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DER BETRIEB Heft 22 vom 3. 6. 2005 Steuerrecht1185 der Praxis ist allerdings festzustellen, dass die Standardmethoden- Die zweite Gruppe von Unternehmen umfasst sog. Entrepreneure elten zum Einsatz kommen, weil die Vergleichbarkeit von Prei- oder auch Strategiefuhrer In der Regel konnen hierfur die Verrech nungspreise nicht mittels der Nettomargenanalyse ermittelt werd daten regeimaBig nicht verfugbar sind. Damit einher geht die Be. weil diese Unternehmen tiber die wesentlichen immateriellen Wirt obachtung, dass die Finanzbehorden diese methoden haufig an schaftsguter verfuigen. Nach Ansicht der Finanzverwaltung scheider zumindest ein externer Nettomargenvergleich aus, weil der Gewinn reifen, wenn die angewandte Methode im Inland zu Verlusten des Entrepreneurs maBgeblich durch die immateriellen Wirtschafts oder im Ausland zu hohen Gewinnen fuhrt 3. Nettomargenmethoden Bei der dritten Gruppe handelt es sich um sog. , Mittelunterneh- men". Der typische Fall eines solchen Unternehmens durften ins- Aufgrund der schlechten Datenlage zur Anwendung der Stan dardmethoden setzen sich im Ausland und zunehmend auch im men soll die Anwendung der Nettomargenmethoden nach Ansicht Inland zur Dokumentation der verrechnungspreise gewinnorien der Finanzverwaltung zu einer Unverwertbarkeit der Dokumentati tierte Methoden durch". Dabei kommt haufig die TNMM zur on fuhren, weil angeblich keine Renditekennziffern von vergleich Anwendung. Im Kern versucht man uber Nettomargen von ver baren oder auch eingeschrankt vergleichbaren Unternehmen ermit gleichbaren Unternehmen die Angemessenheit der Verrech telt werden konnen2. Konnen hierfur keine tatsachlichen Fremd nungspreise zu dokumentieren. In der Praxis stellt man ublicher preise festgestellt werden, so sind die Verrechnungspreise aufgrund weise auf das betriebsergebnis ab und setzt dieses in das vernal von Planrechnungen zu bestimmen(s. Abschn [IL. 2. nis zum Umsatz(Umsatzrendite), zu den Voll- oder Teilkosten Konnen keine akzeptablen Fremdvergleichsdaten ermittelt wer Net Cost Plus oder Berry Ratio 3)oder zum betriebsnotwendi- den, musste die Finanzverwaltung konsequenterweise auch auf gen Kapital (Return on Assets oder Return on Net Assets). Die die Vorlage von Fremddaten verzichten und sich auf eine reine Nettorenditen konnen durch interne Daten gestiuitzt werden, die Beschreibung der Preisfestsetzung beschranken. Stattdessen for der Stpfl. oder ein anderes konzernverbundenes Unternehmen dert sie trotzdem die Vorlage von Fremdvergleichsdaten und ver bei Transaktionen mit fremden Dritten realisiert (interner strickt sich dabei in eine Reihe von Widerspruchlichkeiten Im Fremdvergleich) Sehr haufig sind allerdings keine internen Net. Mittelpunkt steht hier Rdn. 3.4. 12.6 VerwGrS-Verfahren,die torenditen feststellbar, und es werden Datenbanken eingesetzt,: wohl den sog. hypothetischen Fremdvergleich als die Losung des um Nettorenditen von veroffentlichten Jahresabschlussen ver- Problems der Ermittlung von Fremdpreisen bei unzureichenden gleichbarer Unternehmen zu gewinnen (externer Fremdver. Informationen darstellen soll. Demnach soll der Stpfl. mittels in gleich). Das BMF-Schreiben vom 12. 4. 