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FACH 10 GRUPPE 2 SEITE 1926 DOKUMENTATION VON VERRECHNUNGSPREISEN Die Verrechnungspreisasymmetrien innerhalb des Mercosur sind erheblich. Der Stpfl.muss in Argentinien und Venezuela durch die Verrechnungspreisdokumentation die Marktkonfor- itat seiner grenzuberschreitenden konzerninternen Transaktionen darlegen. Wahrenddes- en muss das brasilianische verbundene unternehmen dokumentieren dass im jahresdurch- schnitt jedes einzelne Produkt(Transaktionen werden nach Produktart summiert)die vorge- schriebenen Gewinnsatze erfullt. Eine Verabschiedung des seit 2001 im brasilianischen Parlament vorliegenden Gesetzentwurfs Nr. 4.695/01 zur Anpassung der Verrechnungs reisregeIn im Sinne der OECD-Richtlinien ist in nachster Zeit nicht zu erwarten. Insgesamt kann die sudamerikanische Entwicklung von Dokumentationspflichten in zwei Landergruppen geteilt werden Wahrend die volkswirtschaftlich starksten Staaten bereits meaner reiche Verrechnungspreisvorschriften und Dokumentationspflichten eingefuhrt haben(Mexiko 1996, Brasilien 1997, Argentinien 1998, Chile 1998, Venezuela 1999), folgten die kleineren Staaten diesem Beispiel erst in neuerer Zeit( Peru 2001, Kolumbien 2004, Costa Rica 2004, Ecuador 2005). Im Gegensatz zu brasilianischen Regelungen orientieren sich dabei die Normen der ubrigen sudamerikanischen Lander an den internationalen Standards der oECD Dies ist einerseits auf die beratende Unterstutzung von Argentinien und Mexiko bei der Entwicklung und Imple- mentierung der Normen zuruckzufuhren Zudem tritt wohl fur kleinere Staaten der fiskalische Zweck im Hinblick auf das Risiko, sich durch investitionsbedrohende Regeln von der inter- nationalen Wirtschaft abzuschotten, in den Hintergrund. Aufgrund der gegenlaufigen Ent wicklung der Vorschriften in den sudamerikanischen Staaten und Brasilien ist eine Integration Brasiliens in den Binnenmarkt des Kontinents bzw. des mercosur so gut wie ausgeschlossen Obwohl Brasilien als Vorreiter der wirtschaftlichen Entwicklung Sudamerikas angesehen werden kann, nutzt das Land nicht sein Potential, um eine regionale Fuhrungsrolle auf dem Gebiet der Steuerharmonisierung zu ubernehmen 2. Moglichkeiten einer, Mercosur-Verrechnungspreisdokumentation Die Vorteile der EU-Verrechnungspreisdokumentation konnten gleicherma Ben fur den sud- amerikanischen Staatenverbund gelten. Fraglich ist aber, ob es im Mercosur-Raum okono- misch und rechtlich sinnvoll ist, dem Vorbild der EU-Verrechnungspreisdokumentation zu folgen und ein einheitliches Dokumentationskonzept zu entwickeln Die volkerrechtliche Grundlage fur eine homogene Steuerpolitik-geschaffen im Vertrag von Asuncion -reicht aber als Grundlage fur ein einheitliches Dokumentationskonzept alleine nicht aus Die wichtigste Voraussetzung fur eine landerubergreifende und standardisierte Dokumentation ist die Schaffung eines echten und homogenen Binnenmarktes, in okonomi- her und rechtlicher hinsicht wBNr.19vom11.10.2006Die Verrechnungspreisasymmetrien innerhalb des Mercosurs sind erheblich. Der Stpfl. muss in Argentinien und Venezuela durch die Verrechnungspreisdokumentation die Marktkonfor￾mität seiner grenzüberschreitenden konzerninternen Transaktionen darlegen. Währenddes￾sen muss das brasilianische verbundene Unternehmen dokumentieren, dass im Jahresdurch￾schnitt jedes einzelne Produkt (Transaktionen werden nach Produktart summiert) die vorge￾schriebenen Gewinnsätze erfüllt. Eine Verabschiedung des seit 2001 im brasilianischen Parlament vorliegenden Gesetzentwurfs Nr. 4.695/01 zur Anpassung der Verrechnungs￾preisregeln im Sinne der OECD-Richtlinien ist in nächster Zeit nicht zu erwarten. Insgesamt kann die südamerikanische Entwicklung von Dokumentationspflichten in zwei Ländergruppen geteilt werden. Während die volkswirtschaftlich stärksten Staaten bereits früh umfangreiche Verrechnungspreisvorschriften und Dokumentationspflichten eingeführt haben (Mexiko 1996, Brasilien 1997, Argentinien 1998, Chile 1998, Venezuela 1999), folgten die kleineren Staaten diesem Beispiel erst in neuerer Zeit (Peru 2001, Kolumbien 2004, Costa Rica 2004, Ecuador 2005). Im Gegensatz zu brasilianischen Regelungen orientieren sich dabei die Normen der übrigen südamerikanischen Länder an den internationalen Standards der OECD. Dies ist einerseits auf die beratende Unterstützung von Argentinien und Mexiko bei der Entwicklung und Imple￾mentierung der Normen zurückzuführen. Zudem tritt wohl für kleinere Staaten der fiskalische Zweck im Hinblick auf das Risiko, sich durch investitionsbedrohende Regeln von der inter￾nationalen Wirtschaft abzuschotten, in den Hintergrund. Aufgrund der gegenläufigen Ent￾wicklung der Vorschriften in den südamerikanischen Staaten und Brasilien ist eine Integration Brasiliens in den Binnenmarkt des Kontinents bzw. des Mercosurs so gut wie ausgeschlossen. Obwohl Brasilien als Vorreiter der wirtschaftlichen Entwicklung Südamerikas angesehen werden kann, nutzt das Land nicht sein Potential, um eine regionale Führungsrolle auf dem Gebiet der Steuerharmonisierung zu übernehmen. 2. Möglichkeiten einer „Mercosur-Verrechnungspreisdokumentation“ Die Vorteile der EU-Verrechnungspreisdokumentation könnten gleichermaßen für den süd￾amerikanischen Staatenverbund gelten. Fraglich ist aber, ob es im Mercosur-Raum ökono￾misch und rechtlich sinnvoll ist, dem Vorbild der EU- Verrechnungspreisdokumentation zu folgen und ein einheitliches Dokumentationskonzept zu entwickeln. Die völkerrechtliche Grundlage für eine homogene Steuerpolitik – geschaffen im Vertrag von Asunción – reicht aber als Grundlage für ein einheitliches Dokumentationskonzept alleine nicht aus. Die wichtigste Voraussetzung für eine länderübergreifende und standardisierte Dokumentation ist die Schaffung eines echten und homogenen Binnenmarktes, in ökonomi￾scher und rechtlicher Hinsicht. Fach 10 | Gruppe 2 | Seite 1926 Dokumentation von Verrechnungspreisen 918 IWB Nr. 19 vom 11.10.2006
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