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Doppelbesteuerung Deutschland Vertriebstochtergesellschaft als Kommissionar Gruppe 2.Seite745 Funktionsanderung der Vertriebstochtergesellschaft zum Kommissionar von RA/StB Dr. Heinz-Klaus- Kroppen,ll.m., Dusseldorf Geltungsbereich: Deutschland. Rechtsgrundlagen: AStG; HGB; KStG; OECD-MA. Literatur: Brod ersen /Kolczy n s ki.. The Commissionaire: Tax-Focused Evaluation from Germany, Intertax 1997, 201; Kroppen/Huff meier, The German Commissionaire as a Permanent Establishment under the OECD-Model Treaty, Intertax 1996, 133; die s. Der Kommissiona als Betriebsstatte nach dem OECD-Musterabkommen, IWB F. 3 Gr. 2 S. 637 ff. K u m mel, Der Aus- gleichsanspruch des Vertragshandlers, DB 1997, 27; Pr: Betriebsstattenprop 1996/97, 425 ff.; Roser, Der Ausgleichsanspruch der Vertriebstochtergesell- schaft bei Anderung der Vertriebsstruktur, FR 1996, 577 ff. I. Einleitung In den letzten Jahren hat eine Reihe international tatiger Konzerne ihre Ver- triebsstruktur fur Europa, einschlieBlich Deutschland, in der Weise umge- stellt, dab die deutsche Tochtergesellschaft, die ursprunglich die Waren als Eigenhandler vertrieb(im eigenen Namen fur eigene Rechnung), nunmehr als Kommissionar tatig wird(im eigenen Namen fur fremde Rechnung). Die An- derung der Struktur geht meist damit einher, dab die auslandische Mutter- produktionsgesellschaft das Lagerrisiko das Gewahrleistungsrisiko, das Delkredererisiko und das Absatzrisiko ubernimmt. Durch die Anderung der Vertriebsstruktur bedingt, andert sich das Entgelt der Tochtergesellschaft. Wahrend sie vor der Anderung eine Marge aus der Differenz zwischen Ein- kaufs-und Verkaufspreis verdiente, erhalt sie nunmehr eine Kommission als Prozentsatz vom Umsatz, die an den am Markt ublichen Kommissionen aus- gerichtet ist. Mehrere hochrangige Vertreter der Finanzverwa haben dazu offentlich vertreten, daB in der Anderung der Vertriebsstruktur vom Eigenhandler zum g eines immateriellen Wirtschaftsgutes von der Kommissionar die Ubertragung eingesellschaft liegt (Runge, Praxis des Inter Tochtergesellschaft auf die Muttergese r- nationalen SteuerrechtsVerrechnungspreise-- multinationaler Unterneh- men, veranstaltet vom DAI in Frankfurt, 10.-12. 11. 1997; Wichmann, Delo- itte& Touche, Global Transfer Pricing Puzzle, veranstaltet von Deloitte& Touche und der American Chamber of Commerce in Germany in Frankfurtam 10. 9. 1997). Da die Muttergesellschaft fur die Ubertragung des immateriellen Wirtschaftsgutes kein Entgelt bezahle, liege eine verdeckte Gewinnausschut- tung nach g 8 Abs. 3 KStG vor. Die Richtigkeit dieser Aussage ist Gegenstand dieses Beitrages. Zu dem Problem, o er Kommissionar eine Vertreterbe- triebsstatte begrundet, hat sich der Autor bereits in Kroppen/Huffmeier,IWB F.3 Gr. 2 S. 697 geauBert. Darauf wird hier nicht weiter eingegangen.Zur Veranschaulichung soll folgender Sachverhalt dienen. IWB Nr.23vom10.12.1997 Verlag Neue Wirtschafts-Briefe, Herne/Berlin- Voltext-Service-service@nwb.deVerlag Neue Wirtschafts-Briefe, Herne/Berlin - Volltext-Service - service@nwb.de
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