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DER BETRIEB. Heft 16 vom 20. 4. 2007 Steuerrecht 879 S1.4829TO: Kosten einer Dienstleistung(Total Services Costs ten die Verhandlungen bereits begonnen, bevor das Tochterunter- S1. 4829T(k: Kostenaufteilung: nehmen uberhaupt Teil dieser Gruppe war, dann soll ein erkenn- $1.482.T):Dienstleistungstransaktionen zwischen verbundenen barer Nutzen fur die Tochtergesellschaft vorliegen, der nach den S1.4829T(m): Abgrenzung zu anderen Verrechnungspreisvorschrif. Bereits unter den Vorschriften von 1968 war die Verrechnung eines Entgelts ausgeschlossen, wenn eine tatigkeit eines Leis S1.4829T(n): Anwendungszeitpunkt. tungserbringers fur den Leistungsempfanger keinen Nutzen be deutet hat, da die Leistung durch den Leistungsempfanger be- Mit der vorliegenden Betrachtung sollen die neuen Regelungen reits selbst erbracht wurde (duplicative activities ). Diese Qual im Uberblick vorgestellt und einige Problembereiche untersucht kation wird auch in den neuen Vorschriften beibehalten und na. her erlautert. Als duplikativ werden jene Aktivitaten klassifi ll.Steuerliche Behandlung konzerninterner zert, die eine reine Vervielfaltigung einer ohnehin durchgefuhr- Dienstleistungstransaktionen unter den neuen ten oder durchzufuhrenden aktivitat bedeuten ein nutzen ent US-Regulations faltet diese Duplizierung fur den Leistungsempfanger dann jedoch nicht und eine Verrechnung ist ausgeschlossen 1. Dienstleistungsbegriff und,, Benefit Test Im rahmen der neuen vorschriften bedient sich das irs einer lutzen 1 S des $1.482-9T((3) Duplikative Aktivitat sehr breiten Definition des, Service"-Begriffs In S 1.4829T()(1) Stammhaus fuhrt FinanzierungsTochterunternehmen fuhrt Finan- der Temporary Regulations wird eine konzerninterne Dienstleis-funktionen fur gesamte Unterneh-zierung und Cash Management tungstransaktion als eine Aktivitat eines verbundenen Unterneh. mensgruppe aus, Z.B. Aushand- eigenverantwortlich und mit eige mens,die einen Nutzen fir ein oder mehrere andere Mitglieder lung kurz. und langfristiger Finan- nen Angestellten durch Die leis. des Unternehmensverbunds generiert, beschrieben. Eine Akti. zierungsvertrage, Kapitalbeschaf. tung des Stammhauses wird dabei vitat kann dabei sowohl die Erbringung einer konkreten Leis fung und Cash Management. nicht in Anspruch genommen. tung, als auch die Aufnahme von Risiken, die Bereitstellung Tab. 1: Beispiel zu duplikativen Aktivitaten eines Nutzungsrechts an materiellen oder immateriellen wirt schaftsgutern,Wissenstransfer oder die Bereitstellung sonstiger2., Shareholder Activities"(Gesellschafteraufwand) Ressourcen bedeuten Ein Themenbereich von weitreichender praktischer Bedeutung, Entscheidend dabei ist, dass dem Empfanger der Leistung ein der im Zusammenhang mit der Behandlung der ,duplicative acti. unmittelbare Art und Weise eine erkennbare Steigerung seines Die probleme ergeben sich in der praxis aus zweierlei Hinsicht: zum einen bestimmen unterschiedliche Definitionen den um- Marktposition entweder verbessert oder ihn realistischerweise fang des nicht verrechenbaren Gesellschafteraufwands(Diskussi in die Lage versetzt, diese zu verbessen. Der Fokus ist hier, on der stewardship vs. shareholder activities). Zum anderen wie auch bereits in den vorlaufigen Regelungen von 2003 ganz klar auf den Empfanger der Leistung gerichtet. Die geltenden stellt sich in der Praxis das Problem, wie der Umfang des Gesell Vorschriften von 1968 sprachen