Steuerrecht innerhalb der pAta-lander 10a Neuer Entwurf zu Dokumentations vorschriften fur Verrechnungspreise nnerhalb der pata-landet von RA/StB Dr Heinz-Klaus Kroppen und Dipl. -Oec. Silke Rei Deloitte Touche Dusseldorf Geltungsbereich: Australien, Japan, Kanada, USA Rechtsgrundlagen: Division 13 of Part II Income Tax t Act. T ankyo 1-16(Japa S 1.6662(USA); Pacific Association of Tax A Transfer Docu- mentation Package, IRS News Release 2002-77, 6, I. Einleitung nalen konzerninternen Lieferungen und Leistungen innerhalb des pAtA Raums. Das Ziel einer einheitlichen Verwaltungsvorschrift ist es, den Steu erpflichtigen in den jeweiligen Landern Rechtssicherheit in Bezug auf die be preisung von internationalen Transaktionen zwischen verbundenen Unter nehmen zu geben und den Steuerpflichtigen bei Erfullung der Dokumentati- onsvorschriften vor eventuellen StrafmaBnahmen aufgrund nationaler Vor- schriften zu schutzer. Aktuell rufen die Finanzbehorden der pata-lander zur Stellungnahme zum PATA-Entwurf auf. Il. Die Prinzipien des PATA-Entwurfs Der PATA-Entwurf basiert auf drei Prinzipien, die der muss um eventuelle strafmaBnahmen zu vermeiden. D dafter Verrechnungspreise, die auf dem Fremdvergleichsgrundsatz basieren mit angemessenem Aufwand"gemas den Anforderungen der jeweiligen PATA-Steuerverwaltung festsetzen; zeitnahe Nachweise uber die Transaktionen zwischen international ver- bundenen gesellschaften fuhren: und eine zeitnahe Dokumentation der Analysen und Methoden zur Bildung der Terrechnungspreise auf Anfragen der Betriebsprufung erstellen Der Entwurf der PATA-Lander soll eine Erleichterung fur den Steuerzahler darstellen, indem versucht wird, die jeweiligen nationalen Dokumentations- anforderungen zu harmonisieren und somit die Kosten der Dokumentation nternationaler Unternehmen erheblich zu reduzieren. Insoweit entspricht Rasch/Roeder, Bedeutende Entscheidung des BFH in Verrechnungsple. open/ diese PATA-Initiative ahnlichen Uberlegungen in der EU (vgl. Krop gen- Anmerkungen zum Urt v. 17. 10. 2001-IR 103/00, IWB F3 Deutsch land Gr 1, s 1787 ff. Kroppen/ Rasch, Die Reformierung der Unternehme besteuerung in der Europaischen Union- Analyse des Berichts der EU-Kom- mission v 23. 10. 2001-erscheint demnachst in IWB). Der Aufwand der dc kumentation von konzerninternen Verrechnungspreisen ist in den letzten Jah- IWB Nr 18 vom 25. 9. 2002
Steuerrecht Verrechnungspreise innerhalb der PATA-Länder 10International Gruppe 2 · Seite 1623 Neuer Entwurf zu Dokumentationsvorschriften für Verrechnungspreise innerhalb der PATA-Länder von RA/StB Dr. Heinz-Klaus Kroppen und Dipl.-Oec. Silke Reis, Deloitte & Touche, Düsseldorf Geltungsbereich: Australien, Japan, Kanada, USA. Rechtsgrundlagen: Division 13 of Part III Income Tax Assessment Act, Taxation Ruling TR 98/11 (Australien); Article 66-4 Special Taxation Measures Law, Circulars Sacho 7-1, Kansai 3-1, Kankyo 1-16 (Japan); Sec. 247(3) of the Income Tax Act, CCRA Information Circular 87-2 R (Kanada); Sec. 482 Inland Revenue Code, Regs. § 1.482, § 1.6662 (USA); Pacific Association of Tax Administrators Transfer Pricing Documentation Package, IRS News Release 2002-77, 6/17/02. I. Einleitung Seit 1998 erarbeiten Australien, Kanada, Japan und die USA eine einheitliche Verwaltungsrichtlinie („PATA-Entwurf“) zur Dokumentation von internationalen konzerninternen Lieferungen und Leistungen innerhalb des PATARaums. Das Ziel einer einheitlichen Verwaltungsvorschrift ist es, den Steuerpflichtigen in den jeweiligen Ländern Rechtssicherheit in Bezug auf die Bepreisung von internationalen Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen zu geben und den Steuerpflichtigen bei Erfüllung der Dokumentationsvorschriften vor eventuellen Strafmaßnahmen aufgrund nationaler Vorschriften