Transaktionen und/oder der Einkommen der Unternehmen) regional un- terschiedliche Preise begrunden, signifikant divergierende Transaktionsvolumina mit den verschiedenen arktpartnern Preisdifferenzen (insbesondere durch Rabatte)bewirken, B. weil aufgrund transaktionsfixer Kosten die Transaktionskosten pro Stuck mit zunehmendem Transaktionsvolumen sinken unterschiedliche Vertragskonditionen(z B. Zahlungsziele, Lieferbedin- ungen, langfristige Vertragsbindung)den vereinbarten Preis beeinflus- es sich nicht um Wettbewerbsmarkte handelt und bspw. eine regionale Dif- ferenzierung der Preise moglich ist Als Spezifikation der oben genannten Vergleichbarkeitsfaktoren folgt aus die- sen Uberlegungen, dass vor Anwendung der Preisvergleichsmethode insbe onder die folgenden Gutereigenschaften und Bedingungen der Transaktio- nen auf Ubereinstimmung und ggf auf die Moglichkeit von Anpassungsrech nungen zu untersuchen sind Produkteigenschaften- insbesondere Qualitat Transaktionsyolumina Vertragskonditionen jenseits von Preisen und Mengen(Zahlungsbedin dsungen, Lieferkonditionen, Versicherungen, Risikoubernahme, Gewah istungen und langfristige Liefervereinbarungen) regionale Preisunterschiede, die durch divergierende okonomische bedin ungen(z B. durch Besteuerungsunterschiede, unterschiedliche Markt formen oder Wettbewerbsintensitat) bewirkt werden involvierte immaterielle Wirtschaftsguter (z B. Markennamen oder an- dere Formen von Schutzrechten, Patente). Zudem konnen intertemporal Anderungen wie Preisschwankungen(z B naler Art), Wechselkursanderungen und Inflation(d h der langfristige nstiegstrend)die vergleichbarkeit von Preisen einschranken, die zu un- edlichen Zeitpunkten beobachtet wurden Existieren Unterschiede bezuglich der Gutereigenschaften oder der Bedin- gungen und Umstande der Transaktionen, die wahrscheinlich einen Einfilus luf den Marktpreis haben, und die daher einer unmittelbaren vergleichbar eit im Wege stehen, so ist im Einzelnen zu uberprufen, ob sich die vergleich arkeitsdifferenzen durch Anpassungsrechnungen mit nachvollziehbarer G auigkeit beseitigen lassen, ohne den materiellen gehalt der Transaktionen zu verandern. Ist dies der Fall, sind die beobachteten Preise ggf durch ent. chende rechnungen anzupassen und der Preisvergleich ist mit den ange asten Daten durchzufuhren. Anpassungsrechnungen sind im Prinzip fur die genannten Preisdeterminanten durchfuhrbar, wenngleich sichergestellt sein muss, dass die Unterschiede sicher identifiziert und ihre wirkungen auf die Hohe der Preise in verlasslicher Weise quantifiziert werden konnen(vgl. z. B Tz. 3.1.2. Verw GrS). In jedem Fall sollten die tatsachlich relevanten preis- estimmenden Faktoren durch eine grundliche fallspezifische Untersuchung der Gutereigenschaiten, der ubernommenen Funktionen und Risiken, der Vertragsbedingungen, der okonomischen Umstande und der Geschaftsstrate- en im Zusammenhang mit den untersuchten Transaktionen festgestellt wer- 10 International Gruppe 2. Seite 1552 24Transaktionen und/oder der Einkommen der Unternehmen) regional unterschiedliche Preise begründen, — signifikant divergierende Transaktionsvolumina mit den verschiedenen Marktpartnern Preisdifferenzen (insbesondere durch Rabatte) bewirken, z. B. weil aufgrund transaktionsfixer Kosten die Transaktionskosten pro Stück mit zunehmendem Transaktionsvolumen sinken, — unterschiedliche Vertragskonditionen (z. B. Zahlungsziele, Lieferbedingungen, langfristige Vertragsbindung) den vereinbarten Preis beeinflussen, — es sich nicht um Wettbewerbsmärkte handelt und bspw. eine regionale Differenzierung der Preise möglich ist. Als Spezifikation der oben genannten Vergleichbarkeitsfaktoren folgt aus diesen Überlegungen, dass vor Anwendung der Preisvergleichsmethode insbesondere die folgenden Gütereigenschaften und Bedingungen der Transaktionen auf Übereinstimmung und ggf. auf die Möglichkeit von Anpassungsrechnungen zu untersuchen sind: — Produkteigenschaften — insbesondere Qualität, — Transaktionsvolumina, — Vertragskonditionen jenseits von Preisen und Mengen (Zahlungsbedingungen, Lieferkonditionen, Versicherungen, Risikoübernahme, Gewährleistungen und langfristige Liefervereinbarungen), — regionale Preisunterschiede, die durch divergierende ökonomische Bedingungen (z. B. durch Besteuerungsunterschiede, unterschiedliche Marktformen oder Wettbewerbsintensität) bewirkt werden, — involvierte immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Markennamen oder andere Formen von Schutzrechten, Patente). Zudem können intertemporale Änderungen wie Preisschwankungen (z. B. saisonaler Art), Wechselkursänderungen und Inflation (d. h. der langfristige Preisanstiegstrend) die Vergleichbarkeit von Preisen einschränken, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten beobachtet wurden. Existieren Unterschiede bezüglich der Gütereigenschaften oder der Bedingungen und Umstände der Transaktionen, die wahrscheinlich einen Einfluss auf den Marktpreis haben, und die daher einer unmittelbaren Vergleichbarkeit im Wege stehen, so ist im Einzelnen zu überprüfen, ob sich die Vergleichbarkeitsdifferenzen durch Anpassungsrechnungen mit nachvollziehbarer Genauigkeit beseitigen lassen, ohne den materiellen Gehalt der Transaktionen zu verändern. Ist dies der Fall, sind die beobachteten Preise ggf. durch entsprechende Rechnungen anzupassen und der Preisvergleich ist mit den angepassten Daten durchzuführen. Anpassungsrechnungen sind im Prinzip für die genannten Preisdeterminanten durchführbar, wenngleich sichergestellt sein muss, dass die Unterschiede sicher identifiziert und ihre Wirkungen auf die Höhe der Preise in verlässlicher Weise quantifiziert werden können (vgl. z. B. Tz. 3.1.2. VerwGrS). In jedem Fall sollten die tatsächlich relevanten preisbestimmenden Faktoren durch eine gründliche fallspezifische Untersuchung der Gütereigenschaften, der übernommenen Funktionen und Risiken, der Vertragsbedingungen, der ökonomischen Umstände und der Geschäftsstrategien im Zusammenhang mit den untersuchten Transaktionen festgestellt werden. 10 International Gruppe 2 · Seite 1552 - 244 -