正在加载图片...
3 Deutschland ltungsgrundsatze zur ung Gruppe1· Seite1823 als der Entwurf stellen die neuen Verwaltungsgrundsatze explizit auf die Preisvergleichsmethode als vorrangig zu verwendende Methode zur Anw dung des Fremdvergleichs ab Die Konkretisierung des Fremdvergleichs an hand des betriebsinternen und externen sowie des hypothetischen Fremdver- gleichs stimmt mit der von der Entwurfsfassung vorgesehenen Interpretation uberein. Neu ist jedoch der Hinweis, dass in Fallen, in denen der hypotheti sche Fremdvergleich angewendet wird, der ordentliche und gewissenhafte Geschaftsleiter die Ubernahme hoherer Kosten mangels vergleichbarer Ar- beitnehmer am lokalen Arbeitsmarkt nur dann akzeptieren soll, wenn ereinen Ausgleich der Mehraufwendungen innerhalb von drei Jahren realisieren kann Tz. 3.2). Fur den Fall eines sog. Rotationssystems soll davon auszugehen sein dass auch das entsendende Unternehmen ein Interesse an der Beschaftigung des Arbeitnehmers in dem aufnehmenden Unternehmen hat und folglich den Teil der Aufwendungen zu tragen hat, der uber den aufwand fur einen ve gleichbaren heimischen Arbeitnehmer hinausgeht (Tz 3.4.2). Diese Regel und dieser Aspekt ist beachtenswert und neu- soll auch fur den Fall der Expertenentsendung gelten. Eine solche ist anzunehmen, wenn ein Arbeit nehmer uber Spezialwissen verfugt und ein vergleichbarer Arbeitnehmer am Markt nicht oder nur unter erheblichem Aufwand zu finden ist(Tz. 3.4.1).Neu aufgenommen worden ist die Moglichkeit, fur eine Vielzahl von Arbeitneh mern die sowohl im Interesse des aufnehmenden als auch des entsendende Unternehmens entsandt worden sind, einen einheitlichen Aufteilungsmal stab festzulegen, der fur den gesamten Pruifungszeitraum zugrunde geleg Anwendung fin已n1m schlieBlich eine detaillierte Liste von Unterlagen vor, anhand derer der Steu erpflichtige den Nachweis seiner Interessenlage im Rahmen seiner Mitwir ficht fuhren oll der Steuerr ben dem Enter vertrag und den Arbeitsvertragen mit dem entsendenden und aufnehmenden Unternehmen beispielsweise auch folgende Unterlagen zum Nachweis der In- teressenlage vorlegen erichte z.B. chte Protol mer fur das entsendende Unternehmen angefertigt hat Untersuchungen uber Vergleichsgehalter im lokalen Arbeitsmarkt, Nachweis uber die Hohe der Lohnaufwendungen vor der Entsendung, Kosten/Nutzen-Analyse(benefit test)bezuglich Lohnaufwand und Erfolgsbeitrag des entsandten arbeitnehmers Funktionsorientiertes Arbeitnehmerorganigramm oder ahnliche Unterlagen. Il. Analyse Nachfolgend sollen einige Anmerkungen insbesondere zu den Anderungen der nun veroffentlichten Verwaltungsgrundsatze gegenuber der Entwurfsfas sung vom September 2000 gemacht werden(vgl. fur eine Analyse dieserersten Fassung Kroppen/Roeder, TMTP 2000, S 434, 435 ff. 1. Begriffsbestimmungen(Tz. 2) Es ist zu begriBen, dass die Arbeitnehmerentsendung nicht nur positiv defi- niert, sondern nunmehr auch negativ zum Leistungsaustausch auf der Basis IWB Nr I vom 9. 1. 