zu schützen. Aktuell rufen die Finanzbehörden der PATA-Länder zur Stellungnahme zum PATA-Entwurf auf. II. Die Prinzipien des PATA-Entwurfs Der PATA-Entwurf basiert auf drei Prinzipien, die der Steuerzahler befolgen muss, um eventuelle Strafmaßnahmen zu vermeiden. Der Steuerzahler sollte dafür: — Verrechnungspreise, die auf dem Fremdvergleichsgrundsatz basieren mit „angemessenem Aufwand“ gemäß den Anforderungen der jeweiligen PATA-Steuerverwaltung festsetzen; — zeitnahe Nachweise über die Transaktionen zwischen international verbundenen Gesellschaften führen; und — eine zeitnahe Dokumentation der Analysen und Methoden zur Bildung der Verrechnungspreise auf Anfragen der Betriebsprüfung erstellen. Der Entwurf der PATA-Länder soll eine Erleichterung für den Steuerzahler darstellen, indem versucht wird, die jeweiligen nationalen Dokumentationsanforderungen zu harmonisieren und somit die Kosten der Dokumentation internationaler Unternehmen erheblich zu reduzieren. Insoweit entspricht diese PATA-Initiative ähnlichen Überlegungen in der EU (vgl. Kroppen/ Rasch/Roeder, Bedeutende Entscheidung des BFH in Verrechnungspreisfragen — Anmerkungen zum Urt. v. 17. 10. 2001-IR 103/00, IWB F. 3 Deutschland Gr. 1, S. 1787 ff.; Kroppen/Rasch, Die Reformierung der Unternehmensbesteuerung in der Europäischen Union — Analyse des Berichts der EU-Kommission v. 23. 10. 2001 — erscheint demnächst in IWB). Der Aufwand der Dokumentation von konzerninternen Verrechnungspreisen ist in den letzten JahIWB Nr. 18 vom 25. 9. 2002 - 923 -
ren aufgrund zunehmender und divergierender Vorschriften in den einzelnen nens gestiegen. Selbst zwischen den patA-Landern gibt es un- terschiedliche Anforderungen und Methoden zur Darstellung und Rechtfer tigung von Verrechnungspreisen innerhalb eines Konzerns; beispielsweise Jur Kanada hat rechtlich zwingende Dokumentationsanforderungen wahrend andere Lander(z. B USA) keine rechtliche Pficht kennen, aber fur den Fall einer Anpassung der Verrechnungspreise und fehlender Do- kumentation Strafzuschlage vorsehen Kanada und USA sind die einzigen PATA-Lander, die Sanktionen bei einer Abweichung von fremdublichen Verrechnungspreisen vorsehen; die australische steuerbehorde hat im Juni 1998 Steuerrichtlinien erlas- sen, welche pragmatische Hilfestellung fur Verrechnungspreisfragen an stelle von detaillierten Dokumentationsvorschriften vorgeben; und Japan hat im Juni 2002 Richtlinien erlassen, welche die vorgehensweise tailliert beschreiben und aus denen sich umfangreiche Dokumenaa de- bei Betriebsprufungen fur die einzelnen regionalen Steuerbehorden de- anforderungen fur den Steuerpflichtigen ergeben Der PATA-Entwurf ist ein erster Versuch auf eine vereinheitlichung der ver- schiedenen Anforderungen hinzuwirken. Ill. Bedeutung des PATA-Entwurfs Die Bedeutung des PATA-Entwurfs hangt entscheidend von der Auslegung n Aufwand"nachgekommen ist, wenn ess einen Pfichten ml, uglich der o g Prinzipien ab Die PATA-Mitgliedslandererklarten bereits be des ersten Prinzips, dass ein Steuerzahler dann Eine Analyse der Transaktionen zwischen den verbundenen Unternehmen vorweisen kann eine Analyse vergleichbarer Transaktionen zwischen unabhangigen Un- ternehmen erstellt hat: und Verrechnungspreismethoden ausgewahlt und implementiert hat, welche zu Resultaten fuhren, die mit den Verrechnungspreisgrundsatzen der PATA-Lander und der OeCD-Richtlinie vereinbar sind Allerdings beschrankt der PATA-Entwurf die einzelnen Finanzbehorden nicht, zusatzliche Informationen vom Steuerpflichtigen zu verlangen. Die S-Finanzbehorde verkundete diesbezuglich, dass die Anforderungen der Dokumentation nicht auf die oben beschriebenen Analysen beschrankt sein Um dem zweiten Prinzip des PATA-Entwurfs zu entsprechen, mussen die Steuerpfichtigen ihre internen verbundenen Transaktionen zeitnah doku mentieren. Die Analyse der internen Transaktionen sollte prinzipiell auf den folgenden Informationen basieren: Analyse der verbundenen Unternehmen, die Transaktionen untereinander durchfihren Bewertung der relevanten Funktionen, Vermogensgegenstande und Risi Bereitstellung von Informationen uber vergleichbare Transaktionen un- 10 International Gruppe 2. Seite 1624
