Steuerrecht 5 Niederlande andern. da die Finanzbehorden eine solche nur dann erteilen werden, wenn die gesellschaft gewisse Anforderungen erfullt So ist erforderlich, dass wenigstens 50 V. H. der Mitglieder des Vorstands in den Niederlanden ar die Mitglieder uber einen genugenden Sachverstand und die entspre- ende Kompetenz verfugen mussen, um die ubertragenen Pflichten wahr nehmen zu konnen ntscheidende Vorstandsentscheidungen in den Niederlanden getroffen erden mussen die verwaltung der Gesellschaft in den Niederlanden erfolgen muss; das Hauptbankkonto in den Niederlanden gefuhrt werden muss das Unternehmen uber genugend Eigenkapital verfugen muss, um die Funktionen und Risiken auszufullen Zudem mussen die Unternehmen die typischen Risiken toren-,w Finanze. rungsgesellschaften ubernehmen Dies sind das debit wahrungs-, Markt- und das betriebsrisiko. Unternehmen. die solche rungsgesellschaft typischen Risiken nicht ubernehmen, kann die anrechnung fur auslandische Quellensteuern versagt werden. IV. Advance Pricing Agreements Der APA-Erlass(IFZ2001/292M), der mit den OECD-Leitlinien von 1999 abereinstimmt, erlautert das Verfahren furen APA, das nunmehrauf uni-,bi- und multilateraler Ebene gewahrt werden kann Ein unilaterales APA kommt u.a.in Frage, wenn sich die beteiligte Finanzverwaltung eines Staates wei- gert, ein APA zu gewahren, wenn ausreichende vergleichsdaten vorhanden infach gelagerte Falle handelt (vgl. auch Dodge/DiCenso, a a.O., S. 19, 20). Der Steuerpfichtige kann ein APa hin er Verrechnungspreisfragen ublicherweise fur einen Zeitraum von vier bis funf Jahren erlangen, es sei denn langlaufende vertrage beduirfen ei ner langerfristigen Beurteilung Die erforderlichen Antragsunterlagen fur ein APA entsprechen denen, die die OECD-Leitlinien empfehlen (vgl. OECD Leitlinien Tz 4.124 ff.) In abhangigkeit von den Umstanden des Einzelfalls hat der Steuerpfichtige daher unter anderem folgende Unterlagen vorzulegen irmengeschichte, der Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen der Produktbeschreibungen, der Funktionen, Risiken und Vermogensge- nstande(materieller und immaterieller art) Beschreibung der Transaktionen, Produkte, Geschaftsfelder und Verein arungen, die von dem APa umfasst sein sollen, und-soweit erforderlich eine kurze Begrundung dafur, warum ggf murein Teil der Transaktionen, der Produkte, der Geschaftsfelder oder Vereinbarungen in der Anfrage enthalten sind Unternehmen und Betriebsstatten. die in die Transaktionen oder verein barungen eingebunden sind; IWB Nr 14 vom 25.7. 2001 719ändern, da die Finanzbehörden eine solche nur dann erteilen werden, wenn die Gesellschaft gewisse Anforderungen erfüllt. So ist erforderlich, dass — wenigstens 50 v. H. der Mitglieder des Vorstands in den Niederlanden ansässig sind; — die Mitglieder über einen genügenden Sachverstand und die entsprechende Kompetenz verfügen müssen, um die übertragenen Pflichten wahrnehmen zu können; — entscheidende Vorstandsentscheidungen in den Niederlanden getroffen werden müssen; — die Verwaltung der Gesellschaft in den Niederlanden erfolgen muss; — das Hauptbankkonto in den Niederlanden geführt werden muss; — das Unternehmen über genügend Eigenkapital verfügen muss, um die Funktionen und Risiken auszufüllen. Zudem müssen die Unternehmen die typischen Risiken solcher Finanzierungsgesellschaften übernehmen. Dies sind u. a. das Debitoren-, Währungs-, Markt- und das Betriebsrisiko. Unternehmen, die solche für eine Finanzierungsgesellschaft typischen Risiken nicht übernehmen, kann die Anrechnung für ausländische Quellensteuern versagt werden. IV. Advance Pricing Agreements Der APA-Erlass (IFZ2001/292M), der mit den OECD-Leitlinien von 1999 übereinstimmt, erläutert das Verfahren für ein APA, das nunmehr auf uni-, biund multilateraler Ebene gewährt werden kann. Ein unilaterales APA kommt u. a. in Frage, wenn sich die beteiligte Finanzverwaltung eines Staates weigert, ein APA zu gewähren, wenn ausreichende Vergleichsdaten vorhanden sind oder es sich um einfach gelagerte Fälle handelt (vgl. auch Dodge/DiCenso, a. a. O., S. 19, 20). Der Steuerpflichtige kann ein APA hinsichtlich aller Verrechnungspreisfragen üblicherweise für einen Zeitraum von vier bis fünf Jahren erlangen, es sei denn langlaufende Verträge bedürfen einer längerfristigen Beurteilung. Die erforderlichen Antragsunterlagen für ein APA entsprechen denen, die die OECD-Leitlinien empfehlen (vgl. OECDLeitlinien Tz. 4.124 ff.). In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls hat der Steuerpflichtige daher unter anderem folgende Unterlagen vorzulegen: — Beschreibung der weltweiten Organisationsstruktur, einschließlich der Firmengeschichte, der Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen, der Produktbeschreibungen, der Funktionen, Risiken und Vermögensgegenstände (materieller und immaterieller Art); — Beschreibung der Transaktionen, Produkte, Geschäftsfelder und Vereinbarungen, die von dem APA umfasst sein sollen, und - soweit erforderlich - eine kurze Begründung dafür, warum ggf. nur ein Teil der Transaktionen, der Produkte, der Geschäftsfelder oder Vereinbarungen in der Anfrage enthalten sind; — Unternehmen und Betriebsstätten, die in die Transaktionen oder Vereinbarungen eingebunden sind; Steuerrecht Verrechnungspreise 5 Niederlande Gruppe 2 · Seite 325 IWB Nr. 14 vom 25. 7. 2001 - 719 -