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SPANIEN STEUERRECHT SEITE 319 GRUPPE 2FACH 5 Spanien plant die einfuhrung von Dokumentationsvorschriften fur Verrechnungspreise Susanne hammerschmitt und Katharina mank Bislang enthalt das spanische Korperschaftsteuergesetz nur wenige Vorschriften, die sich mit grenzuberschreitenden Transaktionen beschaftigen. Der Steuerpflichtige ist zwar verpflichtet, seine Verrechnungspreise entsprechend dem Fremdvergleichs- grundsatzzu gestalten, Dokumentationspflichten bestehen aber lediglich fur Kosten- lagevertrag Nachdem im Jahr 2004 die Einfuhrung neuer Verrechnungspreisbestimmung scheiterte, legte die spanische Regierung am 10.3. 2006 einen neuen Gesetzesentwurf vor,der im Falle seines Inkrafttretens die Verrechnungspreisregelungen in Spanien erheblich erweitern wurde Das Herzstuck des geplanten Gesetzes sind umfangreiche Dokumentationsvorschriften fur Verrechnungspreise, die aufgrund des weiten Begriffs der verbundenen Parteien und der Erfassung innerstaatlicher Transaktionen weit reichende Konsequenzen nach sich ziehen werden Ein vorlaufiger Entwurf wurde bereits am 30.12 2005 bekannt gegeben. Es wird erwartet, dass die neuen RegeIn im Oktober oder November 2006 verabschiedet werden und mit Wirkung zum 1.1. 2007 in Kraft treten. Der folgende Beitrag soll einen Uberblick uber die bestehenden spanischen Regelungen und die geplanten Anderun- gen geben INHALTSUBERSICHT L. Die bestehende Rechtslage in Spanien IL. Geplante Anderungen der spanischen Verrechnungspreisvorschriften mmerschmitt, MBL und Rechtsanwaltin Katharina Mank, LLM sind Mitarbeiterinnen der German Transfer Pricing Group bei Deloitte in Dusseldorf. WBNr.20vom25.10.2006 989Spanien plant die Einführung von Dokumentationsvorschriften für Verrechnungspreise Susanne Hammerschmitt und Katharina Mank* Bislang enthält das spanische Körperschaftsteuergesetz nur wenige Vorschriften, die sich mit grenzüberschreitenden Transaktionen beschäftigen. Der Steuerpflichtige ist zwar verpflichtet, seine Verrechnungspreise entsprechend dem Fremdvergleichs￾grundsatz zu gestalten, Dokumentationspflichten bestehen aber lediglich für Kosten￾umlageverträge. Nachdem im Jahr 2004 die Einführung neuer Verrechnungspreisbestimmungen scheiterte, legte die spanische Regierung am 10.3.2006 einen neuen Gesetzesentwurf vor, der im Falle seines Inkrafttretens die Verrechnungspreisregelungen in Spanien erheblich erweitern würde. Das Herzstück des geplanten Gesetzes sind umfangreiche Dokumentationsvorschriften für Verrechnungspreise, die aufgrund des weiten Begriffs der verbundenen Parteien und der Erfassung innerstaatlicher Transaktionen weit reichende Konsequenzen nach sich ziehen werden. Ein vorläufiger Entwurf wurde bereits am 30.12.2005 bekannt gegeben. Es wird erwartet, dass die neuen Regeln im Oktober oder November 2006 verabschiedet werden und mit Wirkung zum 1.1.2007 in Kraft treten. Der folgende Beitrag soll einen Überblick über die bestehenden spanischen Regelungen und die geplanten Änderun￾gen geben. Inhaltsübersicht I. Die bestehende Rechtslage in Spanien II. Geplante Änderungen der spanischen Verrechnungspreisvorschriften * Rechtsanwältin Susanne Hammerschmitt, MBL, und Rechtsanwältin Katharina Mank, LL.M., sind Mitarbeiterinnen der German Transfer Pricing Group bei Deloitte in Düsseldorf. Spanien Steuerrecht Seite 319 | Gruppe 2 | Fach 5 IWB Nr. 20 vom 25.10.2006 989
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