ren aufgrund zunehmender und divergierender Vorschriften in den einzelnen Ländern immens gestiegen. Selbst zwischen den PATA-Ländern gibt es unterschiedliche Anforderungen und Methoden zur Darstellung und Rechtfertigung von Verrechnungspreisen innerhalb eines Konzerns; beispielsweise: — Nur Kanada hat rechtlich zwingende Dokumentationsanforderungen, während andere Länder (z. B. USA) keine rechtliche Pflicht kennen, aber für den Fall einer Anpassung der Verrechnungspreise und fehlender Dokumentation Strafzuschläge vorsehen; — Kanada und USA sind die einzigen PATA-Länder, die Sanktionen bei einer Abweichung von fremdüblichen Verrechnungspreisen vorsehen; — die australische Steuerbehörde hat im Juni 1998 Steuerrichtlinien erlassen, welche pragmatische Hilfestellung für Verrechnungspreisfragen anstelle von detaillierten Dokumentationsvorschriften vorgeben; und — Japan hat im Juni 2002 Richtlinien erlassen, welche die Vorgehensweise bei Betriebsprüfungen für die einzelnen regionalen Steuerbehörden detailliert beschreiben und aus denen sich umfangreiche Dokumentationsanforderungen für den Steuerpflichtigen ergeben. Der PATA-Entwurf ist ein erster Versuch auf eine Vereinheitlichung der verschiedenen Anforderungen hinzuwirken. III. Bedeutung des PATA-Entwurfs Die Bedeutung des PATA-Entwurfs hängt entscheidend von der Auslegung der o. g. Prinzipien ab. Die PATA-Mitgliedsländer erklärten bereits bezüglich des ersten Prinzips, dass ein Steuerzahler dann seinen Pflichten mit „angemessenem Aufwand“ nachgekommen ist, wenn er: — Eine Analyse der Transaktionen zwischen den verbundenen Unternehmen vorweisen kann; — eine Analyse vergleichbarer Transaktionen zwischen unabhängigen Unternehmen erstellt hat; und — Verrechnungspreismethoden ausgewählt und implementiert hat, welche zu Resultaten führen, die mit den Verrechnungspreisgrundsätzen der PATA-Länder und der OECD-Richtlinie vereinbar sind. Allerdings beschränkt der PATA-Entwurf die einzelnen Finanzbehörden nicht, zusätzliche Informationen vom Steuerpflichtigen zu verlangen. Die US-Finanzbehörde verkündete diesbezüglich, dass die Anforderungen der Dokumentation nicht auf die oben beschriebenen Analysen beschränkt sein werden. Um dem zweiten Prinzip des PATA-Entwurfs zu entsprechen, müssen die Steuerpflichtigen ihre internen verbundenen Transaktionen zeitnah dokumentieren. Die Analyse der internen Transaktionen sollte prinzipiell auf den folgenden Informationen basieren: — Analyse der verbundenen Unternehmen, die Transaktionen untereinander durchführen; — Bewertung der relevanten Funktionen, Vermögensgegenstände und Risiken; und — Bereitstellung von Informationen über vergleichbare Transaktionen unabhängiger Unternehmen. 10 International Gruppe 2 · Seite 1624 - 924 -
Verrechnungspreise innerhalb der pata-Lander Gruppe2· Seite1625 Die Unterlagen zur Dokumentation von Verrechnungspreisen sollten auBer- dem in ,,ausreichender Qualitat"erstellt werden, um abzusichern, dass der Steuerpflichtige seinen Pfichten angemessen nachgekommen ist Auch die Anwendung des dritten Prinzips einer zeitnahen Dokumentation ist bisher noch nicht eindeutig definiert worden. Die amerikanischen Finanzbe horden verstehen beispielsweise unter einer zeitnahen Dokumentation eine Dokumentation, die bereits zum Falligkeitstermin der Einkommensteuere klarung besteht oder erarbeitet