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tifizieren, die hinreichend vergleichbar sind In europaischen Datenbanken wie zum Beispiel Bureau van Dijk's Amadeus Datenbank, sind quantitative sinformationen von nur ca. 7.500 Unternehmen verfugbar Auch andere Datenbanken enthalten keine ausreichende anzahl an portugie- sischen Unternehmen, weil in Portugal ansassige Unternehmen zwar ver- pflichtet sind, ihre Jahresabschlusse zu veroffentlichen, diese aber nur unzu- reichend den Verpflichtungen nachkommen(vgl. Callahan, a a O, S 506 nsofern wird man bei Anwendung der transaktionsbezogenen Nettomargen methode in der Praxis auch auf europaisch en answe hen mtissen. Europaische Vergleichsdaten sind insofern eine verntinftige Al- ternative, als sich durch den europaischen Binnenmarkt und die einheitliche wahrung die Nettorenditen in der Tendenz angeglichen haben Zudem kann ropaische Analyse auch zu Kosteneinsparungen bei der Erstellung lined ep lumektat ioa eorderlich sein, weil die Ergebnisse auch fur andere 3. Koste evertrage und die Erbringung innerbetrieblicher Die neuen portugiesischen Verrechnungspreisvorschriften beinhalten auch Regelungen bezuglich Kostenumlagevertragen. Derartige Vereinbarung iegen im Verrechnungspreiszusammenhang grundsatzlich dann vor, wenn wei oder mehr Parteien untereinander vereinbaren. die Kosten und Risiken im Zusammenhang mit Produktion, Dienstleistungserbringung oder For- schung und Entwicklung zu teilen. In den neuen portugiesischen Verwal ngsanweisungen kommt auch hier der Fremdvergleichsgrundsatz zur An- vendung. Abhangige Unternehmen haben somit die Vereinbarung zu den Konditionen auszugestalten wie unabhangige Dritte dies getan hatten. De eitrag jeder beteiligten Vertragspartei hat sich dabei an dem Verhaltnis des zu erwartenden Nutzens einer jeden Partei zu bemessen(vgl. Ebert, IStR 2002 S 503). Sollte der geleistete Beitrag einer Partei deren Nutzen aus dem En- gagement abersteigen, sind entsprechende Kompensationszahlungen der an deren parteien zu leisten Die in den neuen portugiesischen Verrechnungspreisvorschriften genannten Methoden zur Bestimmung eines angemessenen Preises fur die erbringung innerbetrieblicher Dienstleistungen sind die Preisvergleichsmethode, die nung an Tz. 7.23 OECD-RL soll bei der Preisbestimmung de,ode. In Anleh- Wiederverkaufspreismethode und die Kostenaufschlagsmeth Dienstleistungen einen Gewinnaufschlag erwirtschaften. Die Vorschriften ehen damit im Gegensatz zu den deutschen Verwaltungsgrundsatzen zu den Kostenumlagen, die zumindest furden Fall eines Poolvertrags keinen Kosten. aufschlagssatz zulassen (vgl. Tz. 2.2. Verw GrS-Umlage) Ill. Dokumentationsanforderungen Der Steuerpflichtige hat zusatzlich zu seiner jahrlich einzureichenden Steu ererklarung die Existenz einer Verrechnungspreisdokumentation zu bestati gen Zudem hat der Steuerpflichtige den Umfang der Transaktionen mit ver- bundenen Unternehmen anzugeben. Bei den betroffenen Transaktionen kann es sich um den Verkauf von Gutern, die Erbringung von Dienstleistungen, die Zahlung von Zinsen, oder die Uberlassung von Rechten und immateriellen Vermogensgegenstanden handeln Des Weiteren muss die angewandte Ver- rechnungspreispolitik im Detail beschrieben werden und die Konformitat der Preisbildung mit dem Fremdvergleichsgrundsatz erlautert werden. Die Be 5 Portugal Gruppe 2. Seite 90tifizieren, die hinreichend vergleichbar sind. In europäischen