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Steuerrecht 11 Europaische Gemeinschaften EU-Untermeh Gegenstand dieses Artikels ist es, die Vorschlage der EU-Kommission zur Re- formierung der Unternehmensbesteuerung zu analysieren. Da insbesondere die studie der Kommissionsdienststellen die beeindruckende starke von etwa 500 Seiten erlangt hat, soll zunachst ein Gesamtuberblick uber den Inhalt beider Dokumente sowie speziell der Aussagen zum Thema Verrechnungs preise gegeben werden(Teil 1). Im Rahmen der Analyse soll das besondere Augenmerk dann auf die Uberlegungen zum Thema Verrechnungspreise so- wie zur Schaffung einer konsolidierten Korperschaftsteuerbemessung grundlage gerichtet werden(Teil 2 des Aufsatzes) A. Darstellung des Inhalts Zunachst soll ein Uberblick uber den Inhalt des Berichts sowie der Studie gegeben werden, bevor im Einzelnen die steuerlichen Hindernisse(unter Ill) nd die Losungsvorschlage(unter Iv) vorgestellt werden. I EU-Commission Report, COM(2001), 582 final(Bericht) Die EU-Kommission gibt einen kurzen Uberblick uber die bisherigen Initia- tiven der unterschiedlichen Organe der EU im Bereich der Unternehmensbe- steuerung und erklart, warum die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen lunmehr eine Anpassung des Unternehmenssteuerrechts erforderlich ma then Die moglichen MaBnahmen werden -in Anlehnung an die studie dey ommissionsdienststellen -untersucht. Fur nahere Erlauterungen sei auf die darstellung des Inhalts der Studie unter A II verwiesen. Breiten Raum widmet die Kommission der Diskussion einer konsolidierten Korperschaftsteuerbemessungsgrundlage. Die Kommission(vgl. COM(2001), 582 final, S. 16)sieht in einer einheitlichen Bemessungsgrundlage den einzi- gen Weg, um: eine deutliche Reduzierung der Befolgungskosten zu ermoglichen, dieu.a auf 15 divergierenden nationalen Steuersystemen beruhen eine Losung der Verrechnungspreisproblematik innerhalb der Eu herbei- die verrechnung von Verlusten auf EU-Basis zu ermoglichen grenzuberschreitende Umstrukturierungen zu vereinfachen, und Doppelbesteuerungen moglichst weitgehend zu beseitigen. Erforderlich ist dafur, dass eine einheitliche Bemessungsgrundlage und ein von allen Mitgliedstaaten akzeptierter Aufteilungsmechanismus bestimmt wird Zusammenfassend hat die eU-Kommission vier Losungsansatze entwi- kelt Vorrang der Ermittlung der Besteuerungsgrundlage im Sitzland: die ver- oundenen Gesellschaften konnten die bemessungsgrundlage fur die Ta gkeit in der EU insgesamt nach den Vorschriften des Sitzlandes ermit einheitliche (konsolidierte) Besteuerungsgrundlage: die bemessungs rundlage wird nach einer einheitlichen, EU-weit gultigen Regelung mattel IWB Nr 21 vom 13.11. 2002 1071Gegenstand dieses Artikels ist es, die Vorschläge der EU-Kommission zur Re￾formierung der Unternehmensbesteuerung zu analysieren. Da insbesondere die Studie der Kommissionsdienststellen die beeindruckende Stärke von etwa 500 Seiten erlangt hat, soll zunächst ein Gesamtüberblick über den Inhalt beider Dokumente sowie speziell der Aussagen zum Thema Verrechnungs￾preise gegeben werden (Teil 1). Im Rahmen der Analyse soll das besondere Augenmerk dann auf die Überlegungen zum Thema Verrechnungspreise so￾wie zur Schaffung einer konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungs￾grundlage gerichtet werden (Teil 2 des Aufsatzes). A. Darstellung des Inhalts Zunächst soll ein Überblick über den Inhalt des Berichts sowie der Studie gegeben werden, bevor im Einzelnen die steuerlichen Hindernisse (unter III) und die Lösungsvorschläge (unter IV) vorgestellt werden. I. EU-Commission Report, COM(2001), 582 final (Bericht) Die EU-Kommission gibt einen kurzen Überblick über die bisherigen Initia￾tiven der unterschiedlichen Organe der EU im Bereich der Unternehmensbe￾steuerung und erklärt, warum die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nunmehr eine Anpassung des Unternehmenssteuerrechts erforderlich ma￾chen. Die möglichen Maßnahmen werden — in Anlehnung an die Studie der Kommissionsdienststellen — untersucht. Für nähere Erläuterungen sei auf die Darstellung des Inhalts der Studie unter A. II verwiesen. Breiten Raum widmet die Kommission der Diskussion einer konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage. Die Kommission (vgl. COM(2001), 582 final, S. 16) sieht in einer einheitlichen Bemessungsgrundlage den einzi￾gen Weg, um: — eine deutliche Reduzierung der Befolgungskosten zu ermöglichen, die u. a. auf 15 divergierenden nationalen Steuersystemen beruhen, — eine Lösung der Verrechnungspreisproblematik innerhalb der EU herbei￾zuführen, — die Verrechnung von Verlusten auf EU-Basis zu ermöglichen, — grenzüberschreitende Umstrukturierungen zu vereinfachen, und — Doppelbesteuerungen möglichst weitgehend zu beseitigen. Erforderlich ist dafür, dass eine einheitliche Bemessungsgrundlage und ein von allen Mitgliedstaaten akzeptierter Aufteilungsmechanismus bestimmt wird. Zusammenfassend hat die EU-Kommission vier Lösungsansätze entwi￾ckelt: — Vorrang der Ermittlung der Besteuerungsgrundlage im Sitzland: die ver￾bundenen Gesellschaften könnten die Bemessungsgrundlage für die Tä- tigkeit in der EU insgesamt nach den Vorschriften des Sitzlandes ermit￾teln, — einheitliche (konsolidierte) Besteuerungsgrundlage: die Bemessungs￾grundlage wird nach einer einheitlichen, EU-weit gültigen Regelung er￾mittelt, Steuerrecht EU-Unternehmensbesteuerung 11 Europäische Gemeinschaften Gruppe 2 · Seite 497 IWB Nr. 21 vom 13. 11. 2002 - 1071 -
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