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INTERNATIONAL STEUERRECHT SEITE 1973 GRUPPE 2FACH 10 und Verwaltungsvorschriften umzusetzen. Weiterhin sollen die Mitgliedstaaten der EU- Kommission jahrlich einen Bericht uber die in diesem Zusammenhang ergriffenen MaB nahmen sowie die praktische Umsetzung der Leitlinien erstatten. Auf der Grundlage dieser Berichte wird die Kommission die Leitlinien regelmaBig uberprufen konnen Nach Auffassung der Kommission, soll die Einhaltung der Leitlinien -die eine Orientierungs hilfe fur die beteiligten Steuerpflichtigen darstellen -eine raschere und effizientere Abwick lung des APA-Verfahrens zur Folge haben, was wiederum zu einer starkeren Verbreitung von APAs in der EU und somit zu einer geringeren Anzahl von Streit- sowie Doppelbesteuerungs- allen fuhren durft Die APA-Leitlinien beschreiben, auf welche Weise die EU-Mitgliedstaaten den APA-Prozess durchfuhren sollten und stellen eine Anleitung fur die in diesen Prozess einbezogenen Steuerpflichtigen dar. Die Leitlinien sehen einen vierstufigen Prozess vor und beschreiben die Einzelheiten, die es in den jeweiligen Stufen zu berucksichtigen gil 1. Vorbereitung auf die antragstellung Diese Stufe soll allen Beteiligten den Steuerpflichtigen sowie den Finanzverwaltungen gleicherma Ben -die Moglichkeit bieten, die Erfolgsaussichten eines moglichen APAzu prufen. In dieser Phase sollte der Steuerpflichtige zumindest die Tatigkeiten und Transaktionen, dies abzudecken gilt, die beteiligten Steuerpflichtigen, die bevorzugte Verrechnungspreisme- thode, die gewunschte Dauer des APA, jegliche in Erwagung zu ziehenden Ruckbeziehungen (sog rollbacks)sowie die darin involvierten Lander beschreiben 2. Formelle Beantragung des aPa Der offizielle Antrag auf die Einleitung eines APA sollte im Hinblick auf die abzudeckenden Geschaftsjahre moglichst fruhzeitig gestellt werden Es ist Aufgabe des Steuerpflichtigen, den offiziellen Antrag bei der zustandigen Finanzverwaltung sowie zugleich bei allen anderen beteiligten Finanzbehorden einzureichen. Dieser formelle Antrag sollte alle relevanter Informationen beinhalten, die fur die Beurteilung des antrags durch die Finanzverwaltung otwendig sind Die Anhange a und B des Berichtes der EU-Kommission beinhalten Detailszu den hierfur haufig benotigten Informatione 3. Evaluierung des aPa und ansc chlieBende Verhandlung Ein APA erfordert ein formales Ubereinkommen zwischen den beteiligten Finanzbehorden, um die steuerliche Behandlung der relevanten Transaktionen abzusichern. Der Bericht empfiehlt den Steuerpflichtigen und den Finanzverwaltungen in dieser Hinsicht eng zusam- menzuarbeiten, um zu einem gemeinsamen, akzeptablen Ergebnis zu gelangen Der Steuer IWB Nr. 10 vom 23.5.2007 NWB Verlag-Volltextservice-bibliothek@nwb.de 569und Verwaltungsvorschriften umzusetzen. Weiterhin sollen die Mitgliedstaaten der EU￾Kommission jährlich einen Bericht über die in diesem Zusammenhang ergriffenen Maß- nahmen sowie die praktische Umsetzung der Leitlinien erstatten. Auf der Grundlage dieser Berichte wird die Kommission die Leitlinien regelmäßig überprüfen können. Nach Auffassung der Kommission, soll die Einhaltung der Leitlinien – die eine Orientierungs￾hilfe für die beteiligten Steuerpflichtigen darstellen – eine raschere und effizientere Abwick￾lung des APA-Verfahrens zur Folge haben, was wiederum zu einer stärkeren Verbreitung von APAs in der EU und somit zu einer geringeren Anzahl von Streit- sowie Doppelbesteuerungs￾fällen führen dürfte. Die APA-Leitlinien beschreiben, auf welche Weise die EU-Mitgliedstaaten den APA-Prozess durchführen sollten und stellen eine Anleitung für die in diesen Prozess einbezogenen Steuerpflichtigen dar. Die Leitlinien sehen einen vierstufigen Prozess vor und beschreiben die Einzelheiten, die es in den jeweiligen Stufen zu berücksichtigen gilt. 1. Vorbereitung auf die Antragstellung Diese Stufe soll allen Beteiligten – den Steuerpflichtigen sowie den Finanzverwaltungen gleichermaßen – dieMöglichkeitbieten, die Erfolgsaussichten eines möglichenAPA zu prüfen. In dieser Phase sollte der Steuerpflichtige zumindest die Tätigkeiten und Transaktionen, die es abzudecken gilt, die beteiligten Steuerpflichtigen, die bevorzugte Verrechnungspreisme￾thode, die gewünschte Dauer des APA, jegliche in Erwägung zu ziehenden Rückbeziehungen (sog. rollbacks) sowie die darin involvierten Länder beschreiben. 2. Formelle Beantragung des APA Der offizielle Antrag auf die Einleitung eines APA sollte im Hinblick auf die abzudeckenden Geschäftsjahremöglichst frühzeitig gestelltwerden. Es ist Aufgabe des Steuerpflichtigen, den offiziellen Antrag bei der zuständigen Finanzverwaltung sowie zugleich bei allen anderen beteiligten Finanzbehörden einzureichen. Dieser formelle Antrag sollte alle relevanten Informationen beinhalten, die für die Beurteilung des Antrags durch die Finanzverwaltung notwendig sind. Die Anhänge A und B des Berichtes der EU-Kommission beinhalten Details zu den hierfür häufig benötigten Informationen. 3. Evaluierung des APA und anschließende Verhandlung Ein APA erfordert ein formales Übereinkommen zwischen den beteiligten Finanzbehörden, um die steuerliche Behandlung der relevanten Transaktionen abzusichern. Der Bericht empfiehlt den Steuerpflichtigen und den Finanzverwaltungen in dieser Hinsicht eng zusam￾menzuarbeiten, um zu einem gemeinsamen, akzeptablen Ergebnis zu gelangen. Der Steuer￾International Steuerrecht Seite 1973 | Gruppe 2 | Fach 10 IWB Nr. 10 vom 23.5.2007 NWB Verlag · Volltextservice · bibliothek@nwb.de 569
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