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10 2· Seite1553 IlL. Durchfuihrung von Anpassungsrechnungen Im Folgenden wird erortert, wie ggf. durch Anpassungsrechnungen die ver- gleichbarkeit der beobachteten Preise erhoht werden kann Dabei dienen die oben genannten preisbestimmenden Faktoren als Leitlinie Daruber hinaus werden die ausfuhrungen jeweils mit Hilfe des folgenden Beispiels verdeut licht, das in Anlehnung an einen Fall aus der Beratungspraxis gewahlt wurde (nI“) importiert :hiedene Arten von Konsumgutern von einem Hersteller aus Japan und vertreil opaischen Landern weiterverkauft, die wiederum GroBhandler in den jeweiligen eliefern(gleiche Handelsstufe) Bei de zum Teil um Tochtergesellschaften der I, so u.a. die deutsche V-Gmbh ( v"). De Vertrieb wird aber auch uber unverbundene Distributoren abgewick elt. Es ist ntersuchen, ob die verrechnungspreise, diedie i der V fur die Guter in Rechnung estellt hat als fremdublich anzusehen sind. Informationen uiber den handel ver gleichbarer Produkte zwischen unverbundenen Unternehmen liegen nicht vor, so Berer Preisvergleich nicht vorgenommen werden kann Allerdings konnen die Transaktionen der i mit unverbundenen Distributoren fur einen inneren preis- vergleich herangezogen werden. 1. Produkteigenschaften-insbesondere Qualitat Bei einer Anwendung der Preisvergleichsmethode sollten bevorzugt Preise von Produkten ubereinstimmender Qualitat verglichen werden In der Praxis ist es meist empfehlenswert, Produkte zu vergleichen, die auBerlich eindeutig als identisch zu identifizieren sind, da sonst die vergleichbarkeit der Trans- ktionen eher in Frage gestellt werden kann Daher kann fast nie ein auBere sondern-wenn uberhaupt nur ein innerer Preisvergleich durchgefuhrt werden, weil bei einem inneren Preisvergleich in der Regel Transaktionen mit identischen Produkten verglichen werden konnen. Ein auBerer Preisver- gleich, bei dem die konzerninternen Preise mit Preisen in Transaktionen zwi- schen nicht zum Konzern gehorenden unverbundenen Unternehmen vergli- chen werden, ist in der Regel nur durchfuhrbar fur homogene Guter mit nor merten Qualitatseigenschaften, fur die Preisdaten offentlich zuganglich sind etwa weil sie an Borsen gehandelt werden(z. B rohstoffe). Dies trifft in de Regel nicht zu fur heterogene Guter, bei denen Eigenschaften divergieren, die einen starken Einfluss auf den Preis haben-wie bspw. technische Spezifi- kationen oder das Produktdesign Wenn dennoch Produkte unterschiedlicher Qualitat verglichen werden spw. weil fur einen statistisch aussagekraftigen Preisvergleich mit absolut dentischen Produkten zu wenige Transaktionen beobachtet erden -so konnen ggf. Anpassungen der beobachteten Preise fur Qualitatsunterschiede den Vergleich der Transaktionen ermoglichen. Anpassungsrechnungen kon nen u.a. mittels quantitativer Analysemethoden, insbesondere mittels Re- gressionsanalyse, durchgefuhrt werden. Dabei kann der Einfluss einer oder ehrerer Qualitatsmerkmale - wie z B. Guteklassen -auf den Preis in Transaktionen zwischen unverbundenen Dritten festgestellt werden (vgl Hartman et al ) Dazu wird der statistische Zusammenhang zwischen den Qualitatsmerkmalen und den beobachteten Preisen in Transaktionen zwi- schen unverbundenen Unternehmen geschatzt IWB Nr 5 vom 13.3. 