正在加载图片...
Steuerrecht Preisvergleichsmethode Gruppe2· Seite1555 genuber unverbundenen Abnehmern zu analysieren. Soweit es eine interne gel fur Rabatte in einzelnen Transaktionen gibt, die durchgangig angewen det wird und die sich auch anhand der Daten nachvollziehen lasst. sollten Anpassungen auf der grundlage dieser Regel vorgenommen werden. D. hum Vergleichbarkeit der Preise herzustellen, sind diese durch entsprechende auf oder Abschlage auf ein einheitliches Mengenniveau und damit auf die gleiche Rabatthohe-die deruntersuchten Partei oder auf ein rabattniveau von null anzupassen. Beispiel: Durch Befragung der Vertriebsleitung wurde herausgefunden, dass die i die lgende Preispolitik anwendet: In Transaktionen mit unverbundenen Abnehmer he von 10 %gewahrt Diese Umsatzmarke wird mit einem Jahresumsatz in HoE 110 000 auch in den Transaktionen mit V uberschritten. Fur den preisvergle en alle Transaktionspreise, bei denen dieser Rabatt nicht gewahrt wurde, weil die Regel auf das entsprechende unverbundene Unternehmen nicht zutrifft, um 10% Eine Aussage hinsichtlich der Volumeneffekte wird jedoch wenig verlasslich sein, wenn das volumen in den konzerninternen Transaktionen extrem von den volumina mit unverbundenen Unternehmen abweicht. Wenn etwa in dem oben angegebenen Beispiel mit V statt e 110 000 ein Umsatz von E 10 Mic realisiert wird, wahrend mit den Unverbundenen Umsatze getatigt werden, die die groBenordnung von E 100 000 nicht wesentlich uberschreiten, fuhr die anwendung der einfachen internen Rabattregel wie in dem beispie wahrscheinlich nicht zu einer verlasslichen Anpassung (vgl. Sec. 1.482 1(d)( 3(ii)(C), Example2(ii)US-RL. Existiert keine interne Rabattregel, bzw wurde diese nicht konsistent angewendet, oder ist diese nicht auf die konzern- erwarten, bspw. weil die verhandlungsmacht der Abnehmer in Preisverhand lungen mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Einfluss auf den ausgehandelten Preis hat, so sind die preise zwischen unverbundenen Unternehmen mittels quantitativer Verfahren auf Volumeneffekte zu untersuchen. Dazu ist der Ein- fluss der groBen, die mit einem moglichen Volumeneffekt im Zusammenhang stehen auf die preise mit unverbundenen Dritten zu schatzen. Als variablen bieten sich einerseits die in den einzelnen Transaktionen realisierten Mengen an. Andererseits sind Volumeneffekte hinsichtlich einzelner Abnehmer zu identifizieren Dazu kann bspw. der Einfluss der GroBenklasse der Abnehmer hinsichtlich des Umsatzes, der mit den Abnehmern insgesamt realisiert wird auf die Preise bestimmt werden Die Preise sind dann entsprechend der fest. gestellten Effekte auf ein einheitliches Rabattniveau(auf das der untersuch ten Partei oder auf ein Niveau von null)anzupassen L: Fur die Verkaufspreise der I wurden Volumeneffekte fur drei groB ehmern getestet( Klasse 1: unter E100 000, Klasse 2: E100 000-6500 Klasse von Abnehmern festgestellt. Da die V in die zweite Klasse fallt, empfiehlt es sich die preise der unverbundenen unternehmen aus anderen klassen auf das ent- orechende Niveau anzupassen, d h es ist fur die Unter en der ersten groBen. Lasse ein Abschlag der Preise von 9, 5 und fur die Unternehmen der dritten gro- Benklasse ein Aufschlag der Preise von 5, 5 vorzunehmen IWB Nr 5 vom 13.3. 