Seite 1569 IWB Nr. 6 vom 27. 3. 2002 - 299 -
oragmatischen anwendung des geschilderten Verfahrens nutzlich sein kon hen, sind in diesem Zusammenhang auch Vertriebsvertrage zwischen fremden Dritten der gleichen Branche. McKee/Patton/Kapoor haben bspw. festge tellt, dass zwischen fremden Dritten haufig eine halftige Aufteilung von Techselkursschwankungen innerhalb eines Jahres mit Nachverhandlungen ach ablauf eines jahres vereinbart wird. innerhalb eines jahres finden dabei Techselkursschwankungen nur dann Berucksichtigung, wenn sie eine Band rete von 5 % uberschreiten Dem kann dadurch Rechnung getragen werden dass man einen Korridor um den ermittelten Gleichgewichtswechs und nur Abweichungen berucksichtigt, die auBerhalb dieses Korridors liegen (z B interquartile Bandbreite der beobachteten Wechselkursveranderungs raten anstelle des Medians oder des Durchschnitts) Sind die erforderlichen Daten erhoben, kann nun bspw. die Bruttomarge ver- gleichbarer Vertriebsunternehmen, die im Vergleichszeitraum keinen uner- varteten Wechselkursschwankungen ausgesetzt waren, so angepasst werden, dass sie als benchmark fir einen vertreiber mit Wechselkursrisiken dienen kann Die dann vorzunehmende anpassungsrechnung lauft namlich letztlich darauf hinaus, dass die bruttomarge eines vergleichbaren unabhangigen ver- triebsunternehmens, das keine unerwarteten Wechselkursentwicklungen er- lebt hat, so korrigiert wird, dass sie der Bruttomarge entspricht, die diese Unternehmen realisiert hatte, wenn es den gleichen unerwarteten Wechsel- ursanderungen ausgesetzt gewesen ware wie das untersuchte Unternehmen Der Einfluss der Wechselkursanderungen auf die bruttomarge kommt daher ass sich mit Wechselkursanderungen die effektiven beschaffungskosten an ern Dies lasst sich durch die unten vorgestellte Formel darstellen. Mit D sei die Differenz der aktuellen Wechselkursanderungsrate und der lang istigen(erwarteten) Anderungsrate entweder als deren Median oder als je Rand des Korridors(z. B. unteres bzw oberes Quartil) bezeichn Der erlauterte Pricing-to-Market-Koeffizient sei a, und die Materialkosten des vertriebsunternehmens seien MK Als Formel fur die Anpassung der ver- rechnungspreise ergibt sich damit fur die angepassten Materialkosten: MKadlusted=MK·(1+aD Wenn man diesen Ausdruck in die Formel fur die Bruttomarge Bruttomarge= BM=(Umsatz- Materialkosten)/Umsatz einsetzt und etwas umformt, ergibt sich als ausdruck fur die angepasste Brut- Bruttomargeadjusted= BMadjusted =-(1-BM).a.D sei ermittelt worden, dass diese i d R. Wechselkursanderungen zu 60 auf die Im- ortpreise uberwalzt Die langfristige Inflationsdifferenz zwischen den USA und Eu nd betrage 2 %, was eine langfristige Wechselkursanderungsrate von ebenf % pro Jahr impliziert Vertrage werden fur die Laufzeit Zum Ende des Jahres wurde festgestellt, dass die tatsachliche Wechselkursande rungsrate 7 betragen und somit die erwartete Wechselkursanderungsrate un noch an, die bruttomarge ngigen Vertriebsgesellschaft ohne Wechselkursrisiken liege bei 30 %. Daraus folgt fur die abhangige Vertriebsgesellschaft mit Wechselkursrisiko gemaS der obigen rEadjusted=30%-70%·60%:5%=30%-2,1%=27,9% 10 International Gruppe 2. Seite 1570
