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FACH 10 GRUPPE 2 SEITe 1922 DOKUMENTATION VON VERRECHNUNGSPREISEN INHALTSUBERSICHT L. Dokumentation von Verrechnungspreisen in der EU IL. Dokumentation von Verrechnungspreisen im Mercosur L Dokumentation von Verrechnungspreisen in der EU Die Entschliebung des Rates zu einem Verhaltenskodex zur Verrechnungspreisdokumenta- tion fur verbundene Unternehmen in der EU sieht vor dass verbundene Unternehmen in der EU den Steuerbehorden eine standardisierte und teilweise zentralisierte EU-Verrechnungs preisdokumentation (EU Transfer Pricing Documentation")vorlegen konnen Dadurch sollen die Kosten des Stpfl. und die Gefahr von Strafzuschlagen minimiert werden Gleichzeitig soll die arbeit der Steuerbehorden durch groBere Transparenz erleichtert werden 1. Inhalt der EU Transfer Pricing Documentation Die EU-Verrechnungspreisdokumentation besteht aus zwei Hauptteilen, dem Masterfile und den landesspezifischen Dokumentationen Das Masterfile soll als Kerndokumentation die wirtschaftliche Realitat des Unternehmens und seines Verrechnungspreissystems abbilden und enthalt als standardisierte Einheit Informationen, die fur alle beteiligten EU-Konzernge- sellschaften relevant sind. Erganzt wird das Masterfile durch landesspezifische Dokumenta- tionen. in denen in einer ebenfalls standardisierten Weise Informationen dokumentiert verden, die nur das jeweilige Land betreffen. Das Masterfile und die landesspezifische Dokumentation bilden die Gesamtdokumentation fur den jeweiligen EU-Mitgliedstaat, d h. Unternehmen erstellen fur jeden betroffenen itgliedstaat eine Gesamtdokumentation bestehend aus dem fur alle mitgliedstaaten anwendbaren Masterfile und der landesspezifischen Dokumentation fur den jeweiligen Mitgliedstaat. wahrend das Masterfile den Steuerverwaltungen in allen Mitgliedstaaten vorgelegt wird, steht die landesspezifische Dokumentation nur in dem entsprechenden Land zur Verfugung. Das Masterfile sollen die Steuerverwaltungen in einer Sprache akzeptieren, die in allen beteiligten Mitgliedstaaten verstanden wird, wahrend die landespezifische Doku- mentation in der Sprache erstellt werden soll, die in dem jeweils betroffenen Mitgliedstaat vorgeschrieben ist. Der Stpfl. soll nicht verpflichtet sein, eine EU-Verrechnungspreisdokumentation anzufertigen Optiert er aber fur dieses Konzept, so soll er nicht unbegrundet zu anderen Dokumentations ansatze wechseln Die Entscheidung eines Konzerns fur das Modell einer EU-Verrechnungs- preisdokumentation zieht die Pflicht nach sich, den nationalen Steuerverwaltungen in der EU das Masterfile und die jeweilige landesspezifische Dokumentation vorzulegen 914 wBNr.19vom11.10.2006Inhaltsübersicht I. Dokumentation von Verrechnungspreisen in der EU II. Dokumentation von Verrechnungspreisen im Mercosur I. Dokumentation von Verrechnungspreisen in der EU Die Entschließung des Rates zu einem Verhaltenskodex zur Verrechnungspreisdokumenta￾tion für verbundene Unternehmen in der EU sieht vor, dass verbundene Unternehmen in der EU den Steuerbehörden eine standardisierte und teilweise zentralisierte EU-Verrechnungs￾preisdokumentation („EU Transfer Pricing Documentation“) vorlegen können. Dadurch sollen die Kosten des Stpfl. und die Gefahr von Strafzuschlägen minimiert werden. Gleichzeitig soll die Arbeit der Steuerbehörden durch größere Transparenz erleichtert werden. 1. Inhalt der EU Transfer Pricing Documentation Die EU-Verrechnungspreisdokumentation besteht aus zwei Hauptteilen, dem Masterfile und den landesspezifischen Dokumentationen. Das Masterfile soll als Kerndokumentation die wirtschaftliche Realität des Unternehmens und seines Verrechnungspreissystems abbilden und enthält als standardisierte Einheit Informationen, die für alle beteiligten EU-Konzernge￾sellschaften relevant sind. Ergänzt wird das Masterfile durch landesspezifische Dokumenta￾tionen, in denen in einer ebenfalls standardisierten Weise Informationen dokumentiert werden, die nur das jeweilige Land betreffen. Das Masterfile und die landesspezifische Dokumentation bilden die Gesamtdokumentation für den jeweiligen EU-Mitgliedstaat, d. h. Unternehmen erstellen für jeden betroffenen Mitgliedstaat eine Gesamtdokumentation bestehend aus dem für alle Mitgliedstaaten anwendbaren Masterfile und der landesspezifischen Dokumentation für den jeweiligen Mitgliedstaat. Während das Masterfile den Steuerverwaltungen in allen Mitgliedstaaten vorgelegt wird, steht die landesspezifische Dokumentation nur in dem entsprechenden Land zur Verfügung. Das Masterfile sollen die Steuerverwaltungen in einer Sprache akzeptieren, die in allen beteiligten Mitgliedstaaten verstanden wird, während die landespezifische Doku￾mentation in der Sprache erstellt werden soll, die in dem jeweils betroffenen Mitgliedstaat vorgeschrieben ist. Der Stpfl. soll nicht verpflichtet sein, eine EU-Verrechnungspreisdokumentation anzufertigen. Optiert er aber für dieses Konzept, so soll er nicht unbegründet zu anderen Dokumentations￾ansätzen wechseln. Die Entscheidung eines Konzerns für das Modell einer EU-Verrechnungs￾preisdokumentation zieht die Pflicht nach sich, den nationalen Steuerverwaltungen in der EU das Masterfile und die jeweilige landesspezifische Dokumentation vorzulegen. Fach 10 | Gruppe 2 | Seite 1922 Dokumentation von Verrechnungspreisen 914 IWB Nr. 19 vom 11.10.2006
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