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TURKEl STEUERRECHT SEITE 149 GRUPPE 2FACH 5 Neues Verrechnungspreisgesetz im turkischen Korperschaftsteuerrecht Dr. Stephan Rasch und Abdulkerim Keser Die turkische Finanzverwaltung hat am 21.6. 2006 Verrechnungspreisvorschriften in das turkische Steuerrecht eingefuhrt. Sie folgt damit dem Trend insbesondere der europaischen Staaten, sowohl Vorschriften zur materiellen Bestimmung angemesse- ner Verrechnungspreise zu erlassen als auch die Mitwirkungspflichten des Steuer- pflichtigen in Form von Dokumentationsverpflichtungen zu regeln. Bisher enthielt das turkische Steuerrecht lediglich eine Vorschrift, wonach verdeckte Gewinnaus schuttungen der Besteuerung unterliegen und das Einkommen im Sinne der Korper chaftsteuer Kurumlar Vergisi ) nicht minden. Es ist offensichtlich, dass die turkische Finanzverwaltung damit auf den wirtschaftlichen Boom in der Turkei und die damit rgehende Vervielfachung der konzerninternen Transaktionen reagiert. Turki- sche Unternehmen sind seit dem Beginn der Zollunion 1996 in Europa besonders aktiv. Im Rahmen dieser Darstellung sollen ein erster Oberblick sowie eine erste Beurteilung der neuen gesetzlichen Regelungen gegeben werden Daruber hinaus soll anhand eines Praxisbeispiels die Problematik der Verrechnungspreisbestimmung der vergangenen Jahre verdeutlicht werden INHALTSUBERSICHT 1. Entwurf der Verrechnungspreisvorschriften Vorschrift zum schadlichen Steuerwettbewerb Unilaterale APAs/Kostenumlagen ng lL. Anmerkungen llL. Praxiserfahrun RA Dr. Stephan Rasch und Dipl. -Ww. Abdulkerim Keser, MA Deloitte, Munchen. WBNr.17vom13.9.2006 819Neues Verrechnungspreisgesetz im türkischen Körperschaftsteuerrecht Dr. Stephan Rasch und Abdulkerim Keser* Die türkische Finanzverwaltung hat am 21.6.2006 Verrechnungspreisvorschriften in das türkische Steuerrecht eingeführt. Sie folgt damit dem Trend insbesondere der europäischen Staaten, sowohl Vorschriften zur materiellen Bestimmung angemesse￾ner Verrechnungspreise zu erlassen als auch die Mitwirkungspflichten des Steuer￾pflichtigen in Form von Dokumentationsverpflichtungen zu regeln. Bisher enthielt das türkische Steuerrecht lediglich eine Vorschrift, wonach verdeckte Gewinnaus￾schüttungen der Besteuerung unterliegen und das Einkommen im Sinne der Körper￾schaftsteuer (Kurumlar Vergisi) nicht mindern. Es ist offensichtlich, dass die türkische Finanzverwaltung damit auf den wirtschaftlichen Boom in der Türkei und die damit einhergehende Vervielfachung der konzerninternen Transaktionen reagiert. Türki￾sche Unternehmen sind seit dem Beginn der Zollunion 1996 in Europa besonders aktiv. Im Rahmen dieser Darstellung sollen ein erster Üb erb lick sowie eine erste Beurteilung der neuen gesetzlichen Regelungen gegeben werden. Darüber hinaus soll anhand eines Praxisbeispiels die Problematik der Verrechnungspreisbestimmung der vergangenen Jahre verdeutlicht werden. Inhaltsübersicht I. Entwurf der Verrechnungspreisvorschriften • Fremdvergleichsprinzip • Vorschrift zum schädlichen Steuerwettbewerb • Dokumentationsanforderungen • Unilaterale APAs/Kostenumlagen • Zusammenfassung II. Anmerkungen III. Praxiserfahrung * RA Dr. Stephan Rasch und Dipl.-Vw. Abdulkerim Keser, M.A., Deloitte, München. Türkei Steuerrecht Seite 149 | Gruppe 2 | Fach 5 IWB Nr. 17 vom 13.9.2006 819
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