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DER BETRIEB. Heft 16 vom 20. 4. 2007 Steuerrecht 883 lll. Immaterielle Wirtschaftsguter schriften. Regs. s 1. 4829T(m)(3)bestimmt, dass Leistungen fur den Fall, dass eine Dienstleistungstransaktion mit einem die unter ein Cost Sharing Arrangement fallen, Gegenstand der Transfer von immateriellen Wirtschaftsgutern einhergeht, Regs. 5 1. 482.7 sind inhalten die Temporary Regulations in s 1.4829T(m)(2)eine Jorschrift, die auf die bestehenden Regelungen bzgl. der Ubertra- V. Zusammenfassung gungimmaterieller Wirtschaftsguter gem $1.482-4 verweist Die Mit der Veroffentlichung der Temporary Regulations bemuht darin enthaltenen Vorschriften sollen immer dann zur Anwen- sich der IRS, einige Unklarheiten der alten Regelungen aus dem dung kommen, wenn die Ubertragung des Intangible Property Jahr 1968 zu beseitigen. Mit der neuen Definition des im Rahmen der untersuchten Dienstleistungstransaktion eine we. Dienstleistungsbegriffs und der detaillierten Bestimmung der sentliche Rolle spielt Das IRS mochte damit verhindern, dass eine duplicative services und der shareholder activities verfolgt der Ubertragung immaterieller Wirtschaftsgiuter unter dem Mantel IRS offensichtlich das Ziel, den Umfang verrechenbarer Leis einer Dienstleistungstransaktion verschleiert wird, und die ent. tungen Zu erweitern. Die Services Cost Method bietet eine sprechenden Regelungen nach S 1.482-4 nicht zur Anwendung sinnvolle Alternative zum ehemaligen Cost Safe Harbor, kommen.Die Formulierung dieser Klausel lasst allerdings Raum obgleich durch die eher restriktiv gewahlten Voraussetzungen fur Interpretationen, wann genau eine Dienstleistungstransaktion zur Anwendbarkeit der Services Cost Method die Zahl der zu im Einzelfall vorrangig dem Zweck dient, immaterielles Eigentum fremdublichen Kostenaufschlagen zu verrechnenden Leistungen von einer verbundenen Partei zu einer Anderen zu transferieren wohl eher steigen als sinken wird Der Verwaltungsaufwand fur und damit gemas dem commensurate-with-income standard aus die Stpfl. konnte dadurch ebenfalls erhoht werden. Interna- s 1.482-4 bewertet werden musste Der Stpfl hat hier mit einer tional tatige Unternehmen sind demnach gut beraten,ihre gewissen Unsicherheit zu leben und sollte eine schlussige Argu. Kostenumlagesysteme grundlich zu uberpriufen und die darin mentation vorbereiten fur den Fall, dass eine Dienstleistung we- enthaltenen Dienstleistungen im Hinblick auf die neuen gen der mit ihr verbundenen Ubertragung eines oder mehrererRegelungen zu analysieren Wenig Licht bringen die neuen Vorschriften in das Dunkel der In diesem Zusammenhang adressieren die neuen Vorschriften auch die Problematik des Eigentums an einem immateriellen gleichzeitiger Ubertragung von immateriellen Wirtschaftsgutern Wirtschaftsgut. Im Fall, dass keinem der verbundenen Unterneh- Dem Treasury Department und dem IRS wird lediglich ein gro. Wirtschaftsgut zugesprochen werden kann, oder der Eigentumer tungsvertrage eingeraumt, wodurch die Unsicherheit auf Seiten nicht uber die notwendige wirtschaftliche Substanzol verfugt, der Stpfl. wachs. Diese moglichen Unsicherheitsfaktoren kon- dieser rolle tatsachlich gerecht zu werden, so soll derjenige nen minimiert werden, indem der Stpf. seine konzerninternen tpl. als Eigentumer des immateriellen Wirtschaftsguts gelten, Vertrage stets auf Basis des Prinzips der wirtschaftlichen Sub- der die praktische Kontrolle tiber das immaterielle Wirtschafts. stanz ausarbeitet und nur moglichst homogene Transaktionen gut ausubt 2 unter einem Vertrag aggregiert. Eine luickenlose Dokumentation I. Abgrenzung zu anderen Vorschriften der konzerninternen Kostenbelastungen hilft auBerdem, die Wahrscheinlichkeit von Anpassungen durch den IrS zu reduzie- Am 22. 8. 2005 hatten der US-Treasury und der Internal Reve-ren nue Service den 200-seitigen Entwurf der seit lingerer Zeit er warteten uberarbeiteten Cost Sharing Regulations veroffent licht Die Proposed Regulations regeln zwei Themenkreise: 61.Regs. s 1.482-1(d)(3)uX(C)enthalt Beispiele, in denen das IRS ertragsinhalte, die nicht mit dem Prinzip der wirtschaftli same immaterielle Wirtschaftguter unter einem Cost Sharing Ar- Substanz abereinstimmen, so anpassen kann, dass durch den rangement sollen anhand zukunftig erwarteter Gewinneaus Vertrag die okonomische Realitat widergespiegelt wird. Weitere dem Cost Sharing Arrangement aufgeteilt werden; daneben soll Beispiele, die diesen unbestimmten Rechtsbegriff erlautern sol- den sich in den Temporary Regulations$ 1.482-4T(f)(4) eine Vergutung fur die Einbringung von Ressourcen und Kapazi- 62. Regs. 5 1.482-4T(6) taten erfolgen, die ein Poolmitglied einmalig oder fortlaufend in 63.Prop. Treas. Reg. 5 1.482-7-Department of the Treasury/IRS. das Cost Sharing Arrangement einbringt REG-14461502vom22.8.2005 Die hier erlauterten temporary and final US-Regulations zu den 65.Sog. Reasonable Anticipated Benefit;, Prop. Treas. Reg. Praambel konzerninternen Dienstleistungen stehen neben diesen Vor 2 C, Praambel B 5, 5 1.482-7(a)(1) Aufwendungen fur ein hausliches arbeitszimmer nach §4Abs.5satz1Nr6b,§9Abs.5und§10Abs.1Nr.7 EStG-Neuregelung durch das stAndG 2007 BMF-Schreiben vom3.4.2007-ⅣVB2-52145/07/0002[2007/0141884] Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehorden der Lander I. Grundsatz gilt zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Aufwen. 1 Nach S 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 und s9 Abs. 5 Satz 1 dungen fur ein hausliches Arbeitszimmer nach S 4 Abs. 5 Satz 1 EStG durfen die Aufwendungen fur ein hausliches Arbeitszim Nr. ob, $9 Abs. 5 und s 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG i d F des steuer- anderungsgesetzes 2007 vom 19.7. Folgendes BGBL I 2006 S BStBI.|2006S.432    4   5     )   "       *     @    )          < 1!=?02*./.0/   )      6   !  K      @    ! < 1!=?0=   ! "               )   K    0  #    6     "        6 $! " 56' D   )   K     @      ,   "       )    $ 6   < 1!=?0=      ! "      #  (  6   5$ )   "      %      +  )   %               (-    -      < 1!=?0=     ! " '$!                        )   "          K        @     56'  ! 5   +               %     @    ! 5  )            %     @     $   )   %         '  >1 )   6 (  )    '$!  %    @    )   $   #     @      >0!  (#           00! ?! 0::7    '* O   5  6  '  0::  %    ( +     !      >8 D  >=! 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