674 RIW Heft 9/2006 Puls/Nientimp, Das neue Schiedsverfahren nach dem DBA-USA Zudem ist zu bedenken, dass der Steuerpflichtige-im Ge- pelbesteuerungskonflikten und tragen damit nicht zu einer gensatz zu einem innerstaatlichen Verwaltungsverfahren- Erhohung der Rechtssicherheit zugunsten des betroffenen nicht Verfahrensbeteiligter des verstandigungsverfahrens Steuerpflichtigen bei werden kann, Demzufolge ist der Steuerpflichtige weder in der Position, rechtliches Gehor zu verlangen, noch kann er Einsicht in die bestehenden Verfahrensakten nehmen Ferner Il. Schiedsverfahrensregelung nach dem ist eine Moglichkeit des Steuerpflichtigen, auf den zeit Zusatzprotokoll vom 1. 6. 2006 zum chen ablauf des verfahrens sowie auf den argumentative DBA-USA 1989 Verlauf der Diskussion Einfluss zu nehmen, nicht gegeben Zielsetzung Im Schrifttum sind zudem Befuirchtungen geauBert worden, Durch das am 1. 6. 2006 zwischen den Vertragsstaaten USA dass Einigungen der beteiligten Fi Inanzverw altungen im und Deutschland unterzeichnete Zusatzprotokoll wird die Rahmen von Verstandigungsverfahren nicht selten zu billig bislang bloB fakultative Schiedsverfahrensregelung nach keitsentscheidungen oder gar zu taktisch bedingten Kompro- Art. 25 Abs. 5 DBA-USA durch ein sog. obligatorisches misslosungen durch sog.,package deals"fuhren konnten. Schiedsverfahren ersetzt, das von den Vertragsstaaten im gunsten des einen Vertragsstaates entschieden worden sind gend einzuleiten ist mit anderen Fallen, die der andere Vertragsstaat gerne fur Forderungen nach einem obligatorischen Schiedsverfahren sich entscheiden mochte, quasi gegeneinander, aufgerech- sind bereits in den neunziger Jahren erhoben worden. So ist her" Fur den betroffenen Steuerpflichtigen ware eine derar- von Stimmen der Literatur insbesondere im Hinblick auf tige Situation naturlich unbefriedigend, da der Ausgang des Verrechnungspreisfragestellungen bei grenzuberschreitend Schiedsverfahrens nicht mehr(allein) von den tatsachlichen tatigen Unternehmen die Einfuhrung eines obligatorischen und rechtlichen Grundlagen seines Falles abhinge Schiedsverfahrens gefordert worden. Uberdies ist im Mai 2000 ein Positionspapier zur Thematik , Arbitration in Inter Obligatorische Schiedsklauseln beseitigen diese fundamen- national Tax Matters" von der Internationalen Handelskam talen Schwachen eines abkommensrechtlichen Verstandi- mer(ICC)in Paris vorgelegt worden, aus welchem eindeuti gungsverfahrens, Obligatorische SchiedsklauseIn ermogli- die Empfehlung hervorgeht, kinftig in allen DBAs obligato- chen fur den Steuerpflichtigen einen effektiven Schutz vor rische Schiedsverfahren vorzusehen. Die ICC sieht das feh definitiven Doppelbesteuerungssituationen und vermitteIn len einer obligatorischen Schiedsklausel in einem DBA als daher ein, Plus"an Rechtssicherheit, da der Steuerpflichtige bedeutenden Nachteil fur den betroffenen Steuerpflichtigen einen rechtlichen Anspruch auf die Beseitigung der Doppel- an, weil dadurch die Beilegung eines Besteuerungsfalls besteuerungssituation innerhalb eines angemessenen zeit- durch die Einleitung eines(fakultativen) Schiedsverfahrens lichen Rahmens besitzt. Sog. fakultative Schiedsverfahren allein im Ermessen der Finanzverwaltungen der Vertrag hingegen, wie sie bspw. nach Art. 25 Abs. 6 DBA-Kanada staaten liege und Art. 25 A DBA-Frankreich vorgesehen sind, bieten dem gegenuber keine Gewahr dafur, dass Doppelbesteuerungssi tuationen von den Vertragsstaaten aufgelost werden, da die 2. Anwendungsbereich der neuen Schiedsregelung Einleitung des Schiedsverfahrens in das Ermessen der betei- Nach dem Willen der Vertragsstaaten sollen grundsatzlich ligten Finanzverwaltungen gestellt ist. 3 Streitfragen im Hinblick auf die Ansassigkeit von Personen In der deutschen Abkommenspolitik ist von obligatorischen nach Art. 4 DBA-USA einer Regelung durch ein obligato- riches Schiedsverfahren zuganglich sein, Daruber hinaus SchiedsklauseIn bislang eher zuruickhaltend Gebrauch ge- sollen Betriebsstattenfragen nach Art. 5 DBA-USA, Fragen macht worden Lediglich das DBA-Osterreich aus dem Jahr zu den gewerblichen Einkinften nach Art. 7 DBA-USA SO- 2000(dort Art. 25 Abs. 5)sah bislang ein obligatorisches wie Fragen zu Gewinnabgrenzungen bei verbundenen Un Schiedsverfahren unter Einbindung des EuGH als zustandi- ternehmen nach Art. 9 DBA-USA im Wege eines Schieds- ges Schiedsgericht vor 4 Andere von der Bundesrepublik verfahrens gelost werden konnen SchlieBlich konnen auch Deutschland geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen, Streitfragen rund um die Besteuerung von Lizenzen nach wie etwa das DBA mit Schweden oder Danemark sehen Art. 12 DBA-USa Gegenstand eines Schiedsverfabrens diglich die Moglichkeit eines fakultativen Schiedsverfahrens vor, enthalten daruber hinaus jedoch noch einige Besonder heiten: Im Rahmen des DBA-Schweden beispielsweise soll nach Art. 41 Abs. 5 die sog , Europaische Konvention zur 2 Ziger.Schi friedlichen Beilegung von Streitigkeiten" zur Anwendung gelangen, wonach die Vertragsstaaten in Rechtsstreitigkeiten uber die Anwendbarkeit des DBA den Internationalen Ge- 4 Siche Lang/Stefaner. in: Debatin/Wassermever. DBA-Osterreich richtshof (IGH) als zustandiges Schiedsgericht anrufen sol- Art, 25 Rdnr. 3. 7f, Ziiger, SWI 1999, 25 len, Uberdies kann nach Art. 41 Abs 3 DBA-Schweden bei BGBL. 1961 [L, S 81: siche auch Guttentag/ Misback. BIFD 1986. Doppelbesteuerungskonflikten zwischen der Bundesrepub- 6 Der Text des Zusatzprotokolls ist auf der Homepage des Bundesfinan lik und dem schwedischen Konigreich ein unabhangiger Fach-Ausschuss angerufen werden, der eine gutachterliche Stellungnahme zu der Streitfrage anfertigt, die Grundlage el- 7 Sieker:, RIW 1995. 578 579 zur Problematik der Wahl der angemesse ner Losung des Doppelbesteuerungskonflikts sein soll Eine nungspreismethode bei grenzuberschreitenden Transaktio- thnliche Regelung sicht auch Art, 44 Abs. 3 DBA-Dane nen im Verhaltnis USA-Deutschla mark vor. Letztlich ermoglichen aber auch diese Konfliktlo sungsmoglichkeiten keine definitive Beseitigung von Dop- 438, 3 May 2000: vgl. auch Ziger SWI 2001.S34 ff