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4. Die Entwicklung allgemeiner Prinzipien Welches sind nun die allgemeinen Prinzipien, die sich aus den geschilderten Vertragsrechtsregeln mit Schutzcharakter ergeben? 1)ein besonderer Schutz bei personlicher Ungleichheit der Partner, 2)die Sorge um das inhaltliche Gleichgewicht des Vertrages beim AbschluB und auch danach Sowle 3)eine Vielzahl von Rucksichtnahme-, Loyalitats-und Kooperationsgeboten, darunter auch das Treu- und Glaubensprinzip, zwischen den Parteien in allen Stadien des vertrages Die Prinzipien haben eine grobere Spannbreite als nur den Schutz der schwacheren Partei oder das Treu-und-Glaubenprinzip Um die Kommunikation zu erleichtern, habe ich als Uberbegriff fur diese Prinzipien den Terminus"vertragliche Solidaritat"gewahlt. Andere Autoren, vor allem skand inavische wie etwa Wilhelmsson, sprechen auch von"sozialem"Vertragsrecht, das sie einem liberalen oder auch marktfunktionalen Vertragsrecht gegenuberstellen Anders als etwa bei Ghestins"le juste et l'utile"7 sollen diese neuen Prinzipien nicht an die Stelle des Prinzips der vertragsfreiheit, sondern neben dieses treten. Damit tritt die schwierige Abgrenzungsfrage im Falle des Konfliktes zwischen den beiden Prinzipien auf den Plan 5. Die Geltung des prinzips der vertraglichen Solidaritat im Recht der leistungsstorungen Das prinzip der vertraglichen Solidaritat gilt auch im bisher noch kaum behandelten Abwicklungsstadium des Vertrages, wenn ein personliches Ungleichgewicht der Parteien (Element A)nicht vorliegt. Wir haben es dann und dort uberwiegend mit sog. " dispositive" Vertragsrecht zu tun. Ich werde insbesondere auf das Institut der unvorhersehbaren veranderung von Umstanden und das Leistungsstorungsrecht eingehen Die auBere Grenze fur die Einstandspflicht der Parteien fur die mangelhafte oder unterbleibende Erfullung ihrer vertraglichen Leistungspflichten bildet das Institut der unvorhersehbaren nachtraglichen Veranderung der Umstande(nach deutscher Terminologie in etwa: Wegfall der Geschaftsgrundlage; nach anglo-amerikanischer Terminologie: impracticability, frustration, hardship, excuse; nach franzosischer Terminologie: imprevision). Wie die diesbezuglichen LOsungen vieler Rechtsordnungen beweisen, ist dieses ein deutlicher Ausdruck des Treu-und Glaubensprinzips sowie des prinzips der inhaltlichen Ausgewogenheit der Vertrage. Auch der B Lurger, Vertragliche Solidaritat-Entwicklungschance fir das allgemeine vertragsrecht in Osterreich und in der Europaischen Union(Baden-Baden: Nomos, 1998) 7) J. Ghestin strebt die vollstandige Subsitution des liberalen Konzept der Privatautonomie durcheine ganzlich neue Vertragsdogmatik an Er stellt die Prinzipien des"juste"und"utile"in den Mittelpunkt seiner Theorie (J. 147ff, ders, 'L'utile et le juste dans les co Dalloz 1(1982), chron. 1, I ff; ders, Traite de Droit Civil. Les obligations. Le contrat: Formation, 2emeed (Paris Libra irie Generale de droit et de Jurisprudence, 1988)178 ff ; ders, Traite de Droit Civil: La formation du contrat 3emeed. (Paris: Librairie Generale de Droit et de Jurisprudence, 1993)200 ff.4. Die Entwicklung allgemeiner Prinzipien Welches sind nun die allgemeinen Prinzipien, die sich aus den geschilderten Vertragsrechtsregeln mit Schutzcharakter ergeben? 1) ein besonderer Schutz bei persönlicher Ungleichheit der Partner, 2) die Sorge um das inhaltliche Gleichgewicht des Vertrages beim Abschluß und auch danach sowie 3) eine Vielzahl von Rücksichtnahme-, Loyalitäts- und Kooperationsgeboten, darunter auch das Treu- und Glaubensprinzip, zwischen den Parteien in allen Stadien des Vertrages. Die Prinzipien haben eine größere Spannbreite als nur den Schutz der schwächeren Partei oder das Treu-und-Glaubenprinzip. Um die Kommunikation zu erleichtern, habe ich als Überbegriff für diese Prinzipien den Terminus "vertragliche Solidarität" gewählt16. Andere Autoren, vor allem skandinavische wie etwa Wilhelmsson, sprechen auch von "sozialem" Vertragsrecht, das sie einem liberalen oder auch marktfunktionalen Vertragsrecht gegenüberstellen. Anders als etwa bei Ghestins "le juste et l'utile"17 sollen diese neuen Prinzipien nicht an die Stelle des Prinzips der Vertragsfreiheit, sondern neben dieses treten. Damit tritt die schwierige Abgrenzungsfrage im Falle des Konfliktes zwischen den beiden Prinzipien auf den Plan. 5. Die Geltung des Prinzips der vertraglichen Solidarität im Recht der Leistungsstörungen Das Prinzip der vertraglichen Solidarität gilt auch im bisher noch kaum behandelten Abwicklungsstadium des Vertrages, wenn ein persönliches Ungleichgewicht der Parteien (Element A) nicht vorliegt. Wir haben es dann und dort überwiegend mit sog. "dispositivem" Vertragsrecht zu tun. Ich werde insbesondere auf das Institut der unvorhersehbaren Veränderung von Umständen und das Leistungsstörungsrecht eingehen. Die äußere Grenze für die Einstandspflicht der Parteien für die mangelhafte oder unterbleibende Erfüllung ihrer vertraglichen Leistungspflichten bildet das Institut der unvorhersehbaren nachträglichen Veränderung der Umstände (nach deutscher Terminologie in etwa: Wegfall der Geschäftsgrundlage; nach anglo-amerikanischer Terminologie: impracticability, frustration, hardship, excuse; nach französischer Terminologie: imprévision). Wie die diesbezüglichen Lösungen vieler Rechtsordnungen beweisen, ist dieses ein deutlicher Ausdruck des Treu-und￾Glaubensprinzips sowie des Prinzips der inhaltlichen Ausgewogenheit der Verträge. Auch der 16) B. Lurger, Vertragliche Solidarität -Entwicklungschance für das allgemeine Vertragsrecht in Österreich und in der Europäischen Union (Baden-Baden: Nomos, 1998). 17) J. Ghestin strebt die vollständige Subsitution des liberalen Konzept der Privatautonomie durch eine gänzlich neue Vertragsdogmatik an. Er stellt die Prinzipien des "juste" und "utile" in den Mittelpunkt seiner Theo rie (J. Ghestin, 'La notion de contrat', Dalloz 2 (1990), chron. 27, 147 ff.; ders., 'L'utile et le juste dans les contrats', Dalloz 1 (1982), chron. 1, 1 ff.; ders., Traité de Droit Civil. Les obligations. Le contrat: Formation, 2ème ed. (Paris: Librairie Générale de Droit et de Jurisprudence, 1988) 178 ff.; ders., Traité de Droit Civil: La formation du contrat, 3ème ed. (Paris: Librairie Générale de Droit et de Jurisprudence, 1993) 200 ff
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