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NEUES VERRECHNUNGSPREISGESETZ IM GRUPPE 2 SEITE 154 FAZIT Es ist grundsatzlich zu begruBen, dass die turkische Finanzverwaltung eine gesetzliche Regelung fur die Verrechnungspreisgestaltung auf der Basis der OECD-Verrechnungsprei grundsatze erlassen hat. Dies gibt dem Steuerpflichtigen die Moglichkeit, eine erhohte Rechtssicherheit fur die Bestimmung der angemessenen Verrechnungspreise zu erlangen Gerade in der praktischen Ausfuhrung bei konzerninternen Leistungen mit Gesellschaften in der Turkei hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass es mit deutlichen Problemen behaftet war, eine fremdvergleichskonforme Preisbestimmung auf der Basis der OECD Verrechnungspreismethoden vorzunehmen. Daher sollte es zu einer einfacheren Gestaltung der konzerninternen Transaktionen beitragen, dass die turkische Finanzverwaltung die Beurteilung auf der Basis der inter- national akzeptierten OECD-Verrechnungspreisgrundsatze vornimmt. Allerdings bleibt zum einen abzuwarten, wie die turkische Finanzverwaltung die Anwen- dung unter dem neuen Recht umsetzen wird Zum anderen darf nicht ubersehen werden, dass die OECD-Verrechnungspreisgrundsatze in vielerlei Hinsicht wenig konkret sind, was nur teilweise zu einer erhohten Rechtssicherheit fuhr. Es soll aber nicht ubersehen werden, dass etwa in dem dargelegten Praxisbeispiel(siehe oben unter l )eine klare Regelung auf der Basis der OECD-Vorgaben moglich ist. R grundlagen: 5520 sayal Kurumlar Vergisi Kanunu, Resmi Gazete 26205, Ankara, 21.6.2006: OECD-Ve andsatze fur multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen, OECD Paris 1995/1996. teratur: Naumann, in: Endres, Dokumentation von errechnungspreisen, Brennpunkte der neue 4 wBNr.17vom13.9.2006Fazit Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass die türkische Finanzverwaltung eine gesetzliche Regelung für die Verrechnungspreisgestaltung auf der Basis der OECD-Verrechnungspreis￾grundsätze erlassen hat. Dies gibt dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, eine erhöhte Rechtssicherheit für die Bestimmung der angemessenen Verrechnungspreise zu erlangen. Gerade in der praktischen Ausführung bei konzerninternen Leistungen mit Gesellschaften in der Türkei hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass es mit deutlichen Problemen behaftet war, eine fremdvergleichskonforme Preisbestimmung auf der Basis der OECD￾Verrechnungspreismethoden vorzunehmen. Daher sollte es zu einer einfacheren Gestaltung der konzerninternen Transaktionen beitragen, dass die türkische Finanzverwaltung die Beurteilung auf der Basis der inter￾national akzeptierten OECD-Verrechnungspreisgrundsätze vornimmt. Allerdings bleibt zum einen abzuwarten, wie die türkische Finanzverwaltung die Anwen￾dung unter dem neuen Recht umsetzen wird. Zum anderen darf nicht übersehen werden, dass die OECD-Verrechnungspreisgrundsätze in vielerlei Hinsicht wenig konkret sind, was nur teilweise zu einer erhöhten Rechtssicherheit führt. Es soll aber nicht übersehen werden, dass etwa in dem dargelegten Praxisbeispiel (siehe oben unter III.) eine klare Regelung auf der Basis der OECD-Vorgaben möglich ist. Rechtsgrundlagen: 5520 sayılı Kurumlar Vergisi Kanunu, Resmi Gazete 26205, Ankara, 21.6.2006; OECD-Verrechnungspreis￾grundsätze für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen, OECD Paris 1995/1996. Literatur: Naumann, in: Endres, Dokumentation von Verrechnungspreisen, Brennpunkte der neuen Verwaltungsgrundsätze Ver￾fahren, Heidelberg 2005. Ô Fach 5 | Gruppe 2 | Seite 154 Neues Verrechnungspreisgesetz im Körperschaftsteuerrecht 824 IWB Nr. 17 vom 13.9.2006
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