pragmatischen Anwendung des geschilderten Verfahrens nützlich sein können, sind in diesem Zusammenhang auch Vertriebsverträge zwischen fremden Dritten der gleichen Branche. McKee/Patton/Kapoor haben bspw. festgestellt, dass zwischen fremden Dritten häufig eine hälftige Aufteilung von Wechselkursschwankungen innerhalb eines Jahres mit Nachverhandlungen nach Ablauf eines Jahres vereinbart wird. Innerhalb eines Jahres finden dabei Wechselkursschwankungen nur dann Berücksichtigung, wenn sie eine Bandbreite von 5 % überschreiten. Dem kann dadurch Rechnung getragen werden, dass man einen Korridor um den ermittelten Gleichgewichtswechselkurs legt und nur Abweichungen berücksichtigt, die außerhalb dieses Korridors liegen (z. B. interquartile Bandbreite der beobachteten Wechselkursveränderungsraten anstelle des Medians oder des Durchschnitts). Sind die erforderlichen Daten erhoben, kann nun bspw. die Bruttomarge vergleichbarer Vertriebsunternehmen, die im Vergleichszeitraum keinen unerwarteten Wechselkursschwankungen ausgesetzt waren, so angepasst werden, dass sie als Benchmark für einen Vertreiber mit Wechselkursrisiken dienen kann. Die dann vorzunehmende Anpassungsrechnung läuft nämlich letztlich darauf hinaus, dass die Bruttomarge eines vergleichbaren unabhängigen Vertriebsunternehmens, das keine unerwarteten Wechselkursentwicklungen erlebt hat, so korrigiert wird, dass sie der Bruttomarge entspricht, die dieses Unternehmen realisiert hätte, wenn es den gleichen unerwarteten Wechselkursänderungen ausgesetzt gewesen wäre wie das untersuchte Unternehmen. Der Einfluss der Wechselkursänderungen auf die Bruttomarge kommt daher, dass sich mit Wechselkursänderungen die effektiven Beschaffungskosten ändern. Dies lässt sich durch die unten vorgestellte Formel darstellen. Mit D sei die Differenz der aktuellen Wechselkursänderungsrate und der langfristigen (erwarteten) Änderungsrate entweder als deren Median oder als jeweiliger Rand des Korridors (z. B. unteres bzw. oberes Quartil) bezeichnet. Der erläuterte Pricing-to-Market-Koeffizient sei α, und die Materialkosten des Vertriebsunternehmens seien MK. Als Formel für die Anpassung der Verrechnungspreise ergibt sich damit für die angepassten Materialkosten: MKadjusted = MK · (1 + α · D). Wenn man diesen Ausdruck in die Formel für die Bruttomarge Bruttomarge = BM = (Umsatz – Materialkosten)/Umsatz einsetzt und etwas umformt, ergibt sich als Ausdruck für die angepasste Bruttomarge: Bruttomargeadjusted = BMadjusted = – (1–BM) · α · D. Beispiel: Für die Branche der US-amerikanischen Muttergesellschaft aus dem obigen Beispiel sei ermittelt worden, dass diese i. d. R. Wechselkursänderungen zu 60 % auf die Importpreise überwälzt. Die langfristige Inflationsdifferenz zwischen den USA und Euroland betrage 2 %, was eine langfristige Wechselkursänderungsrate von ebenfalls 2 % pro Jahr impliziert. Verträge werden für die Laufzeit von einem Jahr geschlossen. Zum Ende des Jahres wurde festgestellt, dass die tatsächliche Wechselkursänderungsrate 7 % betragen und somit die erwartete Wechselkursänderungsrate um 5 % überstiegen hat. Nehmen wir nun noch an, die Bruttomarge einer vergleichbaren unabhängigen Vertriebsgesellschaft ohne Wechselkursrisiken liege bei 30 %. Daraus folgt für die abhängige Vertriebsgesellschaft mit Wechselkursrisiko gemäß der obigen Anpassungsformel: BMadjusted = 30 % – 70 % · 60 % · 5 % = 30 % – 2,1 % = 27,9 % 10 International Gruppe 2 · Seite 1570 - 300 -