2002als der Entwurf stellen die neuen Verwaltungsgrundsätze explizit auf die Preisvergleichsmethode als vorrangig zu verwendende Methode zur Anwen￾dung des Fremdvergleichs ab. Die Konkretisierung des Fremdvergleichs an￾hand des betriebsinternen und externen sowie des hypothetischen Fremdver￾gleichs stimmt mit der von der Entwurfsfassung vorgesehenen Interpretation überein. Neu ist jedoch der Hinweis, dass in Fällen, in denen der hypotheti￾sche Fremdvergleich angewendet wird, der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter die Übernahme höherer Kosten mangels vergleichbarer Ar￾beitnehmer am lokalen Arbeitsmarkt nur dann akzeptieren soll, wenn er einen Ausgleich der Mehraufwendungen innerhalb von drei Jahren realisieren kann (Tz. 3.2). Für den Fall eines sog. Rotationssystems soll davon auszugehen sein, dass auch das entsendende Unternehmen ein Interesse an der Beschäftigung des Arbeitnehmers in dem aufnehmenden Unternehmen hat und folglich den Teil der Aufwendungen zu tragen hat, der über den Aufwand für einen ver￾gleichbaren heimischen Arbeitnehmer hinausgeht (Tz. 3.4.2). Diese Regel — und dieser Aspekt ist beachtenswert und neu — soll auch für den Fall der Expertenentsendung gelten. Eine solche ist anzunehmen, wenn ein Arbeit￾nehmer über Spezialwissen verfügt und ein vergleichbarer Arbeitnehmer am Markt nicht oder nur unter erheblichem Aufwand zu finden ist (Tz. 3.4.1). Neu aufgenommen worden ist die Möglichkeit, für eine Vielzahl von Arbeitneh￾mern, die sowohl im Interesse des aufnehmenden als auch des entsendenden Unternehmens entsandt worden sind, einen einheitlichen Aufteilungsmaß- stab festzulegen, der für den gesamten Prüfungszeitraum zugrunde gelegt wird und auf Antrag des Steuerpflichtigen auch für künftige Wirtschaftsjahre Anwendung finden kann (Tz. 3.5). Die Verwaltungsgrundsätze sehen in Tz. 5 schließlich eine detaillierte Liste von Unterlagen vor, anhand derer der Steu￾erpflichtige den Nachweis seiner Interessenlage im Rahmen seiner Mitwir￾kungspflicht führen kann. So soll der Steuerpflichtige neben dem Entsende￾vertrag und den Arbeitsverträgen mit dem entsendenden und aufnehmenden Unternehmen beispielsweise auch folgende Unterlagen zum Nachweis der In￾teressenlage vorlegen: — Konkrete Tätigkeitsberichte, z. B. Berichte, Protokolle, die der entsandte Arbeitneh￾mer für das entsendende Unternehmen angefertigt hat, — Untersuchungen über Vergleichsgehälter im lokalen Arbeitsmarkt, — Nachweis über die Höhe der Lohnaufwendungen vor der Entsendung, — Kosten/Nutzen-Analyse (benefit test) bezüglich Lohnaufwand und Erfolgsbeitrag des entsandten Arbeitnehmers, — Funktionsorientiertes Arbeitnehmerorganigramm oder ähnliche Unterlagen. II. Analyse Nachfolgend sollen einige Anmerkungen insbesondere zu den Änderungen der nun veröffentlichten Verwaltungsgrundsätze gegenüber der Entwurfsfas￾sung vom September 2000 gemacht werden (vgl. für eine Analyse dieser ersten Fassung Kroppen/Roeder, TMTP 2000, S. 434, 435 ff.). 1. Begriffsbestimmungen (Tz. 2) Es ist zu begrüßen, dass die Arbeitnehmerentsendung nicht nur positiv defi- niert, sondern nunmehr auch negativ zum Leistungsaustausch auf der Basis Außensteuerrecht Verwaltungsgrundsätze zur Arbeitnehmerentsendung 3 Deutschland Gruppe 1 · Seite 1823 IWB Nr. 1 vom 9. 1. 2002 - 11 -
<<向上翻页向下翻页>>
©2008-现在 cucdc.com 高等教育资讯网 版权所有