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1986 Steuerrecht DER BETRIEB. Heft 37 vom 16.9. 2005 Die Problematik ist unabhangig von der Entscheidung in dem gedehnt. Aus der Rspr. des EuGH ergibt sich demnach, das AdV-Verfahren jedoch von Bedeutung und noch nicht entschie- die Niederlassungsfreiheit auch durch eine MaBnahme des An den.An dieser Stelle kann die Problematik nur insoweit vor. sassigkeitsstaats behindert werden kann, die geeignet ist, einen gestellt werden, wie sie sich fur die Beurteilung der EG-Rechts- in seinem Hoheitsgebiet ansassigen Wirtschaftsteilnehmer davon vertraglichkeit darstellt. Die Problematik stellt sich insbesondere abzuhalten, von seinen EG-vertraglich gewahrleisteten Grund- im Zusammenhang mit Entnahmen und Einlagen bei Personen. freiheiten Gebrauch zu machen. In dem vom FG Munster ent gesellschaften,die mit dem Teilwert zu bewerten sind. Liefert schiedenen Fall ist der Anwendungsbereich der Niederlassungs z B eine inlandische Personengesellschaft Waren an eine inlan freiheit eroffnet, da der franzosische Staatsangehorige im Inland wert, aber nicht dem Fremdvergleichspreis entspricht, kommt sungsfreiheit Gebrauch gemachthatle o) von seiner Niederlas dische verbundene Gesellschaft zu einem Preis, der dem Teil- einen Gewerbebetrieb unterhielt und eine Korrektur auf Grundlage der Entnahme nicht in Betracht. Aus den gleichen Uberlegungen konnte die Kapitalverkehrsfrei Anders stellt sich die Situation bei einer Lieferung an eine aus- heit ebenfalls einschlagig sein. Im Rahmen der Kapitalverkehrs. landische Gesellschaft dar In diesem Fall kommt eine Korrektur freiheit sind alle Beschrankungen des Kapitalverkehrs zwischen auf Basis des S 1 AStG 2, d h. bis zur Hohe des Fremdvergleichs. den Mitgliedstaaten sowie den Mitgliedstaaten und dritten Lan preises, in Betracht. Die Anwendung des 5 1 Abs. 1 AStG ist je- dern verboten(Art. 56 EGV n. F.). Da auch Direktinvestitionen doch auf den grenziuberschreitenden Sachverhalt-auf ,Ge. im Inland durch Nichtansassige unter die Kapitalverkehrsfreiheit schaftsbeziehungen zum Ausland"-beschrankt fallen, wirkt sich die Korrektur gem. s 1 AStG auch auf die ka- Bei Ubertragungen ins Ausland stellt sich diese Situation damit pitalverkehrsfreiheit aus. Der Kapitalverkehrsfreiheit kommt al- anders dar. Der Gesetzgeber wollte sicherstellen, dass die stillen lerdings in EU- Sachverhalten, in welchen auch die Niederlas- Reserven im Inland besteuert werden, da sie mit dem grenziiber- sungsfreiheit einschlagig ist, nur untergeordnete Bedeutung schreitenden Transfer auf dauer entzogen sind2 Zu2. Die Dienstleistungsfreiheit ist in dem durch das fG muns- Die Grundproblematik ergibt sich mithin aus dem Konkurrenz- ter entschiedenen Fall nicht einschlagig. S 1 AStG ist daher in verhaltnis der Einkunftekorrekturnormen, da die diesen Normen dem durch das FG Munster entschiedenen Fall primar an den zugrundeliegenden BewertungsmaBstabe-und dies gilt auch furVorgaben der Niederlassungsfreiheit zu messen die verdeckte Gewinnausschuttung und die verdeckte Einlage 2. Unzulassige Beschrankung der Grundfreiheiten? Wahrend in der Mehrzahl der Falle die verdeckte Gewinnaus- a) Liegt eine Beschrankung der Niederlassungsfreiheit vor? schuttung als Einkunftekorrekturtatbestand einschlagig ist, er. Eine klassische Diskriminierung Nichtansassiger liegt bei An- gibt sich eine Konkurrenz zu S 1 AStG nicht, da in beiden Fallen wendung des S 1 AStG nicht vor, da die Vorschrift unterschieds- der Fremdvergleichspreis als MaBstab angewendet wird2.An- ders stellt sich die Situation wie bereits dargestellt bei der ent nahme dar Unterschiede ergeben sich dann, wenn Waren zum Literatur z. B. Baranow e on aus Wiederbeschaffungspreis geliefert werden, oder aber wenn landsbeziehungen, 2. Aufl., Rdn. 753 ff a.a. o Dienstleistungen zu Selbstkosten erbracht werden. SchlieBlich s 1 AStG Rdn. 14: Dautzenberg eyer, aa0.