oppelbesteuerung Angemessene Verrechnungspreise Gruppe2· Seite1571 Im Ergebnis fuhr also eine unerwartet starke Abwertung der wahrung des Vertreibers zu einer Herabsetzung seiner Bruttomarge, wahrend eine un wartet schwache abwertung oder eine unerwartet starke Aufwertung zu einer Erhohung der Bruttomarge fuhren wurde Hat eine Vertriebsgesellschaft in Deutschland also unter den genannten Bedingungen im Laufe eines Ge- schaftsjahres eine Bruttomarge von 27, 9 realisiert, entspricht dies dem Fremdvergleich, auch wenn andere vertriebsgesellschaften, die keinen wech selkursrisiken ausgesetzt waren, eine Bruttomarge in Hohe von 30% aufwe Die hier vorgestellte Anpassung geht davon aus, dass grundsatzlich alle ver- triebsgesellschaften ein gewisses MaB an Wechselkursrisiken zu tragen haben Die Anpassungsrechnung zielt deshalb darauf ab, unterschiedliche tatsach lich realisierte Bruttomargen, die durch unterschiedliche Wechselkursent wicklungen beeinflusst sind, vergleichbar zu machen. Unterbleibt eine solche Anpassung der Bruttomargen, kann es vorkommen, dass die verrechnungs preise zwischen Lieferant und Vertriebsunternehmen als nicht dem n Arms Length Standard"entsprechend eingestuft werden, wenn die,,Tested Party im Vergleichszeitraum Wechselkursentwicklungen ausgesetzt war, die sich von denen unterscheiden, denen die vergleichsunternehmen ausgesetzt wa ren Der grund hierfur kann darin liegen, dass diese die von ihnen vertrieb nen Produkte aus anderen landern beziehen. Der grund kann aber auch darin liegen, dass sich aufgrund unterschiedlicher Produkte und Branchen das Pricing-to-market-Verhalten der beteiligten Unternehmen unterscheidet Wie bereits gezeigt, ist hierfur vor allem die betrachtete branche entschei- dend. Ein Vorteil der Wiederverkaufspreismethode gegenuber der Vergleichs- preismethode liegt namlich darin, dass diese im Prinzip keine ahnlich hohe Vergleichbarkeit der gehandelten Produkte voraussetzt, um verlassliche Er gebnisse hervorzubringen. Entscheidender fur die Bestimmung einer ange- messenen Bruttomarge sind vielmehr ausgefuhrte Funktionen und ubernom- mene Risiken. Dies ermoglicht prinzipiell die anwendung der wiederver- kaufspreismethode auch dann, wenn vergleichstransaktionen mit gl oder ahnlichen produkten nicht identifiziert werden konnen Wenn sic dings der branchentypische Umgang mit wirtschaftlichen Risiken zw Tested Party" und Vergleichsunternehmen wesentlich unterscheidet pensierenden Anpassungsrechnungen ab Die anwendung dieser Anpassungsrechnung erscheint insbes dann sinnvoll wennim Rahmen von Betriebsprufungen die Verrechnungspreise vergangener Jahre aufgegriffen werden Sollten im Betriebsprufungszeitraum starke und unerwartete Wechselkursschwankungen aufgetreten sein, bietet dieser An satz einen Weg zur Erklarung der wirtschaftlichen Hintergrunde der von der Betriebsprufung angegriffenen Margen und Gewinne bzw. Verluste Da die Anpassungsrechnung selbst nicht aufwendig ist, hangt der Aufwand in erster Linie von der Verfugbarkeit notwendiger Daten ab Sind diese fur die betrof fene Branche bereits erhoben worden, kann der Anpassungsaufwand als ge ring angesehen werden Ist dies nicht der Fall, wird eine Anpassung nur bei hohen Verrechnungspreisrisiken in Betracht kommen. IWB Nr 6 vom 27.3. 2002