2002genüber unverbundenen Abnehmern zu analysieren. Soweit es eine interne Regel für Rabatte in einzelnen Transaktionen gibt, die durchgängig angewen￾det wird und die sich auch anhand der Daten nachvollziehen lässt, sollten Anpassungen auf der Grundlage dieser Regel vorgenommen werden. D. h. um Vergleichbarkeit der Preise herzustellen, sind diese durch entsprechende Auf￾oder Abschläge auf ein einheitliches Mengenniveau und damit auf die gleiche Rabatthöhe — die der untersuchten Partei oder auf ein Rabattniveau von null — anzupassen. Beispiel: Durch Befragung der Vertriebsleitung wurde herausgefunden, dass die I die folgende Preispolitik anwendet: In Transaktionen mit unverbundenen Abnehmern, mit denen die V einen Jahresumsatz von mindestens i 100 000 erzielt, wird ein Rabatt in Höhe von 10 % gewährt. Diese Umsatzmarke wird mit einem Jahresumsatz in Höhe von i 110 000 auch in den Transaktionen mit V überschritten. Für den Preisvergleich werden alle Transaktionspreise, bei denen dieser Rabatt nicht gewährt wurde, weil die Regel auf das entsprechende unverbundene Unternehmen nicht zutrifft, um 10 % erhöht. Eine Aussage hinsichtlich der Volumeneffekte wird jedoch wenig verlässlich sein, wenn das Volumen in den konzerninternen Transaktionen extrem von den Volumina mit unverbundenen Unternehmen abweicht. Wenn etwa in dem oben angegebenen Beispiel mit V statt i 110 000 ein Umsatz von i 10 Mio realisiert wird, während mit den Unverbundenen Umsätze getätigt werden, die die Größenordnung von i 100 000 nicht wesentlich überschreiten, führt die Anwendung der einfachen internen Rabattregel wie in dem Beispiel wahrscheinlich nicht zu einer verlässlichen Anpassung (vgl. Sec. 1.482- 1(d)(3)(ii)(C), Example 2 (ii) US-RL). Existiert keine interne Rabattregel, bzw. wurde diese nicht konsistent angewendet, oder ist diese nicht auf die konzern￾internen Transaktionen übertragbar und sind aber dennoch Mengeneffekte zu erwarten, bspw. weil die Verhandlungsmacht der Abnehmer in Preisverhand￾lungen mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Einfluss auf den ausgehandelten Preis hat, so sind die Preise zwischen unverbundenen Unternehmen mittels quantitativer Verfahren auf Volumeneffekte zu untersuchen. Dazu ist der Ein- fluss der Größen, die mit einem möglichen Volumeneffekt im Zusammenhang stehen, auf die Preise mit unverbundenen Dritten zu schätzen. Als Variablen bieten sich einerseits die in den einzelnen Transaktionen realisierten Mengen an. Andererseits sind Volumeneffekte hinsichtlich einzelner Abnehmer zu identifizieren. Dazu kann bspw. der Einfluss der Größenklasse der Abnehmer hinsichtlich des Umsatzes, der mit den Abnehmern insgesamt realisiert wird, auf die Preise bestimmt werden. Die Preise sind dann entsprechend der fest￾gestellten Effekte auf ein einheitliches Rabattniveau (auf das der untersuch￾ten Partei oder auf ein Niveau von null) anzupassen. Beispiel: Für die Verkaufspreise der I wurden Volumeneffekte für drei Größenklassen von Abnehmern getestet (Klasse 1: unter i 100 000, Klasse 2: i 100 000 – i 500 000 und Klasse 3: über i 500 000 Jahresumsatz). Dabei wurden statistisch signifikante Preis￾abschläge von 9,5 % in Transaktionen mit der zweiten und von 15 % mit der dritten Klasse von Abnehmern festgestellt. Da die V in die zweite Klasse fällt, empfiehlt es sich, die Preise der unverbundenen Unternehmen aus anderen Klassen auf das ent￾sprechende Niveau anzupassen, d. h. es ist für die Unternehmen der ersten Größen￾klasse ein Abschlag der Preise von 9,5 % und für die Unternehmen der dritten Grö- ßenklasse ein Aufschlag der Preise von 5,5 % vorzunehmen. Steuerrecht Preisvergleichsmethode 10International Gruppe 2 · Seite 1555 IWB Nr. 5 vom 13. 3. 2002 - 247 -
<<向上翻页向下翻页>>
©2008-现在 cucdc.com 高等教育资讯网 版权所有