正在加载图片...
1188 Steuerrecht DER BETRIEB. Heft 22 vom 3. 6. 200 einer Transaktion auberhalb der Bandbreite von fremdublichen zeichnung verzichtet werden, wenn die richtlinie ais Teil de Preisen, muss der Stpfl ggf eine verdeckte Gewinnausschuttung Verrechnungspreisdokumentation vorgelegt wirds. Die Einhal oder verdeckte Einlage erklaren tung der verrechnungspreisrichtlinie hat der Stpfl. durch Bei Einige Stpfl. vereinbaren explizit oder implizit auch lediglich spieltalle, welche die Finanzverwaltung auswahlen kann, nach vorlaufige Verrechnungspreise und passen diese am Jahresende zuweisen Abweichungen von der Verrechnungspreisrichtlinic an. So vereinbaren verbundene Unternehmen z. B. bei der Er- Unter Umstanden kann es notwendig und zweckmaBig sein, die bringung von Dienstleistungen, dass am Jahresende im Rahmen Verrechnungspreisanalyse auf mehrere Jahre auszuweiten, ins der Kostenaufschlagsmethode auf Basis von Istkosten abgerech- besondere um Produkt und Konjunkturzyklen, besondere Kos net wird ( damit ein fremdublicher Kostenaufschlagssatz erreicht teneinfluisse, Geschaftsstrategien oder um bestimmte Risiker wird), oder die Gewinne einer Vertriebsgesellschaft werden am besser abbilden zu konnen In den USA und in einer vielzah Jahresende in die Bandbreite von fremduiblichen Umsatzrenditen von Staaten ist haufig ein Betrachtungszeitraum von drei Jahrer uberfuhrt Unter Art. 9 oECD.MA ist jede Veranderung der Prei- ublich 5o; die australischen Finanzbehorden schlagen einen Be se zulassig, solange der endgultige Preis sich innerhalb der Band. trachtungszeitraum von funf Jahren vors7 Der Stpfl. kann aller men daher eine Vielzahl von Staaten Anpassungen-auch zulas-.i dies okonomisch gerechtfertigt ist, insbes. dann, wenn langfristi Die deutsche Finanzverwaltung will dagegen Jahresendanpassun. len ekte, z. B. wahrungsschwankungen analysiert werden sol ten ihres steueraufkommens-hin ge eff gen, die zulasten ihres Steueraufkommens gehen, nur in engen RegelmaBig ergibt sich bei der Ermittlung von Fremdvergleichs Grenzen zulassens, insbesondere missen nachtragliche Anpas. daten eine Bandbreite von Werten. Die Berucksichtigung der sungen im Vorhinein vereinbart werden. Das BMF sieht dabei vollumfanglichen Bandbreite ist nur bei uneingeschrankter Ver die formalen Anforderungen bei beherrschenden Gesellschaftern gleichbarkeit der Geschaftsbedingungen gestattet.Bei nur ein Verstandigungs-und EU- Schiedsverfahren scheint sich das BMF gen. Die Einengung kann etwa durch Kontrollrechnungen mit seiner Auffassung zu formalen Kriterien allerdings nicht sehr si iIfe anderer Verrechnungspreismethoden oder anhand von cherzu sein und will hierwohl die Hohe des vereinbarten Verrech-: Plausibilitatsuberlegungen erfolgen. Bei den Plausibilitatsuber nungspreises doch nicht unberucksichtigt lassen So soll im Be. legungen stellt die Finanzverwaltung etwa darauf ab, ob eine an triebsprufungsbericht zur Vorbereitung auf ein Verstandigungs-: ger gemessene Gewinnerzielung moglich ist, oder ob der Stpfl. ga oder EU-Schiedsverfahren auch dargestellt werden, inwieweit durch eine konkrete Verhandlungsmacht bestimmte Preise in die Vergutung der Hohe nach dem Fremdvergleich entspricht, falls nerhalb der Bandbreite hatte durchsetzen konnen. Eine solche das Fa eine Anpassung auf formale Kriterien