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FACH D GRUPPE 2 SEITE 188 NEUES VERRECHNUNGSPREISGESETZ einen Nutzen daraus Zieht und ob der Preis dafur fremdublich ist. Eine direkte Zuteilung der Kosten auf die verschiedenen Sparten des Konzerns wird als vorzugswurdig angesehen, aber eine indirekte Methode ist, besonders bei umfassenden Dienstleistungen, zulassig. In diesem Falle soll aber eine dokumentation uber die methodik der kostenallokation erstellt werden FAZIT Bisher war Schweden eines der wenigen OECD-Lander, das keine spezifischen Anforde- rungen an die Verrechnungspreisdokumentation stellte Am 2.6. 2006 hat das Parlament den Gesetzesentwurf angenommen und das neue Gesetz ist am 1.1.2007 in Kraft getreten Die Verrechnungspreisdokumentation soll demnach Aufschluss uber das Unternehmen, die Art und den Umfang der konzerninternen Transaktionen erteilen Des Weiteren soll die Dokumentation eine Funktionsanalyse, eine Darstellung der angewandten Verrechnungs preismethode sowie eine Vergleichbarkeitsanalyse beinhalten Die Beweislast dafur, dass Verrechnungspreise einem Fremdvergleich nicht standhalten, liegt bei der Finanzbehorde Das neue Gesetz wird Folgen fur das schwedische Rechtswesen sowie fur multinationale Unternehmen haben Da die schwedische Betriebsprufung zukunftig mehr Interesse an Verrechnungspreisprufungen zeigen wird, ist es wahrscheinlich, dass die neuen Rege- lungen zu einem Anstieg der gerichtlichen Verfahren fuhren werden der im Rat vereinigten Vertreter der Rep n der Mitgliedstaaten v27-6.2006 ngspreisdokumentation fur verbundene schen union JTPD. 2006/C176/01, ABI EU Nr. C 176 V 28. 2006, S 1; Inkomstskattelagen Kapitel 14 5 19-20: Lage rolluppgifter Kapitel 199 2: OECD-MAs: OECD-Verrechnungspreisgrundsatze: Pro 红2 Literatur: Berglund, Supreme Court Decision on Intra-Group Service Fees, International Transfer Pricing Journal, September/October Amsterdam 2006, 5. 271-275: IBFD Transfer Pricing Database, Country Surveys, Sweden. wBNr.1vom10.1.2007einen Nutzen daraus zieht und ob der Preis dafür fremdüblich ist. Eine direkte Zuteilung der Kosten auf die verschiedenen Sparten des Konzerns wird als vorzugswürdig angesehen, aber eine indirekte Methode ist, besonders bei umfassenden Dienstleistungen, zulässig. In diesem Falle soll aber eine Dokumentation über die Methodik der Kostenallokation erstellt werden. Fazit Bisher war Schweden eines der wenigen OECD-Länder, das keine spezifischen Anforde￾rungen an die Verrechnungspreisdokumentation stellte. Am 2.6.2006 hat das Parlament den Gesetzesentwurf angenommen und das neue Gesetz ist am 1.1.2007 in Kraft getreten. Die Verrechnungspreisdokumentation soll demnach Aufschluss über das Unternehmen, die Art und den Umfang der konzerninternen Transaktionen erteilen. Des Weiteren soll die Dokumentation eine Funktionsanalyse, eine Darstellung der angewandten Verrechnungs￾preismethode sowie eine Vergleichbarkeitsanalyse beinhalten. Die Beweislast dafür, dass Verrechnungspreise einem Fremdvergleich nicht standhalten, liegt bei der Finanzbehörde. Das neue Gesetz wird Folgen für das schwedische Rechtswesen sowie für multinationale Unternehmen haben. Da die schwedische Betriebsprüfung zukünftig mehr Interesse an Verrechnungspreisprüfungen zeigen wird, ist es wahrscheinlich, dass die neuen Rege￾lungen zu einem Anstieg der gerichtlichen Verfahren führen werden. Rechtsgrundlagen: Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten v. 27.6.2006 zu einem Verhaltenskodex zur Verrechnungspreisdokumentation für verbundene Unternehmen in der Europäischen Union (EUTPD), 2006/C176/01, ABl EU Nr. C 176 v. 28.7.2006, S. 1; Inkomstskattelagen Kapitel 14 § 19-20; Lagen om självdeklarationer och kontrolluppgifter Kapitel 19 § 2; OECD-MA; OECD-Verrechnungspreisgrundsätze; Proposition 2005/2006:169; Taxeringslagen Kapitel 5 § 4. Literatur: Berglund, Supreme Court Decision on Intra-Group Service Fees, International Transfer Pricing Journal, September/October, Amsterdam 2006, S. 271-275; IBFD Transfer Pricing Database, Country Surveys, Sweden. Ô Fach 5 | Gruppe 2 | Seite 188 Neues Verrechnungspreisgesetz 44 IWB Nr. 1 vom 10.1.2007
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