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EU-KOrperschaftsteuer, armonisierte Bemessungsgrundlage fur die Eu-interne Tatigkeit. Die EU-Kommission will jedoch die Hohe der Korperschaftsteuersatze auf grund des Subsidiaritatsprinzips(Art. 5 Abs. 2 EGV) nach wie vor als natio- nale Angelegenheit behandelt wissen. Ein EU-weit einheitlicher Korper schaftsteuersatz ist von der Kommission zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorge- sehen. Allerdings ist es nach Ansicht der Kommission erforderlich, eine breite moglichen Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen und kann nur langfris- tig realisiert werden Daher empfiehlt die EU-Kommission eine zweistufige Vorgehensweise. Im ersten Schritt sollen zunachst durch eine Reihe von gezielten MaBnahmen konkrete Hindernisse beseitigt werden Auf der zweiten Stufe sollen dann die langfristigen Ziele verwirklicht werden Als kurzfristige gezielte MaBnahmen schlagt die EU-Kommission deshalb Folgendes vor: Ausarbeitung von Orientierungshilfen zur Rechtsprechung des EuGH, um eine erleichterte Anwendung der Gemeinschaftsrechts zu ermoglichen Uberarbeitung der Mutter-/Tochter- und der Fusionsrichtlinie sowie Er- tellung von Orientierungshilfen Zurucknahme des bisherigen Entwurfs einer Richtlinie uiber den grenz uberschreitenden Verlustausgleich [COM(1990)595) und Erarbeiten eines neuen Entwurfs Aktualisierung und Verbesserung des Schiedsubereinkommens Errichtung des gemeinsamen ,EU-Forum fur Verrechnungspreise"zur verbesserten Koordination der Mitgliedstaater Studie zur Uberprufung der Frage, ob es notwendig ist, die bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen an den EG-Vertrag(EGv) anzupassen wobei eine eu- version eines musterabkommens und musterkommentars gf. ein multilaterales EU-Ubereinkommen angestrebt wird sung der geltenden Vorschriften im Bereich der Unternehmensbe- ung, um die Anwendung auch auf die rechtsform der Societas Eu- (SE)ab dem Jahre 2004 zu gewahrleisten. II. Commission Staff Working Paper, SEC(2001), 1681(Studie) Die Studie der Kommissionsdienststellen ist wie folgt aufgebaut Teil I erlautert den Hintergrund der Studie und analysiert die Entwick lungen seit der letzten umfassenden Untersuchung der Unternehmensbe- steuerung in Europa, dem Ruding Bericht. Teil II untersucht das existierende Unternehmenssteuerrecht in Europa und enthalt eine ausfuhrliche Bestimmung und Berechnung der effektiven Steuersatze der Eu-Staaten unter verschiedenen Szenarien Teil Ill beleuchtet die steuerlichen Hindernisse die der einwandfreien Funktionsweise des Binnenmarktes entgegenstehen und die Verwirkli- chung der vier Grundfreiheiten behindern Weiterhin wird gepruft, inwie- weit nationale steuerliche Regelungen der Entscheidung fur einen be- stimmten Standort entgegen stehen 11 Europaische Gemeinschaften— EU-Körperschaftsteuer, — harmonisierte Bemessungsgrundlage für die EU-interne Tätigkeit. Die EU-Kommission will jedoch die Höhe der Körperschaftsteuersätze auf￾grund des Subsidiaritätsprinzips (Art. 5 Abs. 2 EGV) nach wie vor als natio￾nale Angelegenheit behandelt wissen. Ein EU-weit einheitlicher Körper￾schaftsteuersatz ist von der Kommission zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorge￾sehen. Allerdings ist es nach Ansicht der Kommission erforderlich, eine breite Diskussion einer solch umfangreichen Reformierung aller Beteiligten zu er￾möglichen. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen und kann nur langfris￾tig realisiert werden. Daher empfiehlt die EU-Kommission eine zweistufige Vorgehensweise. Im ersten Schritt sollen zunächst durch eine Reihe von gezielten Maßnahmen konkrete Hindernisse beseitigt werden. Auf der zweiten Stufe sollen dann die langfristigen Ziele verwirklicht werden. Als kurzfristige gezielte Maßnahmen schlägt die EU-Kommission deshalb Folgendes vor: — Ausarbeitung von Orientierungshilfen zur Rechtsprechung des EuGH, um eine erleichterte Anwendung der Gemeinschaftsrechts zu ermöglichen, — Überarbeitung der Mutter-/Tochter- und der Fusionsrichtlinie sowie Er￾stellung von Orientierungshilfen, — Zurücknahme des bisherigen Entwurfs einer Richtlinie über den grenz- überschreitenden Verlustausgleich {COM(1990) 595} und Erarbeiten eines neuen Entwurfs, — Aktualisierung und Verbesserung des Schiedsübereinkommens, — Errichtung des gemeinsamen „EU-Forum für Verrechnungspreise“ zur verbesserten Koordination der Mitgliedstaaten, — Studie zur Überprüfung der Frage, ob es notwendig ist, die bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen an den EG-Vertrag (EGV) anzupassen, wobei eine EU-Version eines Musterabkommens und Musterkommentars und ggf. ein multilaterales EU-Übereinkommen angestrebt wird, — Anpassung der geltenden Vorschriften im Bereich der Unternehmensbe￾steuerung, um die Anwendung auch auf die Rechtsform der Societas Eu￾ropaea (SE) ab dem Jahre 2004 zu gewährleisten. II. Commission Staff Working Paper, SEC(2001), 1681 (Studie) Die Studie der Kommissionsdienststellen ist wie folgt aufgebaut: — Teil I erläutert den Hintergrund der Studie und analysiert die Entwick￾lungen seit der letzten umfassenden Untersuchung der Unternehmensbe￾steuerung in Europa, dem Ruding Bericht. — Teil II untersucht das existierende Unternehmenssteuerrecht in Europa und enthält eine ausführliche Bestimmung und Berechnung der effektiven Steuersätze der EU-Staaten unter verschiedenen Szenarien. — Teil III beleuchtet die steuerlichen Hindernisse, die der einwandfreien Funktionsweise des Binnenmarktes entgegenstehen und die Verwirkli￾chung der vier Grundfreiheiten behindern. Weiterhin wird geprüft, inwie￾weit nationale steuerliche Regelungen der Entscheidung für einen be￾stimmten Standort entgegen stehen. 11 Europäische Gemeinschaften Gruppe 2 · Seite 498 - 1072 -
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