Im Ergebnis führt also eine unerwartet starke Abwertung der Währung des Vertreibers zu einer Herabsetzung seiner Bruttomarge, während eine unerwartet schwache Abwertung oder eine unerwartet starke Aufwertung zu einer Erhöhung der Bruttomarge führen würde. Hat eine Vertriebsgesellschaft in Deutschland also unter den genannten Bedingungen im Laufe eines Geschäftsjahres eine Bruttomarge von 27,9 % realisiert, entspricht dies dem Fremdvergleich, auch wenn andere Vertriebsgesellschaften, die keinen Wechselkursrisiken ausgesetzt waren, eine Bruttomarge in Höhe von 30 % aufweisen. Die hier vorgestellte Anpassung geht davon aus, dass grundsätzlich alle Vertriebsgesellschaften ein gewisses Maß an Wechselkursrisiken zu tragen haben. Die Anpassungsrechnung zielt deshalb darauf ab, unterschiedliche tatsächlich realisierte Bruttomargen, die durch unterschiedliche Wechselkursentwicklungen beeinflusst sind, vergleichbar zu machen. Unterbleibt eine solche Anpassung der Bruttomargen, kann es vorkommen, dass die Verrechnungspreise zwischen Lieferant und Vertriebsunternehmen als nicht dem „Arm’s Length Standard“ entsprechend eingestuft werden, wenn die „Tested Party“ im Vergleichszeitraum Wechselkursentwicklungen ausgesetzt war, die sich von denen unterscheiden, denen die Vergleichsunternehmen ausgesetzt waren. Der Grund hierfür kann darin liegen, dass diese die von ihnen vertriebenen Produkte aus anderen Ländern beziehen. Der Grund kann aber auch darin liegen, dass sich aufgrund unterschiedlicher Produkte und Branchen das Pricing-to-market-Verhalten der beteiligten Unternehmen unterscheidet. Wie bereits gezeigt, ist hierfür vor allem die betrachtete Branche entscheidend. Ein Vorteil der Wiederverkaufspreismethode gegenüber der Vergleichspreismethode liegt nämlich darin, dass diese im Prinzip keine ähnlich hohe Vergleichbarkeit der gehandelten Produkte voraussetzt, um verlässliche Ergebnisse hervorzubringen. Entscheidender für die Bestimmung einer angemessenen Bruttomarge sind vielmehr ausgeführte Funktionen und übernommene Risiken. Dies ermöglicht prinzipiell die Anwendung der Wiederverkaufspreismethode auch dann, wenn Vergleichstransaktionen mit gleichen oder ähnlichen Produkten nicht identifiziert werden können. Wenn sich allerdings der branchentypische Umgang mit wirtschaftlichen Risiken zwischen „Tested Party“ und Vergleichsunternehmen wesentlich unterscheidet, hängt die Anwendbarkeit der Wiederverkaufspreismethode entscheidend von kompensierenden Anpassungsrechnungen ab. Die Anwendung dieser Anpassungsrechnung erscheint insbes. dann sinnvoll, wenn im Rahmen von Betriebsprüfungen die Verrechnungspreise vergangener Jahre aufgegriffen werden. Sollten im Betriebsprüfungszeitraum starke und unerwartete Wechselkursschwankungen aufgetreten sein, bietet dieser Ansatz einen Weg zur Erklärung der wirtschaftlichen Hintergründe der von der Betriebsprüfung angegriffenen Margen und Gewinne bzw. Verluste. Da die Anpassungsrechnung selbst nicht aufwendig ist, hängt der Aufwand in erster Linie von der Verfügbarkeit notwendiger Daten ab. Sind diese für die betroffene Branche bereits erhoben worden, kann der Anpassungsaufwand als gering angesehen werden. Ist dies nicht der Fall, wird eine Anpassung nur bei hohen Verrechnungspreisrisiken in Betracht kommen. Doppelbesteuerung Angemessene Verrechnungspreise 10International Gruppe 2 · Seite 1571 IWB Nr. 6 vom 27. 3. 2002 - 301 -
