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das detaillierte Einblicke zum Ablauf und Inhalt des APA-Verfahrens ge zahrt. Neben dem normalen apa- verfahren hat der irs zudem in notice 98-65(1998-52 I.R. B 10 v 28. 12. 1998)ein vereinfachtes Verfahren fur klein Steuerpflichtige eingefuhrt Fur den besonderen Anwendungsfall des Global Tradings hat die US-Fina ten Veroffentlichung publiziert (vgl. Notice 94-40, 1994-1, C B 351). Der IRS will zudem jedes Jahr einen Bericht veroffentlichen, in dem die Erfahrungen ei abschluss von APAs zusammengefasst werden(vgl. Kroppen/Roeder, IWB V 24. 5. 2000S. 467; Zschiegner, IWB F 8 Gr 2S.1047).Kanada hat sich sehr fruhzeitig an APAs beteiligt und mittlerweile uber 30 APAs abgeschlossen. In 1994 wurden erstmals formale Richtlinien erlassen (Information Circular 94-4 v. 30. 12. 1994). Diese Richtlinien werden derzeit aktualisiert. In Europa hat vor allem GroBbritannien mit ca 20 APAs umfassenden Ge- brauch von Verrechnungspreiszusagen gemacht Formale Richtlinien wurden allerdings erst 1999 erlassen (Statement of Practice(SP 2/99)-Advance Pricing Agreements). Die Niederlande(Resolutie van des staatssecretaris van Financien v. 19. 10. 1994, IFZ 94/855), Belgien(Royal Decree v. 3. 5. 1999 Official Gazette v. 4. 1999), Spanien( Corporate Income Tax Act 43/1995 und Royal Decree No 536/1997)und Frankreich(Regulation 4 A-8-99 17. 9. 1999)haben ebenfalls teilweise umfassende Richtlinien erlassen. Die Erfahrungen in diesen Landern sind allerdings bisher eher gering. In Asien verfugen Japan und Korea(Art. 9 bis 14 Presidential Enforcement Decree v 6. 12. 1995)uber formale Richtlinien zu APAs. Japan hatte bereits 1987 eine Rechtsgrundlage fur bilaterial koordinierte Verrechnungspreiszu sagen geschaffen und diese im Oktober 1999 in einer uberarbeiteten Version vorgestellt. China hat sich im Rahmen der allgemeinen Verrechnungspreis estimmungen bereit erklart, an APAs teilzunehmen(vgl. Art. 48 Guo Shui Fa (1998)No.59v.6.5.1998) Australien war als erstes Land zusammen mit den usa an einem bilateralen APa beteiligt. Die australische Finanzverwaltung hat 1995 formale richtli nien fur Verrechnungspreiszusagen erlassen(TR 95/23). Australien hat bisher an ca 30 APAs mitgewirkt. In Sud- und Mittelamerika verfugt faktisch nur Mexiko uber ein etabliertes APA-Verfahren. Die meisten APAs betreffen vor allem die ca 3 500 Maquila daros, die in einer Sonderwirtschaftszone an der grenze zu den USA ange- edelt sind Die meisten Zusagen wurden allerdings nicht durch das verstan- digungsverfahren mit anderen Landern koordiniert II. Schlussbemerkung Die meisten groBeren Industrienationen haben die Durchfuhrung von APAs ausfuhrlich beschrieben und ermutigen sogar den Steuerpflichtigen, an der- rtigen Verfahren teilzunehmen. Die Finanzbehorden erhoffen sich dadurch hre Besteuerungssubstanz fruhzeitig zu sichern. Allerdings steht hinter de Forcierung auch das Interesse der Finanzbehorden, sich im Rahmen einer kooperativen Atmosphare Zugang zu Industrieerfahrungen zu erschlieBen Fur den Steuerpflichtigen ergibt sich die Moglichkeit, fruhzeitig Rechtssi cherheit bei seiner Verrechnungspreisgestaltung zu erlangen. Die relativ ge ringe Zahl an abgeschlossenen APAs und die bisherigen Erfahrungen machen erding auch deutlich, dass sich ein APA-Verfahren aufgrund der hohen Kosten nur fur sehr komplexe Transaktionen bzw nur fur groBe Unternehmen 10 Internationaldas detaillierte Einblicke zum Ablauf und Inhalt des APA-Verfahrens ge￾währt. Neben dem normalen APA-Verfahren hat der IRS zudem in Notice 98-65 (1998-52 I.R.B. 10 v. 28. 