wird. Die PATA- Mitglieder sollten die Mog- lichkeit nutzen, die bisherigen unterschiedlichen Abgabetermine fur die Fer- stellung der Dokumentation zu vereinheitlichen IV. Kritische Wurdigung des PATA-Entwurfs Der PATA-Entwurf beschrankt sich zurzeit darauf, die o g. Prinzipien dar zustellen und eine umfangreiche Liste erforderlicher Dokumente aufzufu ren Der Entwurf bedient sich dabei einer Reihe unbestimmter Rechtsbegriffe die nicht nahererlautert werden. Im Ubrigen ist eine groBe Schwachstelle der PATA-Initiative, dass ihr zurzeit jede rechtliche verbindlichkeit fehlt So hat Carol dunahoo. Director International des u.s. Internal Revenue service beim 56 IFA Kongress 2002 in Oslo sehr deutlich gemacht, dass der PAtA Entwurf keinerlei einfuss auf bestehende rechtliche vorschriften hat u dass es auBerhalb der Kompetenz der US-Steuerverwaltung liegt, verbindli che Erleichterungen zuzusagen. Allenfalls ware eine Empfehlung an den ge- setzgeber moglich. Im Ubrigen macht der Entwurf den Eindruck, dass sich nicht kritisch genug um eine Reduzierung der Dokumentationslast bemuht wurde, sondern vielmehr eine Einigung auf dem hochsten Dokumentations niveau gefunden wurde Im Einzelnen werden deshalb zurzeit folgende ver- besserungsvorschlage gemacht Definition eines objektiven Standards des, angemessenen Aufwands"und der n ausreichenden Qualitat" zur Bestimmung der Zulassigkeit der Do- kumentation des Steuerpfichtigen Falls eine Dokumentation die PAT Anforderungen erfullt, sollten dem Steuerpflichtigen keine Strafen wegen erstoBen gegen nationale Regelungen drohen. Hierbei ist zu beachten ass Japan und Australien Strafen fur Verrechnungspreise auch aus an leren Grunden erheben konnen. Daher ist es fraglich, ob der vorliegende PATA-Entwurf den Steuerpflichtigen in diesen Landern eine Verein- fachung der Dokumentation bietet AuBerdem ist in Kanada eine Dok: mentation der Verrechnungspreise nicht ausreichend, um eine fremdubli che Verrechnung von konzerninternen Lieferungen und Leistungen zu be- legen. Daher bietet der bisherige Entwurf nur eine partielle erleichterung fur die Steuerpflichtigen in Kanada. Allein in den USA schutzt eine sorg- faltige Dokumentation der konzerninternen Verrechnungspreise den Steu erpfichtigen vor moglichen Strafen ine Klarstellung, dass nicht jedes Dokument innerhalb der Liste der pe tenziell relevanten Dokumente des PATA-Entwurfs notwendigerweise in der Dokumentation konzerninterner Transaktionen bereitgestellt werden muss Der vorliegende PATA-Entwurf beinhaltet neun Typen von relevan- ten Dokumenten, die der Steuerpflichtige bei der Erstellung seiner Doku mentation berucksichtigen sollte Zusatzlich listet der Entwurf weitere 53 IWB Nr 18 vom 25. 9. 2002
Die Unterlagen zur Dokumentation von Verrechnungspreisen sollten außerdem in „ausreichender Qualität“ erstellt werden, um abzusichern, dass der Steuerpflichtige seinen Pflichten angemessen nachgekommen ist. Auch die Anwendung des dritten Prinzips einer zeitnahen Dokumentation ist bisher noch nicht eindeutig definiert worden. Die amerikanischen Finanzbehörden verstehen beispielsweise unter einer zeitnahen Dokumentation eine Dokumentation, die bereits zum Fälligkeitstermin der Einkommensteuererklärung besteht oder erarbeitet wird. Die PATA-Mitglieder sollten die Möglichkeit nutzen, die bisherigen unterschiedlichen Abgabetermine für die Fertigstellung der Dokumentation zu vereinheitlichen. IV. Kritische Würdigung des PATA-Entwurfs Der PATA-Entwurf beschränkt sich zurzeit darauf, die o. g. Prinzipien darzustellen und eine umfangreiche Liste erforderlicher Dokumente aufzuführen. Der Entwurf bedient sich dabei einer Reihe unbestimmter Rechtsbegriffe, die nicht näher erläutert werden. Im Übrigen ist eine große Schwachstelle der