Im Rahmen eines Planungsprojekts, bei dem aufbauend auf Benchmarks von nabhangigen Vergleichsunternehmen eine angemessene Marge fur die Zu- unft ermittelt werden soll, kann es angezeigt sein, die referenzwerte der Vergleichsunternehmen um Wechselkursrisiken zu bereinigen. In diesem Fall amlich sind die aus Datenbanken oder anderen Quellen ermittelten ver- gleichswerte moglicherweise durch unerwartete Wechselkursveranderungen beeinfiusst, so dass diese nicht ohne Anpassungsrechnung als MaBstab fur Planungen dienen konnen Der hiermit verbundene Aufwand wird allerdings ur bei sehr groBen Transaktionsvolumina sinnvoll sein und bietet sich vor allem dann an, wenn Hinweise darauf existieren, dass einige der ausgewahl- ten Vergleichsunternehmen im Referenzzeitraum mit umfangreichen Wech selkursschwankungen konfrontiert waren Die hier vorgestellte Methode zur Berucksichtung von Wechselkursrisiken ist lur eine von mehreren Methoden, die in der Literatur vorgeschlagen und in der Praxis angewandt werden. Alternative Methoden nutzen z B. Devisen- optionsmodelle(siehe z B. Cody, a a O ) Diese Methoden bewerten zwar das kurzfristige Wechselkursrisiko, bieten jedoch bei der Beantwortung der Frage nach der Aufteilung des Wechselkursrisikos kaum Hilfestellung. Im Rahmen von Planungsprojekten mogen die ermittelten Daten durchaus interessant sein, da hier dem Grundsatz der Vertragsfreiheit gemaS die beteiligten Par- lung muss dies nur adaquat reflektieren. Bei der Suche nach Fremdver- Tleichsdaten fur die Verteidigung im Rahmen steuerlicher Betriebsprufungen erscheinen diese ansatze jedoch wenig hilfreich 2. Inflation und realzins In der einschlagigen Literatur werden auch Anpassungen vorgeschlagen, de- en Begrundung bei genauerem Hinsehen in vielen Fallen nicht stichhaltigist Beispielhaft soll im Folgenden gezeigt werden, dass Anpassungen von Profi chen Landern nur unter bestimmten Bedingungen sinnvoll sing terschiedli- tabilitatskennzahlen fur unterschiedliche Infationsraten in ur Der Forderung nach inflationsbezogenen Anpassungen von Profitabilitats- kennzahlen liegt die Annahme zugrunde, dass hohere Inflationsraten zu ho heren nominalen Kapitalkosten fur die untersuchten Unternehmen fuhren Dies wiederum musse sich in entsprechend hoheren operativen Gewinnen oder Cost-Plus-Margen widerspiegeln(vgl. z B. Brooks/Becker, a a O).Der Grund hierfur liege darin, dass sich der Nominalzins aus dem Realzins (in- klusive Risikopramie)und der erwarteten Inflationsrate zusammensetzt De influss der Preiserwartungen auf die hohe des Zinses ist als der Fisher-Ef kt bekannt. Dementsprechend ist zwischen Realzins und Nominalzins zu unterscheiden(vgl. z. B Issing, a. a. O, S. 118 ff. Monissen, aa O, s 133 und S 209 sowie EZB, a a O,s23 f ) Zu beachten ist, dass der begriff dort auf Nachfrage-Effekte einer Preisniveauanderung bezieht (vgl. hierzu Felderer/Homburg, a a O, S. 205). Wenn also der Nominalzins mit i, der Realzins mitrund die erwartete Steigerung des Preisniveaus mit p bezeichnet werden, gilt: r+ Agenor fur einen Lohnfertiger in nien(A)ein angemes- tz zu bestimmen. D entinien wegen wurden w Lohnfertiger aus Bra 10 International Gruppe 2. Seite 1572