begrindet". Offen- verhandlungsmacht wurde aber regelmaBig in der Funktions sichtlich glaubt die Finanzverwaltung -berechtigterweise-ihre Auffassung im internationalen Bereich nicht durchsetzen zu kon- und Risikoanalyse sowie der Marktbetrachtung berucksichtigt, nen. Die Praxis der Verstandigungsverfahren zeigt, dass ein unzu- rucksichtigung dieser Verhandlungsmacht ausgewahlt, eben von reichender Vertrag allein regelmaBig keine Gewinnkorrektur: Unternehmen, die ebenfalls eine vergleichbare Verhandlungs rechtfertigt. So wird auch die deutsche Finanzverwaltung kaum macht besitzen. In den meisten Fallen werden Unternehmen, bereit sein, das Einkommen eines inlandischen Stpfl herabzuset. welche die Marktmacht besitzen, bestimmte Preise durchzuset zen, wenn eine auslandische Finanzverwaltung einen fremduibli chen Verrechnungspreis korrigiert, nur weil bestimmte formate Fremdvergleichsdaten nicht feststellen lassen oo Kriterien nicht erfullt werden Auch der BFH sieht nach seiner jun- geren Rechtsprechung in der Nichteinhaltung von Formalien le diglich ein Indiz der Unangemessenheit" shoven, a.a. O.(Fn. 18), Art. 9 Ran. 22 iFvm12.4.2005,a.a.O.(Fn.3).Ran,3.4.128 V. Aggregation, Mehrjahresanalyse und Bandbrei- 46. BMF vcm 124. 2005, a.a. O(Fn. 3). Rdn 6.1.1: kritisch zu den Egeishoven//entimp, DB 2003 S 230 Verrechnungspreisaufzeichnungen sind grundsatzlich geschafts. 48.S0 a Ch R d2. 4. 18 0: CD- Grund ayz Ran. 6.2. 1 S. etwa BFH-Urteil vom 19.5.1998|R36/97.Bst8!.11998 schaftsvorfalle zu Gruppen zusammengefasst werden. Diese in S689= DB 1998 S, 1893, hierzu Eigeishover/Nientimp, DB 2003 der Praxis regelmaBig unabdingbare Gruppenbildung muss nach vorher festgelegten und nachvollziehbaren Regeln erfolgen5 50..,5 2 Abs. 3 GAutzV: s. auch Baumnotf/Ditz/Reinert, DStR 200-4 Geschaftsvorfalle konnen dabei fur die Dokumentation dann zu 159: Eigelshoven/Kratzer, IStR 2004 S 32 f. Kaminski/Strunk RiW 2003 S 564: Kroppen/Rasch, iWB Fach 3 Gruppe 1 S1927 einer Gruppe zusammengefasst werden, wenn sie nach Funktio. 51. Ablehe aumhof/Ditz/ Greiner DStR 2004 S. 159: Seer. a a o nen und Risiken wirtschaftlich ahnlich sind. Eine Gruppenbil- 52. BMF vo. 12. 4. 2005, a.a.O(Fn. 3),Adn. 3.4.13. vgl zum inhalt dung ist auch zulassig, wenn dies bei fremden Dritten ublich ist oder bei ursachlich zusammenhangenden Geschaftsvorfallen einer Verrechnungspreisrichtinie Kroppen/Rasch, IWB Fach Gruppe I S 198 schatten bei fremden Dritten nennen die VerwGrS-Verfahren 3).Rdn3.4.12.9:Rdn.t49 das Beispiel des verkaufs von Druckern und deren Wartung dsatze:Sec.1.482-1(f)(2)(h) US-Regs Eg Bei der Zusammenfassung zu Gruppen kommt den Verrech- 56.Vg. Sec. 1. 482-1(f)(2)(i)E), 1.482-5()(4) US-Regs nungspreisrichtlinien als hochster Aggregationsstufe besondere 58..Z. B Silva, Tax Management Transfer Pricing. 1995, S. 416: hier Bedeutung zu. Im Rahmen einer innerbetrieblichen Richtlinie urde der Einfluss von Wahrurgsserwankungen auf die Gewinne konnen hierbei fur verbundene Transaktionen Verrechungs von ertrebsgeselischaften ocer einen Zeitraum von 10 Jahren preismethoden vorgegeben werden Werden diese Regeln tat- sachlich befolgt, so kann auf eine geschaftsvorfallbezogene auf- 9.BMF vom 124. 2005. a.a. O(Fn 3). Rcn 34:2.5 c) C. BMF om 124.. aa o(Fn 3) Ran 34 10.2 b)
<<向上翻页向下翻页>>
©2008-现在 cucdc.com 高等教育资讯网 版权所有