PATA-Initiative, dass ihr zurzeit jede rechtliche Verbindlichkeit fehlt. So hat Carol Dunahoo, Director International des U.S. Internal Revenue Service, beim 56. IFA Kongress 2002 in Oslo sehr deutlich gemacht, dass der PATAEntwurf keinerlei Einfluss auf bestehende rechtliche Vorschriften hat und dass es außerhalb der Kompetenz der US-Steuerverwaltung liegt, verbindliche Erleichterungen zuzusagen. Allenfalls wäre eine Empfehlung an den Gesetzgeber möglich. Im Übrigen macht der Entwurf den Eindruck, dass sich nicht kritisch genug um eine Reduzierung der Dokumentationslast bemüht wurde, sondern vielmehr eine Einigung auf dem höchsten Dokumentationsniveau gefunden wurde. Im Einzelnen werden deshalb zurzeit folgende Verbesserungsvorschläge gemacht: — Definition eines objektiven Standards des „angemessenen Aufwands“ und der „ausreichenden Qualität“ zur Bestimmung der Zulässigkeit der Dokumentation des Steuerpflichtigen. Falls eine Dokumentation die PATAAnforderungen erfüllt, sollten dem Steuerpflichtigen keine Strafen wegen Verstößen gegen nationale Regelungen drohen. Hierbei ist zu beachten, dass Japan und Australien Strafen für Verrechnungspreise auch aus anderen Gründen erheben können. Daher ist es fraglich, ob der vorliegende PATA-Entwurf den Steuerpflichtigen in diesen Ländern eine Vereinfachung der Dokumentation bietet. Außerdem ist in Kanada eine Dokumentation der Verrechnungspreise nicht ausreichend, um eine fremdübliche Verrechnung von konzerninternen Lieferungen und Leistungen zu belegen. Daher bietet der bisherige Entwurf nur eine partielle Erleichterung für die Steuerpflichtigen in Kanada. Allein in den USA schützt eine sorgfältige Dokumentation der konzerninternen Verrechnungspreise den Steuerpflichtigen vor möglichen Strafen; — eine Klarstellung, dass nicht jedes Dokument innerhalb der Liste der potenziell relevanten Dokumente des PATA-Entwurfs notwendigerweise in der Dokumentation konzerninterner Transaktionen bereitgestellt werden muss. Der vorliegende PATA-Entwurf beinhaltet neun Typen von relevanten Dokumenten, die der Steuerpflichtige bei der Erstellung seiner Dokumentation berücksichtigen sollte. Zusätzlich listet der Entwurf weitere 53 Steuerrecht Verrechnungspreise innerhalb der PATA-Länder 10International Gruppe 2 · Seite 1625 IWB Nr. 18 vom 25. 9. 2002 - 925 -
zwingend zu erstellende Dokumente auf Der PATA-Entwurf fordert dem nach teilweise mehr Dokumente uber die allgemeine Organisation des Konzerns als einige nationale regelungen. Eine umfassende erstellung al nte wurde in den meisten Fallen eine zusatzliche Belastung fur den Steuerpflichtigen bedeuten Die PATA-Lander sollten deshalb disku tieren, ob die Liste nicht auf die notwendigen Dokumente zur auswahl und wendung der Verrechnungspreismethode reduziert werden kann Dabei konnten sich die PATA-Lander bei der Bestimmung der notwendigen Do- kumente an die Regelungen der OECD anlehnen, die die auswahl der not wendigen Dokumente von den jeweiligen Bedingungen der verbundenen Transaktionen abhangig machen Die Steuerpflichtigen sollten nicht dazu verpflichtet sein Dokumente bereitzustellen, die nur von allgemeinem In teresse fur die Finanzbehorden sind eine verbindliche Zusicherung fur den Steuerpflichtigen, dass die Erfu lung der PATA-Richtlinie auch gleichzeitig die anforderungen der einzel nen Landererfullt oder zumindest ein Versprechen der beteiligten Finanz- verwaltungen alles zu tun, um die patA-Vorschlage national umzusetzen In diesem Zusammenhang ist sicherlich die verlautbarung der US-Finanz erwaltung, sich bei der Frage des angemessenen Aufwands nicht auf die Vorschlage des PATA-Entwurfs beschranken ollen, wenig hilfreich. V. Zusammenfassung Aufgrund der mangelnden Rechtssicherheit des Entwurfs in Bezug auf die Anwendung