2002 -245-III. Durchführung von Anpassungsrechnungen Im Folgenden wird erörtert, wie ggf. durch Anpassungsrechnungen die Ver￾gleichbarkeit der beobachteten Preise erhöht werden kann. Dabei dienen die oben genannten preisbestimmenden Faktoren als Leitlinie. Darüber hinaus werden die Ausführungen jeweils mit Hilfe des folgenden Beispiels verdeut￾licht, das in Anlehnung an einen Fall aus der Beratungspraxis gewählt wurde. Beispiel: Die in den Niederlanden ansässige Import Europe B.V. („I“) importiert ver￾schiedene Arten von Konsumgütern von einem Hersteller aus Japan und vertreibt diese in Europa. Die Güter werden an Vertriebsgesellschaften in verschiedenen eu￾ropäischen Ländern weiterverkauft, die wiederum Großhändler in den jeweiligen Ländern beliefern (gleiche Handelsstufe). Bei den Distributoren handelt es sich zum Teil um Tochtergesellschaften der I, so u. a. um die deutsche V-GmbH („V“). Der Vertrieb wird aber auch über unverbundene Distributoren abgewickelt. Es ist zu untersuchen, ob die Verrechnungspreise, die die I der V für die Güter in Rechnung gestellt hat, als fremdüblich anzusehen sind. Informationen über den Handel ver￾gleichbarer Produkte zwischen unverbundenen Unternehmen liegen nicht vor, so dass ein äußerer Preisvergleich nicht vorgenommen werden kann. Allerdings können die Transaktionen der I mit unverbundenen Distributoren für einen inneren Preis￾vergleich herangezogen werden. 1. Produkteigenschaften — insbesondere Qualität Bei einer Anwendung der Preisvergleichsmethode sollten bevorzugt Preise von Produkten übereinstimmender Qualität verglichen werden. In der Praxis ist es meist empfehlenswert, Produkte zu vergleichen, die äußerlich eindeutig als identisch zu identifizieren sind, da sonst die Vergleichbarkeit der Trans￾aktionen eher in Frage gestellt werden kann. Daher kann fast nie ein äußerer, sondern — wenn überhaupt — nur ein innerer Preisvergleich durchgeführt werden, weil bei einem inneren Preisvergleich in der Regel Transaktionen mit identischen Produkten verglichen werden können. Ein äußerer Preisver￾gleich, bei dem die konzerninternen Preise mit Preisen in Transaktionen zwi￾schen nicht zum Konzern gehörenden unverbundenen Unternehmen vergli￾chen werden, ist in der Regel nur durchführbar für homogene Güter mit nor￾mierten Qualitätseigenschaften, für die Preisdaten öffentlich zugänglich sind, etwa weil sie an Börsen gehandelt werden (z. B. Rohstoffe). Dies trifft in der Regel nicht zu für heterogene Güter, bei denen Eigenschaften divergieren, die einen starken Einfluss auf den Preis haben — wie bspw. technische Spezifi- kationen oder das Produktdesign. Wenn dennoch Produkte unterschiedlicher Qualität verglichen werden — bspw. weil für einen statistisch aussagekräftigen Preisvergleich mit absolut identischen Produkten zu wenige Transaktionen beobachtet werden — so können ggf. Anpassungen der beobachteten Preise für Qualitätsunterschiede den Vergleich der Transaktionen ermöglichen. Anpassungsrechnungen kön￾nen u. a. mittels quantitativer Analysemethoden, insbesondere mittels Re￾gressionsanalyse, durchgeführt werden. Dabei kann der Einfluss einer oder mehrerer Qualitätsmerkmale — wie z. B. Güteklassen — auf den Preis in Transaktionen zwischen unverbundenen Dritten festgestellt werden (vgl. Hartman et al.). Dazu wird der statistische Zusammenhang zwischen den Qualitätsmerkmalen und den beobachteten Preisen in Transaktionen zwi￾schen unverbundenen Unternehmen geschätzt. Steuerrecht Preisvergleichsmethode 10International Gruppe 2 · Seite 1553 IWB Nr. 5 vom 13. 3. 2002 - 245 -
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