noch von einem Nutzen, falls schafteraufwands tatsachlich bestimmt werden soll. Die Uber- sich ein fremder Dritter fur die erbringung der Leistung beza beza. arbeitung und Verdeutlichung ist zu begriufen, dient sie doch der Rechtssicherheit zur Allokation von Dienstleistungsentgel len lieBe?. Nun stellt sich eher die Frage, ob ein unabhangiger ten. In der Vergangenheit wurden duplicative activities unter Leistungsempfanger, der sich in einer vergleichbaren Situation befindet wie der tatsachliche Leistungsempfanger, bereit ware dem Begriff stewardship activities gefasst. Die neuen vorschrif- einen fremden Dritten fur die gleiche oder eine ahnliche Dienst. ten unterscheiden nunmehr explizit zwischen rein duplil leistung zu bezahlen. Mit dieser Umformulierung gleichen sich Tatigkeiten(s. Abschn. IL. 1 )und shareholder activitiersativen die neuen Regelungen den OECD-Verrechnungspreisrichtlinien Die neuen Vorschriften liefern anhand zahlreicher Beispiele De- von 1995an, die ebenfalls aus der Sicht des leistungsempfai finitionen fur shareholder Aktivitaten. Da diese Leistungen nicht gers argumentieren. Der Nutzen darf allerdings, nach den Be stimmungen der Proposed Regulations, nicht so indirekt oder 4. Regs. 5 1.482-9TOX 1). A controlled services transaction i entfernt (indirect or remote benefit)sein, dass ein Leistungsemp- (the renderer)that results in a benei oup of controlled any activity .. by one member of a gi fanger nicht bereit ware, fur diese Leistung ein Entgelt zu ent- to one or mo embers of the controlled group( the recipient(s)). Dabei sei angemerkt, dass man grundsatzlich nicht von einem kennbaren Nutzen spricht, wenn der vermeintliche Nutzen nur auf die zugehorigkeit zu einer Gruppe verbundener Unternehmen ercial value that enhances the recipiement of economic c Dient's commercial zuruckzufuhren ist/passive association/o. Wenn Z b, ein Toch- nticipated to do so terunternehmen eines groBen Konzerns einen Auftrag erhalt, den/ 7.Regs. 5 1.482-2(b)0): No allocations shall be made if the pro- es aller Wahrscheinlichkeit allein nicht hatte akquirieren konnen related parties would not have charged for such services dann soll noch nicht notwendigerweise ein erkennbarer Zusatz tinationale Unterneh- men und Steuerverwaltungen, 1995(OECD-Leitlinien nutzen i.S. der Definition des S1 Der Nutzen aus einem solchen Auftrag, der ausschlieBlich auf. 10.Regs. 5 1.482-9T()(5).A controlled taxpayer generally will not be rund der Zugehorigkeit zu einer Gruppe zustande kommt, ist considered to obtain a benefit where that benefit results from the icht als konzerninterne Dienstleistung i. S der Temporary Regu- ontrolled taxpayer's status as a member of a controlled group Lations einzustufen Entscheidend ist, dass keine spezifischen Mar- 12-. 1 482- TO(5)Example 1 uiber die neuen Vertrage gespielt hat Wurde das Mutterunterneh. 15.Unteros82-9Ti3)(n)und(5)Examples 4 bis 6 reting Intangibles der Muttergesellschaft eingesetzt wurden, und 13.Regs. 51 ass die muttergesellschaft keine rolle bei den Verhandlungen 7. 11 der OECD-Leitlinien 6Ber Vorschriften gab es insoweit keine Anleitung mehr gab es allein ein Technical Advice Memorandum, TAM men jedoch bei den Vertragsverhandlungen assistieren oder hatI <1!=?02*./H #   "   .*  ' ; /J I <1!=?02*./H #   J I <1!=?02*./H "         J I <1!=?02*./H      $   J I <1!=?02*./H    $ ! ,          6   K        !     !                       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