(Fn. 4)51 AStG Rdn. 76 ff ergeben sich auch Abweichungen in den Fallen, in denen etwa 20. Vgl. zu der Problematik, ob s 1 AStG bei der Personengesell- eine inlandische Muttergesellschaft einer Tochtergesellschaft hommes. JbFfStR 2001/2002S.44(47) Wirtschaftsguter zur Nutzung uiberlasst. Eine Einlage kommt 21. Zu dazu etwa Wassermeyer, a a.o.(Fn. 4), 5 1 AStG Rdn. 76 ff nicht in Betracht, da es sich bei der bloBen Nutzungsuberlassung fend Eigelshoven, IWB F. 3 Deutschland Gr. 1 s. 1761 nicht um ein einlagefahiges Wirtschaftsgut handelt24. Als Bei-22.vg spiel mag das zinslose Darlehen der inlandischen Muttergesell- BorsteL/Brininghaus/Dworaczek, IStR 2001 S. 757(759 ), jewell schaft an die inlandische Tochtergesellschaft dienen. In diesen all erfolgt keine Einkunftekorrektur, wahrend bei einem zins 23.. Vgl dazu Rasch, Konzernverrechnungspreise im nationalen, bila- losen Darlehen an die auslandische tochtergesellschaft eine Kor- teralen un t im Urteil vom 17. 10. 2001(. a.O. [Fn rektur uber$ 1 AStG in Betracht kommt. 2004 S. 171[174]=DB 2001 S 2474)bei der Korrektur nach $8 chspreis aus vgl. auch Was neyer, aao(Fn. 4), 5 1 AStG Rdn. 76 V. Beurteilung der EG-rechtlichen Problematik 24.BFH-Beschluss vom 26.10 1987 GrS 2/86,BStBI.ll1988S348 des§1AstG 25.vgl. das obiter dictum im BFH-Urteil vom 29. 11. 2000 I R 85/99 Die unterschiedlichen BewertungsmaBstabe konnen wie darge- (DB 2001S 903 [905))zur Anwendung von 5 1 AStG auf Garan- erklarungen und den sich daraus ergebenden EG-rechtlichen legt zu unterschiedlichen steuerlichen Belastungen fuhren. Die Reage nach der Vereinbarkeit des s 1 AStG mit den Grundfrei-206.EUGH-Urteil vom 31. 3. 1993 Rs.C-19/92,Kraus,EuGHE1993 iten des eg-vertrags ist daher von entscheidender Bedeutung EUGHE1995S.4165=DB1996S.35,Rdn.37 1. Anwendbare Grundfreiheiten des EG-Vertrags 27... EuGH-Urteil vom 13. 4. 2000 Rs C-251/98. Baars, EuGHE 2000 s.2787=DB2000S.1373 Grundsatzlich kommen bei der Anwendung des S 1 AStG die 28.Der Begriff des Kapitalverkehrs ist in Art. 56 f EGV n F. nicht de- Dienstleistungsfreiheit (bei Erbringung konzerninterner Dienst leistungen zu einem Entgelt unter dem Fremdvergleichspreis Anwendbarkeit der Kapitalverkehrsfreiheit seit dem 1.1. 1994 der Anhang der RL 88/36 die Kapitalverkehrsfreiheit25(z.B. bei Uberlassung von Darlehen 29. EUGH-Urtelil vom 12.12.2002 Rs. C-324/00, Lankhorst-Hohorst zu einem verbilligten Zinssatz sowie in allen Fallen eine Beein EuGHE 2002S. 11779 DB 2000 S. 2690. GroBere Bedeutun trachtigung der Niederlassungsfreiheit in Betracht. Die Nieder kann der Kapitalverkehrsfreiheit in Drittstaatensachverhalten lassungsfreiheit verbietet zum einen die beschrankung der frei- kommen;vgl. dazu das Vorabentscheidungsersuchen des FG Ba- den-Wurttemberg vom 14. 10. 20043 K 62/99, anhangig beim en Niederlassung von Staatsangehorigen eines anderen Mitglied staats im Aufnahmemitgliedstaat sowie die Diskriminierung von 30.Das FG Munster erwahnt in seinem AdV-Beschluss Nichtansassigen und gewahrt den Staatsangehorigen anderer ie Warenverkehrsfreiheit Mitgliedstaaten daher Inlandergleichbehandlung. Zum anderen verkehrsfreiheit(Art. 23 f. EGV n. F)hat allerdings in hat der eugH das diskriminierungsverbot in st. Rspr. zu einem im Gegensatz zu der ahnlich strukturierten tungsfreiheit- bisher nur eine sehr untergeordnete Rolle in Faller umfassenden Beschrankungs- und Behinderungsverbot aus er direkten Besteuerung gespielt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