Internationale Entwicklungen bei APA's 110 iupp 2- seite 1467 Internationale Entwicklungen bei Advance Pricing Arrangements von RA/StB Dr Heinz-Klaus Kroppen, LL. M StB Dipl.-Kim. Axel Eigelshoven, Edit Deloi ouch. Dusseldorf Rechtsgrundlagen: APA-Vorschriften der jeweiligen Lander. zs chueng eetwuus errechrwatspesgzusagsetzim Worbinein girs aah2sbe- richt 2000 A Gr I. Neuere Entwicklung bei Advance Pricing Arrangements Eine vielzahl von Landern hat in den letzten Monaten neue oder erweiterte Richtlinien zur Durchfuhrung von Verrechnungspreiszusagen bzw von sog Advance Pricing Arrangements(APAs)erlassen Die deutsche Finanzverwal tung hat sich erstmals 1994 bereit erklart, an APAs mitzuwirken, zugleich wurde aber auch die zuruckhaltende auffassung der deutschen Finanzver waltung deutlich, da-aufgrund von personellen Engpassen-die erteilung 833 Im Rahmen des entwurfs des bmf-schreibens zu dokumentationsvorschrif ten(vgl. Kroppen/Eigelshoven/Roeder, IWB F 3 Gr. 2 hat die Finanz verwaltung ihre Bereitschaft zur Teilnahme an bilateralen APAs wiederum bestatigt. Die zuruckhaltende Einstellung der Finanzverwaltung ist aller- dings unverandert So soll die Erteilung von Verrechnungspreiszusagen auf Grundfalle"beschrankt bleiben; eine Konkretisierung, was unter, Grund fallen"zu verstehen ist, findet allerdings nicht statt Die oECD hat sich zuletzt im November 1999 im Rahmen eines Anhangs zu den OECD-Richtlinien ausfuhrlich mit aPAs auseinandergesetzt (vgl. Kroppen/Eigelshoven, IWB V 23. 2. 2000 S. 163). Von der OECD wurden sehr umfassende Hinweise zum Ablauf und Inhalt des Verfahrens ausgearbeitet Die internationalen Erfahrungen sind bisher allerdings nicht in den Entwurf des BMF-schreibens eingeflossen(vgl. auch IDw-Stellungnahmev 4.4. 2000 WPg 2000 S. 486). So fehlen insbesondere Erlauterungen zum Inhalt(insb- sondere zu sog. critical assumptions, Aufzeichnungspflichten, Erneuerung Laufzeit) und zum Ablauf eines APAs(Moglichkeiten von Vorgesprachen Zeitdauer des verfahrens II. Landeruiberblick uber die Entwicklung von APAs Auch ein internationaler Vergleich der Vorschriften zu APA-Verfahren dass das BMF-Schreiben zu verbindlichen Zusagen inhaltlich unzureichend ist. Die usa haben sich mit mittlerweile mehr als 250 APAs bisher den weit groBten Erfahrungsschatz bei der Erteilung von Zusagen im Bereich der Verrechnungspreise angeeignet In den USA ist- wie auch in vielen anderen Landern ein spezielles Referat fur die Erteilung von Zusagen zustandig Rechtsgrundlage fur die Zusagen bildet Rev -Proc. 96-53(1996-2 C B. 375), IWB Nr 16 vom 23.8. 2000Steuerrecht Internationale Entwicklungen bei APA’s 10International Gruppe 2 · Seite 1467 Internationale Entwicklungen bei Advance Pricing Arrangements von RA/StB Dr. Heinz-Klaus Kroppen, LL.M., StB Dipl.-Kfm. Axel Eigelshoven, Wedit Deloitte & Touche, Düsseldorf Geltungsbereich: International. Rechtsgrundlagen: APA-Vorschriften der jeweiligen Länder. Literatur: K r o p p e n / E i g e l s h o v e n / R o e d e r , Mitwirkungspflichten nach deutschem Steuerrecht vs. Mitwirkungswünsche der deutschen Finanzverwaltung im neuen Entwurf der Verwaltungsgrundsätze, IWB F. 3 Gr. 2 S. 925 ff.; Z s c h i e g n e r , US-Verrechnungspreiszusagen im Vorhinein — IRS-Jahresbericht 2000, IWB F. 8 USA Gr. 2 S. 1047 ff. I. Neuere Entwicklung bei Advance Pricing Arrangements Eine Vielzahl von Ländern hat in den letzten Monaten neue oder erweiterte Richtlinien zur Durchführung von Verrechnungspreiszusagen bzw. von sog. Advance Pricing Arrangements (APAs) erlassen. Die deutsche Finanzverwaltung hat sich erstmals 1994 bereit erklärt, an APAs mitzuwirken, zugleich wurde aber auch die zurückhaltende Auffassung der deutschen Finanzverwaltung deutlich, da — aufgrund von personellen Engpässen — die Erteilung von Zusagen auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben sollte (vgl. Finanzministerium Baden-Württemberg, Erl. v. 28. 11. 1994 - S 1300/26, IStR 1995 S. 34). Im Rahmen des Entwurfs des BMF-Schreibens zu Dokumentationsvorschriften (vgl. Kroppen/Eigelshoven/Roeder, IWB F. 3 Gr. 2 S. 925) hat die Finanzverwaltung ihre Bereitschaft zur Teilnahme an bilateralen APAs wiederum bestätigt. Die zurückhaltende Einstellung der Finanzverwaltung ist allerdings unverändert. So soll die Erteilung von Verrechnungspreiszusagen auf „Grundfälle“ beschränkt bleiben; eine Konkretisierung, was unter „Grundfällen“ zu verstehen ist, findet allerdings nicht statt. Die OECD hat sich zuletzt im November 1999 im Rahmen eines Anhangs zu den OECD-Richtlinien ausführlich mit APAs auseinandergesetzt (vgl. Kroppen/Eigelshoven, IWB v. 23. 2. 2000 S. 163). Von der OECD wurden sehr umfassende Hinweise zum Ablauf und Inhalt des Verfahrens ausgearbeitet. Die internationalen Erfahrungen sind bisher allerdings nicht in den Entwurf des BMF-Schreibens eingeflossen (vgl. auch IDW-Stellungnahme v. 4. 4. 2000, WPg 2000 S. 486). So fehlen insbesondere Erläuterungen zum Inhalt (insbesondere zu sog. critical assumptions, Aufzeichnungspflichten, Erneuerung, Laufzeit) und zum Ablauf eines APAs (Möglichkeiten von Vorgesprächen, Zeitdauer des Verfahrens). II. Länderüberblick über die Entwicklung von APAs Auch ein internationaler Vergleich der Vorschriften zu APA-Verfahren zeigt, dass das BMF-Schreiben zu verbindlichen Zusagen inhaltlich unzureichend ist. Die USA haben sich mit mittlerweile mehr als 250 APAs bisher den weltweit größten Erfahrungsschatz bei der Erteilung von Zusagen im Bereich der Verrechnungspreise angeeignet. In den USA ist — wie auch in vielen anderen Ländern — ein spezielles Referat für die Erteilung von Zusagen zuständig. Rechtsgrundlage für die Zusagen bildet Rev.-Proc. 96-53 (1996-2 C.B. 375), IWB Nr. 16 vom 23. 8. 2000 - 829 -