2005 stellt explizit fest, nerbetrieblicher Plandaten und aufgrund von Gewinnprognosen dass der Stpfl. nicht verpflichtet werden kann, einen solchen da- seine Verrechnungspreise im Voraus festlegen. Allerdings fordert tenbankgestuitzten Nettorenditevergleich zur Angemessenheits- die Finanzverwaltung auch bei der Preisfestsetzung uber Plan- dokumentation anzustellen 4 daten, dass der Stpfl. Fremdvergleichsdaten fur seine Planunger Grundsatzlich ist zu beachten, dass es in der Praxis keine umfas. mitteln soll, um die Hohe der Gewinne zu objektivieren Dabei send vergleichbaren Unternehmen gibt Allerdings haben Fur werden drei Methoden favorisiert: tions.und Risikounterschiede auf die Nettomargen einen deut- Zum einen konnen Renditekennziffern von zumindest eingeschrankt lich geringeren Einfluss als auf Bruttomargen, sodass diese Me. vergleichbaren Unternehmen verwendet werden. Dies fuhr letzt thoden trotzdem einen Fremdvergleich erlauben" Auch konnen lich dazu, dass wiederum die Nettomargenmethode zur Anwendung haufig Nettomargen von Unternehmen in unterschiedlichen kommt Der Stpf. darf nun irritiert sein, da er doch zuvor gelernt Markten verwendet werden, wenn die Markte vergleichbar hat, dass es eigentlich gar keine (eingeschrankt) vergleichbaren Un- sind, Daher erlaubt die Finanzverwaltung sinnvollerweise, dass ternehmen gibt, die ihm die Dokumentation seiner verrechnungs auch eingeschrankt vergleichbare Unternehmen fur einen Ver- preise ermoglichen. In Rdn. 3.4.10.3. b) des BMF-Schreibens vom gleich der Nettomargen herangezogen werden konnen. Aller dings muss die Vergleichbarkeit vom Stpfl uberpruft werden Die Verwendung reiner Branchendurchschnitte oder die Analyse 11..Vgl. Z B BMF vom 12. 4. 2005, a. aO(Fn. 3). Rdn. 3. 4.20 b)letz ter Spiegelstri 12. Hierzu kritisch Maier-Frischmuth, IWB Fach 3 Gruppe 1S.1989 von Nettorenditen-ohne einen Abgleich des Funktions-und 13. Vgl. Sec. 1. 482-5(by 4)()(B)US-Regs s erstmals E 1. DuPont de Risikoprofils-sollen zu einer Unverwertbarkeit der Dokumenta tion fuhren lemurs Co v U.S., 6C8 F 2d 445(Ct Cl. 1979. certiorari de nied. 445 U.S. 962(1980)). Die Berry Ratio setzt den Rchgewi logica n das Verhaltnis zu den Vertriebs- und verwaltungskosten und wenn die Unternehmen vergleichbar sind oder wenn die Unter- 14. BMF vom 12 4 2005 aa0 Fwen anger schiede keinen Einfluss auf die Hohe der Nettorendite haben Fn. 3). Rdn. 3. 4. 12.4 So auch Seer aaO.(Fn. 9).5 90 AO Ran. 36: Maier-Fnischmuth, IWB Fach 3 Daher konnen Unternehmen, die uber wesentliche immaterielle 15. BMF vom 12. 4. 2005. a.a. O(Fn. 3).Rdn 3.27, OECD-Grundsat- Wirtschaftsguiter verfugen, die den Gesamtgewinn des Unterneh mens maBgeblich pragen, nicht zum Fremdvergleich herangezo. 16. Fur pan-Europaische Studien vgl. Meenan/Dawid/Hilshorst, Tax gen werden. Die Nettomargenmethode wird daher stets auf das Management Transfer Pricing Special Report Nr, 23, 2004, S3 ff Unternehmen in der Wertschopfungskette angewendet, das uber 18. BMF vom 12. 4. 2005. aaO.(Fn. 3).Rdn.3.43:Sec die einfacheren Funktionen und Risiken verfugt 8. Die Finanz verwaltung nimmt eine Dreiteilung von Unternehmenstypen vor 1.482-5(b)(2)()US-Regs, Eigelshoven, in: Vogel/Lehner, Komm z. DBA, Art. 9 Ran, 82 und leitet daraus die Anwendbarkeit der Nettomargenmethode 19. MF vom 12. 4. 2005. a.a. 0.(Fn. 3),Rdn. 3. 4.10.3 b 20.. Nach BMF vom 12. 4. 2005. a aO(Fn. 3),Rdn. 3.4.10. b)ergib Die erste Gruppe von Unternehmen nimmt lediglich Routinefunktio- dualgroBe. Nach Ran, 3.4. 12.6 konnen aber Nettomargenmetho- nen wahr. Hier handelt es sich z B um Agenten, Kommissionare den auf Basis von Planrechnungen auch auf einen Entrepreneur og."Stripped distributors"( Gesellschaften mit geringem Lager angewendet wercen. Die beiden Ron. stenen daher im Wider bestand und eingeschrankten Forderungsausfallrisiken) oder um orucn Zueirander. Ran. 3. 10. 3 funrt zutreffend aus dass bei Lohnfertiger. In der Regel konnen fur diese Gruppe aus Datenban ransaktionen zwischen zwei Entreprereuren insbesondere die men relativ leicht identifiziert werd2m124200m3n3402:34103) und deren Nettorenditen zum Vergleich herangezogen werden Nur 22 m1242005aaO.(Fn3),Rdn.3.4.102c)34103b) hierfuir mochte die Finanzverwaltung die TNMM zulassen 05.aa.0.(Fn3).Rdn.3.4.103b)
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