ISR20/2006 WIRTSCHAFTSRECHT 715 AUFSATZ Die Beschreibung aller verrechnungspreisrelevanten Transak- Vertrag abschlieBen oder eine Gesellschaft von einer anderen Ge- tonen sellschaft wirtschaftlich oder finanziell ab gig ist. Die gleiche dentifizierung und Darstellung der Verhaltnisse zu aus- Vermutung gilt fur Geschaftsbeziehungen mit Gesellschaften in chen verbundenen Personen und Personen in Niedrig- Staaten, die im chilenischen Einkommensteuergesetz als Nied- die darstellung des Verhalcnisses von Eigenkapital zu Fremd. Figsteuerlander qualifiziert werden+ kzeptiert werden in Chile sowohl die transaktionsbezogenen tal tandardmethoden, als auch gewinnorientierte Methoden Ster flichtige haben dabei die geeignetste Methode zu wahlen und das arithmetische Mittel aller verwendeten Verrechnungsprei- sind zusatzlich verpflichtet, die Margen aus ihren grenziiber schreitenden Geschaftsbezichungen zu dokumentieren. Art. 38 Der Steuerpflichtige muss zudem Aufzeichnungen bereitstel- des chilenischen Einkommenstcuergesetzes verlangt vom Steuer len, die seine Berechnungen der Verrechnungspreise unterstit- ptlichtigen eine Auflistung seiner Geschaftsbeziehungen mit ve bundenen Unternehmen, entsprechende vertrage miissen in Ko- Im Falle der Nichterfullung von Verrechnungspreisvorschrife per autbewahist ewer eis weitere tormnelrd ino ham nas choiteaitche 20%der nicht bezahlten Steuerbetrage und BuBgeldern zv inanzministerium den Erlass weiterer Regelungen in naher Zu schen 75 und 150% der nicht bezahlten Steuer zu rechnen. Im kunft angekuindigt. Zudem wird schon heute n steuer Falle mangelnder Dokumentation kommen weitere Strafzuschla flichtigen eine Verrechnungspreisstudie inklusive einer Funk ge zwischen 112, 5 und 225 hinzu". Daruber hinaus besteht tions- und Risikoanalyse erwartet, wobei sowohl chilenische als die moglichkeit einer Freiheitsstrafe von zwei bis funf ]ahren, so- auch auslandische Vergleichsunternehmen akzeptiert werden wie dic Authebung der Berufserlaubnis als Buchhalcer Seit 2001 liegt dem brasilianischen Kongress ein Gesetzesent- 4. Costa Rica wurt zur Reform des brasilianischen Verrechnungspreissyste or, nachdem sich die Regelungen in Richtung internationaler osta Rica zahlt zu den neuen Verrechnungspreiseinsteigern Standards bewegen wurden. Er sieht die Annerkennung des innerhalb der lateinamerikanischen Lander Die Einfuihrung von Fremdvergleichsgrundsatzes, sowie eine Umsetzung der OECD Richtlinien vor. Die endguiltige Verabschiedung des Entwurts durch eine auf dem stbstance-over-forin-Prinzip"basierende ver- rdnung,die das Fremdvergleichsprinzip fur grenzuiberschrei echnungspreissystems Brasiliens scheint allerdings kurzfristig tende Transaktionen zwischen related paries festlegt Seitdem sind n Costa Rica uber 20 Betriebspruifungen auf dem Gebiet der Verrechnungspreise zu verzeichnen, die meisten in Bezug auf Ex 3. Chile dings Klarheit uiber das Wie in den meisten Staaten Lateinamerikas, ist in den letzten gen erwartet wird, da diesbezuglich keine expliziten Richtlinien Jahren in Chile ein starker Anstieg verrechnungspreisbezoger orhanden sind und die entsprechenden gesetzliche Besti Betriebsprifungen zu vermerken. Die chilenischen Finanzbe- gen noch dem Kongress zur Entscheidung vorlegen Nach horden"verlangen dabei vom Steuerpflichtigen eine detaillierte dem Gesetzesentwurf soll die Finanzverwaltung die Aufgabe Res achverhalts-und Angemessenheitsdokumentation*. Chile ge- ben, grenzuberschreitende Transaktionen zwischen related horte zu den ersten lateinamerikanischen Staaten, die Mitte der zu uberprifen und auf den normalen Marktwert"anzupas eunziger Jahre Ver nungspreisvorschriften einfuihrten. Zen- Die grote internationale Kritik an dem gesetzesentwurfbezieht rgesetzes Diese in den Jahren 1997 und 20029erweiterte re- die OECD-Kriterien hinausgeht. Sie soll sowohl Anteilseigmer gelung folgt im Wesentlichen den Prinzipien der OECD-Richt- sonen bis zur Verwandtschaft dritten Grades, sowie Ehegatter linien.In Art. 38 des chilenischen Einkommensteuergeseczes ist oder Lebensgefihrten des Geschaftsfuhrers oder eines direkten der Frermdvergleichsgrundsatz verankert chilenischen Finanzbehorden, Preise zwischen verbundenen oder indirekten Anteilseigners. Transaktionen mit Parteien nd er gestattet Unternehmen anzupassen, wenn diese nicht Marktpreisen ent- Niedrigsteuergebieten sollen den Verrechnungspreisregeln un sprechen oder von Preisen abweichen, die fremde Dritte verein- terworfen sein, wobei allerdings im Einzelnen noch unkiar ist bart hatten, Das Interesse der Finanzverwaltung an der Thematik welche Gebiete erfasst werden sollen. Nach dem Gesetzesent Verrechnungspreise in Chile steigt stetig. Zuletzt haben die chile- nischen Finanzbehorden Mitte des Jahres 2005 chilenische Un- ternehmen aufgefordert. alle grenzuberschreitenden Transaktio- 35)U a Art +1 und 61 Gesetz9430/96. nen mit verbundenen Unternehmen anzuzeigen und zur Vorbe. 6)Gesetzesenrwurf 4.695/01; vgl. WoN/Incida. ITP 2002. 13 It. reitung zukinftiger Betriebspruifungen entsprechende Informa- 38) Im Einzelnen vgl. Tnopin. TMTR 2005, Vol. 14 Nr. 14. 536 Das chilenische Recht enthalt einen weiten Begriff der related 40)Bei der 40)Bei der Einordnung von Staaten als Niedrigsteuerlander folgt das chi party. Eine solche Verbindung besteht, wenn eine Gesellschaft di- msche Finanzministerium der List of un-cooperative Tax Havens"der rekt oder indirekt Anteile am Kapital einer anderen Gesellschaft 40) Directriz No, 20-03. Traramiento Fiscal de los Precios de Transferen- halt. oder einer Gesellschaft Kontrolle oder Verwaltung eimer an- cia, seguin el Valor Normal de Mercado" dazu vgl. Castra, Tax Notes Int' deren Gesellschaft obliegt. Zu den related parties zahlen daneben 2(15, WTD95-9 alle in Chile tatigen Handelsvertreter, Agenten, Zweigmiederlas 42)Cor)dda/Ken!/Fernscireifer Piae TMTR 2005, VoL. 13 NT. 23 a o Sen und alle Betriebsstitten auslandischer Unternehmen. Zu-S1215ff dem wird immer von einer related party ausgegangen, wenn zwei 3)Oroyecto de Pacto Fiscal y Reforma Fiscal Estructural (LFP). 4) Ar. 79-2 0) des Entwur esellschaften einen Exklusivvertrag oder cinen Joint-Venture- TMTR 21