Im Rahmen eines Planungsprojekts, bei dem aufbauend auf Benchmarks von unabhängigen Vergleichsunternehmen eine angemessene Marge für die Zukunft ermittelt werden soll, kann es angezeigt sein, die Referenzwerte der Vergleichsunternehmen um Wechselkursrisiken zu bereinigen. In diesem Fall nämlich sind die aus Datenbanken oder anderen Quellen ermittelten Vergleichswerte möglicherweise durch unerwartete Wechselkursveränderungen beeinflusst, so dass diese nicht ohne Anpassungsrechnung als Maßstab für Planungen dienen können. Der hiermit verbundene Aufwand wird allerdings nur bei sehr großen Transaktionsvolumina sinnvoll sein und bietet sich vor allem dann an, wenn Hinweise darauf existieren, dass einige der ausgewählten Vergleichsunternehmen im Referenzzeitraum mit umfangreichen Wechselkursschwankungen konfrontiert waren. Die hier vorgestellte Methode zur Berücksichtung von Wechselkursrisiken ist nur eine von mehreren Methoden, die in der Literatur vorgeschlagen und in der Praxis angewandt werden. Alternative Methoden nutzen z. B. Devisenoptionsmodelle (siehe z. B. Cody, a. a. O.). Diese Methoden bewerten zwar das kurzfristige Wechselkursrisiko, bieten jedoch bei der Beantwortung der Frage nach der Aufteilung des Wechselkursrisikos kaum Hilfestellung. Im Rahmen von Planungsprojekten mögen die ermittelten Daten durchaus interessant sein, da hier dem Grundsatz der Vertragsfreiheit gemäß die beteiligten Parteien frei über die Risikoaufteilung befinden können. Die jeweilige Entlohnung muss dies nur adäquat reflektieren. Bei der Suche nach Fremdvergleichsdaten für die Verteidigung im Rahmen steuerlicher Betriebsprüfungen erscheinen diese Ansätze jedoch wenig hilfreich. 2. Inflation und Realzins In der einschlägigen Literatur werden auch Anpassungen vorgeschlagen, deren Begründung bei genauerem Hinsehen in vielen Fällen nicht stichhaltig ist. Beispielhaft soll im Folgenden gezeigt werden, dass Anpassungen von Profi- tabilitätskennzahlen für unterschiedliche Inflationsraten in unterschiedlichen Ländern nur unter bestimmten Bedingungen sinnvoll sind. Der Forderung nach inflationsbezogenen Anpassungen von Profitabilitätskennzahlen liegt die Annahme zugrunde, dass höhere Inflationsraten zu hö- heren nominalen Kapitalkosten für die untersuchten Unternehmen führen. Dies wiederum müsse sich in entsprechend höheren operativen Gewinnen oder Cost-Plus-Margen widerspiegeln (vgl. z. B. Brooks/Becker, a. a. O.). Der Grund hierfür liege darin, dass sich der Nominalzins aus dem Realzins (inklusive Risikoprämie) und der erwarteten Inflationsrate zusammensetzt. Der Einfluss der Preiserwartungen auf die Höhe des Zinses ist als der Fisher-Effekt bekannt. Dementsprechend ist zwischen Realzins und Nominalzins zu unterscheiden (vgl. z. B. Issing, a. a. O., S. 118 ff.; Monissen, a. a. O., S. 133 und S. 209 sowie EZB, a. a. O., S. 23 f.). Zu beachten ist, dass der Begriff „Fisher-Effekt“ auch in anderem Zusammenhang gebraucht wird und sich dort auf Nachfrage-Effekte einer Preisniveauänderung bezieht (vgl. hierzu Felderer/Homburg, a. a. O., S. 205). Wenn also der Nominalzins mit i, der Realzins mit r und die erwartete Steigerung des Preisniveaus mit pˆ bezeichnet werden, gilt: i=r+pˆ Angenommen, es wäre für einen Lohnfertiger in Argentinien (A) ein angemessener Kostenaufschlagssatz zu bestimmen. Der geringen Anzahl vergleichbarer Lohnfertiger in Argentinien wegen würden wir auch Lohnfertiger aus Bra- 10 International Gruppe 2 · Seite 1572 - 302 -