weitergehender nationaler Anforderungen und deren StrafmaB- nahmen bei verstoB gegen die Dokumentationsvorschriften bietet der vorlie- gende PAtA-Entwurf keine Reduzierung des administrativen Aufwands in- ternationaler Unternehmen Der Steuerpfichtige ist nach wie vor verpflichtet die anforderungen des je- weiligen Mitgliedslandes zu befolgen, wenn er keine Sanktionen aufgrund von VerstoBen gegen nationale Regulierungen riskieren mochte Die Lander sollten daher festlegen, vor welchen StrafmaBnahmen der Steuerpflichtige durch eine Dokumentation basierend auf den PATA-Richtlinien geschutzt ist. Zusatzlich haben die Mitgliedslander mit dem vorliegenden Entwurf die Moglichkeit geschaffen, auch weitere Bereiche wie z. B die Anforderungen eines Advanced Pricing Agreements im PATA-Raum zu harmonisieren. Durch die Schaffung einheitlicher Anforderungen wurde sich sowohl der Pro ess der vereinbarung beschleunigen als auch die vereinbarungen kostenef fizienter gestalten. Zusatzlich konnten sich die Lander auf Safe Harbor -Re geln einigen, welche den Aufwand der Steuerpflichtigen erheblich reduzieren wurden ◇ 10 International Gruppe 2. Seite 1626
zwingend zu erstellende Dokumente auf. Der PATA-Entwurf fordert demnach teilweise mehr Dokumente über die allgemeine Organisation des Konzerns als einige nationale Regelungen. Eine umfassende Erstellung aller Dokumente würde in den meisten Fällen eine zusätzliche Belastung für den Steuerpflichtigen bedeuten. Die PATA-Länder sollten deshalb diskutieren, ob die Liste nicht auf die notwendigen Dokumente zur Auswahl und Anwendung der Verrechnungspreismethode reduziert werden kann. Dabei könnten sich die PATA-Länder bei der Bestimmung der notwendigen Dokumente an die Regelungen der OECD anlehnen, die die Auswahl der notwendigen Dokumente von den jeweiligen Bedingungen der verbundenen Transaktionen abhängig machen. Die Steuerpflichtigen sollten nicht dazu verpflichtet sein Dokumente bereitzustellen, die nur von allgemeinem Interesse für die Finanzbehörden sind; — eine verbindliche Zusicherung für den Steuerpflichtigen, dass die Erfüllung der PATA-Richtlinie auch gleichzeitig die Anforderungen der einzelnen Länder erfüllt oder zumindest ein Versprechen der beteiligten Finanzverwaltungen alles zu tun, um die PATA-Vorschläge national umzusetzen. In diesem Zusammenhang ist sicherlich die Verlautbarung der US-Finanzverwaltung, sich bei der Frage des angemessenen Aufwands nicht auf die Vorschläge des PATA-Entwurfs beschränken zu wollen, wenig hilfreich. V. Zusammenfassung Aufgrund der mangelnden Rechtssicherheit des Entwurfs in Bezug auf die Anwendung weitergehender nationaler Anforderungen und deren Strafmaß- nahmen bei Verstoß gegen die Dokumentationsvorschriften bietet der vorliegende PATA-Entwurf keine Reduzierung des administrativen Aufwands internationaler Unternehmen. Der Steuerpflichtige ist nach wie vor verpflichtet die Anforderungen des jeweiligen Mitgliedslandes zu befolgen, wenn er keine Sanktionen aufgrund von Verstößen gegen nationale Regulierungen riskieren möchte. Die Länder sollten daher festlegen, vor welchen Strafmaßnahmen der Steuerpflichtige durch eine Dokumentation basierend auf den PATA-Richtlinien geschützt ist. Zusätzlich haben die Mitgliedsländer mit dem vorliegenden Entwurf die Möglichkeit geschaffen, auch weitere Bereiche wie z. B. die Anforderungen eines Advanced Pricing Agreements im PATA-Raum zu harmonisieren. Durch die Schaffung einheitlicher Anforderungen würde sich sowohl der Prozess der Vereinbarung beschleunigen als auch die Vereinbarungen kostenef- fizienter gestalten. Zusätzlich könnten sich die Länder auf Safe Harbor-Regeln einigen, welche den Aufwand der Steuerpflichtigen erheblich reduzieren würden. e 10 International Gruppe 2 · Seite 1626 - 926 -