12. 1998) ein vereinfachtes Verfahren für kleine Steuerpflichtige eingeführt. Für den besonderen Anwendungsfall des Global Tradings hat die US-Finanzverwaltung ihre Erfahrungen in einer gesonder￾ten Veröffentlichung publiziert (vgl. Notice 94-40, 1994-1, C.B. 351). Der IRS will zudem jedes Jahr einen Bericht veröffentlichen, in dem die Erfahrungen bei Abschluss von APAs zusammengefasst werden (vgl. Kroppen/Roeder, IWB v. 24. 5. 2000 S. 467; Zschiegner, IWB F. 8 Gr. 2 S. 1047). Kanada hat sich sehr frühzeitig an APAs beteiligt und mittlerweile über 30 APAs abgeschlossen. In 1994 wurden erstmals formale Richtlinien erlassen (Information Circular 94-4 v. 30. 12. 1994). Diese Richtlinien werden derzeit aktualisiert. In Europa hat vor allem Großbritannien mit ca. 20 APAs umfassenden Ge￾brauch von Verrechnungspreiszusagen gemacht. Formale Richtlinien wurden allerdings erst 1999 erlassen (Statement of Practice (SP 2/99) - Advance Pricing Agreements). Die Niederlande (Resolutie van des staatssecretaris van Financien v. 19. 10. 1994, IFZ 94/855), Belgien (Royal Decree v. 3. 5. 1999, Official Gazette v. 4. 6. 1999), Spanien (Corporate Income Tax Act 43/1995 und Royal Decree No. 536/1997) und Frankreich (Regulation 4 A-8-99 v. 17. 9. 1999) haben ebenfalls teilweise umfassende Richtlinien erlassen. Die Erfahrungen in diesen Ländern sind allerdings bisher eher gering. In Asien verfügen Japan und Korea (Art. 9 bis 14 Presidential Enforcement Decree v. 6. 12. 1995) über formale Richtlinien zu APAs. Japan hatte bereits 1987 eine Rechtsgrundlage für bilaterial koordinierte Verrechnungspreiszu￾sagen geschaffen und diese im Oktober 1999 in einer überarbeiteten Version vorgestellt. China hat sich im Rahmen der allgemeinen Verrechnungspreis￾bestimmungen bereit erklärt, an APAs teilzunehmen (vgl. Art. 48 Guo Shui Fa (1998) No. 59 v. 6. 5. 1998). Australien war als erstes Land zusammen mit den USA an einem bilateralen APA beteiligt. Die australische Finanzverwaltung hat 1995 formale Richtli￾nien für Verrechnungspreiszusagen erlassen (TR 95/23). Australien hat bisher an ca. 30 APAs mitgewirkt. In Süd- und Mittelamerika verfügt faktisch nur Mexiko über ein etabliertes APA-Verfahren. Die meisten APAs betreffen vor allem die ca. 3 500 Maquila￾daros, die in einer Sonderwirtschaftszone an der Grenze zu den USA ange￾siedelt sind. Die meisten Zusagen wurden allerdings nicht durch das Verstän￾digungsverfahren mit anderen Ländern koordiniert. III. Schlussbemerkung Die meisten größeren Industrienationen haben die Durchführung von APAs ausführlich beschrieben und ermutigen sogar den Steuerpflichtigen, an der￾artigen Verfahren teilzunehmen. Die Finanzbehörden erhoffen sich dadurch, ihre Besteuerungssubstanz frühzeitig zu sichern. Allerdings steht hinter der Forcierung auch das Interesse der Finanzbehörden, sich im Rahmen einer kooperativen Atmosphäre Zugang zu Industrieerfahrungen zu erschließen. Für den Steuerpflichtigen ergibt sich die Möglichkeit, frühzeitig Rechtssi￾cherheit bei seiner Verrechnungspreisgestaltung zu erlangen. Die relativ ge￾ringe Zahl an abgeschlossenen APAs und die bisherigen Erfahrungen machen allerdings auch deutlich, dass sich ein APA-Verfahren aufgrund der hohen Kosten nur für sehr komplexe Transaktionen bzw. nur für große Unternehmen eignet. e 10 International Gruppe 2 · Seite 1468 - 830 -
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