Datenbanken, wie zum Beispiel Bureau van Dijk‘s Amadeus Datenbank, sind quantitative Jahresabschlussinformationen von nur ca. 7.500 Unternehmen verfügbar. Auch andere Datenbanken enthalten keine ausreichende Anzahl an portugie￾sischen Unternehmen, weil in Portugal ansässige Unternehmen zwar ver￾pflichtet sind, ihre Jahresabschlüsse zu veröffentlichen, diese aber nur unzu￾reichend den Verpflichtungen nachkommen (vgl. Callahan, a. a. O., S. 506). Insofern wird man bei Anwendung der transaktionsbezogenen Nettomargen￾methode in der Praxis auch auf europäische Vergleichsunternehmen auswei￾chen müssen. Europäische Vergleichsdaten sind insofern eine vernünftige Al￾ternative, als sich durch den europäischen Binnenmarkt und die einheitliche Währung die Nettorenditen in der Tendenz angeglichen haben. Zudem kann eine pan-europäische Analyse auch zu Kosteneinsparungen bei der Erstellung einer Dokumentation förderlich sein, weil die Ergebnisse auch für andere Länder Gültigkeit haben. 3. Kostenumlageverträge und die Erbringung innerbetrieblicher Dienstleistungen Die neuen portugiesischen Verrechnungspreisvorschriften beinhalten auch Regelungen bezüglich Kostenumlageverträgen. Derartige Vereinbarungen liegen im Verrechnungspreiszusammenhang grundsätzlich dann vor, wenn zwei oder mehr Parteien untereinander vereinbaren, die Kosten und Risiken im Zusammenhang mit Produktion, Dienstleistungserbringung oder For￾schung und Entwicklung zu teilen. In den neuen portugiesischen Verwal￾tungsanweisungen kommt auch hier der Fremdvergleichsgrundsatz zur An￾wendung. Abhängige Unternehmen haben somit die Vereinbarung zu den Konditionen auszugestalten wie unabhängige Dritte dies getan hätten. Der Beitrag jeder beteiligten Vertragspartei hat sich dabei an dem Verhältnis des zu erwartenden Nutzens einer jeden Partei zu bemessen (vgl. Ebert, IStR 2002, S. 503). Sollte der geleistete Beitrag einer Partei deren Nutzen aus dem En￾gagement übersteigen, sind entsprechende Kompensationszahlungen der an￾deren Parteien zu leisten. Die in den neuen portugiesischen Verrechnungspreisvorschriften genannten Methoden zur Bestimmung eines angemessenen Preises für die Erbringung innerbetrieblicher Dienstleistungen sind die Preisvergleichsmethode, die Wiederverkaufspreismethode und die Kostenaufschlagsmethode. In Anleh￾nung an Tz. 7.23 OECD-RL soll bei der Preisbestimmung der Erbringer der Dienstleistungen einen Gewinnaufschlag erwirtschaften. Die Vorschriften stehen damit im Gegensatz zu den deutschen Verwaltungsgrundsätzen zu den Kostenumlagen, die zumindest für den Fall eines Poolvertrags keinen Kosten￾aufschlagssatz zulassen (vgl. Tz. 2.2. VerwGrS-Umlage). III. Dokumentationsanforderungen Der Steuerpflichtige hat zusätzlich zu seiner jährlich einzureichenden Steu￾ererklärung die Existenz einer Verrechnungspreisdokumentation zu bestäti￾gen. Zudem hat der Steuerpflichtige den Umfang der Transaktionen mit ver￾bundenen Unternehmen anzugeben. Bei den betroffenen Transaktionen kann es sich um den Verkauf von Gütern, die Erbringung von Dienstleistungen, die Zahlung von Zinsen, oder die Überlassung von Rechten und immateriellen Vermögensgegenständen handeln. Des Weiteren muss die angewandte Ver￾rechnungspreispolitik im Detail beschrieben werden und die Konformität der Preisbildung mit dem Fremdvergleichsgrundsatz erläutert werden. Die Be- 5 Portugal Gruppe 2 · Seite 90 - 752 -
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