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TURKEl STEUERRECHT SEITE 153 GRUPPE 2FACH 5 Standardmethoden auch die transaktionsbezogene Nettomargenmethode(TNMM)sowie die profit Split-Methode anerkennt. In der Praxis hat sich herausgestellt, dass die TNMM in der Vielzahl von Fallen zur Anwendung kommt(zur Entwicklung auf OECD-Ebene, vgl. Naumann, Allerdings ergibt sich in diesem Zusammenhang das Problem, dass eine geeignete lokale Datenbank, die als Grundlage fur die Durchfuhrung einer TNMM-Datenbankanalyse dienen konnte, nicht vorhanden ist Es wird noch zu untersuchen sein, inwiefern Datenbankanalysen twa durch geeignete geographische Anpassungsrechnungen moglich sein werden Unklar ist zurzeit noch, wie die turkische Finanzverwaltung im Rahmen der Ubergangsphase mit Altfallen verfahren wird, ob also im Rahmen von Betriebsprufungen die neuen Rege- Ingen retroaktiv angewendet werden sollen. Das erscheint fraglich, da eine ruckwirkende Anwendung des Gesetzes nicht ohne weiteres in Betracht kommen wird. Allerdings ware es denkbar, zumindest die OECD-Verrechnungspreisgrundsatze zur Grundlage einer Diskussion Il Praxiserfahrung dem Hintergrund der bisherigen Praxiserfahrung in Bezug auf Transaktionen mit turkischen Gesellschaften sind die neuen Regelungen zu begruBsen. Im Rahmen von Betriebs- ufungen von in der Turkei ansassigen Unternehmen mit Routinefunktionen wird von der turkischen Finanzverwaltung i d. R. ein positives operatives Ergebnis gefordert, wobei nicht die o. g. Methoden zur Anwendung kommen. Somit ist es fur den Steuerpflichtigen problematisch, die Akzeptanz seiner angewendeten Verrechnungspreise einzuschatzen. Viel mehr werden die Verrechnungspreisregelungen des Staates berucksichtigt, in dem das andere an der Transation beteiligte Unternehmen seinen Sitz hat. Die derzeitige Situation bei konzerninternen Dienstleistungen ist noch kritischer. Dies ist sicherlich darin begrundet, dass fur die turkische Finanzverwaltung die Prufung erbrachter Dienstleistungen leichter durchzufuhren ist als die Prufung von Verrechnungspreisen zahl- icher unterschiedlicher Warenlieferungen. Hierbei ist die turkische Betriebsprufung ve gangenheitsorientiert vorgegangen und hat streng die Entwicklung von Kostenpositionen uber mehrere Jahre hinweg betrachtet und groBere Abweichungen in Frage gestellt. Die turkische Betriebsprufung hat daruber hinaus bisher die Anwendung von Verteilungsschlus- seIn zur Ermittlung der zu verteilenden Kosten im Falle von zentralisierten Dienstleistungen sehr skeptisch beurteilt Vielmehr wurde bis dato eine Verteilung nach tatsachlich ange fallenem Zeitaufwand gefordert oder zumindest praferiert. Dies ist selbstverstandlich bei vielen zentral erbrachten Dienstleistungen schwierig und nicht praktikabel. Es bleibt abzu- warten, ob mogliche Verwaltungsanweisungen fur den Bereich der Dienstleistungen detail jere Vorgaben enthalten werden WBNr.17vom13.9.2006Standardmethoden auch die transaktionsbezogene Nettomargenmethode (TNMM) sowie die Profit Split-Methode anerkennt. In der Praxis hat sich herausgestellt, dass die TNMM in der Vielzahl von Fällen zur Anwendung kommt (zur Entwicklung auf OECD-Ebene, vgl. Naumann, in: Endres, a. a. O., S. 4). Allerdings ergibt sich in diesem Zusammenhang das Problem, dass eine geeignete lokale Datenbank, die als Grundlage für die Durchführung einer TNMM-Datenbankanalyse dienen könnte, nicht vorhanden ist. Es wird noch zu untersuchen sein, inwiefern Datenbankanalysen etwa durch geeignete geographische Anpassungsrechnungen möglich sein werden. Unklar ist zurzeit noch, wie die türkische Finanzverwaltung im Rahmen der Übergangsphase mit Altfällen verfahren wird, ob also im Rahmen von Betriebsprüfungen die neuen Rege￾lungen retroaktiv angewendet werden sollen. Das erscheint fraglich, da eine rückwirkende Anwendung des Gesetzes nicht ohne weiteres in Betracht kommen wird. Allerdings wäre es denkbar, zumindest die OECD-Verrechnungspreisgrundsätze zur Grundlage einer Diskussion in Betriebsprüfungen zu machen. III. Praxiserfahrung Vor dem Hintergrund der bisherigen Praxiserfahrung in Bezug auf Transaktionen mit türkischen Gesellschaften sind die neuen Regelungen zu begrüßen. Im Rahmen von Betriebs￾prüfungen von in der Türkei ansässigen Unternehmen mit Routinefunktionen wird von der türkischen Finanzverwaltung i. d. R. ein positives operatives Ergebnis gefordert, wobei nicht die o. g. Methoden zur Anwendung kommen. Somit ist es für den Steuerpflichtigen problematisch, die Akzeptanz seiner angewendeten Verrechnungspreise einzuschätzen. Viel￾mehr werden die Verrechnungspreisregelungen des Staates berücksichtigt, in dem das andere an der Transaktion beteiligte Unternehmen seinen Sitz hat. Die derzeitige Situation bei konzerninternen Dienstleistungen ist noch kritischer. Dies ist sicherlich darin begründet, dass für die türkische Finanzverwaltung die Prüfung erbrachter Dienstleistungen leichter durchzuführen ist als die Prüfung von Verrechnungspreisen zahl￾reicher unterschiedlicher Warenlieferungen. Hierbei ist die türkische Betriebsprüfung ver￾gangenheitsorientiert vorgegangen und hat streng die Entwicklung von Kostenpositionen über mehrere Jahre hinweg betrachtet und größere Abweichungen in Frage gestellt. Die türkische Betriebsprüfung hat darüber hinaus bisher die Anwendung von Verteilungsschlüs￾seln zur Ermittlung der zu verteilenden Kosten im Falle von zentralisierten Dienstleistungen sehr skeptisch beurteilt. Vielmehr wurde bis dato eine Verteilung nach tatsächlich ange￾fallenem Zeitaufwand gefordert oder zumindest präferiert. Dies ist selbstverständlich bei vielen zentral erbrachten Dienstleistungen schwierig und nicht praktikabel. Es bleibt abzu￾warten, ob mögliche Verwaltungsanweisungen für den Bereich der Dienstleistungen detail￾lierte Vorgaben enthalten werden. Türkei Steuerrecht Seite 153 | Gruppe 2 | Fach 5 IWB Nr. 17 vom 13.9.2006 823
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