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Verrechnungspreise 5 2· Seite103 Verrechnungspreise im Steuerrecht der Russischen Moderation von Dr. Stephan Rasch und Dr Achim Roeder, MA Deloitte Touche dusseldorf Geltungsbereich: Russische Foderation. Rechtsgrundlage: Steuerkodex v 31. 7. 1998 Nr. 146-FZ: Steuerkodex vom 6.8. 1999 Nr 154-FZ und 155-FZ Literatur: Becker/Kroppen, Handbuch Internationale Verrechnungspreise, Koln 1999; Che bounov, Kommentierung des Dop yer(Hrsg. ),Dol steuerung, Bd. V, Anhar gement Transfer Pricing Report, Jg. 9, Nr. 22, S 852 ff. Koslow, Das Feingchreiber (hrsg ) Transfer F自小s agement Transfer Pricing Report Nr.9,S.572f I. Relevante Bestimmungen des russischen Steuerrechts Die gesetzlichen Bestimmungen des russischen Steuerrechts sind Im neuen russischen Steuerkodex enthalten. Der Steuerkodex gliedert sich in zwei Teile. Der erste Teil trat am 1.1.1999 in Kraft. der zweite Teil erst z 1. 1. 2001. Soweit international verbindliche vertrage zwischen der RF und anderen Staaten Regelungen enthalten, welche von denen des Steuerkodex abweichen, so gelten gemaB Art 7 des Steuerkodex(StK) vorrangig die ver traglichen Bestimmungen. Dies gilt z B. auch im Hinblick auf Gewinnkor rekturen nach art. 9 des deutsch-russischen DBA. Die fuir den bereich der Verrechnungspreise wesentlichen Bestimmungen des russischen Steuerrechts finden sich im ersten Teil des stK. Es handelt sich dabei um art. 20 und Art. 40 StK. im art. 20 StK findet sich die definition verbundener personen und Art. 40 enthalt die maBgeblichen Prinzipien zur Bestimmung steuerlicher Verrechnungspreise fur Guter und Dienstleistungen. Eine gewisse Unsicher- heit des russischen Gesetzgebers auf dem Gebiet der Verrechnungspreise zei dert wurde. Zu den Anderungen zahlten beispielsweise eine Erweiterung der Definition verbundener Unternehmen, sowie eine vergroberung des Kreises der verrechnungspreisrelevanten Transaktionen. Es ist nicht auszuschlieBen dass auch in naherer Zukunft weitere Anderungen erfolgen konnen(o V, Tax Management Transfer Pricing Report, 1998, Jg 7, Nr 15, S 572) Il. Betroffene SteuerpHlichtige und Transaktionen 1. Definition verbundener personen Nach Art. 20 StK werden verbundene Personen als naturliche oder juristische Personen definiert, deren Beziehungen zueinander einen direkten Einfluss auf die bedingungen oder wirtschaftlichen Ergebnisse ihrer tatigkeit oder der Tatigkeit der vertretenen Personen haben (vgl. auch Koslow, a a O, s.75 82). Dies soll insbesondere der Fall sein, wenn IWB Nr 18 vom 26. 9. 2001Steuerrecht Verrechnungspreise 5 Russische Föderation Gruppe 2 · Seite 103 Verrechnungspreise im Steuerrecht der Russischen Föderation von Dr. Stephan Rasch und Dr. Achim Roeder, M.A., Deloitte & Touche Düsseldorf Geltungsbereich: Russische Föderation. Rechtsgrundlage: Steuerkodex v. 31. 7. 1998 Nr. 146-FZ; Steuerkodex vom 6. 8. 1999 Nr. 154-FZ und 155-FZ. Literatur: Becker/Kroppen, Handbuch Internationale Verrechnungspreise, Köln 1999; Chebounov, Kommentierung des Doppelbesteuerungsabkommens aus russischer Sicht, in: Debatin/Wassermeyer (Hrsg.), Doppelbesteuerung, Bd. V, Russland (Loseblatt), S. 7 f.; ders., Überblick über das Steuerrecht Russlands, in Debatin/Wassermeyer (Hrsg.), Doppelbesteuerung, Bd. V, Anhang Russland (Lose￾blatt); F o r t , Transfer Pricing in Russia: A New Fiscal Battleground, Tax Mana￾gement Transfer Pricing Report, Jg. 9, Nr. 22, S. 852 ff.; K o s l o w , Das deutsch￾russische Doppelbesteuerungsabkommen, IWB, F. 5 Russische Föderation, Gr. 2, S. 75 ff.; K u c k h o f f / S c h r e i b e r , Verrechnungspreise in der Betriebsprüfung, München 1997; Lacy/Henderson/Plougar, Russia: Advanced Tax Is￾sues, in: Feinschreiber (Hrsg.): Transfer Pricing International; o. V., Changes Broaden Meaning of Related Party, Tax Management Transfer Pricing Report, Jg. 8, Nr. 9, S. 378 f.; o. V., Taxpayers Face Vague Transfer Pricing Law As Authorities Plan to Step Up Enforcement, Tax Management Transfer Pricing Report, Jg. 8, Nr. 9, S. 572 f. I. Relevante Bestimmungen des russischen Steuerrechts Die gesetzlichen Bestimmungen des russischen Steuerrechts sind im neuen russischen Steuerkodex enthalten. Der Steuerkodex gliedert sich in zwei Teile. Der erste Teil trat am 1. 1. 1999 in Kraft, der zweite Teil erst zum 1. 1. 2001. Soweit international verbindliche Verträge zwischen der RF und anderen Staaten Regelungen enthalten, welche von denen des Steuerkodex abweichen, so gelten gemäß Art. 7 des Steuerkodex (StK) vorrangig die ver￾traglichen Bestimmungen. Dies gilt z. B. auch im Hinblick auf Gewinnkor￾rekturen nach Art. 9 des deutsch-russischen DBA. Die für den Bereich der Verrechnungspreise wesentlichen Bestimmungen des russischen Steuerrechts finden sich im ersten Teil des StK. Es handelt sich dabei um Art. 20 und Art. 40 StK. Im Art. 20 StK findet sich die Definition verbundener Personen und Art. 40 enthält die maßgeblichen Prinzipien zur Bestimmung steuerlicher Verrechnungspreise für Güter und Dienstleistungen. Eine gewisse Unsicher￾heit des russischen Gesetzgebers auf dem Gebiet der Verrechnungspreise zeigt sich darin, dass Art. 40 StK während des Jahres 1999 bereits zweimal geän￾dert wurde. Zu den Änderungen zählten beispielsweise eine Erweiterung der Definition verbundener Unternehmen, sowie eine Vergrößerung des Kreises der verrechnungspreisrelevanten Transaktionen. Es ist nicht auszuschließen, dass auch in näherer Zukunft weitere Änderungen erfolgen können (o. V., Tax Management Transfer Pricing Report, 1998, Jg. 7, Nr. 15, S. 572). II. Betroffene Steuerpflichtige und Transaktionen 1. Definition verbundener Personen Nach Art. 20 StK werden verbundene Personen als natürliche oder juristische Personen definiert, deren Beziehungen zueinander einen direkten Einfluss auf die Bedingungen oder wirtschaftlichen Ergebnisse ihrer Tätigkeit oder der Tätigkeit der vertretenen Personen haben (vgl. auch Koslow, a. a. O., S. 75, 82). Dies soll insbesondere der Fall sein, wenn IWB Nr. 18 vom 26. 9. 2001 - 915 -
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