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men, in denen die zu pruifenden Sachverhalte in keiner Weise zu dem Muster- fragebogen passten. Dieses Vorgehen mag zur Arbeitsvereinfachung auf Se ten der Betriebsprufung beigetragen haben, auf Seiten des Steuerpflichtigen lusste der umfangreiche Fragenkatalog sinnlos abgearbeitet werden, um sich icht dem Vorwurf mangelnder Kooperation auszusetzen Ob die Finanzbe- horden den neuen Katalog flexibel handhaben, wird sich daher erst in der Praxis zeigen on im bMF-Schreiben im einzelnen Das BMF-Schreiben enthalt zusammen mit seinen Anlagen eine che Liste von Unterlagen und sonstigen Nachweisen, die von der horden angefordert werden konnen, um die angemessenheit der ternen Verrechnungspreise zu uberprufen. Die Informationen, Prufer verlangen konnten, beinhalten u a. Unterlagen uber (vgl. Tz 2.2.2 2.2.7. VerwGrsE) Konzernstruktur bzw. Organigramm mit prozentualen beteiligungsver- thissen Produkte und Leistungen Marktverhaltnisse relevante Faktoren fur die Preisbildung, Preislisten und -formeln Preisverhandlungen, interne Verrechnungspreisrichtlinien Geschaftsberichte und Bilanzen der beteiligungsgesellschaften Budgetplanungen Vorteilsausgleichsvereinbarungen und Kalkulationsunterlagen zur Quan- tifizierung des vorteilsausgleich Zahlungs-und Finanzierungsbedingungen, Falligkeits-und Gewahrleis- tungsbedingungen Kosten- und Leistungsrechnung Tagesordnungen fur Aufsichtsrat- und dssitzungen; Aufsichts rats-und Vorstandsprotokolle(auch von dischen Beteiligungsge- sellschaften) Markt-, Produkt- und Projektstudien Zollprufungsberichte und Produktwerbung, Kundeninformationen. Eine vollstandige auseinandersetzung mit samtlichen im Entwurf aufgefuhr- ten Dokumenten ist im Rahmen dieses Aufsatzes nicht moglich. Im Folgenden werden daher nur mogliche Implikationen und praktische Erfahrungen fur einige besonders wichtige Unterlagen bzw. Unterlagengruppen diskutiert 3. Vernachlassigung von Fremdvergleichsdaten es Entwurfs des BMF-Schreibens weitgehend g fallt auf, dass die Verfasser Bei der Beurteilung der Informationsanforder d darauf verzichtet haben auf ie Einbeziehung von Drittvergleichsdaten einzugehen. Dagegen erstreckt sich die aufzahlung geeigneter Dokumentation oft auf Unterlagen, die fuir die Angemessenheit der Verrechnungspreisbildung ungeeignet sein durften. Die- 3 Deutschland Gruppe 2. Seite 932men, in denen die zu prüfenden Sachverhalte in keiner Weise zu dem Muster￾fragebogen passten. Dieses Vorgehen mag zur Arbeitsvereinfachung auf Sei￾ten der Betriebsprüfung beigetragen haben, auf Seiten des Steuerpflichtigen musste der umfangreiche Fragenkatalog sinnlos abgearbeitet werden, um sich nicht dem Vorwurf mangelnder Kooperation auszusetzen. Ob die Finanzbe￾hörden den neuen Katalog flexibel handhaben, wird sich daher erst in der Praxis zeigen. 2. Dokumentation im BMF-Schreiben im Einzelnen Das BMF-Schreiben enthält zusammen mit seinen Anlagen eine umfangrei￾che Liste von Unterlagen und sonstigen Nachweisen, die von den Finanzbe￾hörden angefordert werden können, um die Angemessenheit der konzernin￾ternen Verrechnungspreise zu überprüfen. Die Informationen, welche die Prüfer verlangen könnten, beinhalten u. a. Unterlagen über (vgl. Tz. 2.2.2., 2.2.7. VerwGrSE): — Konzernstruktur bzw. Organigramm mit prozentualen Beteiligungsver￾hältnissen, — Produkte und Leistungen, — Marktverhältnisse, — relevante Faktoren für die Preisbildung, Preislisten und -formeln, — Preisverhandlungen, — interne Verrechnungspreisrichtlinien, — Geschäftsberichte und Bilanzen der Beteiligungsgesellschaften, — Budgetplanungen, — Vorteilsausgleichsvereinbarungen und Kalkulationsunterlagen zur Quan￾tifizierung des Vorteilsausgleichs, — Zahlungs- und Finanzierungsbedingungen, Fälligkeits- und Gewährleis￾tungsbedingungen, — Verträge, — Kosten- und Leistungsrechnung, — Tagesordnungen für Aufsichtsrats- und Vorstandssitzungen; Aufsichts￾rats- und Vorstandsprotokolle (auch von ausländischen Beteiligungsge￾sellschaften), — Markt-, Produkt- und Projektstudien, — Zollprüfungsberichte und — Produktwerbung, Kundeninformationen. Eine vollständige Auseinandersetzung mit sämtlichen im Entwurf aufgeführ￾ten Dokumenten ist im Rahmen dieses Aufsatzes nicht möglich. Im Folgenden werden daher nur mögliche Implikationen und praktische Erfahrungen für einige besonders wichtige Unterlagen bzw. Unterlagengruppen diskutiert. 3. Vernachlässigung von Fremdvergleichsdaten Bei der Beurteilung der Informationsanforderung fällt auf, dass die Verfasser des Entwurfs des BMF-Schreibens weitgehend darauf verzichtet haben, auf die Einbeziehung von Drittvergleichsdaten einzugehen. Dagegen erstreckt sich die Aufzählung geeigneter Dokumentation oft auf Unterlagen, die für die Angemessenheit der Verrechnungspreisbildung ungeeignet sein dürften. Die- 3 Deutschland Gruppe 2 · Seite 932 - 680 -
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