Verrechnungspreise anhand Betriebsvergleich 3 Gruppe1·sete1587 Die Bestimmung angemessener Verrechnungspreise mit Hilfe des externen Betriebsvergleich Zugleich: Anm zum Urt des FG Dusseldorf v 8. 12. 1998 von RA/StB Dr Heinz-Klaus Kroppen, LL. M. und beide: WEDIT Deloitte Touche Dusseldorf Geltungsbereich: Deutschland Rechtsgrundlagen: 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, s 1 AStG, 8 162 AO, Art. 9 OECD-MA. I. Problemstellung Die Bestimmung angemessener Verrechnungspreise und die Einfuhrung von errechnungspreissystemen, die den steuerlichen Anforderungen gerecht werden, entwickelt sich in der Steuerplanung fur international operierend Unternehmen zu einer der be ren. Antriebsmotor fur diese Entwicklung sind die USA, wo mittlerweile 30% der Einkommenskorrekturen im Rahmen von Betriebsprufungen(Bp ) auf das Thema Verrechnungspreise zuruckzufuhren sind Aber nicht nur der IRS hegt Argwohn gegen die Unangemessenheit von Verrechnungspreisen; das Thema wird nunmehr auch verstarkt von Bp in Europa aufgegriffen. Die erhoht Aktivitat der Bp geht einher mit der Veroffentlichung von Verrechnungspreisrichtlinien, zuletzt in Belgien, Danemark, GroBbritannien und Frankreich. Die steigenden Betriebsprufungsaktivitaten zwingen viele Unternehmen, Verrechnungspreissysteme auszuarbeiten, die den steuerlichen Anforderungen standhalten. Dabei spielt der externe Betriebsvergleich eine immer groBere Rolle, weil transaktionsbezogene Daten oft nicht vorhanden sind und falls doch. Unterschiede zwischen konzerninternen und -externen Transaktionen bestehen, die nicht oder nur schwierig angepaBt werden kon Die Rechtsprechung im Bereich der Bestimmung grenzuberschreitender Ver- rechnungspreise ist bisher wenig ausgepragt. So muBte es nicht verwundern, dab das Urteil des FG Dusseldorf vom 8. 12. 1998(DStRE 1999, 792)in der deutschen und internationalen Literatur auf ein groBes Echo gestoBen ist (Borstell/ Prick, IStR 1999, S.304; dies, International Tax Review April 1999, 9: Schnorberger, IStR 1999, 523; Vogele, International Tax Review Juli/August 1999, 9; Kuckhoff/ Schreiber, IStR 1999, 515). Das FG Dusseldorf behandelt eine vielzahl von Problemen, die nicht nur im Rahmen der Bp. sondern auch bei der Planung von verrechnungspreissystemen von Bedeutung sind Das Gericht beschaftigte sich mit den Verrechnungspreisen zwischen einer deutschen Tochtervertriebsgesellschaft und einem italienischen Produzenten von hochpreisigen Bekleidungsartikeln. Das Verfahren umfaBte den Zeitraum on 1980 bis 1990. Nach der grundung der deutschen Vertriebsgesellschaft in Jahre 1980, erzielte diese sechs Jahre lang kontinuierlich Verluste und selbst nach ll Jahren ihrer tatigkeit konnte die gesellschaft noch keinen Totalge- IWB Nr I vom 12. 1. 2000Außensteuerrecht Verrechnungspreise anhand Betriebsvergleich 3 Deutschland Gruppe 1 · Seite 1587 Die Bestimmung angemessener Verrechnungspreise mit Hilfe des externen Betriebsvergleichs Zugleich: Anm. zum Urt. des FG Düsseldorf v. 8. 12. 1998 von RA/StB Dr. Heinz-Klaus Kroppen, LL.M. und Dipl.-Kfm. Axel Eigelshoven beide: WEDIT Deloitte & Touche, Düsseldorf Geltungsbereich: Deutschland. Rechtsgrundlagen: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, § 1 AStG, § 162 AO, Art. 9 OECD-MA. I. Problemstellung Die Bestimmung angemessener Verrechnungspreise und die Einführung von Verrechnungspreissystemen, die den steuerlichen Anforderungen gerecht werden, entwickelt sich in der Steuerplanung für international operierende Unternehmen zu einer der bedeutsamsten Aufgaben in den kommenden Jahren. Antriebsmotor für diese Entwicklung sind die USA, wo mittlerweile 30% der Einkommenskorrekturen im Rahmen von Betriebsprüfungen (Bp.) auf das Thema Verrechnungspreise zurückzuführen sind. Aber nicht nur der IRS hegt Argwohn gegen die Unangemessenheit von Verrechnungspreisen; das Thema wird nunmehr auch verstärkt von Bp. in Europa aufgegriffen. Die erhöhte Aktivität der Bp. geht einher mit der Veröffentlichung von neuen nationalen Verrechnungspreisrichtlinien, zuletzt in Belgien, Dänemark, Großbritannien und Frankreich. Die steigenden Betriebsprüfungsaktivitäten zwingen viele Unternehmen, Verrechnungspreissysteme auszuarbeiten, die den steuerlichen Anforderungen standhalten. Dabei spielt der externe Betriebsvergleich eine immer größere Rolle, weil transaktionsbezogene Daten oft nicht vorhanden sind und falls doch, Unterschiede zwischen konzerninternen und -externen Transaktionen bestehen, die nicht oder nur schwierig angepaßt werden können. Die Rechtsprechung im Bereich der Bestimmung grenzüberschreitender Verrechnungspreise ist bisher wenig ausgeprägt. So mußte es nicht verwundern, daß das Urteil des FG Düsseldorf vom 8. 12. 1998 (DStRE 1999, 792) in der deutschen und internationalen Literatur auf ein großes Echo gestoßen ist (Borstell/ Prick, IStR 1999, S. 304; dies., International Tax Review April 1999, 9; Schnorberger, IStR 1999, 523; Vögele, International Tax Review Juli/August 1999, 9; Kuckhoff/Schreiber, IStR 1999, 515). Das FG Düsseldorf behandelt eine Vielzahl von Problemen, die nicht nur im Rahmen der Bp., sondern auch bei der Planung von Verrechnungspreissystemen von Bedeutung sind. Das Gericht beschäftigte sich mit den Verrechnungspreisen zwischen einer deutschen Tochtervertriebsgesellschaft und einem italienischen Produzenten von hochpreisigen Bekleidungsartikeln. Das Verfahren umfaßte den Zeitraum von 1980 bis 1990. Nach der Gründung der deutschen Vertriebsgesellschaft im Jahre 1980, erzielte diese sechs Jahre lang kontinuierlich Verluste und selbst nach 11 Jahren ihrer Tätigkeit konnte die Gesellschaft noch keinen TotalgeIWB Nr. 1 vom 12. 1. 2000 - 9 -