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NTERNATIONAL STEUERRECHT SEITE 1923 GRUPPE 2 FACH Generell muss der Stpfl alle europaischen Konzerngesellschaften sowie die konzerninternen Geschaftsvorfalle zwischen Unternehmen auBerhalb der EU und europaischen Konzernge- sellschaften in die EU-Verrechnungspreisdokumentation und das einheitliche Masterfile einbeziehen Nur in Ausnahmefallen soll es zulassig sein, mehrere Masterfiles anzufertigen oder einzelne Konzerngesellschaften von der EU-Verrechnungspreisdokumentation auszu nehmen, wenn beispielsweise ein multinationaler Konzern eine dezentralisierte, rechtliche ler operative Struktur aufweist. Eine Ausnahme soll auch fur kleine und weniger komplexe Unternehmen gelten, fur die weniger umfangreiche Dokumentationsvorschriften gelten /erantwortlich fur die Vorlage der Dokumentation bei den nationalen Steuerverwaltungen ist der Stpfl, der zur Einreichung der Steuererklarung verpflichtet ware und dem bei Nichtvorlage einer angemessenen Dokumentation Strafzuschlage auferlegt wurden Dies gilt auch dann, wenn die Dokumentation innerhalb eines Konzerns von einer Konzerngesellschaft fur eine andere erstellt und aufbewahrt wird 2. Rechtliche Bedeutung und Umsetzung des EU-Verhaltenskodexes Nachdem der Verhaltenskodex vom Europaischen Rat angenommen wurde, ist er eine politische Verpflichtung fur die Mitgliedstaaten, der die Rechte und Pflichten der Mitglied staaten und der Gemeinschaft sowie die jeweiligen Zustandigkeiten unberuhrt lasst. Der Verhaltenskodex beinhaltet Empfehlungen fur Mitgliedstaaten, die diese auf nationaler Ebene durch Gesetze, Verwaltungsanweisungen oder auf andere Art einfuhren konnen Den Mitgliedstaaten steht es frei zu beschlieBsen, auf jegliche Verrechnungspreisdokumentation zu verzichten oder aber weniger Informationen und Unterlagen zu verlangen als fur die EU- Verrechnungspreisdokumentation vorgeschrieben. Ebenso konnen die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Rechtsvorschriften vorschreiben, dass der Stpfl. neben der EU-Verrechnungs preisdokumentation weitere Informationen und Unterlagen vorlegen muss Die Regelungen zur EU-Verrechnungspreisdokumentation sind sehr weit gefasst und orien- tieren sich grundsatzlich an allgemein gultigen internationalen Standards. Aus diesem Grund kann kritisiert werden, der neue Verhaltenskodex biete keine Regelungen, die entscheidend zur Rechtssicherheit des Stpfl. beitragen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, das weitergehende nationale Dokumentationsvorschriften zulassig sein sollen Vorteile bietet die EU-Verrechnungspreisdokumentation aber in jedem Fall unter Kostenge sichtspunkten und in steuerplanerischer Hinsicht Wendet ein Konzern das Konzept einer EU- Verrechnungspreisdokumentation an, steht allen Steuerverwaltungen in der EU eine ver- ichbare Dokumentation und das gleiche Masterfile zur Verfugung. Dies bietet eine konzernubergreifende Grundlage fur eine einheitliche, europaweite Beurteilung der Ver wBNr.19vom11.10.2006 915Generell muss der Stpfl. alle europäischen Konzerngesellschaften sowie die konzerninternen Geschäftsvorfälle zwischen Unternehmen außerhalb der EU und europäischen Konzernge￾sellschaften in die EU-Verrechnungspreisdokumentation und das einheitliche Masterfile einbeziehen. Nur in Ausnahmefällen soll es zulässig sein, mehrere Masterfiles anzufertigen oder einzelne Konzerngesellschaften von der EU-Verrechnungspreisdokumentation auszu￾nehmen, wenn beispielsweise ein multinationaler Konzern eine dezentralisierte, rechtliche oder operative Struktur aufweist. Eine Ausnahme soll auch für kleine und weniger komplexe Unternehmen gelten, für die weniger umfangreiche Dokumentationsvorschriften gelten sollen. Verantwortlich für die Vorlage der Dokumentation bei den nationalen Steuerverwaltungen ist der Stpfl., der zur Einreichung der Steuererklärung verpflichtet wäre und dem bei Nichtvorlage einer angemessenen Dokumentation Strafzuschläge auferlegt würden. Dies gilt auch dann, wenn die Dokumentation innerhalb eines Konzerns von einer Konzerngesellschaft für eine andere erstellt und aufbewahrt wird. 2. Rechtliche Bedeutung und Umsetzung des EU-Verhaltenskodexes Nachdem der Verhaltenskodex vom Europäischen Rat angenommen wurde, ist er eine politische Verpflichtung für die Mitgliedstaaten, der die Rechte und Pflichten der Mitglied￾staaten und der Gemeinschaft sowie die jeweiligen Zuständigkeiten unberührt lässt. Der Verhaltenskodex beinhaltet Empfehlungen für Mitgliedstaaten, die diese auf nationaler Ebene durch Gesetze, Verwaltungsanweisungen oder auf andere Art einführen können. Den Mitgliedstaaten steht es frei zu beschließen, auf jegliche Verrechnungspreisdokumentation zu verzichten oder aber weniger Informationen und Unterlagen zu verlangen als für die EU￾Verrechnungspreisdokumentation vorgeschrieben. Ebenso können die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Rechtsvorschriften vorschreiben, dass der Stpfl. neben der EU-Verrechnungs￾preisdokumentation weitere Informationen und Unterlagen vorlegen muss. Die Regelungen zur EU-Verrechnungspreisdokumentation sind sehr weit gefasst und orien￾tieren sich grundsätzlich an allgemein gültigen internationalen Standards. Aus diesem Grund kann kritisiert werden, der neue Verhaltenskodex biete keine Regelungen, die entscheidend zur Rechtssicherheit des Stpfl. beitragen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass weitergehende nationale Dokumentationsvorschriften zulässig sein sollen. Vorteile bietet die EU-Verrechnungspreisdokumentation aber in jedem Fall unter Kostenge￾sichtspunkten und in steuerplanerischer Hinsicht.Wendet ein Konzern das Konzept einer EU￾Verrechnungspreisdokumentation an, steht allen Steuerverwaltungen in der EU eine ver￾gleichbare Dokumentation und das gleiche Masterfile zur Verfügung. Dies bietet eine konzernübergreifende Grundlage für eine einheitliche, europaweite Beurteilung der Ver￾International Steuerrecht Seite 1923 | Gruppe 2 | Fach 10 IWB Nr. 19 vom 11.10.2006 915
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